Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für 2016/2017 für saisonale Grippeimpfstoffe zur Versorgung von Versicherten ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (ohne Altersobergrenze)

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Sachsen und Thüringen für von sächsischen bzw. Thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordneten und abgerechneten saisonalen Grippeimpfstoffen zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 7. Lebensjahr – ohne Altersobergrenze – als Fertigspritze ohne oder mit Kanüle – für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V (saisonale Grippeimpfstoffe Pflichtleistungen) für den Zeitraum vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 mit Verlängerungsoption für 2017/2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-09 Auftragsbekanntmachung
2015-10-22 Ergänzende Angaben
2015-11-17 Ergänzende Angaben
2015-12-23 Ergänzende Angaben
2016-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Impfstoffe
Menge oder Umfang:
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle und Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 717 755 Fertigspritzen ohne Kanüle; 903 265 Fertigspritzen mit Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 696 804 Fertigspritzen ohne Kanüle; 876 446 Fertigspritzen mit Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Impfstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 199-360952
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, geben Sie auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID ein und betreten den dazugehörigen Projektraum. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst Anlagen in der Kategorie Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie Anschreiben zu finden ist. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/ Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYDEP. b) Die AOK PLUS führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbände durch; c) Die PZN der Grippeimpfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfängern ausgewählten pharmazeutischen Unternehmen 2 Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 15.5.2016, 12:00 Uhr, der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird: — Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen), — Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/-Vorabzuteilung. Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN. Innerhalb derselben Frist (s. o.) ist für die Grippeimpfstoffe ferner die jeweilige Zulassung durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Grippeimpfstoffes ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffes; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmens im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss; cc) Angaben zur Verkehrsfähigkeit. Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen. d) Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Sachsen und Thüringen für von sächsischen bzw. Thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordneten und abgerechneten saisonalen Grippeimpfstoffen zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 7. Lebensjahr – ohne Altersobergrenze – als Fertigspritze ohne oder mit Kanüle – für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V (saisonale Grippeimpfstoffe Pflichtleistungen) für den Zeitraum vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 mit Verlängerungsoption für 2017/2018.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionen Chemnitz/Leipzig (FS ohne Kanüle)
Kurze Beschreibung:
Der Region Chemnitz sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 94 lauten und der Region Leipzig sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 96 lauten und jeweils die Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen ohne Kanüle zugeordnet.
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Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 250 036 Fertigspritzen ohne Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 241 601 Fertigspritzen ohne Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:
Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 250 036 Fertigspritzen ohne Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 241 601 Fertigspritzen ohne Kanüle.
Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung
vorgesehen.Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben.Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann.
vorgesehen.
Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben.
Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Dresden (FS ohne Kanüle)
Kurze Beschreibung:
Der Region Dresden sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 95 lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen ohne Kanüle zugeordnet.
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Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 204 872 Fertigspritzen ohne Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 199 888 Fertigspritzen ohne Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 204 872 Fertigspritzen ohne Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 199 888 Fertigspritzen ohne Kanüle.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen.Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben.Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet .Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann.
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Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet .Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen (FS ohne Kanüle)
Kurze Beschreibung:
Der Region Thüringen sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste und zweite Ziffer 93 lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen ohne Kanüle zugeordnet.
Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 262 847 Fertigspritzen ohne Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 255 315 Fertigspritzen ohne Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 262 847 Fertigspritzen ohne Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 255 315 Fertigspritzen ohne Kanüle.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionen Chemnitz/Leipzig (FS mit Kanüle)
Kurze Beschreibung:
Der Region Chemnitz sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 94 lauten und der Region Leipzig sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 96 lauten und jeweils die Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen mit Kanüle zugeordnet.
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Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 438 771 Fertigspritzen mit Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 424 437 Fertigspritzen mit Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:
Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 438 771 Fertigspritzen mit Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 424 437 Fertigspritzen mit Kanüle.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Region Dresden (FS mit Kanüle)
Kurze Beschreibung:
Der Region Dresden sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste beide Ziffern (Bezirksstellenschlüssel) 95 lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen mit Kanüle zugeordnet.
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Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 222 836 Fertigspritzen mit Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 217 135 Fertigspritzen mit Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 222 836 Fertigspritzen mit Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 217 135 Fertigspritzen mit Kanüle.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen (FS mit Kanüle)
Kurze Beschreibung:
Der Region Thüringen sind alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummer, deren erste und zweite Ziffer 93 lauten und Verordnungen von saisonalen Grippeimpfstoffen 2016/2017 als Fertigspritzen mit Kanüle zugeordnet.
Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 241 658 Fertigspritzen mit Kanüle.Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 234 874 Fertigspritzen mit Kanüle.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 241 658 Fertigspritzen mit Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 234 874 Fertigspritzen mit Kanüle.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Gesamtmengen (Dosiereinheiten) verordnet und die Teilmengen (Dosiereinheiten) von Fertigspritzen mit Kanüle und Fertigspritzen ohne Kanüle nach näherer Beschreibung in den Bewerbungsbedingungen errechnet:
