Abschluss von Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen für saisonale Grippeimpfstoffe
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018
Die Regelung des § 132e Abs. 2 SGB V fordert von den Krankenkassen oder deren Verbände zur Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen innerhalb des Versorgungsgebiets Verträge mit mindestens 2 pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen. Um dem gerecht zu werden, wird das Versorgungsgebiet in Lose aufgeteilt und der einzelne Bieter kann maximal auf 2 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter in mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag in der Reihenfolge der erwarteten Umsatzhöhe der einzelnen Lose, beginnend mit dem Los mit dem erwartbaren größten Umsatz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-10-29
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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