Abschluss von Open-House-Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen zum Wirkstoff Sevelamer
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Sevelamer im Rahmen sogenannter„Open-House-Verträge“.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen erhalten die Teilnahmeunterlagen auf der Internetseite
https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen
nach einer entsprechenden Registierung. Alternativ können die Unterlagen auch bei der Vergabestelle der AOK Rheinland/Hamburg unter der unter Ziffer I.1 genannten E-Mail-Adresse angefordert werden.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der Vergabestelle vorlegt. Zusätzlich sind neben den Teilnahmeunterlagen noch ein Handelsregisterauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der Nachweis einer dem Risiko des Lieferauftrags angemessen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen.
Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2015. Die Vertragslaufzeit endet, unabhängig vom Vertragsbeginn, am 31.01.2017. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-27
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Auftragsbekanntmachung
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2015-03-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-05-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-11-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2016-02-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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