Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.4.2016 bis zum 31.3.2018

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2016 bis 31.3.2018. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 28 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) drei Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 29 bis 119 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-24 Auftragsbekanntmachung
2015-09-03 Ergänzende Angaben
2015-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-12-03 Ergänzende Angaben
2016-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-03-30 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOKs rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 % im Ein-Partner-Modell und von 90 % im Drei-Partner-Modell. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg 🌏
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 144-265638
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
A) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; 2) AOK Bremen/Bremerhaven; 3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen; 4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; 6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse. 7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; 9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; 10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse. b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet. c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung ‚AOK XV‘ an folgende Adresse: Pharmaunternehmen, Ansprechpartner, Straße, PLZ Ort. Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden: ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“). Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte: — Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n). — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde. — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt. d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2016 bis 31.3.2018. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
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Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 28 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) drei Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 29 bis 119 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
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Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Azithromycin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Betamethason
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin-P (Pflaster)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin-S (Sublingualtabletten [Mindestindikation: Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger])
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Clindamycin
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Dexamethason
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Doxycyclin
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Fentanyl (Matrixpflaster)
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Hydromorphon (retardierte Formen)
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin+Kaliumiodid
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Montelukast
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Morphin
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Moxifloxacin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Mycophenolsäure (mofetil)
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Oxycodon
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Phenoxymethylpenicillin kalium
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Phenprocoumon
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Ropinirol-F (Filmtabletten) [Mindestindikation: Morbus Parkinson und Restless-Legs Syndrom]
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Ropinirol-R (Retardtabletten)
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Salbutamol
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Tacrolimus (Hartkapseln)
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Theophyllin
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Venlafaxin
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Acemetacin
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Alendronsäure
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Alfacalcidol
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Amitriptylin
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin+Clavulansäure
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Anastrozol
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Aripiprazol (Tabletten)
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Atenolol
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Baclofen
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Beclometasondipropionat
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Betahistin (Tabletten)
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Bicalutamid
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Brimonidin
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Cabergolin
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Calcitriol
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Carbamazepin
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Celecoxib
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Chlormadinon+Ethinylestradiol (Kalenderpackungen)
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Cilostazol
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Codein
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Desmopressin (Tabletten)
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Diltiazem
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Domperidon
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid+Timolol
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Eplerenon
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Eprosartan
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Eprosartan+HCT
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Erythromycin
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Esomeprazol
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Fenofibrat
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Flecainid
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Fluconazol
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Fluoxetin
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Flupentixol
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Flupirtin
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Formoterol
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Glibenclamid
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Granisetron
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Haloperidol
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Hydroxycarbamid
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Itraconazol
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Lansoprazol
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Leflunomid
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Levetiracetam
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Lorazepam
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Memantin
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Metamizol natrium
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Methotrexat
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Methylphenidat [Mindestindikation: juvenile ADHS-Therapie]
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Mometason furoat
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Norethisteron+Estradiol
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Ondansetron
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Opipramol
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Oxcarbazepin
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Oxybutynin
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Pamidronsäure
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Paracetamol+Codein
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Pipamperon
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Piracetam
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Piretanid
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Pramipexol
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Pravastatin
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Prednisolon
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Prednison
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Propranolol (ohne Arzneimittel mit der Wirkstoffmenge 25 mg)
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Repaglinid
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Riluzol
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Sevelamer carbonat (Filmtabletten)
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Sotalol
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Spironolacton+Furosemid
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Sulpirid
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Tamoxifen
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Temozolomid
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Terbinafin
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Testosteron
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Thiamazol
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Tiaprid
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Timolol
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Tolperison
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Triamcinolon
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Trospium chlorid
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Urapidil
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Ursodeoxycholsäure
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Valganciclovir (Filmtabletten)
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: Xipamid
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: Zolpidem
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: Zopiclon

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.7.2015) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss; cc) Darreichungsform; dd) Wirkstoff; ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.7.2015 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
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c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S.d.§ 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs.9 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) zwingend im Original vorgelegt werden. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf das/die Drittunternehmen bedarf es nicht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: S. o. III.2.2).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-28 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Herrn Frank Wienands

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
A) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Mehr anzeigen
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung ‚AOK XV‘ an folgende Adresse: Pharmaunternehmen,
Mehr anzeigen
Ansprechpartner,
Straße,
PLZ Ort.
Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden:
ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“).
Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
Mehr anzeigen
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 144-265638 (2015-07-24)
Ergänzende Angaben (2015-09-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 173-314438
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 144-265638
ABl. S-Ausgabe: 173
Quelle: OJS 2015/S 173-314438 (2015-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-423304
ABl. S-Ausgabe: 233

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-10 📅
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150

3️⃣

4️⃣
Name: Basics GmbH
Postanschrift: Hemmelrather Weg 201
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51377

5️⃣
Name: Aristo Pharma GmbH
Postanschrift: Wallenroder Str. 8-10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13435

6️⃣
Name: Micro Labs GmbH
Postanschrift: Lyonerstr. 14
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528

7️⃣
Name: 1 A Pharma GmbH
Postanschrift: Keltenring 1 + 3
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041

8️⃣

9️⃣
Name: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA)
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89070

1️⃣0️⃣
Name: Aurobindo Pharma GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829

1️⃣1️⃣
Name: Heunet Pharma GmbH

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣
Name: HEC Pharm GmbH
Postanschrift: Gabriele-Tergit-Promenade 17
Postleitzahl: 10963

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣
Name: Mylan dura GmbH
Postanschrift: Wittichstr. 6
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295

1️⃣9️⃣
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestraße 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

2️⃣0️⃣
Name: Mylan Healthcare / ALIUD GbR
Postanschrift: Freundallee 9 A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173

2️⃣1️⃣
Name: HENNIG Arzneimittel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Liebigstr. 1-2
Postort: Flörsheim a. Main
Postleitzahl: 65439

2️⃣2️⃣
Name: BG Zentiva / Sanofi GbR
Postanschrift: Potsdamer Straße 8
Postleitzahl: 10785

2️⃣3️⃣
Name: Dermapharm AG
Postanschrift: Lil-Dagover-Ring 7
Postort: Grünwald
Postleitzahl: 82031

2️⃣4️⃣
Name: Galenpharma GmbH
Postanschrift: Wittland 13
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24109

2️⃣5️⃣

2️⃣6️⃣

2️⃣7️⃣

2️⃣8️⃣
Name: Bietergemeinschaft Grünenthal GmbH/Libra-Pharm GmbH
Postanschrift: Ziegelstr. 6
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52078

2️⃣9️⃣
Name: ETHYPHARM GmbH
Postanschrift: An den Gehren 1
Postort: Schönfeld
Postleitzahl: 12529

3️⃣0️⃣
Name: G.L. Pharma GmbH
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postort: Lannach
Postleitzahl: 8502
Land: Österreich 🇦🇹

3️⃣1️⃣
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Straße 23
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764

3️⃣2️⃣
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10

3️⃣3️⃣

3️⃣4️⃣

3️⃣5️⃣

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3️⃣8️⃣

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4️⃣0️⃣

4️⃣1️⃣

4️⃣2️⃣

4️⃣3️⃣

4️⃣4️⃣

4️⃣5️⃣
Name: APOGEPHA Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kyffhäuserstr. 27
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01309

4️⃣6️⃣

4️⃣7️⃣

4️⃣8️⃣

4️⃣9️⃣
Name: Omnivision GmbH
Postanschrift: Lindberghstr. 9
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178

5️⃣0️⃣

5️⃣1️⃣

5️⃣2️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
Postanschrift: Heinz-Lohmann-Straße 5
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472

5️⃣3️⃣
Name: BG Zentiva / Aliud GbR
Postanschrift: Postdamer Str. 8

5️⃣4️⃣
Name: Actavis Deutschland GmbH & Co. KG

5️⃣5️⃣

5️⃣6️⃣

5️⃣7️⃣

5️⃣8️⃣

5️⃣9️⃣
Name: Aliud / Meda / Zentiva GbR

6️⃣0️⃣

6️⃣1️⃣

6️⃣2️⃣

6️⃣3️⃣

6️⃣4️⃣

6️⃣5️⃣
Name: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
Postanschrift: Theaterstraße 6
Postort: Wedel
Postleitzahl: 22880

6️⃣6️⃣

6️⃣7️⃣
Name: Pensa Pharma GmbH
Postanschrift: Fürstenriederstr. 105
Postleitzahl: 80686

6️⃣8️⃣

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7️⃣0️⃣

7️⃣1️⃣

7️⃣2️⃣

7️⃣3️⃣

7️⃣4️⃣

7️⃣5️⃣
Name: Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kuhloweg 37
Postort: Iserlohn
Postleitzahl: 58638

7️⃣6️⃣

7️⃣7️⃣

7️⃣8️⃣

7️⃣9️⃣

8️⃣0️⃣
Name: axcount Generika GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 36 d
Postort: Friedrichsdorf
Postleitzahl: 61381

8️⃣1️⃣

8️⃣2️⃣

8️⃣3️⃣

8️⃣4️⃣

8️⃣5️⃣

8️⃣6️⃣

8️⃣7️⃣
Name: Panacea Biotec Germany GmbH
Postanschrift: Landshuter Allee 8-10
Postleitzahl: 80637

8️⃣8️⃣

8️⃣9️⃣

9️⃣0️⃣

9️⃣1️⃣
Name: Dr. Robert Winzer Pharma GmbH
Postanschrift: Brunsbütteler Damm 165 – 173
Postleitzahl: 13581

9️⃣2️⃣

9️⃣3️⃣

9️⃣4️⃣
Name: Krewel Meuselbach GmbH
Postanschrift: Krewelstr. 2
Postort: Eitorf
Postleitzahl: 53783

9️⃣5️⃣

9️⃣6️⃣

9️⃣7️⃣

9️⃣8️⃣
Name: axios Pharma GmbH
Postanschrift: Hauptstr. 198
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33647

9️⃣9️⃣

1️⃣0️⃣0️⃣

1️⃣0️⃣1️⃣

1️⃣0️⃣2️⃣

1️⃣0️⃣3️⃣

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1️⃣0️⃣5️⃣

1️⃣0️⃣6️⃣
Name: acis Arzneimittel GmbH

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1️⃣1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣1️⃣
Name: "BG Glenmark/Boehringer GbR
Postanschrift: Industriestr. 31
Postort: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194

1️⃣1️⃣2️⃣

1️⃣1️⃣3️⃣
Name: BG mibe GmbH Arzneimittel/acis Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Münchenerstr. 15
Postort: Brehna
Postleitzahl: 06796

1️⃣1️⃣4️⃣

1️⃣1️⃣5️⃣

1️⃣1️⃣6️⃣

1️⃣1️⃣7️⃣
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH

1️⃣1️⃣8️⃣

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1️⃣2️⃣2️⃣

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1️⃣3️⃣5️⃣

1️⃣3️⃣6️⃣

1️⃣3️⃣7️⃣

1️⃣3️⃣8️⃣
Name: Sun Pharmaceuticals Germany GmbH
Postanschrift: Kandelstr. 7
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199

1️⃣3️⃣9️⃣

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1️⃣4️⃣1️⃣

1️⃣4️⃣2️⃣

1️⃣4️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣4️⃣

1️⃣4️⃣5️⃣

1️⃣4️⃣6️⃣

1️⃣4️⃣7️⃣
Name: MEDA Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Benzstr. 1
Postort: Bad Homburg v.d. H
Postleitzahl: 61352

1️⃣4️⃣8️⃣
Name: Takeda GmbH
Postanschrift: Byk-Gulden-Straße 2
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467

1️⃣4️⃣9️⃣
Name: BG Heumann / Aliud GbR

1️⃣5️⃣0️⃣

1️⃣5️⃣1️⃣

1️⃣5️⃣2️⃣

1️⃣5️⃣3️⃣
Name: AAA-Pharma GmbH
Postanschrift: Calwer Straße 7
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034

1️⃣5️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣5️⃣

1️⃣5️⃣6️⃣

1️⃣5️⃣7️⃣

1️⃣5️⃣8️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
10
1
4
5
7
11
2
8
9
6

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Bürgermeister-Schmidt-Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 173-314438

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 233-423304 (2015-11-27)
Ergänzende Angaben (2015-12-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 237-429870
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-423304
ABl. S-Ausgabe: 237
Quelle: OJS 2015/S 237-429870 (2015-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-004969
ABl. S-Ausgabe: 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: BG Zentiva/Sanofi GbR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 005-004969 (2016-01-06)
Ergänzende Angaben (2016-03-30)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 064-109936
ABl. S-Ausgabe: 64
Quelle: OJS 2016/S 064-109936 (2016-03-30)