Anmietung eines (ggf. zu projektierenden und zu errichtenden) Gebäudes für den Ortsverband (OV) und die Geschäftsstelle des Technischen Hilfswerks in Trier

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Allgemeine Beschreibung des Auftrags:
Für den Standort Trier sollen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vertragspartner) für das THW (Nutzer) geeignete Räumlichkeiten angemietet werden. Der Mietvertrag soll für 15 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren geschlossen werden.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die Katastrophenschutzorganisation des Bundes im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Eine THW-Liegeschaft besteht aus einem Unterkunftsgebäude für einen Ortsverband (OV), ggf. mit Geschäftsstelle (GSt) und einer Kfz-Halle.
Die Liegenschaft in Trier muss den allgemeinen und THW-spezifischen Anforderungen gem. der THW-Musterraumbedarfsplanungen (MuRBPl) und den dazugehörigen Raumbüchern sowie den THW-Anforderungen an die Technik und IT- Infrastruktur entsprechen.
Die Räume des Ortsverbandes und der Geschäftsstelle sind als separate Organisationseinheiten mit einer eigenen Infrastruktur (WC, Küche, IT-Räume, etc.) auszustatten. Für den OV inkl. KFZ-Halle und GSt müssen alle Verbrauchsdaten getrennt erfasst werden können.
In den MuRBPl und Raumbüchern sind nur die Hauptnutzflächen dargestellt, d.h., Verkehrs-, Konstruktions-, Funktions- und Nebennutzflächen sind entwurfsabhängig zu ergänzen. Zusammenfassend ergibt sich für die Gebäude des THW in Trier ein Bedarf von rund 1 400 m² Hauptnutzfläche plus Außenanlagen einschließlich Stellplätzen, der auf einem geeigneten Grundstück mit einer ungefähren Richtgröße von 3 600 m² realisiert werden kann.
Explizit freigegebene Unterlagen werden dem Bieter zur Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Ggf. für das BV Trier erforderliche ortsspezifische Abweichungen von MuRBPl, Raumbüchern und Vorgaben aus sonstigen Merkblättern werden dem Bieter bis zur Auftragsvergabe mitgeteilt.
Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Bundes- und Landesgesetze, Bundes- und Landesverordnungen sowie örtliche Vorschriften sind einzuhalten. Insbesondere hingewiesen wird auf die Einhaltung u.a. der Anforderungen, die sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), der Landesbauordnung (hier: LBauO Rheinland-Pfalz) sowie ggf. vorhandenem Bebauungsplan ergeben.
Darüber hinaus ist die Einhaltung von Anforderungen, die sich aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Unfallkasse Bund ergeben, mit dem Auftraggeber, dem Nutzer und den Fachbehörden im Einzelfall abzustimmen. Dies betrifft beispielsweise die baulichen Anforderungen an Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege, Beleuchtung, Belüftung, Sonnenschutz usw.
Nachweise über Schallschutz, Wärmeschutz, Standsicherheit und Brandschutz sind durch staatlich anerkannte Sachverständige aufzustellen und zu prüfen.
Soweit nicht anders im Vertrag geregelt, gilt die Einhaltung des Mindeststandards.
Beschreibung der Anforderungen an die THW-Unterbringung in Trier:
a) Liegenschaft allgemein:
— Richtgröße ca. 3 600 m², vorzugsweise ebene Lage. Die Grundstücksgröße richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und kann ggf. von der Richtgröße abweichen. Die Größe ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
— Die räumliche Nähe zu einer örtlichen Feuerwehr ist zwingend notwendig, um Synergieeffekte (gemeinsame Nutzung der Atemschutzwerkstatt, verstärkte Einbindung in die örtliche Gefahrenabwehr etc.) zu erzielen.
— Keine umweltschädlichen Belastungen oder Kontaminierungen, Abklärung Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen
— Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten für LKW-Gespanne
— keine Einschränkung zur Nutzung des Digitalfunks
— die Anzahl der Parkplätze für den OV richtet sich nach der örtl. Stellplatzsatzung. Sollte es keine diesbezügliche Vorgabe geben, sind 18 Stellplätze und zzgl. 10 Fahrradständer vorzusehen. Von den erforderlichen Stellplätzen für die GSt gemäß der örtlichen Stellplatzsatzung sind ein Stellplatz für Personen mit Behinderungen sowie zwei Stellplätze für Besucher auszuweisen.
— gute Erreichbarkeit mit ÖPNV, insbesondere auch vor dem Hintergrund der verantwortungsbewussten Jugendarbeit des THW: max. Entfernung vom THW-OV-Eingang zur nächsten ÖPNV-Haltestelle: 600 m, mindestens halbstündliche Anbindung an das Stadtzentrum Trier, täglich, auch am Wochenende, in der Zeit von 10:00-22:00 Uhr.
— Vor dem Hintergrund der verantwortungsbewussten Jugendarbeit des THW darf sich die Liegenschaft nicht in einer Lage befinden, die das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen am Standort des OV oder bei der Anfahrt unmittelbaren Gefahren aussetzt. Daher wird verlangt, dass das Grundstück einen Mindestabstand von ca. 2,0 km zu Bereichen mit Drogenszenen, Rotlichtmilieu etc. hat.
b) Ortsverband: gem. THW-Musterraumbedarfsplanung ca. 450 m² Hauptnutzfläche.
c) Kfz-Halle gem. THW-Musterraumbedarfsplanung ca. 580 m² Hauptnutzfläche zzgl. noch mit dem Nutzer abzustimmende Nebennutzfläche zum Aufstellen von Schwerlastregalen. Mit 12 Stellplätzen je ca. 4,00 m x ca. 12,00 m, jeder Stellplatz mit separatem Einfahrtstor mit den Mindestmaßen, i. L., Breite x Höhe = 3,70 m x 4,30 m. Vor allen Stellplätzen außen eine mind. 20,00 m tiefe, für schwere LKW befahrbare, befestigte Fläche.
d) Geschäftsstelle: gem. THW- Musterraumbedarfsplanung ca. 340 m² Hauptnutzfläche.
e) ortsspezifische Besonderheiten Trier, soweit zum jetzigen Zeitpunkt bekannt:
— Zusätzlich ist für die GSt eine Fertiggarage für 2 Kleintransporter (z.B. VW T5) vorzusehen. Die Stellplätze können alternativ auch in der Kfz-Halle nachgewiesen werden.
jeweils Breite x Länge ca.: 3,50 m x 7,00 m
— Zusätzlich ist ein Anhängerstellplatz auf dem Außengelände, Breite x Länge ca.: 3,50 m x 10,00 m = ca. 35 m² erforderlich.
— Zusätzlich sind 2 Gefahrenstofflager mit Schutzcontainer, davon 1 als Gasflaschenlager, erforderlich, Breite x Tiefe x Höhe ca. 2 m x 1 m x 2,4 m
— Ergänzung Barrierefreiheit/Behindertengerechtes Bauen: Der Nutzer teilt mit, dass es sich bei Ortsverbandsunterkünften um keine öffentlichen Gebäude handelt, so dass eine Barrierefreiheit nicht generell, sondern nur im begründeten Einzelfall in geeigneter Form herzustellen ist. In Trier verhält es sich so, dass derzeit im OV keine körperlich beeinträchtigte Person Dienst verrichtet und kein Bedarf an Barrierefreiheit besteht. Mindestanforderung des Nutzers ist ein barrierefreier Zugang zur Liegenschaft und zu den Räumlichkeiten der GSt (öffentlicher Zugang), sowie Ausbildung sämtlicher Innentüren in allen GSt.-Geschossen, mit einer lichten Mindestdurchgangsbreite von 90 cm. Eine Einzelfallabstimmung ist erforderlich.
— Zusätzlich sind 3 Leichtmetall-Fahnenstange mit Ausleger, 8 m hoch, mit Bodenhülse erforderlich
— Zusätzlich ist ein Mülltonnenstandplatz in Abstimmung der örtlichen Gegebenheiten und dem Nutzer zu planen
— ggf. ist ein Schleppdach zur Unterstellung eines Busses erforderlich. Das Fahrzeug hat die Abmaße Breite x Tiefe x Höhe ca. 2,55 m x 12 m x 3,82 m.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-16 Auftragsbekanntmachung
2016-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge