Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit einer regulären Laufzeit von zwei Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2016 (zu den Ausnahmen in einzelnen Losen siehe unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung und Ziffer 4 des jeweiligen Fachloses). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 253 Fachlose. Angebote können immer ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose: Los 004 WNK 01 und 02 sowie die Lose 005, 042, 043, 044, 054, 055, 100, 104, 111, 122, 130, 131, 145, 177, 251, 252, wo jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen, soweit vorhanden. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus den in der EU-Bekanntmachung genannten "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ikk-classic.de🌏
E-Mail: arzneimittelausschreibung2015@ikk-classic.de📧
Fax: +49 351429222699 📠
1.) Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern eine Rabattvereinbarung abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses angegeben.
2.) Weiterhin ist zu beachten, dass Angebote zunächst über die Ausschreibungsplattform vorab elektronisch abzugeben und anschließend zusätzlich in Papierform innerhalb der Angebotsfrist einzureichen sind. Eine eindeutige Verifizierung des vorab elektronisch übermittelten Angebots wird durch eine von der Software erzeugte Prüfziffer ermöglicht und sichert die korrekte Zuordnung zu dem jeweiligen Angebot in Papierform.
3.) Die Verträge zu den Fachlosen 005, 006, 007, 012, 016, 018, 028, 034, 035, 038, 053, 056, 057, 058, 060, 062, 064, 072, 073, 076, 080, 084, 085, 087, 088, 089, 090, 091, 092, 093, 100, 103, 104, 105, 109, 114, 117, 118, 130, 137, 163, 168, 172, 176, 181, 186, 195, 200, 205, 206, 208, 209, 211, 213, 216, 220, 222, 223, 225, 226, 238, 241, 242, 243, 251 und 252 können abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (01.01.2016) bereits ab dem 01. Oktober 2015, ab dem 01. November 2015 oder ab dem 01. Dezember 2015 beginnen. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen kann daher bis zu 27 Monate betragen. Bei Zuschlagserteilung hat die IKK classic das Recht, den pharmazeutischen Unternehmen zu fragen, ob er einen früheren Vertragsbeginn anbietet. Die IKK classic wird einem vorzeitigen Vertragsbeginn in dem Fall, dass mehrere Rabattvertragspartner in einem Fachlos vorhanden sind, nur zustimmen, wenn ein einheitlicher Vertragsbeginn für alle Rabattvertragspartner möglich ist.
4.) In den Losen 038, 048 (WNK 01-13), 196, 201, 208 und 249 handelt es sich um Wirkstoffe, die nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden sollen, so dass dann eine Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.
5.) In dem Fachlos 038 richtet sich die Zuschlagserteilung auch nach der Tragedauer.
1.) Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern eine Rabattvereinbarung abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses angegeben.
2.) Weiterhin ist zu beachten, dass Angebote zunächst über die Ausschreibungsplattform vorab elektronisch abzugeben und anschließend zusätzlich in Papierform innerhalb der Angebotsfrist einzureichen sind. Eine eindeutige Verifizierung des vorab elektronisch übermittelten Angebots wird durch eine von der Software erzeugte Prüfziffer ermöglicht und sichert die korrekte Zuordnung zu dem jeweiligen Angebot in Papierform.
3.) Die Verträge zu den Fachlosen 005, 006, 007, 012, 016, 018, 028, 034, 035, 038, 053, 056, 057, 058, 060, 062, 064, 072, 073, 076, 080, 084, 085, 087, 088, 089, 090, 091, 092, 093, 100, 103, 104, 105, 109, 114, 117, 118, 130, 137, 163, 168, 172, 176, 181, 186, 195, 200, 205, 206, 208, 209, 211, 213, 216, 220, 222, 223, 225, 226, 238, 241, 242, 243, 251 und 252 können abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (01.01.2016) bereits ab dem 01. Oktober 2015, ab dem 01. November 2015 oder ab dem 01. Dezember 2015 beginnen. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen kann daher bis zu 27 Monate betragen. Bei Zuschlagserteilung hat die IKK classic das Recht, den pharmazeutischen Unternehmen zu fragen, ob er einen früheren Vertragsbeginn anbietet. Die IKK classic wird einem vorzeitigen Vertragsbeginn in dem Fall, dass mehrere Rabattvertragspartner in einem Fachlos vorhanden sind, nur zustimmen, wenn ein einheitlicher Vertragsbeginn für alle Rabattvertragspartner möglich ist.
4.) In den Losen 038, 048 (WNK 01-13), 196, 201, 208 und 249 handelt es sich um Wirkstoffe, die nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden sollen, so dass dann eine Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.
