Analyse der Grundwasserstandsentwicklung, ihrer Einflussfaktoren und der Auswirkung auf den mengenmäßigen Zustand in 4 Grundwasserkörpern in Niedersachsen

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Analyse der Grundwasserstandsentwicklung, ihrer Einflussfaktoren und der Auswirkungen auf den Mengenmäßigen Zustand in vier Grundwasserkörpern in Niedersachsen (Große Aa, Leda-Jümme Lockergestein links, Leine Lockergestein links und Wietze-Fuhse Lockergestein) im Hinblick auf die nächste Bestandsaufnahme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) im Jahr 2019.
Im Ergebnis der Risikoabschätzung zur Bestandsaufnahme 2013 wurden in Niedersachsen vier Grundwasserkörper (GWK) hinsichtlich der Zielerreichung eines guten mengenmäßigen Zustands im Jahr 2021 als „unsicher“ eingestuft, NLWKN. Es sind die GWK „Große Aa“, „Leda-Jümme Lockergestein links“, „Wietze Fuhse Lockergestein“ und „Leine Lockergestein links“. Die Einstufung erfolgte auf Basis der für die Bestandsaufnahme und Detailbetrachtung bis zum Dezember 2013 vorliegenden Erkenntnisse und Informationen. Entscheidende Kriterien für die Risikobewertung „unsicher“ waren die beobachteten Grundwasserstandsabsenkungen in den GWK „Große Aa“ und Leda-Jümme Lockergestein links“ sowie Hinweise auf Abflussveränderungen in einigen Oberflächengewässern mit Hinweisen auf deren temporäres Trockenfallen oder stark verminderte Niedrigwasserführung mit negativen Auswirkungen auf die Gewässerbiozönosen im Bereich der beiden GWK „Wietze Fuhse Lockergestein“ und „Leine Lockergestein links“. Die Ursachen dafür sind vermutlich nicht alleine in der Nutzung des Grundwassers zu finden. Neben den hydraulischen Wechselwirkungen zwischen GWK und Oberflächengewässern müssen neben den Grundwasserentnahmen auch weitere Wirkfaktoren, wie Meliorationsmaßnahmen, Gewässerumbau, Landnutzung und klimatische Veränderungen mit betrachtet und deren Einfluss quantifiziert werden.
Für die übrigen Prüfkriterien, die in der Risikobewertung zu betrachten waren (Mengenbilanz, grundwasserabhängige Landökosysteme (gwa-LÖS) und Versalzung), wurde kein Risiko festgestellt.
Bis zur nächsten Bestandsaufnahme nach der EG-WRRL im Jahr 2019 sind für die vier genannten GWK die Einflüsse der einzelnen Wirkfaktoren auf den mengenmäßigen Zustand zu untersuchen und möglichst zu quantifizieren. Dazu ist es zwingend notwendig das Systemverständnis im Gebiet der betroffenen Grundwasserkörper und die Beurteilungsmethodik insbesondere zu verbessern. Vorschläge zur Entwicklung, Anpassung und Kopplung von Beurteilungsmethoden und Bewertungskriterien zur Wirkung der einzelnen Wirkfaktoren sind zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben. Insbesondere gilt dies für die Methoden und Kriterien zur Bewertung der Schutzgüter bezüglich der Oberflächengewässer.
Die Bearbeitung der vorgenannten Punkte soll in einem Projekt erfolgen, welches aufgrund der räumlichen und fachlichen Gegebenheiten in zwei räumliche Teilprojekte (Hannover und Weser/Ems) unterteilt wird. Die zu erbringenden Leistungen sollen im Rahmen von Gutachter- und Beraterverträgen in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, dem Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), erbracht werden. Möglich ist die Vergabe eines Auftrages für das Gesamtprojekt an einen Auftraggeber oder die separate Auftragserteilung für die beiden Teilprojekte an zwei verschiedene Bieter. Als Grundlage für die Projektbeauftragung und -bearbeitung dient das vorliegende Feinkonzept, das auf der Basis eines Projektvorschlages, von dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz beauftragt wurde. Das Feinkonzept ist in enger Zusammenarbeit vom NLWKN und LBEG unter Beteiligung wasserwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Fachleute aus den Regionen der vier betroffenen Grundwasserkörper erstellt worden. Dazu wurden zwei regional beratende Arbeitskreise eingerichtet, die in die Projektbearbeitung partizipativ eingebunden werden sollen.
— AK 1, für die GWK Wietze-Fuhse Lockergestein und Leine-Lockergestein links (Teilprojekt Hannover);
— AK 2:, für die GWK Leda-Jümme Lockergestein und Große Aa (Teilprojekt Weser/Ems).
Projektträger ist der NLWKN, hier die Betriebsstelle Hannover-Hildesheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
In der Projektbearbeitung sollen folgende Ziele erreicht werden:A. Die Ursachen (Wirkfaktoren) der festgestellten Grundwasserstandsänderungen, Abflussminderungen und/oder Veränderungen der Gewässerbiozönosen sowie der Beeinträchtigung von gwa-LÖS sind ermittelt und bewertet.B. Die verfügbaren Methoden und Bewertungskriterien für die qualitative und quantitative Erfassung, Beschreibung und Bewertung der einzelnen Wirkfaktoren sind zusammengestellt und bewertet; ggf. erforderliche Verbesserungsvorschläge sind formuliert.C. Zur Beschreibung und Bewertung der Interaktion einzelner Wirkfaktoren (Wechselwirkungen im System) sind gekoppelte, systembezogene Beurteilungsmethoden vor-geschlagen und im Gebiet der vier GWK getestet.D. Die Auswirkungen der Wirkfaktoren (einzeln und gekoppelt) auf die Schutzgüter in Bezug auf Grundwasserstand, Oberflächengewässerabfluss, Gewässerbiozönosen und ggf. gwa-LÖS sind bewertet.E. Handlungsoptionen zum Monitoring, Methodenentwicklung und zur Maßnahmenplanung sind einschließlich ihrer landesweiten Übertragbarkeit untersucht und bewertet.Für die Zielerreichung sollen ein oder mehrere Gutachter- und Beratungsverträge zur Analyse der Grundwasserstandsentwicklung, ihrer Einflussfaktoren und der Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand in 4 Grundwasserkörpern in Niedersachsen sowie zur Entwicklung und Prüfung von dazu notwendigen Methoden beauftragt werden. Handlungsoptionen sind vorzuschlagen. Der Leistungsumfang für die Aufträge ergibt sich im Wesentlichen aus den rechtlichen und fachlichen Grundlagen im Kontext der EG-WRRL, insbesondere nach den Handlungsempfehlungen und Leitfäden. Eine abschließende Beschreibung des Leistungsumfanges kann nicht erfolgen. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung sind die Art und der Umfang der Leistung im Projektverlauf kontinuierlich in Abstimmung mit dem NLWKN fortzuschreiben.Ein gestuftes Vorgehen ist angesichts des Zeit- und Kostenrahmens notwendig. Die Erkenntnisse aus den Detailgebieten werden auf die Grundwasserkörper übertragen. Einzelne Methoden, die im Rahmen der Detailbetrachtung für die Analyse der Grundwasserganglinien entwickelt wurden bzw. sich als brauchbar herausgestellt haben, werden auf weitere Messstellen im GWK angewendet und die Umsetzbarkeit bewertet. Die in den Detailgebieten als sensitiv ermittelten Wirkfaktoren werden auf Relevanz im Übrigen GWK geprüft. Insgesamt ist für die Grundwasserkörper zu prüfen, ob eine ausreichende Anzahl von Grundwasser-messstellen und Abflussmessstellen bzw. deren räumliche Verteilung ausreichend ist, um eine Bewertung im Sinne der Projektzielsetzung zu erreichen.Eine entsprechende Übertragung der Methoden und Maßnahmen von den Detailgebieten auf die vier ausgewählten GWK soll im Projekt erfolgen. Die Prüfung und Bewertung der landesweiten Übertragbarkeit auf andere Gebiete ist Gegenstand der Beauftragung. Die praktische Umsetzung, d. h. die Implementierung der Methoden in andere Gebiete ist Aufgabe des gewässerkundlichen Landesdienstes (NLWKN und LBEG).
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: katrin.herold@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 238-432516
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000,00 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013. Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen. Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bewerber kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Analyse der Grundwasserstandsentwicklung, ihrer Einflussfaktoren und der Auswirkungen auf den Mengenmäßigen Zustand in vier Grundwasserkörpern in Niedersachsen (Große Aa, Leda-Jümme Lockergestein links, Leine Lockergestein links und Wietze-Fuhse Lockergestein) im Hinblick auf die nächste Bestandsaufnahme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) im Jahr 2019.
Mehr anzeigen
Im Ergebnis der Risikoabschätzung zur Bestandsaufnahme 2013 wurden in Niedersachsen vier Grundwasserkörper (GWK) hinsichtlich der Zielerreichung eines guten mengenmäßigen Zustands im Jahr 2021 als „unsicher“ eingestuft, NLWKN. Es sind die GWK „Große Aa“, „Leda-Jümme Lockergestein links“, „Wietze Fuhse Lockergestein“ und „Leine Lockergestein links“. Die Einstufung erfolgte auf Basis der für die Bestandsaufnahme und Detailbetrachtung bis zum Dezember 2013 vorliegenden Erkenntnisse und Informationen. Entscheidende Kriterien für die Risikobewertung „unsicher“ waren die beobachteten Grundwasserstandsabsenkungen in den GWK „Große Aa“ und Leda-Jümme Lockergestein links“ sowie Hinweise auf Abflussveränderungen in einigen Oberflächengewässern mit Hinweisen auf deren temporäres Trockenfallen oder stark verminderte Niedrigwasserführung mit negativen Auswirkungen auf die Gewässerbiozönosen im Bereich der beiden GWK „Wietze Fuhse Lockergestein“ und „Leine Lockergestein links“. Die Ursachen dafür sind vermutlich nicht alleine in der Nutzung des Grundwassers zu finden. Neben den hydraulischen Wechselwirkungen zwischen GWK und Oberflächengewässern müssen neben den Grundwasserentnahmen auch weitere Wirkfaktoren, wie Meliorationsmaßnahmen, Gewässerumbau, Landnutzung und klimatische Veränderungen mit betrachtet und deren Einfluss quantifiziert werden.
Mehr anzeigen
Für die übrigen Prüfkriterien, die in der Risikobewertung zu betrachten waren (Mengenbilanz, grundwasserabhängige Landökosysteme (gwa-LÖS) und Versalzung), wurde kein Risiko festgestellt.
Bis zur nächsten Bestandsaufnahme nach der EG-WRRL im Jahr 2019 sind für die vier genannten GWK die Einflüsse der einzelnen Wirkfaktoren auf den mengenmäßigen Zustand zu untersuchen und möglichst zu quantifizieren. Dazu ist es zwingend notwendig das Systemverständnis im Gebiet der betroffenen Grundwasserkörper und die Beurteilungsmethodik insbesondere zu verbessern. Vorschläge zur Entwicklung, Anpassung und Kopplung von Beurteilungsmethoden und Bewertungskriterien zur Wirkung der einzelnen Wirkfaktoren sind zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben. Insbesondere gilt dies für die Methoden und Kriterien zur Bewertung der Schutzgüter bezüglich der Oberflächengewässer.