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Impfsaison 2013/2014 (1.7.2013-28.2.2014): 717 755 Fertigspritzen ohne Kanüle; 903 265 Fertigspritzen mit Kanüle.
Impfsaison 2014/2015 (1.7.2014-28.2.2015): 696 804 Fertigspritzen ohne Kanüle; 876 446 Fertigspritzen mit Kanüle.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 49/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
01067,
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Herstellungserlaubnisgemäß § 13 AMG nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis ist vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für alle Mitglieder abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Impfstoffe vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Eigenerklärung nur einmal je Bietergemeinschaft je nach Angebot abzugeben.
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b) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere bei Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV), denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen (vgl. § 4 Nr. 4 VOL/B), hat der Bieter zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Eignungsnachweise erforderlich:
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— Nennung der/des Drittunternehmen(s) im Rahmen der Eigenerklärung zu eigenen und fremden Produktionskapazitäten nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
— Verpflichtungserklärung(en) nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen der in der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten benannten Drittunternehmen oder eine Ablichtung eines entsprechenden Liefervertrages mit dem benannten Drittunternehmen bezogen auf den ausgeschriebenen Grippeimpfstoff, aus dem sich die Lieferverpflichtung des Drittunternehmens dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben. Sofern eine Ablichtung eines Liefervertrages vorgelegt wird, wird darauf hingewiesen, dass Vertragsinhalte, die mit der Lieferverpflichtung und der Vertragsdauer nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ausgelassen oder unkenntlich gemacht werden können. Ist der Liefervertrag in einer anderen Sprache als Deutsch geschlossen, ist binnen einer Frist von 7 Tagen eine unbeglaubigte Übersetzung der geforderten wesentlichen Informationen des Liefervertrages in deutscher Sprache zu übersenden. Die Auftraggeber behalten sich vor, sodann ggfs. noch eine beglaubigte Übersetzung zu verlangen.
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Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Grippeimpfstoffe, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Grippeimpfstoffs aus Grundstoffen und Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen; nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i. S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die in Abschnitt III.2.1) und III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit dort nicht etwas anderes geregelt ist. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Mitte, Regionalvertretung Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Siebstraße 4
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30171
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Postanschrift: Magdeburger Allee 56
Postleitzahl: 99086
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 50
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Frakfurt/Main
Postanschrift: Galvanistraße 31
Postort: Frankfurt/Main
Postleitzahl: 60486
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstraße 70 – 72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer gek
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse (hkk)
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Kontakt
Kontaktperson: Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 49/2015
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei.
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Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, geben Sie auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID ein und betreten den dazugehörigen Projektraum. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst Anlagen in der Kategorie Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie Anschreiben zu finden ist.
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Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYDEP.
b) Die AOK PLUS führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbände durch;
c) Die PZN der Grippeimpfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfängern ausgewählten pharmazeutischen Unternehmen 2 Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 15.5.2016, 12:00 Uhr, der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird:
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— Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen),
— Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/-Vorabzuteilung.
Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN.
Innerhalb derselben Frist (s. o.) ist für die Grippeimpfstoffe ferner die jeweilige Zulassung durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Grippeimpfstoffes ergeben:
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aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffes;
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmens im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss;
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cc) Angaben zur Verkehrsfähigkeit.
Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen.
d) Zur Streuung und Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit der Auftraggeber von nur einem Leistungsbringer, zur Sicherstellung der Versorgung sowie um einer möglichst großen Anzahl von mittelständig geprägten Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu eröffnen, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen.
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Jeder Bieter darf für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB ein Angebot für alle Lose abgeben.
Jeder Bieter kann jedoch für sich allein oder als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen i. S. v. § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag auf nicht mehr als 3 Lose und jeweils nur ein Los je Region erhalten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Ebenso werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2299499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... .
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... .
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 199-360952 (2015-10-09)
Ergänzende Angaben (2015-10-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 208-377101
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 199-360952
ABl. S-Ausgabe: 208
Quelle: OJS 2015/S 208-377101 (2015-10-22)
Ergänzende Angaben (2015-11-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 225-408982
ABl. S-Ausgabe: 225
Quelle: OJS 2015/S 225-408982 (2015-11-17)
Ergänzende Angaben (2015-12-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-456915
ABl. S-Ausgabe: 250
Quelle: OJS 2015/S 250-456915 (2015-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 030-048139
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYD2V.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067;

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-08 📅
Name: bioCSL GmbH
Postanschrift: Philipp-Reis-Straße 2
Postort: Hattersheim
Postleitzahl: 65795
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Sanofi Pasteur MSD GmbH
Postanschrift: Alexanderufer 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117

3️⃣

4️⃣
Name: Mylan Healthcare GmbH
Postanschrift: Freundallee 9A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173

5️⃣

6️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main
Postort: Frankfurt am Main
Postanschrift: Weißensteinstraße 70-72
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK- Hanseatische Krankenkasse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 030-048139 (2016-02-09)