Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 13.12.2015 geplant. Die Dauer der Auftragsausführung ist auf ein Fahrplanjahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 befristet. Der Auftrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Fahrplanjahr, wenn er nicht bis zum 30.09. eines laufenden Fahrplanjahres gekündigt wird. Die Auftragsausführung endet spätestens zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
“Anerkennung folgender VVO-Zeitkarten, die der Preisstufe D entsprechen (jeweils zum vollen Preis oder ermäßigt):— VVO Wochenkarten;— VVO Monatskarten;— VVO...”
Menge oder Umfang
Anerkennung folgender VVO-Zeitkarten, die der Preisstufe D entsprechen (jeweils zum vollen Preis oder ermäßigt):— VVO Wochenkarten;— VVO Monatskarten;— VVO 9-Uhr-Monatskarten;— VVO Abo-Monatskarten;— VVO 9-Uhr-Abo-Monatskarten;— VVO Jahreskarten.Gemäß § 145 SGB IX ist in den Tarifbestimmungen (TB) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen geregelt. Dafür müssen diese den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung gemäß Kapitel 7.2 der TB des VVO gilt auch für die Nutzung der auftragsgegenständlichen Züge.
“1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des...”
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
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Quelle: OJS 2015/S 193-350093 (2015-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge