Das Direktorium der Landeshauptstadt München benötigt für die Hausdruckerei der Stadtkanzlei eine leistungsfähige und umweltverträgliche Digitale Druck- und Kopierlösung für die termingebundene Abwicklung von Druck- und Kopieraufträgen. Das jährliche Druck- und Kopiervolumen beträgt ca. 24 000 000 Seiten S/W und ca. 1 300 000 Seiten farbig. Ausschreibungsgegenstand ist die Anmietung einer digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopierlösung mit Netzanbindung und Druckmanagementsoftware als Gesamtsystem für eine Mietdauer von 60 Monaten (geplanter Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020) für folgende Komponenten: — 3 Systeme für den S/W-Druck, — ein System für den Farbdruck, — ein Steuerungs-PC (Anschluss Netz LHM-Backbone über DMZ-Schnittstelle), — eine Druckmanagement-Software (DMS), jeweils inklusive Aufstellung, Konfiguration, Einweisung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Support und Lieferung von Verbrauchsmaterial für die Drucksysteme (ohne Papier), sowie Rollback zum Vertragsende. Die Drucksysteme, der PC und die DMS bilden ein in sich abgeschlossenes, kompatibles Gesamtsystem. Grundsätzlich müssen die Geräte (Drucksysteme) folgende Funktionen erfüllen: — Scan, Druck, Kopie — Drucken S/W und eines der 4 Drucksysteme zusätzlich farbig — Kompatibilität zur IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopiergeräte
Menge oder Umfang:
— 3 Systeme für den S/W-Druck,— ein System für den Farbdruck,— ein Steuerungs-PC (Anschluss Netz LHM-Backbone über DMZ-Schnittstelle),— eine Druckmanagement-Software (DMS),jeweils inklusive Aufstellung, Konfiguration, Einweisung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Support und Lieferung von Verbrauchsmaterial für die Drucksysteme (ohne Papier), sowie Rollback zum Vertragsende.Das jährliche Druck- und Kopiervolumen beträgt ca. 24 000 000 Seiten S/W und ca. 1 300 000 Seiten farbig.800 000
— 3 Systeme für den S/W-Druck,— ein System für den Farbdruck,— ein Steuerungs-PC (Anschluss Netz LHM-Backbone über DMZ-Schnittstelle),— eine Druckmanagement-Software (DMS),jeweils inklusive Aufstellung, Konfiguration, Einweisung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Support und Lieferung von Verbrauchsmaterial für die Drucksysteme (ohne Papier), sowie Rollback zum Vertragsende.Das jährliche Druck- und Kopiervolumen beträgt ca. 24 000 000 Seiten S/W und ca. 1 300 000 Seiten farbig.800 000
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopiergeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Herzogspitalstraße 24
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 8923384990 📠
Die Vergabeunterlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Die Landeshauptstadt München trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbstständig und in alleiniger Verantwortung. Die externen Dienstleister schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Landeshauptstadt München orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen, insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem in Abschnitt 1.5 genannten Termin an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: itm.vergabe@muenchen.de
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt 1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Hardware-Leistungsgegenstand mit der Druckmanagementsoftware kompatibel sein muss und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Abweichung vom geschätzten Höchst-(Auftrags-)Wert ohne MwSt in Abschnitt II.2.1) gemäß § 3 Abs. 4 Ziff. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
Die Mietdauer der digitalen Druck- und Kopierlösung beträgt 5 Jahre, somit beläuft sich der tatsächliche Auftragswert auf ca. 1 000 000 EUR netto.
Die Vergabeunterlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Die Landeshauptstadt München trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbstständig und in alleiniger Verantwortung. Die externen Dienstleister schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Landeshauptstadt München orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen, insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem in Abschnitt 1.5 genannten Termin an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: itm.vergabe@muenchen.de
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt 1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Hardware-Leistungsgegenstand mit der Druckmanagementsoftware kompatibel sein muss und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Abweichung vom geschätzten Höchst-(Auftrags-)Wert ohne MwSt in Abschnitt II.2.1) gemäß § 3 Abs. 4 Ziff. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
Die Mietdauer der digitalen Druck- und Kopierlösung beträgt 5 Jahre, somit beläuft sich der tatsächliche Auftragswert auf ca. 1 000 000 EUR netto.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Direktorium der Landeshauptstadt München benötigt für die Hausdruckerei der Stadtkanzlei eine leistungsfähige und umweltverträgliche Digitale Druck- und Kopierlösung für die termingebundene Abwicklung von Druck- und Kopieraufträgen.
Das jährliche Druck- und Kopiervolumen beträgt ca. 24 000 000 Seiten S/W und ca. 1 300 000 Seiten farbig.
Ausschreibungsgegenstand ist die Anmietung einer digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopierlösung mit Netzanbindung und Druckmanagementsoftware als Gesamtsystem für eine Mietdauer von 60 Monaten (geplanter Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020) für folgende Komponenten:
Ausschreibungsgegenstand ist die Anmietung einer digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopierlösung mit Netzanbindung und Druckmanagementsoftware als Gesamtsystem für eine Mietdauer von 60 Monaten (geplanter Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020) für folgende Komponenten:
— 3 Systeme für den S/W-Druck,
— ein System für den Farbdruck,
— ein Steuerungs-PC (Anschluss Netz LHM-Backbone über DMZ-Schnittstelle),
— eine Druckmanagement-Software (DMS),
jeweils inklusive Aufstellung, Konfiguration, Einweisung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Support und Lieferung von Verbrauchsmaterial für die Drucksysteme (ohne Papier), sowie Rollback zum Vertragsende.
Die Drucksysteme, der PC und die DMS bilden ein in sich abgeschlossenes, kompatibles Gesamtsystem.
Grundsätzlich müssen die Geräte (Drucksysteme) folgende Funktionen erfüllen:
— Scan, Druck, Kopie
— Drucken S/W und eines der 4 Drucksysteme zusätzlich farbig
— Kompatibilität zur IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt München.
Menge oder Umfang:
— 3 Systeme für den S/W-Druck,
— ein System für den Farbdruck,
— ein Steuerungs-PC (Anschluss Netz LHM-Backbone über DMZ-Schnittstelle),
— eine Druckmanagement-Software (DMS),
jeweils inklusive Aufstellung, Konfiguration, Einweisung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Support und Lieferung von Verbrauchsmaterial für die Drucksysteme (ohne Papier), sowie Rollback zum Vertragsende.
Das jährliche Druck- und Kopiervolumen beträgt ca. 24 000 000 Seiten S/W und ca. 1 300 000 Seiten farbig.
Referenznummer: DIR_ITV_0034
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente und Vordrucke werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbungsbedingungen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der Angebote.
Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
Eigenerklärungen:
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig beizubringen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordruckes gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordruckes gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Vordrucke 4.1 und 4.3 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Vordrucke 4.1 und 4.3 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Wichtige Hinweise:
— Auch konzernangehörige Unternehmen und freiberuflich Tätige sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
— Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen.
— Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter,
Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
4.1 Erklärung der Bieterkonstellation (vom Bieter und ggf. vom/von Mitglied/ern der Bietergemeinschaft).
4.2 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft (ggf. nur vom/von Mitglied/ern der Bietergemeinschaft).
4.3 Übersicht (aller) Nachunternehmer (nur vom Bieter).
4.4 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (nur vom/von Nachunternehmer/n).
4.5 Eigenerklärung Berufshaftpflicht (vom Bieter und ggf. vom/von Mitglied/ern der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom/von Nachunternehmer/n).
4.6 Eigenerklärung Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (vom Bieter und ggf. vom/von Mitglied/ern der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom/von Nachunternehmer/n).
4.7 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (vom Bieter und ggf. vom/von Mitglied/ern der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom/von Nachunternehmer/n).
4.8 Datenschutzrechtliche Einwilligung (vom Bieter und ggf. vom/von Mitglied/ern der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom/von Nachunternehmer/n)
sowie
Anlage 4.A – IT-Sicherheit für die Vergabe von Drucksystemen und Druckmanagementsoftware
Anlage 4.D – IT-Infrastruktur für die Vergabe von Fachanwendungen
Anlage 4.F – Bietereignung
Die Eigenerklärung 4.5 (Berufshaftpflichtversicherung) enthält einen Mindeststandard:
Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall (Mindeststandard):
Personenschäden mindestens 500 000 EUR,
Sachschäden mindestens 500 000 EUR.
Folgende Erklärungen werden von den Bietern/Bietergemeinschaften abgegeben:
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.
Den Einsatz von Nachunternehmen mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.
Ich/Wir erkläre(n), dass wir die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung nach Nr. 9 BB/VOL-EG bei.
Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente und Vordrucke werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbungsbedingungen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der Angebote.
Leistungsportfolio.
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, kurz dar.
Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bietergemeinschaft.
Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein.
Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
Jahresumsatz (A).
Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, von mindestens jeweils 5 000 000 EUR (Mindeststandard), getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre, hat.
Bitte geben Sie die Umsatzzahlen bei Ihrem Angebot an.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (A)
Bitte bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der fest angestellten technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Meister/in, Monteur/in, etc.), bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, getrennt für die die letzten 3 Geschäftsjahre je mindestens 10 Personen betragen hat (Mindeststandard).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der fest angestellten technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Meister/in, Monteur/in, etc.), bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, getrennt für die die letzten 3 Geschäftsjahre je mindestens 10 Personen betragen hat (Mindeststandard).
Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
Bitte geben Sie die Personenzahlen bei Ihrem Angebot an.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Mitarbeiterzahlen für die Wertung addiert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
Mindeststandards:
Einen Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, von mindestens jeweils 5 000 000 EUR (Mindeststandard), getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Fest angestellte technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Meister/in, Monteur/in, etc.), bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, getrennt für die die letzten 3 Geschäftsjahre, je mindestens 10 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachkunde (A).
Bitte stellen Sie dar, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen implementiert wurden.
Geben Sie vorhandene Nachweise über Zertifizierungen bzw. sonstige Nachweise geprüfter Qualitätssicherungssysteme an.
Hiermit sind Hersteller-, Produkt und Qualitätsmanagementsysteme (DIN ISO9001 oder gleichwertig) gefragt.
Referenzprojekte (A).
Bitte bestätigen Sie, dass Sie 3 (Mindeststandard) Referenzprojekte mit vergleichbarem Auftragsvolumen und vergleichbarer organisatorischer und prozessualer Komplexität, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand vorweisen können. Abwicklung von Verträgen über die Lieferung und Wartung von digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopiersystemen, jeweils mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten und einem Mindestseitenvolumen von 12 500 000 Seiten pro Jahr (Summe S/W und farbig; dabei termingebundene, kurzfristig hohe Druckleistung) an öffentliche oder private Auftraggeber.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie 3 (Mindeststandard) Referenzprojekte mit vergleichbarem Auftragsvolumen und vergleichbarer organisatorischer und prozessualer Komplexität, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand vorweisen können. Abwicklung von Verträgen über die Lieferung und Wartung von digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopiersystemen, jeweils mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten und einem Mindestseitenvolumen von 12 500 000 Seiten pro Jahr (Summe S/W und farbig; dabei termingebundene, kurzfristig hohe Druckleistung) an öffentliche oder private Auftraggeber.
Darüber hinaus muss zumindest bei einer der genannten Referenzen auch eine Druckmanagementsoftware, die ungefähr dem in dieser Ausschreibung geforderten Leistungsumfang entspricht, installiert und im Einsatz sein.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Mindeststandards:
Geben Sie bitte – in die Tabelle unter Abschnitt 1.4 „Referenzen zum Ausschreibungsgegenstand“ der Bewerbungsbedingungen – mindestens 3 Referenzen der in den letzten 3 Jahren durch Ihre Firma erbrachten vergleichbaren Leistungen (Abwicklung von Verträgen über die Lieferung und Wartung von digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopiersystemen), jeweils mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten und einem Mindestseitenvolumen von 12 500 000 Seiten pro Jahr (Summe S/W und farbig; dabei termingebundene, kurzfristig hohe Druckleistung) an öffentliche oder private Auftraggeber an.
Geben Sie bitte – in die Tabelle unter Abschnitt 1.4 „Referenzen zum Ausschreibungsgegenstand“ der Bewerbungsbedingungen – mindestens 3 Referenzen der in den letzten 3 Jahren durch Ihre Firma erbrachten vergleichbaren Leistungen (Abwicklung von Verträgen über die Lieferung und Wartung von digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopiersystemen), jeweils mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten und einem Mindestseitenvolumen von 12 500 000 Seiten pro Jahr (Summe S/W und farbig; dabei termingebundene, kurzfristig hohe Druckleistung) an öffentliche oder private Auftraggeber an.
Des Weiteren müssen die angegebenen Referenzen unter Einsatz der angebotenen Produkte und/oder deren Vorgängermodelle abgewickelt worden sein. Die betreffenden Produkte sind in der Referenz anzugeben.
Darüber hinaus muss zumindest bei einer der genannten Referenzen auch eine Druckmanagementsoftware, die ungefähr dem in dieser Ausschreibung geforderten Leistungsumfang entspricht, installiert und im Einsatz sein; in der entsprechenden Referenz ist unter Punkt „Art der Leistung“ darauf hinzuweisen. Sofern Sie eine der Hauptleistungspflichten (Lieferung und/oder Wartung von digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopiersystemen) an ein oder mehrere Nachunternehmen übertragen, geben Sie bitte die entsprechenden Referenzen der Nachunternehmen an. Nur in diesem Fall benennen Sie bitte in einer den Angebotsunterlagen beizufügenden Anlage die für Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Auftragsvergabe vorgesehene Leistung mit Angabe von mindestens drei Referenzen der in den letzten drei Jahren durch Ihre Firma hierzu erbrachten vergleichbaren Leistungen an öffentliche oder private Auftraggeber.
