Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für den Zeitraum vom 1.4.2016 bis zum 31.3.2018 – Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pregabalin, die ausschließlich für die patentgeschützte Indikation, also zur Behandlung mit peripheren und zentralen neuropathischen Schmerzen zugelassen sind, im weiteren Verfahren abgekürzt als: „Pregabalin-ps“
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. §130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2016 bis 31.3.2018. Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf den Wirkstoff Pregabalin, allerdings begrenzt auf Arzneimittel (die diesen Wirkstoff enthalten), welche ausschließlich für die patentgeschützte Indikation, also zur Behandlung mit peripheren und zentralen neuropathischen Schmerzen, zugelassen sind.
Es muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit 1 Gramm angeboten werden. Es ist also eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen, nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer VBG möglich. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs für die beiden Gebietslose ist möglich. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-09-23
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-11
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Ergänzende Angaben
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