Akustikmodule

KfW

Gegenstand der Ausschreibung sind flexible, akustische Module für die Open Space Bereiche der KfW. Diese umfassen akustisch wirksame Stellwände, Deckensegel, Wandpaneele und Schrankaufsteller, die gemäß dem Innenarchitektur- und Akustikkonzept für Open Space Bereiche beschrieben sind. Die KfW legt neben der akustischen Wirksamkeit besonderen Wert auf die Erfüllung von Ökologie- und Qualitätsstandards, um ihren Mitarbeitern einen gesunden und angenehmen Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.
Derzeit gibt es zwei Pilotprojekte der KfW in Berlin und Frankfurt, bei denen das Flächenkonzept „Open Space“ zum Einsatz kommt. Gegenwärtig ist die Einrichtung von etwa 1 200 Arbeitsplätzen in den Open Space Bereichen geplant. Die ausgeschriebenen Akustikelemente sollen einerseits in den Pilotprojekten für Open Space eingesetzt werden und andererseits für die Bestandsbüros in Mehrpersonenstrukturen in Frankfurt.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) enthalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-31 Auftragsbekanntmachung
2015-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Innenausstattungsartikel aus Textilstoffen
Menge oder Umfang:
Gegenwärtig ist die Einrichtung von etwa 1 200 Arbeitsplätzen in den Open Space Bereichen geplant. Die KfW benötigt akustisch wirksame Stellwände, Deckensegel, Wandpaneele und Schrankaufsteller für die Ausstattung dieser Flächen. Zusätzlich werden einzelne Elemente auch im Bestand eingesetzt.Die voraussichtlichen Abnahmemengen sind im Leistungsverzeichnis, Teil D der Vergabeunterlagen, enthalten. Mehr- oder Mindermengen sind möglich, eine Abnahmeverpflichtung der KfW wird nicht übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in der Rahmenvereinbarung lediglich, den während der Vertragslaufzeit an den bestehenden Anlieferungsadressen entstehenden Bedarf exklusiv beim Auftragnehmer zu decken.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Innenausstattungsartikel aus Textilstoffen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 6974310 📞
Fax: +49 6974312944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-312283
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Abgabe der Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten. Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW46 in der KfW durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Akustikmodule wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Produkte sind der KfW kostenfrei am Standort Frankfurt am Main zur Verfügung zu stellen. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind flexible, akustische Module für die Open Space Bereiche der KfW. Diese umfassen akustisch wirksame Stellwände, Deckensegel, Wandpaneele und Schrankaufsteller, die gemäß dem Innenarchitektur- und Akustikkonzept für Open Space Bereiche beschrieben sind. Die KfW legt neben der akustischen Wirksamkeit besonderen Wert auf die Erfüllung von Ökologie- und Qualitätsstandards, um ihren Mitarbeitern einen gesunden und angenehmen Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.
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Derzeit gibt es zwei Pilotprojekte der KfW in Berlin und Frankfurt, bei denen das Flächenkonzept „Open Space“ zum Einsatz kommt. Gegenwärtig ist die Einrichtung von etwa 1 200 Arbeitsplätzen in den Open Space Bereichen geplant. Die ausgeschriebenen Akustikelemente sollen einerseits in den Pilotprojekten für Open Space eingesetzt werden und andererseits für die Bestandsbüros in Mehrpersonenstrukturen in Frankfurt.
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Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) enthalten.
Menge oder Umfang:
Gegenwärtig ist die Einrichtung von etwa 1 200 Arbeitsplätzen in den Open Space Bereichen geplant. Die KfW benötigt akustisch wirksame Stellwände, Deckensegel, Wandpaneele und Schrankaufsteller für die Ausstattung dieser Flächen. Zusätzlich werden einzelne Elemente auch im Bestand eingesetzt.
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Die voraussichtlichen Abnahmemengen sind im Leistungsverzeichnis, Teil D der Vergabeunterlagen, enthalten. Mehr- oder Mindermengen sind möglich, eine Abnahmeverpflichtung der KfW wird nicht übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in der Rahmenvereinbarung lediglich, den während der Vertragslaufzeit an den bestehenden Anlieferungsadressen entstehenden Bedarf exklusiv beim Auftragnehmer zu decken.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2015-0050 (VSt. 50/15)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in Euro netto (Leistungen im Bereich der Lieferung von Akustikmodulen für offene Bürostrukturen) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012-2014) abgeben.
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2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Beauftragung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie pauschal 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
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Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch nicht bezüglich der Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben). Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Kuzdarstellung des Unternehmens:
— Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich der Lieferung von Akustikmodulen für offene Bürostrukturen.
— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement).
2. Die Anzahl und durchschnittliche Dauer der Kundenbeziehungen für vergleichbare Leistungen im Bereich der Lieferung von Akustikmodulen für offene Bürostrukturen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (2012-2014).
3. Mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen (Lieferung von akustischen Elementen für ein Open Space Projekt im Bereich Büro/Verwaltung mit Abnahmemengen von mind. 150 Stück oder alternativ für 300 Arbeitsplätze) mit allen geforderten Angaben (Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, Unternehmen, das die Leistung erbracht hat, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto, Zeitraum der Leistungserbringung (Lieferzeitraum), Beschreibung der gelieferten Akustikmodulen, Umfang der Lieferung), deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt. Die Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen.
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4. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
— Lieferung von akustischen Elementen für ein Open Space Projekt im Bereich Büro/Verwaltung und
— Abnahmemenge mind. 150 Stück oder alternativ für 300 Arbeitsplätze.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Fälligkeit der Zahlung tritt jeweils 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung ein. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang werden 3 % Skonto abgezogen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Auftragnehmer (bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) muss spätestens 14 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages der KfW einen Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von pauschal 2 000 000 EUR pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von pauschal 500 000 EUR pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) vorlegen und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorhalten.
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2. Der Auftragnehmer muss die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten und sicherstellen, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten.
3. Der Auftragnehmer muss in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhalten.
4. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Ausführung des Auftrages Produkte liefern, die nachweislich die geforderten Ökologiestandards an die Emissions- und Schadstoff-Freiheit einhalten. Zum Nachweis der Einhaltung der Ökologiestandards wird er spätestens mit der ersten Lieferung von Akustikmodulen ein Blauer Engel Zertifikat oder einen gleichwertigen Nachweis bezüglich jedes einzelnen Akustikelementes als Gesamtprodukt der KfW in Kopie vorlegen.
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5. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Ausführung des Auftrages Produkte liefern, die nachweislich über die geforderte akustische Wirksamkeit nach DIN EN ISO 11654 verfügen. Zum Nachweis der akustischen Wirksamkeit der Akustikmodule wird er spätestens mit Lieferung der ersten Elemente für alle angebotenen Produkttypen (Deckensegel mind. aw = 0,90 (Klasse A); Schrankaufsteller, Stand- und Wandelemente mind. aw = 0,60 (Klasse C)) einen Prüfbericht nach Maßgabe der DIN EN ISO 354 in Kopie der KfW überlassen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2015-0050 (VSt. 50/15)
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
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Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
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Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW46 in der KfW durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Akustikmodule wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Produkte sind der KfW kostenfrei am Standort Frankfurt am Main zur Verfügung zu stellen. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2015/S 172-312283 (2015-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-457672
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 172-312283
ABl. S-Ausgabe: 250

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: AOS Akustik Office Systeme GmbH
Postanschrift: Lenabergweg 5
Postort: Schopfloch
Postleitzahl: 91626
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Zudem weist die KfW auf die Regelungen des § 101b GWB hin:
§ 101b GWB:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
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Quelle: OJS 2015/S 250-457672 (2015-12-23)