—Abwicklung des ärztlichen Sprechstundenbedarfs (SSB) und des Impfstoffbezugs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im KV-Bereich Nordrhein. Hierzu gehören u. a. folgende Aufgaben: — Annahme, Prüfen, Archivieren und Vernichten von Verordnungsdatensätzen, Images und Verordnungsblättern, — Annahme, Prüfen und Begleichen, Archivieren und Vernichten der Rechnungen, — Kostenumlage, — Prüfungen (Prüfung auf Irrläufer, maschinelle bzw. visuelle Überprüfung der Zuständigkeit für alle in Rechnung gestellten Verordnungsblätter, Kürzung des Rechnungsbetrages um die Kosten für festgestellte Unstimmigkeiten, Erstellen eines monatlichen Nachweises über eingeleitete Maßnahmen und Ergebnisse der Prüftätigkeit etc.), pharmafachliche Prüfung nach festgelegtem Prüfkonzept, Wirtschaftlichkeitsprüfung nach festgelegtem Prüfkonzept, — Geltendmachung von Beanstandungen und Bearbeitung von Einsprüchen, — Datenaufbereitung, — Meldeverfahren Impfstoffabschläge nach § 130a Abs. 2 SGB V, — Fachliche Unterstützung (im Rahmen der SSB-Quartalskonferenz, bei der Weiterentwicklung der SSB-Vereinbarung, der Lieferantenvereinbarungen, Bearbeitung von Anfragen durch Apotheken, Apothekenrechenzentren, sonstiger Lieferanten und deren Abrechenzentren).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkassen und -verbände in Nordrhein, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Allee 9
Postleitzahl: 40227
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com🌏
E-Mail: ssb.nordrhein@vdek.com📧
Die Bewerber müssen sich beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Frau Gabriele Molls, über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com Bewerbungsunterlagen anfordern und diese für den Teilnahmeantrag verwenden. Die Bewerber müssen bei der Anforderung der Bewerbungsunterlagen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse angeben, die für Bewerberrundschreiben verwendet werden kann.
Während der Bewerbungsphase auftretende Fragen der Bewerber sind über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com an die Auftraggeber zu richten. Fragen, die jeweils bis Freitags, 12:00 Uhr, gestellt werden, werden bis zum darauffolgenden Mittwoch, 16:00 Uhr per E-Mail im Rahmen eines Bewerberrundschreibens beantwortet (es sei denn, dass die aufgetretenen Fragen so zahlreich und/oder so komplex sind, dass die Auftraggeber sie nicht bis zum Freitag derselben Woche beantworten können; in dem Falle werden die Fragen dann bis Mittwoch,16:00 Uhr der kommenden Woche (also im nächsten Bewerberrundschreiben) beantwortet).
Letzte Frist für Fragen der Bewerber an den/die Auftraggeber: 18.5.2015, 12:00 Uhr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ein gemeinsamer Teilnahmeantrag einzureichen, in dem alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sind und der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben ist. Die in der Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung (Teilnahmebedingungen) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bewerber müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag etwaige Sub-/Nachunternehmer namentlich benennen und den Teil der Leistung angeben, den sie auf den/die entsprechenden Sub-/Nachunternehmer übertragen wollen. Bewerber müssen ferner bereits mit dem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.2) genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung auch für den bzw. die von ihnen benannten Sub-/Nachunternehmer und eine Verpflichtungserklärung des/der Sub-/Nachunternehmer vorlegen.
Die Bewerber müssen sich beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Frau Gabriele Molls, über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com Bewerbungsunterlagen anfordern und diese für den Teilnahmeantrag verwenden. Die Bewerber müssen bei der Anforderung der Bewerbungsunterlagen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse angeben, die für Bewerberrundschreiben verwendet werden kann.
Während der Bewerbungsphase auftretende Fragen der Bewerber sind über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com an die Auftraggeber zu richten. Fragen, die jeweils bis Freitags, 12:00 Uhr, gestellt werden, werden bis zum darauffolgenden Mittwoch, 16:00 Uhr per E-Mail im Rahmen eines Bewerberrundschreibens beantwortet (es sei denn, dass die aufgetretenen Fragen so zahlreich und/oder so komplex sind, dass die Auftraggeber sie nicht bis zum Freitag derselben Woche beantworten können; in dem Falle werden die Fragen dann bis Mittwoch,16:00 Uhr der kommenden Woche (also im nächsten Bewerberrundschreiben) beantwortet).
Letzte Frist für Fragen der Bewerber an den/die Auftraggeber: 18.5.2015, 12:00 Uhr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ein gemeinsamer Teilnahmeantrag einzureichen, in dem alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sind und der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben ist. Die in der Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung (Teilnahmebedingungen) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bewerber müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag etwaige Sub-/Nachunternehmer namentlich benennen und den Teil der Leistung angeben, den sie auf den/die entsprechenden Sub-/Nachunternehmer übertragen wollen. Bewerber müssen ferner bereits mit dem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.2) genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung auch für den bzw. die von ihnen benannten Sub-/Nachunternehmer und eine Verpflichtungserklärung des/der Sub-/Nachunternehmer vorlegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
—Abwicklung des ärztlichen Sprechstundenbedarfs (SSB) und des Impfstoffbezugs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im KV-Bereich Nordrhein. Hierzu gehören u. a. folgende Aufgaben:
— Annahme, Prüfen, Archivieren und Vernichten von Verordnungsdatensätzen, Images und Verordnungsblättern,
— Annahme, Prüfen und Begleichen, Archivieren und Vernichten der Rechnungen,
— Kostenumlage,
— Prüfungen (Prüfung auf Irrläufer, maschinelle bzw. visuelle Überprüfung der Zuständigkeit für alle in Rechnung gestellten Verordnungsblätter, Kürzung des Rechnungsbetrages um die Kosten für festgestellte Unstimmigkeiten, Erstellen eines monatlichen Nachweises über eingeleitete Maßnahmen und Ergebnisse der Prüftätigkeit etc.), pharmafachliche Prüfung nach festgelegtem Prüfkonzept, Wirtschaftlichkeitsprüfung nach festgelegtem Prüfkonzept,
— Prüfungen (Prüfung auf Irrläufer, maschinelle bzw. visuelle Überprüfung der Zuständigkeit für alle in Rechnung gestellten Verordnungsblätter, Kürzung des Rechnungsbetrages um die Kosten für festgestellte Unstimmigkeiten, Erstellen eines monatlichen Nachweises über eingeleitete Maßnahmen und Ergebnisse der Prüftätigkeit etc.), pharmafachliche Prüfung nach festgelegtem Prüfkonzept, Wirtschaftlichkeitsprüfung nach festgelegtem Prüfkonzept,
— Geltendmachung von Beanstandungen und Bearbeitung von Einsprüchen,
— Datenaufbereitung,
— Meldeverfahren Impfstoffabschläge nach § 130a Abs. 2 SGB V,
— Fachliche Unterstützung (im Rahmen der SSB-Quartalskonferenz, bei der Weiterentwicklung der SSB-Vereinbarung, der Lieferantenvereinbarungen, Bearbeitung von Anfragen durch Apotheken, Apothekenrechenzentren, sonstiger Lieferanten und deren Abrechenzentren).
— Fachliche Unterstützung (im Rahmen der SSB-Quartalskonferenz, bei der Weiterentwicklung der SSB-Vereinbarung, der Lieferantenvereinbarungen, Bearbeitung von Anfragen durch Apotheken, Apothekenrechenzentren, sonstiger Lieferanten und deren Abrechenzentren).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
— Auszug aus dem Bundeszentralregister (Gewerbezentralregister) oder eine gleichwertige Urkunde einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen – jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Mindestumsatz: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 300 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des ungefähren Auftragsvolumens, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Referenzliste),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität inkl. Datenschutz und Datensicherheit,
— Angaben über die Leitung des Unternehmens; Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der im Auftragsfalle für die Leistung verantwortlichen Personen.
Mindeststandards: Referenzen: Mindestens 1 Referenz über vergleichbare Leistungen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Höhe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen, Anzahl und Qualität der Referenzen über vergleichbare Leistungen, berufliche Qualifikation der für die Leistung verantwortlichen Personen, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität inkl. Datenschutz und Datensicherheit.
Höhe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen, Anzahl und Qualität der Referenzen über vergleichbare Leistungen, berufliche Qualifikation der für die Leistung verantwortlichen Personen, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität inkl. Datenschutz und Datensicherheit.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK – Landesverband Nordwest
Postanschrift: Kronprinzenstraße 6
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Postanschrift: Weißensteinstraße 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft Hauptverwaltung
Postanschrift: Knappschaftstraße 1
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Kontaktperson: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Frau Gabriele Molls
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber müssen sich beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Frau Gabriele Molls, über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com Bewerbungsunterlagen anfordern und diese für den Teilnahmeantrag verwenden. Die Bewerber müssen bei der Anforderung der Bewerbungsunterlagen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse angeben, die für Bewerberrundschreiben verwendet werden kann.
Die Bewerber müssen sich beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Frau Gabriele Molls, über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com Bewerbungsunterlagen anfordern und diese für den Teilnahmeantrag verwenden. Die Bewerber müssen bei der Anforderung der Bewerbungsunterlagen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse angeben, die für Bewerberrundschreiben verwendet werden kann.
Während der Bewerbungsphase auftretende Fragen der Bewerber sind über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com an die Auftraggeber zu richten. Fragen, die jeweils bis Freitags, 12:00 Uhr, gestellt werden, werden bis zum darauffolgenden Mittwoch, 16:00 Uhr per E-Mail im Rahmen eines Bewerberrundschreibens beantwortet (es sei denn, dass die aufgetretenen Fragen so zahlreich und/oder so komplex sind, dass die Auftraggeber sie nicht bis zum Freitag derselben Woche beantworten können; in dem Falle werden die Fragen dann bis Mittwoch,16:00 Uhr der kommenden Woche (also im nächsten Bewerberrundschreiben) beantwortet).
Während der Bewerbungsphase auftretende Fragen der Bewerber sind über die E-Mail-Adresse ssb.nordrhein@vdek.com an die Auftraggeber zu richten. Fragen, die jeweils bis Freitags, 12:00 Uhr, gestellt werden, werden bis zum darauffolgenden Mittwoch, 16:00 Uhr per E-Mail im Rahmen eines Bewerberrundschreibens beantwortet (es sei denn, dass die aufgetretenen Fragen so zahlreich und/oder so komplex sind, dass die Auftraggeber sie nicht bis zum Freitag derselben Woche beantworten können; in dem Falle werden die Fragen dann bis Mittwoch,16:00 Uhr der kommenden Woche (also im nächsten Bewerberrundschreiben) beantwortet).
Letzte Frist für Fragen der Bewerber an den/die Auftraggeber: 18.5.2015, 12:00 Uhr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ein gemeinsamer Teilnahmeantrag einzureichen, in dem alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sind und der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben ist. Die in der Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung (Teilnahmebedingungen) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ein gemeinsamer Teilnahmeantrag einzureichen, in dem alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sind und der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben ist. Die in der Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung (Teilnahmebedingungen) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bewerber müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag etwaige Sub-/Nachunternehmer namentlich benennen und den Teil der Leistung angeben, den sie auf den/die entsprechenden Sub-/Nachunternehmer übertragen wollen. Bewerber müssen ferner bereits mit dem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.2) genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung auch für den bzw. die von ihnen benannten Sub-/Nachunternehmer und eine Verpflichtungserklärung des/der Sub-/Nachunternehmer vorlegen.
Bewerber müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag etwaige Sub-/Nachunternehmer namentlich benennen und den Teil der Leistung angeben, den sie auf den/die entsprechenden Sub-/Nachunternehmer übertragen wollen. Bewerber müssen ferner bereits mit dem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.2) genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung auch für den bzw. die von ihnen benannten Sub-/Nachunternehmer und eine Verpflichtungserklärung des/der Sub-/Nachunternehmer vorlegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Bonn
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis des Auftraggebers: Ein Nachprüfungsantrag ist – über die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB genannten Gründe hinaus – unzulässig, wenn ein Bewerber oder Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt einer Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhilft (Nichtabhilfemitteilung) die Vergabekammer anruft (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis des Auftraggebers: Ein Nachprüfungsantrag ist – über die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB genannten Gründe hinaus – unzulässig, wenn ein Bewerber oder Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt einer Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhilft (Nichtabhilfemitteilung) die Vergabekammer anruft (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-152524 (2015-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (45)
2. Qualität des vorgelegten Konzepts (30)
3. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-14 📅
Name: Rezeptprüfstelle Duderstadt GmbH
Postanschrift: Adenauerring 25
Postort: Duderstadt
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK – Landesverband Nordwest – Hauptverwaltung Essen
Postanschrift: Hatzper Straße 36
Postleitzahl: 45149
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
52123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 101b Abs. 2 S. 2 GWB a. F. innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union im Wege eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 107 ff. GWB a. F. geltend gemacht werden. Ein Vertrag ist gemäß § 101b GWB a. F. von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 101b Abs. 2 S. 2 GWB a. F. innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union im Wege eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 107 ff. GWB a. F. geltend gemacht werden. Ein Vertrag ist gemäß § 101b GWB a. F. von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a GWB a. F. verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.