Mehr anzeigen
Die Bearbeitung der vorgenannten Punkte soll in einem Projekt erfolgen, welches aufgrund der räumlichen und fachlichen Gegebenheiten in zwei räumliche Teilprojekte (Hannover und Weser/Ems) unterteilt wird. Die zu erbringenden Leistungen sollen im Rahmen von Gutachter- und Beraterverträgen in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, dem Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), erbracht werden. Möglich ist die Vergabe eines Auftrages für das Gesamtprojekt an einen Auftraggeber oder die separate Auftragserteilung für die beiden Teilprojekte an zwei verschiedene Bieter. Als Grundlage für die Projektbeauftragung und -bearbeitung dient das vorliegende Feinkonzept, das auf der Basis eines Projektvorschlages, von dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz beauftragt wurde. Das Feinkonzept ist in enger Zusammenarbeit vom NLWKN und LBEG unter Beteiligung wasserwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Fachleute aus den Regionen der vier betroffenen Grundwasserkörper erstellt worden. Dazu wurden zwei regional beratende Arbeitskreise eingerichtet, die in die Projektbearbeitung partizipativ eingebunden werden sollen.
Mehr anzeigen
— AK 1, für die GWK Wietze-Fuhse Lockergestein und Leine-Lockergestein links (Teilprojekt Hannover);
— AK 2:, für die GWK Leda-Jümme Lockergestein und Große Aa (Teilprojekt Weser/Ems).
Projektträger ist der NLWKN, hier die Betriebsstelle Hannover-Hildesheim.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: AK 1
Kurze Beschreibung:
AK 1, für die GWK Wietze-Fuhse Lockergestein und Leine-Lockergestein links (Teilprojekt Hannover).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: AK 2
Kurze Beschreibung:
AK 2:, für die GWK Leda-Jümme Lockergestein und Große Aa (Teilprojekt Weser/Ems).
Menge oder Umfang:
In der Projektbearbeitung sollen folgende Ziele erreicht werden:
A. Die Ursachen (Wirkfaktoren) der festgestellten Grundwasserstandsänderungen, Abflussminderungen und/oder Veränderungen der Gewässerbiozönosen sowie der Beeinträchtigung von gwa-LÖS sind ermittelt und bewertet.
B. Die verfügbaren Methoden und Bewertungskriterien für die qualitative und quantitative Erfassung, Beschreibung und Bewertung der einzelnen Wirkfaktoren sind zusammengestellt und bewertet; ggf. erforderliche Verbesserungsvorschläge sind formuliert.
C. Zur Beschreibung und Bewertung der Interaktion einzelner Wirkfaktoren (Wechselwirkungen im System) sind gekoppelte, systembezogene Beurteilungsmethoden vor-geschlagen und im Gebiet der vier GWK getestet.
D. Die Auswirkungen der Wirkfaktoren (einzeln und gekoppelt) auf die Schutzgüter in Bezug auf Grundwasserstand, Oberflächengewässerabfluss, Gewässerbiozönosen und ggf. gwa-LÖS sind bewertet.
E. Handlungsoptionen zum Monitoring, Methodenentwicklung und zur Maßnahmenplanung sind einschließlich ihrer landesweiten Übertragbarkeit untersucht und bewertet.
Für die Zielerreichung sollen ein oder mehrere Gutachter- und Beratungsverträge zur Analyse der Grundwasserstandsentwicklung, ihrer Einflussfaktoren und der Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand in 4 Grundwasserkörpern in Niedersachsen sowie zur Entwicklung und Prüfung von dazu notwendigen Methoden beauftragt werden. Handlungsoptionen sind vorzuschlagen. Der Leistungsumfang für die Aufträge ergibt sich im Wesentlichen aus den rechtlichen und fachlichen Grundlagen im Kontext der EG-WRRL, insbesondere nach den Handlungsempfehlungen und Leitfäden. Eine abschließende Beschreibung des Leistungsumfanges kann nicht erfolgen. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung sind die Art und der Umfang der Leistung im Projektverlauf kontinuierlich in Abstimmung mit dem NLWKN fortzuschreiben.
Mehr anzeigen
Ein gestuftes Vorgehen ist angesichts des Zeit- und Kostenrahmens notwendig. Die Erkenntnisse aus den Detailgebieten werden auf die Grundwasserkörper übertragen. Einzelne Methoden, die im Rahmen der Detailbetrachtung für die Analyse der Grundwasserganglinien entwickelt wurden bzw. sich als brauchbar herausgestellt haben, werden auf weitere Messstellen im GWK angewendet und die Umsetzbarkeit bewertet. Die in den Detailgebieten als sensitiv ermittelten Wirkfaktoren werden auf Relevanz im Übrigen GWK geprüft. Insgesamt ist für die Grundwasserkörper zu prüfen, ob eine ausreichende Anzahl von Grundwasser-messstellen und Abflussmessstellen bzw. deren räumliche Verteilung ausreichend ist, um eine Bewertung im Sinne der Projektzielsetzung zu erreichen.
Mehr anzeigen
Eine entsprechende Übertragung der Methoden und Maßnahmen von den Detailgebieten auf die vier ausgewählten GWK soll im Projekt erfolgen. Die Prüfung und Bewertung der landesweiten Übertragbarkeit auf andere Gebiete ist Gegenstand der Beauftragung. Die praktische Umsetzung, d. h. die Implementierung der Methoden in andere Gebiete ist Aufgabe des gewässerkundlichen Landesdienstes (NLWKN und LBEG).
Mehr anzeigen
Referenznummer: 0046-DLG/2015-03.21

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
Mehr anzeigen
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Es bestehen besondere Anforderungen an die Mitarbeiter und den Gutachter.
Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
— Qualifikation im Bereich Hydrogeologie,
— Qualifikation im Bereich Hydrologie,
— Qualifikation im Bereich Landschaftsökologie/Bodenkunde,
— Qualifikation im Bereich Limnologie/Gewässerökologie,
— Kenntnisse in angrenzenden Bereichen der Wasserwirtschaft, z. B. Klimawandel,
— Kenntnisse im Bereich Wechselwirkungen Grundwasser/Oberflächengewässer/Biozönosen,
— Kenntnisse zu Bewertungskriterien und Beurteilungsmethoden im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie,
— Kenntnisse zu Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie,
— Kenntnisse im Bereich wasserrechtlicher Verfahren nach dem WHG,
— Kenntnisse über Vorschriften, Gesetze, Leitfäden, Richtlinien etc., die bei der Bearbeitung der Themenschwerpunkte Grundwasser und Oberflächengewässer in Deutschland zu beachten sind,
— Erfahrungen im Aufbereiten, Sichten, Prüfen und Auswerten (incl. Defizitanalyse) von vorhandenen Daten,
— Erfahrungen im Aufstellen von Mess- und Untersuchungskonzepten (incl. Vorschläge zur Mess-netzoptimierung),
— Erfahrungen in der Analyse, Identifikation und Bewertung von wasserwirtschaftlichen Faktoren und deren Wirkung (Methodenauswahl, -entwicklung und -kopplung),
— Kenntnisse zur überregionalen Übertragbarkeit von Methoden, Handlungsoptionen und Maßnahmen.
Anforderungen an den Gutachter:
— Erfahrungen und Kompetenzen bei der gutachterlichen Bewertung
umfangreicher Projekte im Hinblick auf Fragestellungen zur Grundwasserbewirtschaftung,
umfangreicher Projekte im Hinblick auf Fragestellungen in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern,
verschiedenster Themen, bezüglich der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Ihrer Umsetzungen in deutsches Recht,
— Erfahrungen und Kompetenzen als Gutachter in Wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren,
— Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von Projekten im Hinblick auf die Fragestellungen die Sich auf die Wechselwirkungen zwischen Grundwasser/Oberflächengewässer und Biozönosen beziehen.
Entsprechende Nachweise (Tätigkeitsnachweise, Kurzlebensläufe, Bescheinigungen über absolvierte Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, etc.), Erklärungen und Zertifikate (Hochschulabschluss, etc.) zu den vorgenannten Anforderungen an den Gutachter und die von ihm eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Form einer einfachen nicht beglaubigten Kopie mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen
Bescheinigungen zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft). Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs (6) Monate sein.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Ziffer III.2.1)).
2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mit folgenden Mindesthöhen abdeckt:
— Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 10 000 000,00 EUR.
3) Vorlage von Jahresabschlüssen oder Bilanzen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Leistungsgegenstandes und des Leistungsumfangs, des Leistungszeitraums, des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, aus der die gewonnene Erfahrung und und Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hervorgeht (Vordruck).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, dass sie ihrem Personal bei der Ausführung des Auftrags mindestens Tarif- oder Mindestentgelte zahlen. Bei Fehlen eines Tarif- oder Mindestentgelts oder für den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt.
Mehr anzeigen
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringende Dienstleistung gibt es aktuell weder einen für allgemein verbindlich erklärten oder repräsentativen Tarifvertrag noch eine einschlägige Mindestentgeltregelung.
Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Mehr anzeigen
Berücksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen durchgeführt werden.
Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen, wie z. B.:
— Einhaltung von Umweltschutzvorgaben,
— Einhaltung der jeweils gültigen lokalen ökologischen Mindeststandards,
— Verpflichtung zur Umweltschonung,
— FCKW-Verwendungsverbot,
— Einhaltung von Zollvorschriften,
sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozialstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1) dieser EU-Bekanntmachung).
Mehr anzeigen
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die:
Mehr anzeigen
— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
1. Technische Leistungsfähigkeit (Fach- und Verfahrenskenntnisse), 50 %.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 50 % die vorhandene Technische Leistungsfähigkeit, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Teilnehmer zu belegen ist.Die vorhandene Technische Leistungsfähigkeit sind durch den Auftragnehmer darzulegen. Zur Bewertung werden hierbei die Angaben auf Formblatt F3 „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“, Punkt I.d)-f) einschließlich der hier beigefügten Unterlagen herangezogen.Die Angaben sind seitens dem Auftragnehmer durch entsprechende Nachweise (Tätigkeitsnachweise, Kurzlebensläufe, Bescheinigungen über absolvierte Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, etc.), Erklärungen und Zertifikate (Hochschulabschluss, etc. in einfacher nicht beglaubigter Kopie mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.Detaillierte Angaben zu den einzelnen Bewertungskriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Abweichungen in der Bewertungsmatrix bzgl. Prozentangaben sind rundungsbedingt.
Mehr anzeigen
2. Referenzen („Erfahrungen und Kompetenzen“), 30 %.
Für die Auswahl entscheidend sind zu 30 % die nachgewiesenen Erfahrungen und Kompetenzen, welche durch den Auftragnehmer anhand der eingereichten Referenzen darzulegen sind.Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung des Projekts, aus der die gewonnene Erfahrung und Kompetenz, sowie ggf. die Vergleichbarkeit zu den einzelnen Bewertungskriterien hervorgeht.Zur Bewertung werden die vom Auftragnehmer vorgelegten Referenzen herangezogen. In Bezug auf die vorgelegten Referenzen wird die Vergleichbarkeit anhand der inhaltlichen Übereinstimmungen, der Größenordnung und der Dauer der benannten Projekte bewertet.Detaillierte Angaben zu den einzelnen Bewertungskriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Abweichungen in der Bewertungsmatrix bzgl. Prozentangaben sind rundungsbedingt. Zur Bewertung herangezogen werden pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft maximal 5 (fünf) Referenzen. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wählt die Vergabestelle die Referenzen aus, die aus Sicht der Vergabestelle die geforderten Anforderungen am besten belegen.
Mehr anzeigen
3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, 20 %.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 20 % die nachgewiesene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Bewerber zu belegen sind.Die vorhandene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind durch den Auftragnehmer darzulegen. Zur Bewertung werden hierbei die Angaben auf Formblatt F3 „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ verwendet.Detaillierte Angaben zu den einzelnen Bewertungskriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Abweichungen in der Bewertungsmatrix bzgl. Prozentangaben sind rundungsbedingt.
Mehr anzeigen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Limaschutz
Postanschrift: Archivstraße 2
Postleitzahl: 30169
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herold

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0046-DLG/2015-03.21
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000,00 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Mehr anzeigen
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Mehr anzeigen
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen. Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Mehr anzeigen
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bewerber kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 238-432516 (2015-12-04)