Darüber hinaus muss zumindest bei einer der genannten Referenzen auch eine Druckmanagementsoftware, die ungefähr dem in dieser Ausschreibung geforderten Leistungsumfang entspricht, installiert und im Einsatz sein; in der entsprechenden Referenz ist unter Punkt „Art der Leistung“ darauf hinzuweisen. Sofern Sie eine der Hauptleistungspflichten (Lieferung und/oder Wartung von digitalen Hochleistungs-Druck- und Kopiersystemen) an ein oder mehrere Nachunternehmen übertragen, geben Sie bitte die entsprechenden Referenzen der Nachunternehmen an. Nur in diesem Fall benennen Sie bitte in einer den Angebotsunterlagen beizufügenden Anlage die für Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Auftragsvergabe vorgesehene Leistung mit Angabe von mindestens drei Referenzen der in den letzten drei Jahren durch Ihre Firma hierzu erbrachten vergleichbaren Leistungen an öffentliche oder private Auftraggeber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abgerechnet wird nachträglich monatlich bei einem Zahlungsziel von 30 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der jeweils vollständigen Auftragsnummer der Landeshauptstadt München.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abgerechnet wird nachträglich monatlich bei einem Zahlungsziel von 30 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der jeweils vollständigen Auftragsnummer der Landeshauptstadt München.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist keine besondere Rechtsform nötig. Voraussetzung ist eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: DIR_ITV_0034
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig.
Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Die Landeshauptstadt München trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbstständig und in alleiniger Verantwortung. Die externen Dienstleister schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Landeshauptstadt München orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen, insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Die Landeshauptstadt München trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbstständig und in alleiniger Verantwortung. Die externen Dienstleister schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Landeshauptstadt München orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen, insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem in Abschnitt 1.5 genannten Termin an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: itm.vergabe@muenchen.de
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt 1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt 1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Hardware-Leistungsgegenstand mit der Druckmanagementsoftware kompatibel sein muss und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Hardware-Leistungsgegenstand mit der Druckmanagementsoftware kompatibel sein muss und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Abweichung vom geschätzten Höchst-(Auftrags-)Wert ohne MwSt in Abschnitt II.2.1) gemäß § 3 Abs. 4 Ziff. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
Die Mietdauer der digitalen Druck- und Kopierlösung beträgt 5 Jahre, somit beläuft sich der tatsächliche Auftragswert auf ca. 1 000 000 EUR netto.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügefristen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) bzw. bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) bzw. bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 027-044877 (2015-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: VGSt3-Z41-2019-0038
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines Druck- und Kopiersystems (Druckstr.) für die Stadtkanzlei der Landeshauptstadt München.
Ersatzbeschaffung eines Druck- und Kopiersystems, Miete 3 x Drucker S/W und 1 x Drucker Farbe für eine Laufzeit von 36 Monaten, Clickkosten S/W ca. 19 800 000 Seiten pro Jahr und Farbe ca. 2 880 000 pro Jahr, Miete Druckmanagement-Software zur Installation auf einem Arbeitsplatzrechner und einem Back-Up-System sowie zur Nutzung von 4 Web-Clients, Optional: Ungeplante Montage- und Serviceleistungen (z. B. Umzug) über einen Zeitraum von 36 Monaten.
Ersatzbeschaffung eines Druck- und Kopiersystems, Miete 3 x Drucker S/W und 1 x Drucker Farbe für eine Laufzeit von 36 Monaten, Clickkosten S/W ca. 19 800 000 Seiten pro Jahr und Farbe ca. 2 880 000 pro Jahr, Miete Druckmanagement-Software zur Installation auf einem Arbeitsplatzrechner und einem Back-Up-System sowie zur Nutzung von 4 Web-Clients, Optional: Ungeplante Montage- und Serviceleistungen (z. B. Umzug) über einen Zeitraum von 36 Monaten.
Beschreibung der Optionen:
Ungeplante Montage- und Serviceleistungen (z. B. Umzug) über einen Zeitraum von 36 Monaten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt München
It@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Landeshauptstadt München
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-06 📅
Name: Ricoh Deutschland
Postanschrift: Vahrenwalder Straße 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 51167423260📞
E-Mail: kathi.herrmann@ricoh.de📧
Land: Region Hannover
🏙️
Internetadresse: www.ricoh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M - Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Landeshauptstadt München, Geschäftsleitung, Vergabemanagement
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muenchen.de/🌏