5.) In dem Fachlos 038 richtet sich die Zuschlagserteilung auch nach der Tragedauer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit einer regulären Laufzeit von zwei Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2016 (zu den Ausnahmen in einzelnen Losen siehe unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung und Ziffer 4 des jeweiligen Fachloses). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 253 Fachlose. Angebote können immer ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose: Los 004 WNK 01 und 02 sowie die Lose 005, 042, 043, 044, 054, 055, 100, 104, 111, 122, 130, 131, 145, 177, 251, 252, wo jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen, soweit vorhanden. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus den in der EU-Bekanntmachung genannten "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit einer regulären Laufzeit von zwei Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2016 (zu den Ausnahmen in einzelnen Losen siehe unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung und Ziffer 4 des jeweiligen Fachloses). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 253 Fachlose. Angebote können immer ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose: Los 004 WNK 01 und 02 sowie die Lose 005, 042, 043, 044, 054, 055, 100, 104, 111, 122, 130, 131, 145, 177, 251, 252, wo jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen, soweit vorhanden. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus den in der EU-Bekanntmachung genannten "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Acarbose [1]
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Acemetacin Hartkapseln [1]
Kurze Beschreibung:
Darreichungsformen: Brausetabletten; Granulat im Beutel, flüssige Anwendung; Pulver im Beutel, flüssige Anwendung; Trinktabletten
— nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig (WNK 01-WNK 02):
Wirkstärken: 100 mg; 200 mg
Normpackungsgröße:
— verschreibungspflichtig (WNK 03-WNK 09):
Wirkstärke: 200 mg
N3 – 100 Stück (95 – 100)
Wirkstärke: 600 mg
% – 10 Stück
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
In den WNK 01 und 02 darf nur für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige PZN und in den WNK 03 bis 09 nur für verschreibungspflichtige PZN ein Angebot abgegeben…
… werden.Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… werden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Acetylcystein Lösung zum Einnehmen u.w. [1] [H]
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: R05CB01Stoffmengenbezug: AcetylcysteinDarreichungsformen: Lösung zum Einnehmen; Lösung zur Herstellung eines SirupsWirkstärke: 200 mg/10 mlNormpackungsgrößen:N2 – 100 ml (90 – 110)N3 – 200 ml (190 – 200).
Darreichungsformen: Lösung zum Einnehmen; Lösung zur Herstellung eines Sirups
Wirkstärke: 200 mg/10 ml
N2 – 100 ml (90 – 110)
N3 – 200 ml (190 – 200).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es dürfen nur nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige PZN angeboten…
… werden.Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… werden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Aciclovir Augensalbe [1]
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Alfacalcidol Weichkapseln u.w. [1] [H]
Kurze Beschreibung:
Bitte beachten Sie, dass bei den Absatzmengen keine Packungen berücksichtigt sind, die in 2014 über zentrale Beschaffungsstellen nach § 47 Abs. 1 Nr. 5 AMG abgegeben wurden. Die Packungen, die über diese Einrichtungen abgegeben wurden, sind nicht Gegenstand des Rabattvertrags (§ 1 Abs. 2…
… Rabattvertrag).Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… Rabattvertrag).
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Alfuzosin [1]
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Höchstsanzahl der Vertragspartner: 3.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Atenolol + Chlortalidon [1]
Kurze Beschreibung:
Vorgabe zur Zuschlagserteilung an drei verschiedene…
… Bieter:1. Zuschlag: Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz mit einer Tragedauer von 3 Tagen.2. Zuschlag: Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz mit einer Tragedauer von 4 Tagen.3. Zuschlag: Die Gebote der ersten beiden Zuschläge werden aus der Betrachtung ausgenommen. Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz erhält den weiteren Zuschlag - unabhängig der unter den Punkten 1 und 2 genannten Bedingungen.In Los 038 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
… Bieter:
1. Zuschlag: Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz mit einer Tragedauer von 3 Tagen.
2. Zuschlag: Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz mit einer Tragedauer von 4 Tagen.
3. Zuschlag: Die Gebote der ersten beiden Zuschläge werden aus der Betrachtung ausgenommen. Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz erhält den weiteren Zuschlag - unabhängig der unter den Punkten 1 und 2 genannten Bedingungen.
3. Zuschlag: Die Gebote der ersten beiden Zuschläge werden aus der Betrachtung ausgenommen. Das Angebot mit dem niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz erhält den weiteren Zuschlag - unabhängig der unter den Punkten 1 und 2 genannten Bedingungen.
In Los 038 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.
In Los 038 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin Sublingualtabletten [1] [H]
Kurze Beschreibung:
Es dürfen nur PZN mit der Indikation: "Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen" angeboten…
… werden.Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… werden.
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Cabergolin 1mg/2mg [1]
Kurze Beschreibung:
In Los 048, WNK 01 bis 13, wird ein Wirkstoff in einer Darreichungsform ausgeschrieben, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein…
… wird.Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
… wird.
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Carbimazol Filmtabletten u.w. [1]
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Cefaclor Pulver zur Herstellung einer Suspension u.w. [1]
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: J01DC04Stoffmengenbezug: CefaclorDarreichungsformen: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; TrockensaftWirkstärke: 125 mg/5mlNormpackungsgrößen:N1 – 100 ml (80 – 120)Wirkstärke: 250 mg/5mlNormpackungsgrößen:N1 – 100 ml (80 – 120)N2 – 200 ml (180 – 220).
ATC-Code: J01DC04Stoffmengenbezug: CefaclorDarreichungsformen: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; TrockensaftWirkstärke: 125 mg/5mlNormpackungsgrößen:N1 – 100 ml (80 – 120)Wirkstärke: 250 mg/5mlNormpackungsgrößen:N1 – 100 ml (80 – 120)N2 – 200 ml (180 – 220).
Darreichungsformen: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; Trockensaft
Wirkstärke: 125 mg/5ml
N1 – 100 ml (80 – 120)
Wirkstärke: 250 mg/5ml
N2 – 200 ml (180 – 220).
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim [3]
Kurze Beschreibung:
Wirkstärken: 50 mg Spironolacton und 20 mg Furosemid;
100 mg Spironolacton und 20 mg Furosemid
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Fusidinsäure [1]
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: D06AX01Stoffmengenbezug: FusidinsäureDarreichungsform: CremeWirkstärke: 20 mg/gNormpackungsgrößen:% – 5 gN1 – 15 g (12 – 18)N2 – 30 g (27 – 33)N3 – 100 g (95 – 100).
ATC-Code: D06AX01
Stoffmengenbezug: Fusidinsäure
Wirkstärke: 20 mg/g
% – 5 g
N2 – 30 g (27 – 33)
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Höchstsanzahl der Vertragspartner: 1.
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Gabapentin Filmtabletten u.w. [3]
Kurze Beschreibung:
In Los 139 handelt es sich um einen Wirkstoff, der in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie enthalten ist, so dass eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausge-schlossen…
… ist.Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
… ist.
Losnummer: 140
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin natrium 88µg/112µg Tabletten [1] [H]
Kurze Beschreibung:
In Los 140 handelt es sich um einen Wirkstoff, der in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie enthalten ist, so dass eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausge-schlossen…
… ist.Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… ist.
Losnummer: 141
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin natrium + Iodid [3] [H]
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: H03AAStoffmengenbezug: Levothyroxin natrium und Iod-IonDarreichungsform: TablettenWirkstärken:Levothyroxin natrium 50 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 75 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 100 µg und Iod-Ion 100 µg;Levothyroxin natrium 100 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 125 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 150 µg und Iod-Ion 150 µg;Normpackungsgrößen:N2 – 50 Stück (45 – 55)N3 – 100 Stück (95 – 100)Wirkstärken:Levothyroxin natrium 88 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 112 µg und Iod-Ion 150 µg;Normpackungsgröße:N3 – 100 Stück (95 – 100).
ATC-Code: H03AAStoffmengenbezug: Levothyroxin natrium und Iod-IonDarreichungsform: TablettenWirkstärken:Levothyroxin natrium 50 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 75 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 100 µg und Iod-Ion 100 µg;Levothyroxin natrium 100 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 125 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 150 µg und Iod-Ion 150 µg;Normpackungsgrößen:N2 – 50 Stück (45 – 55)N3 – 100 Stück (95 – 100)Wirkstärken:Levothyroxin natrium 88 µg und Iod-Ion 150 µg;Levothyroxin natrium 112 µg und Iod-Ion 150 µg;Normpackungsgröße:N3 – 100 Stück (95 – 100).
ATC-Code: H03AA
Stoffmengenbezug: Levothyroxin natrium und Iod-Ion
Levothyroxin natrium 50 µg und Iod-Ion 150 µg;
Levothyroxin natrium 75 µg und Iod-Ion 150 µg;
Levothyroxin natrium 100 µg und Iod-Ion 100 µg;
Levothyroxin natrium 100 µg und Iod-Ion 150 µg;
Levothyroxin natrium 125 µg und Iod-Ion 150 µg;
Levothyroxin natrium 150 µg und Iod-Ion 150 µg;
Levothyroxin natrium 88 µg und Iod-Ion 150 µg;
Levothyroxin natrium 112 µg und Iod-Ion 150 µg;
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
In Los 141 handelt es sich um einen Wirkstoff, der in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie enthalten ist, so dass eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausge-schlossen…
… ist.Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
… ist.
Losnummer: 142
Bezeichnung des Loses: Loperamid Hartkapseln u.w. [1]
Kurze Beschreibung:
Stoffmengenbezug: Losartan kalium und Hydrochlorothiazid
50 mg Losartan kalium und 12,5 mg Hydrochlorothiazid;
100 mg Losartan kalium und 12,5 mg Hydrochlorothiazid;
100 mg Losartan kalium und 25 mg Hydrochlorothiazid
Losnummer: 145
Bezeichnung des Loses: Macrogol [1] [H]
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: A06AD65Stoffmengenbezug: 13,125 g Macrogol 3350; 0,351 g Natriumchlorid; 0,179 g Natriumhydrogenphosphat; 0,047 g KaliumchloridDarreichungsformen: Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen; PulverWirkstärke: 13,125 g Macrogol 3350; 0,351 g Natriumchlorid; 0,179 g Natriumhydrogenphosphat; 0,047 g KaliumchloridNormpackungsgrößen:N1 – 10 Stück (8 – 12)% – 20 StückN3 – 50 Stück (48 – 50).
