Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018 Die Regelung des § 132e Abs. 2 SGB V fordert von den Krankenkassen oder deren Verbände zur Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen innerhalb des Versorgungsgebiets Verträge mit mindestens 2 pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen. Um dem gerecht zu werden, wird das Versorgungsgebiet in Lose aufgeteilt und der einzelne Bieter kann maximal auf 2 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter in mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag in der Reihenfolge der erwarteten Umsatzhöhe der einzelnen Lose, beginnend mit dem Los mit dem erwartbaren größten Umsatz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anti-Grippe-Impfstoffe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anti-Grippe-Impfstoffe📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR c/o AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: arge-ssb@nds.aok.de📧
Dem Angebot sind produktspezifisch eine Packungsbeilage gemäß § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung sowie eine Fachinformation nach § 11a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung beizufügen.
Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 8.12.2015, 12:00 Uhr.
Dem Angebot sind produktspezifisch eine Packungsbeilage gemäß § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung sowie eine Fachinformation nach § 11a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung beizufügen.
Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 8.12.2015, 12:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018
Die Regelung des § 132e Abs. 2 SGB V fordert von den Krankenkassen oder deren Verbände zur Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen innerhalb des Versorgungsgebiets Verträge mit mindestens 2 pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen. Um dem gerecht zu werden, wird das Versorgungsgebiet in Lose aufgeteilt und der einzelne Bieter kann maximal auf 2 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter in mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag in der Reihenfolge der erwarteten Umsatzhöhe der einzelnen Lose, beginnend mit dem Los mit dem erwartbaren größten Umsatz.
Die Regelung des § 132e Abs. 2 SGB V fordert von den Krankenkassen oder deren Verbände zur Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen innerhalb des Versorgungsgebiets Verträge mit mindestens 2 pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen. Um dem gerecht zu werden, wird das Versorgungsgebiet in Lose aufgeteilt und der einzelne Bieter kann maximal auf 2 Lose den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter in mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag in der Reihenfolge der erwarteten Umsatzhöhe der einzelnen Lose, beginnend mit dem Los mit dem erwartbaren größten Umsatz.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung:
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Aurich, Wilhelmshaven, Osnabrück, Stade der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 06xxxxxxx, 13xxxxxxx, 14xxxxxxx,16xxxxxxx haben.
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Aurich, Wilhelmshaven, Osnabrück, Stade der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 06xxxxxxx, 13xxxxxxx, 14xxxxxxx,16xxxxxxx haben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Kurze Beschreibung:
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Hannover, Hildesheim der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 09xxxxxxx, 10xxxxxxx haben.
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Hannover, Hildesheim der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 09xxxxxxx, 10xxxxxxx haben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Kurze Beschreibung:
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Braunschweig, Göttingen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 07xxxxxxx, 08xxxxxxx haben.
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Braunschweig, Göttingen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 07xxxxxxx, 08xxxxxxx haben.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Kurze Beschreibung:
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Oldenburg, Verden, Lüneburg der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 11xxxxxxx, 12xxxxxxx,15xxxxxxx haben.
Rabattvereinbarung gemäß § 132e (2) SGB V i. V. m. § 130a (8) SGB V für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle entsprechend der SI-RL auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO jeweils in der jeweils gültigen Fassung, in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2016/2017 und 2017/2018, die von Vertragsärzten verordnet werden, die ihre Betriebsstätte in den Bezirksstellen Oldenburg, Verden, Lüneburg der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Betriebsstättennummern 11xxxxxxx, 12xxxxxxx,15xxxxxxx haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktuelle Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen und zum Gesamtumsatz – jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren -, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 6 VOL/A-EG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über das Vorliegen einer Herstellererlaubnis nach § 13 AMG für jede beteiligte Betriebsstätte, Erklärung zu den Herstellungskapazitäten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 29
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-15 📅
Öffnungsort: Hannover.
Ort des Eröffnungstermins: Hannover.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Hansen
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Dem Angebot sind produktspezifisch eine Packungsbeilage gemäß § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung sowie eine Fachinformation nach § 11a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung beizufügen.
Dem Angebot sind produktspezifisch eine Packungsbeilage gemäß § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung sowie eine Fachinformation nach § 11a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung beizufügen.
Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 8.12.2015, 12:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 107 GWB wird hingewiesen. Insbesondere wird auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 107 GWB wird hingewiesen. Insbesondere wird auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 212-385029 (2015-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge