Die Kommunale Unfallversicherung Bayern beabsichtigt, ihren Papieraktenbestand und den der Bayerischen Landesunfallkasse zu digitalisieren und einer Archivierung zuzuführen. Diese betrifft initial die Unfallakten (voraussichtliche verbindliche Mindestabnahme) sowie über die Vertragslaufzeit hinweg voraussichtlich weitere Unfall- und Papierakten. Die KUVB unterhält insoweit bereits ein Archivierungssystem, die Anwendung „easy Enterprise“ der EASY SOFTWARE AG, in das die neu digitalisierten Akten überführt werden müssen. Dieses Archiv ist – für den Bereich der Unfallakten – eng mit der Kernfachanwendung CUSA® verquickt, wird dort zur papierarmen Bearbeitung genutzt und ist daher flächendeckend eingesetzt. Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition). Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt. Die hierfür konkret zu beschaffende Leistung besteht strukturell aus mehreren Teilen: 1. Datenschutzkonforme Aktenabholung 2. Scan-Dienstleistung inkl. Versehen mit qualifizierter elektronischer Signatur 3. Integration der elektronischen Dokumente in das Archivsystem 4. Verlinkung der elektronischen Dokumente (Unfallakten) mit dem Fachverfahren CUSA® / Versicherungsfälle sowie Such- und Darstellungsoptionen im Archivclient für den Direktzugriff aus dem Archivsystem. 5. Lieferung der Daten auch auf langzeitspeicherfähigen Datenträgern 6. Lösung/Konzept für Desaster-Recovery (Continuity Service) und ggf. Umsetzung desselben 7. Ermöglichung der Such- und Zuordnungsmöglichkeit der Daten von langzeitspeicher-fähigen Datenträger auch ohne Archivmittel, wie z.B. eine Übersicht der Aktenzei-chen der Unfallakte, Datenträgernummer, Dateiname 8. Datenschutzkonforme Aktenentsorgung nach Qualitätskontrolle und Vernichtungsfreigabe durch den Auftraggeber. Eine Besonderheit besteht darin, dass die KUVB als gesetzlicher Unfallversicherungsträger die Vorgaben der §§ 110a – 110d SGB IV zur Aufbewahrung von Unterlagen zu beachten hat. Aus diesem Grunde sind bereits im Rahmen der Scan-Dienstleistung die Akten mit einer elektronischen Signatur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu versehen. Da aufgrund des vorgenannten Ausbaus von Telearbeitsplätzen mit den jüngsten Akten begonnen wird und ein temporäres Einstellen der Bearbeitung insbesondere der Versicherungsfälle aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommt, muss bereits während des Scannens der Akten – also parallel – mit der Integration der elektronischen Dokumente (Format PDF/A) in das Archivsystem (Leistungsteil 2, s. o.) begonnen werden und ebenfalls parallel die Verlinkung elektronischer Dokumente der Unfallakten mit den Fachverfahren/Versicherungsfällen (Leistungsteil 3) erfolgen. Dies bedingt, dass ein potentieller Dienstleister über Kenntnisse des bereits vorhandenen Archivsystems verfügt. Eine bloße Übergabe der Scanergebnisse auf einem Datenträger o. Ä. ist nicht ausreichend. HINWEIS: Während des Scannens und Digitalisierens kann es aufgrund des Geschäftsbetriebs der KUVB/Bayer. LUK notwendig werden, Zugriff auf die übergebenen Papierakten zu bekommen. Für einen solchen Fall ist sicherzustellen, dass der Auftraggeberin die Akten im Original innerhalb eines Arbeitstages zur Verfügung gestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Optische Zeichenerkennung
Menge oder Umfang:
Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt.Im Ergebnis der Ausschreibung wird mit dem obsiegenden Bieter ein Rahmenvertrag für vier (4) Jahre über die Erbringung der gegenständlichen Leistungen mit Erfolgsverantwortung des Auftragnehmers geschlossen werden. Es wird voraussichtlich eine verbindliche Mindestabnahme geben, nämlich die Digitalisierung der Unfallakten (s. o.) zu Beginn der Vertragslaufzeit.
Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt.Im Ergebnis der Ausschreibung wird mit dem obsiegenden Bieter ein Rahmenvertrag für vier (4) Jahre über die Erbringung der gegenständlichen Leistungen mit Erfolgsverantwortung des Auftragnehmers geschlossen werden. Es wird voraussichtlich eine verbindliche Mindestabnahme geben, nämlich die Digitalisierung der Unfallakten (s. o.) zu Beginn der Vertragslaufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Optische Zeichenerkennung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Unfallversicherung Bayern
Postanschrift: Ungererstr. 71
Postleitzahl: 80805
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.kuvb.de🌏
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 451088969 📠
Zusätzliche Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der Kontaktstelle angefordert werden. ######
1.11 Darlegung der Bewerbereignung
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (= Eignungsprüfung) des Bewerbers erforderlich und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen. Beim späteren Verhandlungsverfahren findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt. Die fehlende Eignung des Bewerbers führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages des Bewerbers. Gleiches gilt für final fehlende Eignungsnachweise.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer rechtlich selbständiger Unternehmen als Nachunternehmer (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter und ggf. Konzernverbundunternehmen), bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unaufgefordert nachweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (siehe Vordruck aus Abschnitt 4.5) erforderlich, die durch dieses Unternehmen auszufüllen und zu unterzeichnen ist. In diesem Fall ist eine Eigenerklärung des Bewerbers nicht ausreichend. Dies gilt auch für Konzernverbundunternehmen und freiberuflich Tätige.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue können sich der Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht anderer Unternehmen bedienen! Auch Nachunternehmer müssen ihre Zuverlässigkeit/Gesetzestreue in gleicher Art und Weise nachweisen.
Zur Darlegung der Eignung sind die in Abschnitt 3 und 4 aufgeführten speziellen Bedingungen und Anforderungen zu beachten.
######
1.12 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4).
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A.#.#) – Ausschlusskriterium
(B.#.#) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)
Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B.#.#) ausführlich beantworten. Werden die mit (A.#.#), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig und uneingeschränkt positiv beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen ggf. eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]).
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten (Bewertungspunkte – BP).
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern bei den einzelnen Kriterien nichts Anderes angegeben ist:
0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt kaum/nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 2: Bewertungsstruktur
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten (EP) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien (Gewichtungspunkte – GP) ist in der Anlage_ Bewertungsmatrix_Eignung (Anlage 5.1) bekanntgegeben.
------
Auf die Angaben zur Gewichtung der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anlage 5.1) wird ausdrücklich und ergänzend verwiesen.
======
WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Begleitdokumente zum Teilnahmewettbewerb werden von der Kontaktstelle auf Anforderung elektronisch per eMail zur Verfügung gestellt.
=================
BEWERBERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EUBekanntmachung) zu richten. Spätester Termin hierfür mit Anspruch auf Beantwortung ist Mittwoch, 20.05.2015.
Zusätzliche Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der Kontaktstelle angefordert werden. ######
1.11 Darlegung der Bewerbereignung
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (= Eignungsprüfung) des Bewerbers erforderlich und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen. Beim späteren Verhandlungsverfahren findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt. Die fehlende Eignung des Bewerbers führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages des Bewerbers. Gleiches gilt für final fehlende Eignungsnachweise.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer rechtlich selbständiger Unternehmen als Nachunternehmer (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter und ggf. Konzernverbundunternehmen), bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unaufgefordert nachweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (siehe Vordruck aus Abschnitt 4.5) erforderlich, die durch dieses Unternehmen auszufüllen und zu unterzeichnen ist. In diesem Fall ist eine Eigenerklärung des Bewerbers nicht ausreichend. Dies gilt auch für Konzernverbundunternehmen und freiberuflich Tätige.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue können sich der Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht anderer Unternehmen bedienen! Auch Nachunternehmer müssen ihre Zuverlässigkeit/Gesetzestreue in gleicher Art und Weise nachweisen.
Zur Darlegung der Eignung sind die in Abschnitt 3 und 4 aufgeführten speziellen Bedingungen und Anforderungen zu beachten.
######
1.12 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4).
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A.#.#) – Ausschlusskriterium
(B.#.#) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)
Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B.#.#) ausführlich beantworten. Werden die mit (A.#.#), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig und uneingeschränkt positiv beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen ggf. eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]).
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten (Bewertungspunkte – BP).
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern bei den einzelnen Kriterien nichts Anderes angegeben ist:
0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt kaum/nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 2: Bewertungsstruktur
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten (EP) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien (Gewichtungspunkte – GP) ist in der Anlage_ Bewertungsmatrix_Eignung (Anlage 5.1) bekanntgegeben.
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Auf die Angaben zur Gewichtung der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anlage 5.1) wird ausdrücklich und ergänzend verwiesen.
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WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Begleitdokumente zum Teilnahmewettbewerb werden von der Kontaktstelle auf Anforderung elektronisch per eMail zur Verfügung gestellt.
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BEWERBERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EUBekanntmachung) zu richten. Spätester Termin hierfür mit Anspruch auf Beantwortung ist Mittwoch, 20.05.2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern beabsichtigt, ihren Papieraktenbestand und den der Bayerischen Landesunfallkasse zu digitalisieren und einer Archivierung zuzuführen.
Diese betrifft initial die Unfallakten (voraussichtliche verbindliche Mindestabnahme) sowie über die Vertragslaufzeit hinweg voraussichtlich weitere Unfall- und Papierakten.
Die KUVB unterhält insoweit bereits ein Archivierungssystem, die Anwendung „easy Enterprise“ der EASY SOFTWARE AG, in das die neu digitalisierten Akten überführt werden müssen. Dieses Archiv ist – für den Bereich der Unfallakten – eng mit der Kernfachanwendung CUSA® verquickt, wird dort zur papierarmen Bearbeitung genutzt und ist daher flächendeckend eingesetzt.
Die KUVB unterhält insoweit bereits ein Archivierungssystem, die Anwendung „easy Enterprise“ der EASY SOFTWARE AG, in das die neu digitalisierten Akten überführt werden müssen. Dieses Archiv ist – für den Bereich der Unfallakten – eng mit der Kernfachanwendung CUSA® verquickt, wird dort zur papierarmen Bearbeitung genutzt und ist daher flächendeckend eingesetzt.
Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).
Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).
Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt.
Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt.
Die hierfür konkret zu beschaffende Leistung besteht strukturell aus mehreren Teilen:
1. Datenschutzkonforme Aktenabholung
2. Scan-Dienstleistung inkl. Versehen mit qualifizierter elektronischer Signatur
3. Integration der elektronischen Dokumente in das Archivsystem
4. Verlinkung der elektronischen Dokumente (Unfallakten) mit dem Fachverfahren CUSA® / Versicherungsfälle sowie Such- und Darstellungsoptionen im Archivclient für den Direktzugriff aus dem Archivsystem.
5. Lieferung der Daten auch auf langzeitspeicherfähigen Datenträgern
6. Lösung/Konzept für Desaster-Recovery (Continuity Service) und ggf. Umsetzung desselben
7. Ermöglichung der Such- und Zuordnungsmöglichkeit der Daten von langzeitspeicher-fähigen Datenträger auch ohne Archivmittel, wie z.B. eine Übersicht der Aktenzei-chen der Unfallakte, Datenträgernummer, Dateiname
8. Datenschutzkonforme Aktenentsorgung nach Qualitätskontrolle und Vernichtungsfreigabe durch den Auftraggeber.
Eine Besonderheit besteht darin, dass die KUVB als gesetzlicher Unfallversicherungsträger die Vorgaben der §§ 110a – 110d SGB IV zur Aufbewahrung von Unterlagen zu beachten hat. Aus diesem Grunde sind bereits im Rahmen der Scan-Dienstleistung die Akten mit einer elektronischen Signatur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu versehen.
Eine Besonderheit besteht darin, dass die KUVB als gesetzlicher Unfallversicherungsträger die Vorgaben der §§ 110a – 110d SGB IV zur Aufbewahrung von Unterlagen zu beachten hat. Aus diesem Grunde sind bereits im Rahmen der Scan-Dienstleistung die Akten mit einer elektronischen Signatur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu versehen.
Da aufgrund des vorgenannten Ausbaus von Telearbeitsplätzen mit den jüngsten Akten begonnen wird und ein temporäres Einstellen der Bearbeitung insbesondere der Versicherungsfälle aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommt, muss bereits während des Scannens der Akten – also parallel – mit der Integration der elektronischen Dokumente (Format PDF/A) in das Archivsystem (Leistungsteil 2, s. o.) begonnen werden und ebenfalls parallel die Verlinkung elektronischer Dokumente der Unfallakten mit den Fachverfahren/Versicherungsfällen (Leistungsteil 3) erfolgen. Dies bedingt, dass ein potentieller Dienstleister über Kenntnisse des bereits vorhandenen Archivsystems verfügt.
Da aufgrund des vorgenannten Ausbaus von Telearbeitsplätzen mit den jüngsten Akten begonnen wird und ein temporäres Einstellen der Bearbeitung insbesondere der Versicherungsfälle aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommt, muss bereits während des Scannens der Akten – also parallel – mit der Integration der elektronischen Dokumente (Format PDF/A) in das Archivsystem (Leistungsteil 2, s. o.) begonnen werden und ebenfalls parallel die Verlinkung elektronischer Dokumente der Unfallakten mit den Fachverfahren/Versicherungsfällen (Leistungsteil 3) erfolgen. Dies bedingt, dass ein potentieller Dienstleister über Kenntnisse des bereits vorhandenen Archivsystems verfügt.
Eine bloße Übergabe der Scanergebnisse auf einem Datenträger o. Ä. ist nicht ausreichend.
HINWEIS:
Während des Scannens und Digitalisierens kann es aufgrund des Geschäftsbetriebs der KUVB/Bayer. LUK notwendig werden, Zugriff auf die übergebenen Papierakten zu bekommen. Für einen solchen Fall ist sicherzustellen, dass der Auftraggeberin die Akten im Original innerhalb eines Arbeitstages zur Verfügung gestellt werden.
Während des Scannens und Digitalisierens kann es aufgrund des Geschäftsbetriebs der KUVB/Bayer. LUK notwendig werden, Zugriff auf die übergebenen Papierakten zu bekommen. Für einen solchen Fall ist sicherzustellen, dass der Auftraggeberin die Akten im Original innerhalb eines Arbeitstages zur Verfügung gestellt werden.
Menge oder Umfang:
Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).
Zunächst soll mit Unfallakten und hier mit den zum Leistungsbeginn jüngsten Dokumenten begonnen werden. Bei den einzuscannenden Dokumenten ist von einem Volumen von ca. 5,5 Millionen Dokumente aus den Unfallakten – es handelt sich dabei um Dokumente aus sog. Unfallsammlungsakten – und weiteren Dokumenten aus den sonstigen Akten auszugehen. Letztere sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).
Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt.
Dabei werden als wesentliches Ziel neben der Anpassung an aktuelle Verwaltungs- und Technologiestandards der Ausbau vollelektronischer Verwaltungsprozesse als Grundlage für darauf aufbauende strategische Vorhaben, wie beispielsweise Nutzung der Telearbeitsplätze, verfolgt.
Im Ergebnis der Ausschreibung wird mit dem obsiegenden Bieter ein Rahmenvertrag für vier (4) Jahre über die Erbringung der gegenständlichen Leistungen mit Erfolgsverantwortung des Auftragnehmers geschlossen werden. Es wird voraussichtlich eine verbindliche Mindestabnahme geben, nämlich die Digitalisierung der Unfallakten (s. o.) zu Beginn der Vertragslaufzeit.
Im Ergebnis der Ausschreibung wird mit dem obsiegenden Bieter ein Rahmenvertrag für vier (4) Jahre über die Erbringung der gegenständlichen Leistungen mit Erfolgsverantwortung des Auftragnehmers geschlossen werden. Es wird voraussichtlich eine verbindliche Mindestabnahme geben, nämlich die Digitalisierung der Unfallakten (s. o.) zu Beginn der Vertragslaufzeit.
Beschreibung der Optionen:
Weitere Unfallakten und Akten aus evtl. anderen Bereichen sollen je nach konkretem Bedarf und hierfür freigegebenen Haushaltsmitteln über die Vertragslaufzeit hinweg gescannt und in das Archivsystem überführt werden (Bedarfsposition).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW". Dieses wird Interessenten auf Anforderung von der Kontaktstelle elektronisch per eMail zur Verfügung getellt.
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW". Dieses wird Interessenten auf Anforderung von der Kontaktstelle elektronisch per eMail zur Verfügung getellt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf "Abschnitte" verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW".
Siehe zudem ERGÄNZEND Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung und das Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW".
A.1.1 Zusage der Leistungserbringung (I)
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Angaben zur Eignung über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“)
A.1.2 Zusage der Leistungserbringung (II)
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle des Zuschlags die als Anlage 5.2 den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Datenschutzvereinbarung des Auftraggebers unterzeichnen werden?
A.1.3 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder Ähnliches – Unterlagen?
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder Ähnliches – Unterlagen?
A.1.4 Eigenerklärungen
Legen Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4 des Begleitdokuments zum Teilnahmewettbewerb ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Teilnahmeantrag bei.
Final fehlende bzw. nicht ausgefüllte und nicht unterschriebene Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
(Ausschlusskriterium)
A.1.5 Handelsregisterauszug
Bestätigen Sie, dass Sie Ihrem Teilnahmeantrag die Kopie eines Handelsregisterauszugs beigefügt haben, der nicht älter als sechs (6) Monate ist?
A.1.6 Mitgliedschein Berufsgenossenschaft
Bestätigen Sie, dass Sie Ihrem Teilnahmeantrag die Kopie Ihres Mitgliedscheins der Berufsgenossenschaft beigefügt haben, sofern Sie gesetzlich zu einer entsprechenden oder gleichwertigen (Ausland) Mitgliedschaft verpflichtet sind?
Bestätigen Sie, dass Sie seit 01.01.2015 nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mi-LoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind?
4 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Teil-nameantrages
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken – welche diesem Dokument als Anlage bei-liegen – geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig beizubringen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel, und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Teilnahmeantrages oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel, und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Teilnahmeantrages oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Vordrucke 4.3, 4.4 und 4.5 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag zurückzusenden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Vordrucke 4.3, 4.4 und 4.5 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag zurückzusenden.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrags.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrags.
Hinweis: Auch konzernangehörige Unternehmen und freiberuflich Tätige sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke – ggf. nach Nachforderung (vgl. Abschnitt 1.4) – führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bewerber, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
4.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2 Berufshaftpflichtversicherung
4.3 Erklärungen der Bewerbergemeinschaft
4.4 Bevollmächtigung der Bewerbergemeinschaft
4.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (ggf. von Nachunternehmer einzureichen)
4.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.7 Übersicht Nachunternehmer
4.8 Datenschutzrechtliche Einwilligung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
HINWEIS:
Die Eigenerklärung 4.2 enthält einen Mindeststandard betreffend die Versicherungssummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Keine besonderen Anforderungen seitens des Auftraggebers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW". Dieses wird Interessenten auf Anforderung von der Kontaktstelle elektronisch per eMail zur Verfügung getellt.
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW". Dieses wird Interessenten auf Anforderung von der Kontaktstelle elektronisch per eMail zur Verfügung getellt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf "Abschnitte" verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW".
Siehe zudem ERGÄNZEND Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung und das Dokument "KUVB_Aktendigitalisierung_Begleitdokument_TNW".
3.3.1 Unternehmensbezogene Anforderungen (KG 3.1)
A.3.1.1 Dokumente
Bestätigen Sie, dass sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Berichte, Konzepte, Dokumentationen etc.) in deutscher Sprache verfasst und dem Auftraggeber in digitaler Form (mindestens als *.pdf) zur Verfügung gestellt werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“)
A.3.1.2 Ort der Leistungserbringung und der Datenverarbeitung
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden,
— die Leistungen grundsätzlich an einem nicht dem Auftraggeber zuzurechnenden Ort zu erbringen und
— sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BDSG, BayDSG und SGB X eingehalten werden sowie
— sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BDSG, BayDSG und SGB X eingehalten werden sowie
— Originale der Akten innerhalb eines Arbeitstages der Auftraggeberin wieder zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden können (vgl. Abschnitt 2.2 a. E.)?
B.3.1.3 Referenzprojekte
Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.
Für die Darstellung der Referenzprojekte sind folgende Punkte von Relevanz bzw. maßgeblich:
— Projektumfeld bei Kunden mit einer ähnlichen Struktur (Sozialleistungsträger, Personenversicherungsunternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland)
— Projektumfeld bei Kunden mit ähnlichen Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Lösung (Sozialleistungsträger, Personenversicherungsunternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland)
— Kooperation mit den IT-Verantwortlichen des Auftraggebers und den Fachan-wendern
— vergleichbares technologisches Umfeld
— Vergleichbare Anzahl an zu scannenden Dokumenten (mind. initial 3 Mio. Dokumente)
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf eine DIN A4 Seiten pro Referenzprojekt, d. h. alle Angaben zu diesem Kriterium (exklusive Deckblatt). Verwenden Sie Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt.
Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Bewertung:
Je einschlägigem Referenzprojekt erhält der Bewerber einen Bewertungspunkt, insgesamt jedoch beschränkt auf maximal 10 Bewertungspunkte für dieses Kriterium.
Die vom künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Der Bewerber weist mittels Personalprofilen nach, dass er entsprechende Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann.
Die jeweils nachfolgenden Bewertungskriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zur Abwertung oder zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Die jeweils nachfolgenden Bewertungskriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zur Abwertung oder zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten in den Qualifikationsprofilen Rücksprache mit dem Bewerber zu halten, um Aufklärung zu betreiben.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Mitarbeiter in der benannten Anzahl mit den geforderten Qualifikationen zur Verfügung zu stellen.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern in den Kriterien kein abweichendes Bewertungsvorgehen beschrieben ist:
Keine:
Die im Falle eines Zuschlages eingesetzten Mitarbeiter haben bisher noch keine Kenntnisse oder Erfahrungen in Hinblick auf das Bewertungskriterium.
Grundkenntnisse:
Die im Falle eines Zuschlages eingesetzten Mitarbeiter haben bereits Kenntnisse oder Erfahrungen in Hinblick auf das Bewertungskriterium gemacht. Jedoch werden diese Kompetenzen nicht im Rahmen der Regeltätigkeiten angewendet.
Erweiterte Kenntnisse:
Die im Falle eines Zuschlages eingesetzten Mitarbeiter haben Kenntnisse oder Erfahrungen in Hinblick auf das Bewertungskriterium ge-macht und wenden diese Kompetenzen regelmäßig bei ihren Tätigkeiten an.
Schulung:
Die im Falle eines Zuschlages eingesetzten Mitarbeiter haben an Schulungen in Hinblick auf das Bewertungskriterium teilgenommen und können den Erfolg anhand von Zertifikaten nachweisen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Wir bitten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Daten der einzelnen angebotenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Teilnahmewettbewerb so zu neutralisieren, dass diese nicht identifiziert werden können.
Gleichwohl behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens die Personalisierung der zunächst anonymisierten Profile einzufordern.
A.3.2.1 Qualifikationsprofile
Bestätigen Sie, dass die von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzten Mitarbeiter mindestens die nachfolgend dargestellten, geforderten Qualifikationen aufweisen?
B.3.2.2 Mitarbeiterprofil - Integrator
Benennen Sie 2 Integratoren. Diese sind im Schwerpunkt dafür vorgesehen, die Scann-Ergebnisse anhand der beigestellten Metadaten in das Archivsystem „EASY ENTERPRISE“ (vgl. Abschnitt 2.3) einzubinden und somit die Verknüpfung mit dem führenden System „CUSA®“ herzustellen.
Benennen Sie 2 Integratoren. Diese sind im Schwerpunkt dafür vorgesehen, die Scann-Ergebnisse anhand der beigestellten Metadaten in das Archivsystem „EASY ENTERPRISE“ (vgl. Abschnitt 2.3) einzubinden und somit die Verknüpfung mit dem führenden System „CUSA®“ herzustellen.
a) Die Integratoren müssen über sehr gute Kenntnisse der beim Auftraggeber eingesetzten Archivsoftware „EASY ENTERPRISE“ verfügen.
b) Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen sind von Vorteil:
— Im Bereich elektronischer Signaturen verfügen
— Im Umfeld der sonstigen in Abschnitt 2.3 genannten Systeme.
— Unfallversicherungsfachverfahren „CUSA®“ und deren Aktenführung.
— Umfeld öffentlicher Auftraggeber
— Umfeld der Sozialversicherung, idealerweise der gesetzlichen Unfallversicherung
Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind Referenzprojekte je Profil aus den letzten 3 Jahren zu den Anforderungen zu referenzieren (bestehend aus Projektbezeichnung, Dauer, Umfang und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen).
Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind Referenzprojekte je Profil aus den letzten 3 Jahren zu den Anforderungen zu referenzieren (bestehend aus Projektbezeichnung, Dauer, Umfang und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen).
Geben Sie die Qualifikation Ihrer Mitarbeiterprofile entsprechend den nachfolgenden Tabellen eigenständig an. Die Angaben werden anhand der Ausführungen zu den Mitarbeiterprofilen verifiziert. Falsche Angaben führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Geben Sie die Qualifikation Ihrer Mitarbeiterprofile entsprechend den nachfolgenden Tabellen eigenständig an. Die Angaben werden anhand der Ausführungen zu den Mitarbeiterprofilen verifiziert. Falsche Angaben führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Kenntnisse: EASY ENTERPRISE
Geben Sie je Mitarbeiterprofil an, welchen Kenntnisstand der von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzte Mitarbeiter hinsichtlich des Produktes EASY ENTERPRISE aufweist.
Bewertung: siehe Begleitdokument zum TNW
Kenntnisse: Digitale Signaturen
Geben Sie je Mitarbeiterprofil an, welchen Kenntnisstand der von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzte Mitarbeiter hinsichtlich digitaler Signaturen aufweist.
Geben Sie je Mitarbeiterprofil an, welchen Kenntnisstand der von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzte Mitarbeiter hinsichtlich des Unfallversicherungsfachverfahrens „CUSA®“ aufweist.
Kenntnisse: Umfeld öffentliche Auftraggeber
Geben Sie je Mitarbeiterprofil an, welchen Kenntnisstand der von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzte Mitarbeiter hinsichtlich des Umfelds öffentliche Auftraggeber aufweist.
Kenntnisse: Umfeld der Sozialversicherung
Geben Sie je Mitarbeiterprofil an, welchen Kenntnisstand der von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzte Mitarbeiter hinsichtlich des Umfelds Sozialversicherung aufweist.
Geben Sie an, wie viele Mitarbeiter der nachfolgend genannten Kategorie Sie aktuell (maßgeblicher Zeitpunkt: Ende der Bewerbungsfrist) unter Vertrag haben. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens zwei Personen mit jeweils mindestens 2 Jahren Erfahrung (Mindestanforderung) pro Aufgabenbereich.
Geben Sie an, wie viele Mitarbeiter der nachfolgend genannten Kategorie Sie aktuell (maßgeblicher Zeitpunkt: Ende der Bewerbungsfrist) unter Vertrag haben. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens zwei Personen mit jeweils mindestens 2 Jahren Erfahrung (Mindestanforderung) pro Aufgabenbereich.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert. Orientieren Sie sich in der Darstellung in Ihrem Teilnahmeantrag an den nachfolgenden Tabellen.
a) Anzahl der Mitarbeiter mit dem Profil Scan-Personal:
Scan-Personal ist schwerpunktmäßig für den Scann-Vorgang an sich und das Versehen mit der notwendigen Signatur vorgesehen.
b) Anzahl der Mitarbeiter mit dem Profil Integrator:
Integratoren sind schwerpunktmäßig dafür vorgesehen, die Scann-Ergebnisse anhand der beigestellten Metadaten in das Archivsystem einzubinden und somit die Verknüpfung mit dem führenden System „CUSA®“ herzustellen.
Bewertung: siehe Begleitdokument zum TNW.
Mindeststandards:
Siehe die teilweise in den Kriterien (linke Spalte) formulierten zwingenden Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vertragsentwurf, der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den erfolgreichen Bewerbern - dann Bietern - übermittelt wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben gegenüber dem Auftraggeber jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung zu haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1.12 Prüfung und Wertung der TeilnahmeanträgeEs gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4). Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A.#.#) – Ausschlusskriterium(B.#.#) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B.#.#) ausführlich beantworten. Werden die mit (A.#.#), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig und uneingeschränkt positiv beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen ggf. eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]).Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten (Bewertungspunkte – BP).Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern bei den einzelnen Kriterien nichts Anderes angegeben ist:0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt kaum/nicht nachvollziehbare Darstellung.4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Er-wartungen des Auftraggebers heranreicht.8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.---Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten (EP) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien (Gewichtungspunkte – GP) ist in der Anlage_ Bewertungsmatrix_Eignung (Anlage 5.1) bekanntgegeben.---Auf die Angaben zur Gewichtung der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anlage 5.1) wird ausdrücklich und ergänzend verwiesen.
1.12 Prüfung und Wertung der TeilnahmeanträgeEs gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4). Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A.#.#) – Ausschlusskriterium(B.#.#) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B.#.#) ausführlich beantworten. Werden die mit (A.#.#), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig und uneingeschränkt positiv beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen ggf. eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]).Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten (Bewertungspunkte – BP).Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern bei den einzelnen Kriterien nichts Anderes angegeben ist:0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt kaum/nicht nachvollziehbare Darstellung.4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Er-wartungen des Auftraggebers heranreicht.8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.---Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten (EP) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien (Gewichtungspunkte – GP) ist in der Anlage_ Bewertungsmatrix_Eignung (Anlage 5.1) bekanntgegeben.---Auf die Angaben zur Gewichtung der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anlage 5.1) wird ausdrücklich und ergänzend verwiesen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
RA Günther Pinkenburg, LL.M.
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Zusätzliche Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der Kontaktstelle angefordert werden. ######
1.11 Darlegung der Bewerbereignung
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (= Eignungsprüfung) des Bewerbers erforderlich und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen. Beim späteren Verhandlungsverfahren findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt. Die fehlende Eignung des Bewerbers führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages des Bewerbers. Gleiches gilt für final fehlende Eignungsnachweise.
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (= Eignungsprüfung) des Bewerbers erforderlich und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen. Beim späteren Verhandlungsverfahren findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt. Die fehlende Eignung des Bewerbers führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages des Bewerbers. Gleiches gilt für final fehlende Eignungsnachweise.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer rechtlich selbständiger Unternehmen als Nachunternehmer (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter und ggf. Konzernverbundunternehmen), bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unaufgefordert nachweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (siehe Vordruck aus Abschnitt 4.5) erforderlich, die durch dieses Unternehmen auszufüllen und zu unterzeichnen ist. In diesem Fall ist eine Eigenerklärung des Bewerbers nicht ausreichend. Dies gilt auch für Konzernverbundunternehmen und freiberuflich Tätige.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer rechtlich selbständiger Unternehmen als Nachunternehmer (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter und ggf. Konzernverbundunternehmen), bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unaufgefordert nachweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (siehe Vordruck aus Abschnitt 4.5) erforderlich, die durch dieses Unternehmen auszufüllen und zu unterzeichnen ist. In diesem Fall ist eine Eigenerklärung des Bewerbers nicht ausreichend. Dies gilt auch für Konzernverbundunternehmen und freiberuflich Tätige.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue können sich der Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht anderer Unternehmen bedienen! Auch Nachunternehmer müssen ihre Zuverlässigkeit/Gesetzestreue in gleicher Art und Weise nachweisen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue können sich der Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht anderer Unternehmen bedienen! Auch Nachunternehmer müssen ihre Zuverlässigkeit/Gesetzestreue in gleicher Art und Weise nachweisen.
Zur Darlegung der Eignung sind die in Abschnitt 3 und 4 aufgeführten speziellen Bedingungen und Anforderungen zu beachten.
1.12 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4).
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4).
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A.#.#) – Ausschlusskriterium
(B.#.#) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)
Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B.#.#) ausführlich beantworten. Werden die mit (A.#.#), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig und uneingeschränkt positiv beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B.#.#) ausführlich beantworten. Werden die mit (A.#.#), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig und uneingeschränkt positiv beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen ggf. eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]).
Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen ggf. eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]).
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten (Bewertungspunkte – BP).
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern bei den einzelnen Kriterien nichts Anderes angegeben ist:
0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt kaum/nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 2: Bewertungsstruktur
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten (EP) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien (Gewichtungspunkte – GP) ist in der Anlage_ Bewertungsmatrix_Eignung (Anlage 5.1) bekanntgegeben.
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten (EP) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien (Gewichtungspunkte – GP) ist in der Anlage_ Bewertungsmatrix_Eignung (Anlage 5.1) bekanntgegeben.
Auf die Angaben zur Gewichtung der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anlage 5.1) wird ausdrücklich und ergänzend verwiesen.
WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Begleitdokumente zum Teilnahmewettbewerb werden von der Kontaktstelle auf Anforderung elektronisch per eMail zur Verfügung gestellt.
BEWERBERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EUBekanntmachung) zu richten. Spätester Termin hierfür mit Anspruch auf Beantwortung ist Mittwoch, 20.05.2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 085-152728 (2015-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 264 589 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 89451088969 📠
Der angegebene Preis ist der Nettopreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, also gemäß der Bewertungsmethode aus den Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB V.2 mit einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Preis als Entscheidungskriterium (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-16 📅
Name: DMI GmbH & Co. KG
Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 11-13
Postort: Münster
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.