ATC-Code: A06AD65Stoffmengenbezug: 13,125 g Macrogol 3350; 0,351 g Natriumchlorid; 0,179 g Natriumhydrogenphosphat; 0,047 g KaliumchloridDarreichungsformen: Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen; PulverWirkstärke: 13,125 g Macrogol 3350; 0,351 g Natriumchlorid; 0,179 g Natriumhydrogenphosphat; 0,047 g KaliumchloridNormpackungsgrößen:N1 – 10 Stück (8 – 12)% – 20 StückN3 – 50 Stück (48 – 50).
ATC-Code: A06AD65
Stoffmengenbezug: 13,125 g Macrogol 3350; 0,351 g Natriumchlorid; 0,179 g Natriumhydrogenphosphat; 0,047 g Kaliumchlorid
Darreichungsformen: Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen; Pulver
Wirkstärke: 13,125 g Macrogol 3350; 0,351 g Natriumchlorid; 0,179 g Natriumhydrogenphosphat; 0,047 g Kaliumchlorid
Losnummer: 146
Bezeichnung des Loses: Mebeverin Filmtabletten u.w. [1]
Kurze Beschreibung:
In Los 196 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein…
… wird.Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
… wird.
Losnummer: 197
Bezeichnung des Loses: Pamidronsäure [1]
Kurze Beschreibung:
In Los 201 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein…
… wird.Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… wird.
Losnummer: 202
Bezeichnung des Loses: Piracetam Filmtabletten u.w. [1]
Kurze Beschreibung:
In Los 208 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein…
… wird.Höchstanzahl der Vertragspartner: 1.
… wird.
Losnummer: 209
Bezeichnung des Loses: Progesteron [1]
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 220
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure + Calciumcarbonat + Colecalciferol [1]
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: M05BB04Stoffmengenbezug: Risedronat natrium und Calciumcarbonat und ColecalciferolDarreichungsform: KombipackungWirkstärke:Filmtabletten: 35 mg Risedronat natriumBeutel/Granulat oder Brausetabletten: 2.500 mg Calciumcarbonat und 880 I.E. ColecalciferolNormpackungsgrößen:N2 – 4 Stück (4)4 Filmtabletten und 24 Beutel, Granulat oder BrausetablettenN3 – 12 Stück (11-12)12 Filmtabletten und 72 Beutel, Granulat oder Brausetabletten.
ATC-Code: M05BB04Stoffmengenbezug: Risedronat natrium und Calciumcarbonat und ColecalciferolDarreichungsform: KombipackungWirkstärke:Filmtabletten: 35 mg Risedronat natriumBeutel/Granulat oder Brausetabletten: 2.500 mg Calciumcarbonat und 880 I.E. ColecalciferolNormpackungsgrößen:N2 – 4 Stück (4)4 Filmtabletten und 24 Beutel, Granulat oder BrausetablettenN3 – 12 Stück (11-12)12 Filmtabletten und 72 Beutel, Granulat oder Brausetabletten.
ATC-Code: M05BB04
Stoffmengenbezug: Risedronat natrium und Calciumcarbonat und Colecalciferol
Filmtabletten: 35 mg Risedronat natrium
Beutel/Granulat oder Brausetabletten: 2.500 mg Calciumcarbonat und 880 I.E. Colecalciferol
4 Filmtabletten und 24 Beutel, Granulat oder Brausetabletten
N3 – 12 Stück (11-12)
12 Filmtabletten und 72 Beutel, Granulat oder Brausetabletten.
Losnummer: 221
Bezeichnung des Loses: Ropinirol [3]
Kurze Beschreibung:
Bitte beachten Sie, dass bei den Absatzmengen keine Packungen berücksichtigt sind, die in 2014 über zentrale Beschaffungsstellen nach § 47 Abs. 1 Nr. 5 AMG abgegeben wurden. Die Packungen, die über diese Einrichtungen abgegeben wurden, sind nicht Gegenstand des Rabattvertrags (§ 1 Abs. 2 Rabattvertrag).Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
Bitte beachten Sie, dass bei den Absatzmengen keine Packungen berücksichtigt sind, die in 2014 über zentrale Beschaffungsstellen nach § 47 Abs. 1 Nr. 5 AMG abgegeben wurden. Die Packungen, die über diese Einrichtungen abgegeben wurden, sind nicht Gegenstand des Rabattvertrags (§ 1 Abs. 2 Rabattvertrag).Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
Losnummer: 227
Bezeichnung des Loses: Sotalol Tabletten u.w. [1]
Kurze Beschreibung:
In Los 249 handelt es sich um einen Wirkstoff, der nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, so dass dann eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein…
… wird.Höchstanzahl der Vertragspartner: 3.
… wird.
Losnummer: 250
Bezeichnung des Loses: Xipamid [3]
Kurze Beschreibung:
Es kann aufgrund von ungeplanten Verzögerungen dazu kommen, dass einzelne Verträge nicht - wie geplant - zum 01.01.2016 starten können. In diesem Fall behält sich die IKK classic das Recht vor, einen später gestarteten Vertrag bis zum Abschluss der nächsten Ausschreibungsrunde, d.h. maximal bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit auslaufen würde, zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mitgeteilt, ob die IKK classic von dem Recht auf Verlängerung des Vertrages Gebrauch macht.
