Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 13.12.2015 geplant. Die Dauer der Auftragsausführung ist auf ein Fahrplanjahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 befristet. Der Auftrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Fahrplanjahr, wenn er nicht bis zum 30.09. eines laufenden Fahrplanjahres gekündigt wird. Die Auftragsausführung endet spätestens zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Anerkennung folgender VVO-Zeitkarten, die der Preisstufe D entsprechen (jeweils zum vollen Preis oder ermäßigt):— VVO Wochenkarten;— VVO Monatskarten;— VVO 9-Uhr-Monatskarten;— VVO Abo-Monatskarten;— VVO 9-Uhr-Abo-Monatskarten;— VVO Jahreskarten.Gemäß § 145 SGB IX ist in den Tarifbestimmungen (TB) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen geregelt. Dafür müssen diese den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung gemäß Kapitel 7.2 der TB des VVO gilt auch für die Nutzung der auftragsgegenständlichen Züge.
Anerkennung folgender VVO-Zeitkarten, die der Preisstufe D entsprechen (jeweils zum vollen Preis oder ermäßigt):— VVO Wochenkarten;— VVO Monatskarten;— VVO 9-Uhr-Monatskarten;— VVO Abo-Monatskarten;— VVO 9-Uhr-Abo-Monatskarten;— VVO Jahreskarten.Gemäß § 145 SGB IX ist in den Tarifbestimmungen (TB) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen geregelt. Dafür müssen diese den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung gemäß Kapitel 7.2 der TB des VVO gilt auch für die Nutzung der auftragsgegenständlichen Züge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE)
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Postleitzahl: 01127
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.vvo-online.de🌏
E-Mail: info@vvo-online.de📧
Telefon: +49 351852650📞
Fax: +49 3518526513 📠
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
Der Z-VOE vergibt die Leistungen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung. Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Offenes Verfahren“ als Verfahrensart angegeben.
2. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4)) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 11.12.2015 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum Ende eines laufenden Monats, enthalten.
3. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
4. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig.
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
Der Z-VOE vergibt die Leistungen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung. Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Offenes Verfahren“ als Verfahrensart angegeben.
2. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4)) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 11.12.2015 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum Ende eines laufenden Monats, enthalten.
3. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
4. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 13.12.2015 geplant. Die Dauer der Auftragsausführung ist auf ein Fahrplanjahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 befristet. Der Auftrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Fahrplanjahr, wenn er nicht bis zum 30.09. eines laufenden Fahrplanjahres gekündigt wird. Die Auftragsausführung endet spätestens zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025.
Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 13.12.2015 geplant. Die Dauer der Auftragsausführung ist auf ein Fahrplanjahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 befristet. Der Auftrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Fahrplanjahr, wenn er nicht bis zum 30.09. eines laufenden Fahrplanjahres gekündigt wird. Die Auftragsausführung endet spätestens zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025.
Menge oder Umfang:
Anerkennung folgender VVO-Zeitkarten, die der Preisstufe D entsprechen (jeweils zum vollen Preis oder ermäßigt):
— VVO Wochenkarten;
— VVO Monatskarten;
— VVO 9-Uhr-Monatskarten;
— VVO Abo-Monatskarten;
— VVO 9-Uhr-Abo-Monatskarten;
— VVO Jahreskarten.
Gemäß § 145 SGB IX ist in den Tarifbestimmungen (TB) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen geregelt. Dafür müssen diese den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung gemäß Kapitel 7.2 der TB des VVO gilt auch für die Nutzung der auftragsgegenständlichen Züge.
Gemäß § 145 SGB IX ist in den Tarifbestimmungen (TB) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen geregelt. Dafür müssen diese den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung gemäß Kapitel 7.2 der TB des VVO gilt auch für die Nutzung der auftragsgegenständlichen Züge.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 9
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Riesa – Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.vvo-online.de🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-07 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 215-380904
Zusätzliche Informationen
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
Der Z-VOE vergibt die Leistungen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung. Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Offenes Verfahren“ als Verfahrensart angegeben.
2. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4)) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 11.12.2015 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum Ende eines laufenden Monats, enthalten.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum Ende eines laufenden Monats, enthalten.
3. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
3. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
4. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101367
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Z-VOE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Z-VOE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 193-350093 (2015-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-09 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2015/S 238-432839 (2015-12-04)