Es kann aufgrund von ungeplanten Verzögerungen dazu kommen, dass einzelne Verträge nicht - wie geplant - zum 01.01.2016 starten können. In diesem Fall behält sich die IKK classic das Recht vor, einen später gestarteten Vertrag bis zum Abschluss der nächsten Ausschreibungsrunde, d.h. maximal bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit auslaufen würde, zu verlängern. Dem Auftragnehmer wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mitgeteilt, ob die IKK classic von dem Recht auf Verlängerung des Vertrages Gebrauch macht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter hat innerhalb der Angebotsfrist folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Handelsregisterauszug. Der Auszug (Kopie ausreichend) darf nicht älter als vom 01.10.2014 sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2.) Bieterformular Teil I: Eigenerklärungen mit dem komplett ausgefüllten Unterformular 1: Angebotsformblatt;
3.) Bieterformular Teil II: Eigenerklärungen mit den komplett ausgefüllten Unterformularen 1 bis 3.
a) Unterformular 1: Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit: d.h. die Eigenerklärungen,
aa) dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
bb) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
cc) dass das Unternehmen bzw. die verantwortlich für dies handelnden Personen keine nachweisliche Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bieter in Frage stellt;
dd) dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
ee) dass das Unternehmen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
ff) dass Personen des Unternehmens nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
ff) dass Personen des Unternehmens nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
gg) dass Personen des Unternehmens nicht wegen Verstoßes nach § 5 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Ferner die Zusicherung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, und dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftat verurteilt ist. Soweit eine Einzelerklärung nicht bestätigt werden kann, ist der Grund hierfür auf dem vorgesehenen Blatt anzugeben. Außerdem ist zu erläutern, warum das Unternehmen trotzdem nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist;
gg) dass Personen des Unternehmens nicht wegen Verstoßes nach § 5 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Ferner die Zusicherung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, und dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftat verurteilt ist. Soweit eine Einzelerklärung nicht bestätigt werden kann, ist der Grund hierfür auf dem vorgesehenen Blatt anzugeben. Außerdem ist zu erläutern, warum das Unternehmen trotzdem nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist;
b) Unterformular 2: Eigenerklärung zum Geheimwettbewerb: d.h. Eigenerklärung, dass im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung in Bezug auf die angebotenen Lose mit anderen Unternehmen weder Preisabsprachen noch sonstige Abreden mit wettbewerbsbeschränkendem oder den Geheimwettbewerb verletzendem Inhalt getroffen wurden.
b) Unterformular 2: Eigenerklärung zum Geheimwettbewerb: d.h. Eigenerklärung, dass im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung in Bezug auf die angebotenen Lose mit anderen Unternehmen weder Preisabsprachen noch sonstige Abreden mit wettbewerbsbeschränkendem oder den Geheimwettbewerb verletzendem Inhalt getroffen wurden.
c) Unterformular 3: Eigenerklärung zu den Gesellschaftern / Inhabern des Bieters und den verbundenen Unternehmen: d.h.
aa) Benennung sämtlicher Gesellschafter/Inhaber des Bieters einschließlich der prozentualen Beteiligungsverhältnisse bei mehreren Gesellschaftern/Inhabern sowie
bb) Übersicht über sämtliche Unternehmen, mit denen der Bieter im Sinne von § 15 AktG verbunden ist (ausreichend ist die Benennung derjenigen verbundenen Unternehmen, die als potentielle Vertragspartner einer Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V in Betracht kommen)
bb) Übersicht über sämtliche Unternehmen, mit denen der Bieter im Sinne von § 15 AktG verbunden ist (ausreichend ist die Benennung derjenigen verbundenen Unternehmen, die als potentielle Vertragspartner einer Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V in Betracht kommen)
cc) Die Angabe dieser verbundenen Unternehmen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund verbindlicher Vorgaben innerhalb eines Konzerns sichergestellt ist, dass kein anderes verbundenes Unternehmen an derselben Ausschreibung teilnehmen kann. Der Grund ist – ggf. unter Beifügung von Nachweisen – zu erläutern.
cc) Die Angabe dieser verbundenen Unternehmen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn aufgrund verbindlicher Vorgaben innerhalb eines Konzerns sichergestellt ist, dass kein anderes verbundenes Unternehmen an derselben Ausschreibung teilnehmen kann. Der Grund ist – ggf. unter Beifügung von Nachweisen – zu erläutern.
4.) Zusätzlich haben Bietergemeinschaften innerhalb der Angebotsfrist einzureichen: nur für Bietergemeinschaften: Bieterformular Teil V: d.h. Eigenerklärungen, dass:
a) im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
b) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind;
c) für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages folgender Vertreter von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist und die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt sowie im Namen aller Mitglieder uneingeschränkt handeln kann;
c) für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages folgender Vertreter von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist und die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt sowie im Namen aller Mitglieder uneingeschränkt handeln kann;
d) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften;
e) die Bildung einer Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist;
f) die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen wird, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Arbeitsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ergänzender Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind der Handelsregisterauszug und das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über die Zuverlässigkeit, zum Geheimwettbewerb und zu den Gesellschaftern / Inhabern des Bieters und den verbundenen Unternehmen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die übrigen Erklärungen und Nachweise können bei Bietergemeinschaften gemeinsam ausgefüllt und eingereicht werden.
Ergänzender Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind der Handelsregisterauszug und das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über die Zuverlässigkeit, zum Geheimwettbewerb und zu den Gesellschaftern / Inhabern des Bieters und den verbundenen Unternehmen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die übrigen Erklärungen und Nachweise können bei Bietergemeinschaften gemeinsam ausgefüllt und eingereicht werden.
Allgemeiner Hinweis: Die IKK classic behält sich das Recht der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gem. § 19 EG Absatz 2 Satz 1 und 2 VOL/A vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter hat innerhalb der Angebotsfrist folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Bieterformular Teil I: Eigenerklärungen mit den komplett ausgefüllten Unterformularen 2, 3 und 4:
a) Unterformular 2: Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit: d. h. Eigenerklärung, über hinreichende Produktionskapazitäten zu verfügen, um die vorgegebenen Verordnungsmengen der Fachlose, auf die geboten wird, produzieren zu können (Zutreffendes ist anzukreuzen):
a) Unterformular 2: Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit: d. h. Eigenerklärung, über hinreichende Produktionskapazitäten zu verfügen, um die vorgegebenen Verordnungsmengen der Fachlose, auf die geboten wird, produzieren zu können (Zutreffendes ist anzukreuzen):
— ohne Einschaltung von Drittunternehmern oder;
— mit Einschaltung von Drittunternehmern (dann sind Tätigkeiten im Bieterformular Teil III anzugeben).
b) Unterformular 3: Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG: d.h. Eigenerklärung, nur solche Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, in den Verkehr zu bringen, die durch die zuständige Bundesoberbehörde oder die zuständige europäische Zulassungsbehörde zugelassen sind, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zur Rücknahme, zum Widerruf und Ruhen im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen;
b) Unterformular 3: Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG: d.h. Eigenerklärung, nur solche Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, in den Verkehr zu bringen, die durch die zuständige Bundesoberbehörde oder die zuständige europäische Zulassungsbehörde zugelassen sind, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zur Rücknahme, zum Widerruf und Ruhen im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen;
c) Unterformular 4: Eigenerklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Absatz 1 AMG bzw. Art. 40 ff. RL 2001/83/EG: d.h. Eigenerklärung, dass die gemäß § 13 Absatz 1 AMG bzw. einer entsprechenden Vorschrift eines europäischen Mitgliedstaates (vgl. Art. 40 ff. RL 2001/83/EG) geforderte Herstellungserlaubnis vorliegt, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Herstellungserlaubnis gemäß § 18 AMG oder einer vergleichbaren Vorschrift eines europäischen Mitgliedstaates, in dem die Herstellungserlaubnis erteilt wurde, berechtigen.
c) Unterformular 4: Eigenerklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Absatz 1 AMG bzw. Art. 40 ff. RL 2001/83/EG: d.h. Eigenerklärung, dass die gemäß § 13 Absatz 1 AMG bzw. einer entsprechenden Vorschrift eines europäischen Mitgliedstaates (vgl. Art. 40 ff. RL 2001/83/EG) geforderte Herstellungserlaubnis vorliegt, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Herstellungserlaubnis gemäß § 18 AMG oder einer vergleichbaren Vorschrift eines europäischen Mitgliedstaates, in dem die Herstellungserlaubnis erteilt wurde, berechtigen.
2.) Bieterformular Teil III: Verzeichnis der Drittunternehmertätigkeiten: d. h. Angabe der jeweiligen Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombination (WNK), der PZN und der Tätigkeit, für die Drittunternehmer eingesetzt werden, sowie die Zusicherung des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel der Drittunternehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
2.) Bieterformular Teil III: Verzeichnis der Drittunternehmertätigkeiten: d. h. Angabe der jeweiligen Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombination (WNK), der PZN und der Tätigkeit, für die Drittunternehmer eingesetzt werden, sowie die Zusicherung des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel der Drittunternehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
3.) Bieterformular Teil IV: Eigenerklärung, dass der jeweilige Bieter am Tag der Angebotsabgabe als Anbieter der jeweiligen PZN im ABDA Artikelstamm geführt wird. Abweichungen hiervon sind durch Vorlage der folgenden Unterlagen darzulegen:
a) entweder:
— Vorlage einer Kopie der Änderungsanzeige/Neuanzeige an die Zulassungsbehörde und
— Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, dass diese Änderungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingereicht wurde, und
— Angabe, wann diese Änderungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingereicht wurde.
b) oder:
— Vorlage einer Kopie des Zulassungsbescheids, und
— Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, die Meldung so rechtzeitig einzureichen, dass zum Zeitpunkt der Lieferverpflichtung die jeweilige PZN im ABDA-Artikelstamm gelistet ist, und
— sofern im Zulassungsbescheid (z.B. wegen Übernahme einer Zulassung) nicht der Bieter oder ein Drittunternehmer steht, Vorlage eines Nachweises (z.B. AMIS-Auszug) oder einer eidesstattlichen Versicherung, dass der Bieter oder ein Drittunternehmer rechtmäßiger Inhaber der Zulassung ist.
— sofern im Zulassungsbescheid (z.B. wegen Übernahme einer Zulassung) nicht der Bieter oder ein Drittunternehmer steht, Vorlage eines Nachweises (z.B. AMIS-Auszug) oder einer eidesstattlichen Versicherung, dass der Bieter oder ein Drittunternehmer rechtmäßiger Inhaber der Zulassung ist.
4.) Die Fachinformation im Sinne des § 11a AMG für die jeweilige PZN (nur für die Lose 038, 039 und 228).
Ferner behält sich die IKK classic das Recht vor, nach Ablauf der Angebotsfrist im Einzelfall innerhalb einer von der IKK classic bestimmten Frist folgende Angaben und Nachweise zu fordern:
5.) die Namen und Adressen der Drittunternehmer
6.) die Nachweise, dass die Mittel der Drittunternehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärungen).
Allgemeiner Hinweis: Die IKK classic behält sich das Recht der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gem. § 19 EG Absatz 2 Satz 1 und 2 VOL/A vor.
Ergänzender Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit bei Bietergemeinschaften gemeinsam ausgefüllt und eingereicht werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft muss für den Fall der Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht (siehe Bieterformular Teil V).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft muss für den Fall der Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht (siehe Bieterformular Teil V).
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Zusätzliche Informationen
1.) Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern eine Rabattvereinbarung abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses angegeben.
1.) Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern eine Rabattvereinbarung abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5 des jeweiligen Fachloses angegeben.
2.) Weiterhin ist zu beachten, dass Angebote zunächst über die Ausschreibungsplattform vorab elektronisch abzugeben und anschließend zusätzlich in Papierform innerhalb der Angebotsfrist einzureichen sind. Eine eindeutige Verifizierung des vorab elektronisch übermittelten Angebots wird durch eine von der Software erzeugte Prüfziffer ermöglicht und sichert die korrekte Zuordnung zu dem jeweiligen Angebot in Papierform.
2.) Weiterhin ist zu beachten, dass Angebote zunächst über die Ausschreibungsplattform vorab elektronisch abzugeben und anschließend zusätzlich in Papierform innerhalb der Angebotsfrist einzureichen sind. Eine eindeutige Verifizierung des vorab elektronisch übermittelten Angebots wird durch eine von der Software erzeugte Prüfziffer ermöglicht und sichert die korrekte Zuordnung zu dem jeweiligen Angebot in Papierform.
3.) Die Verträge zu den Fachlosen 005, 006, 007, 012, 016, 018, 028, 034, 035, 038, 053, 056, 057, 058, 060, 062, 064, 072, 073, 076, 080, 084, 085, 087, 088, 089, 090, 091, 092, 093, 100, 103, 104, 105, 109, 114, 117, 118, 130, 137, 163, 168, 172, 176, 181, 186, 195, 200, 205, 206, 208, 209, 211, 213, 216, 220, 222, 223, 225, 226, 238, 241, 242, 243, 251 und 252 können abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (01.01.2016) bereits ab dem 01. Oktober 2015, ab dem 01. November 2015 oder ab dem 01. Dezember 2015 beginnen. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen kann daher bis zu 27 Monate betragen. Bei Zuschlagserteilung hat die IKK classic das Recht, den pharmazeutischen Unternehmen zu fragen, ob er einen früheren Vertragsbeginn anbietet. Die IKK classic wird einem vorzeitigen Vertragsbeginn in dem Fall, dass mehrere Rabattvertragspartner in einem Fachlos vorhanden sind, nur zustimmen, wenn ein einheitlicher Vertragsbeginn für alle Rabattvertragspartner möglich ist.
3.) Die Verträge zu den Fachlosen 005, 006, 007, 012, 016, 018, 028, 034, 035, 038, 053, 056, 057, 058, 060, 062, 064, 072, 073, 076, 080, 084, 085, 087, 088, 089, 090, 091, 092, 093, 100, 103, 104, 105, 109, 114, 117, 118, 130, 137, 163, 168, 172, 176, 181, 186, 195, 200, 205, 206, 208, 209, 211, 213, 216, 220, 222, 223, 225, 226, 238, 241, 242, 243, 251 und 252 können abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (01.01.2016) bereits ab dem 01. Oktober 2015, ab dem 01. November 2015 oder ab dem 01. Dezember 2015 beginnen. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen kann daher bis zu 27 Monate betragen. Bei Zuschlagserteilung hat die IKK classic das Recht, den pharmazeutischen Unternehmen zu fragen, ob er einen früheren Vertragsbeginn anbietet. Die IKK classic wird einem vorzeitigen Vertragsbeginn in dem Fall, dass mehrere Rabattvertragspartner in einem Fachlos vorhanden sind, nur zustimmen, wenn ein einheitlicher Vertragsbeginn für alle Rabattvertragspartner möglich ist.
4.) In den Losen 038, 048 (WNK 01-13), 196, 201, 208 und 249 handelt es sich um Wirkstoffe, die nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden sollen, so dass dann eine Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.
4.) In den Losen 038, 048 (WNK 01-13), 196, 201, 208 und 249 handelt es sich um Wirkstoffe, die nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig in die Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden sollen, so dass dann eine Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel nach § 129 Abs. 1a S. 2 SGB V ausgeschlossen sein wird.
5.) In dem Fachlos 038 richtet sich die Zuschlagserteilung auch nach der Tragedauer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Nr. 1: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Nr. 2: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4: mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IKK classic, zu Händen Hrn. Birnbaum
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Fax: +49 351429222699 📠
Quelle: OJS 2015/S 094-169040 (2015-05-13)
Ergänzende Angaben (2015-05-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Hinweise:
1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen des Auftragnehmers die Abkürzung „BG“ und einen Klammerzusatz, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich aufgeführt werden, sofern die Mitglieder nicht bereits aus dem Namen der Bietergemeinschaft ersichtlich sind.
2) Die IKK classic gibt bekannt, dass auf die Vergabe eines Auftrags in den Losen 003, 005, 006, 012, 018, 030, 034, 038, 057, 058, 060, 062, 064, 066, 067, 073, 080, 088, 091, 092, 100, 103, 105, 109, 114, 134, 139, 140, 141, 145, 156, 163, 168, 173, 181, 193, 199, 200, 205, 208, 211, 213, 216, 220, 222, 223, 225, 237 und 243 im Rahmen des Offenen Verfahrens verzichtet wurde. Grund für die Teilaufhebungen ist die Tatsache, dass zu den genannten Losen keine wertungsfähigen Angebote eingegangen sind (vgl. § 20 EG Abs.1 lit. a VOL/A).
3) Von der Möglichkeit, die Verträge zu einigen Fachlosen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1.1.2016) bereits ab dem 1.10.2015, ab dem 1.11.2015 oder ab dem 1.12.2015 zu beginnen, wird wie folgt Gebrauch gemacht:
a) In den Fachlosen 056, 072, 085, 089, 117, 206, 209, 241 und 242 beginnen die Verträge ab dem 1.10.2015.
b) In den Fachlosen 016, 076, 130, 137, 186 und 252 beginnen die Verträge ab dem 1.11.2015.
c) In dem Fachlos 251 beginnt der Vertrag ab dem 1.12.2015.
d) In den Fachlosen 007, 028, 035, 053, 084, 087, 090, 093, 104, 118, 172, 176, 195, 226 und 238 wurde von der Möglichkeit eines früheren Vertragsbeginns kein Gebrauch gemacht. Die Verträge beginnen regulär ab dem 1.1.2016.
1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen des Auftragnehmers die Abkürzung „BG“ und einen Klammerzusatz, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich aufgeführt werden, sofern die Mitglieder nicht bereits aus dem Namen der Bietergemeinschaft ersichtlich sind.
2) Die IKK classic gibt bekannt, dass auf die Vergabe eines Auftrags in den Losen 003, 005, 006, 012, 018, 030, 034, 038, 057, 058, 060, 062, 064, 066, 067, 073, 080, 088, 091, 092, 100, 103, 105, 109, 114, 134, 139, 140, 141, 145, 156, 163, 168, 173, 181, 193, 199, 200, 205, 208, 211, 213, 216, 220, 222, 223, 225, 237 und 243 im Rahmen des Offenen Verfahrens verzichtet wurde. Grund für die Teilaufhebungen ist die Tatsache, dass zu den genannten Losen keine wertungsfähigen Angebote eingegangen sind (vgl. § 20 EG Abs.1 lit. a VOL/A).
3) Von der Möglichkeit, die Verträge zu einigen Fachlosen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1.1.2016) bereits ab dem 1.10.2015, ab dem 1.11.2015 oder ab dem 1.12.2015 zu beginnen, wird wie folgt Gebrauch gemacht:
a) In den Fachlosen 056, 072, 085, 089, 117, 206, 209, 241 und 242 beginnen die Verträge ab dem 1.10.2015.
b) In den Fachlosen 016, 076, 130, 137, 186 und 252 beginnen die Verträge ab dem 1.11.2015.
c) In dem Fachlos 251 beginnt der Vertrag ab dem 1.12.2015.
d) In den Fachlosen 007, 028, 035, 053, 084, 087, 090, 093, 104, 118, 172, 176, 195, 226 und 238 wurde von der Möglichkeit eines früheren Vertragsbeginns kein Gebrauch gemacht. Die Verträge beginnen regulär ab dem 1.1.2016.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-28 📅
Name: Mylan dura GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-21) Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis, gemessen am niedrigsten rabattbegünstigten Gesamtumsatz pro Los (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-21 📅
Name: Recordati Pharma GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ferner wird auf § 101b Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Hiernach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.