Anmietung von in modularer Holzverbundbauweise erstellten Wohnanlagen für Asylbegehrende und Flüchtlinge im Gebiet des Landkreises München in schlüsselfertiger und betriebsbereiter Ausführung mit der Option des Auftraggebers zum Erwerb der Wohnanlagen (Mietkauf) in 3 Losen (je Standort 1 Los)
Der Auftraggeber muss aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen im Landkreis München künftig mehr Wohnanlagen für Asylbegehrende und Flüchtlinge vorhalten. Um den aktuellen Bedarf an Unterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge zu bedienen, beabsichtigt der Auftraggeber auf teils fremden Grundstücken in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1), Oberschleißheim (Los 2) und Neubiberg (Los 3) Wohnanlagen mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren (jeweils mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren) anzumieten. Der Auftraggeber erhält in dem je Los mit dem jeweiligen Aufragnehmer zu schließenden Mietvertrag jeweils die Option, die gemieteten Wohnanlage käuflich zu erwerben (Mietkauf). Die bis zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Kaufoption gezahlte Miete wird im Falle des Mietkaufs auf den Kaufpreis angerechnet. Die vom Auftraggeber anzumietenden Wohnanlagen sind bei allen drei (3) Losen vom jeweiligen Auftragnehmer jeweils in modularer Holzverbundbauweise gemäß der Vorgaben des Auftraggebers in der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen, zu liefern, vor Ort zu montieren und schlüsselfertig und betriebsbereit dem Auftraggeber zu übergeben. Weiter hat der jeweilige Auftragnehmer bei allen drei (3) Losen auf den jeweiligen Grundstücken einzelne Maßnahmen, die gesondert vergütet werden, zur Vorbereitung der Grundstücke für die Endmontage der Wohneinheiten zu erbringen (u.a. innere Erschließung der Grundstücke, Herrichten der Geländeoberfläche und Gründung bis einschließlich Bodenplatte). Zum Grundstück in der Gemeinde Neubiberg (Los 3) liegt ein Gutachten über die Feststellung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen (nachfolgend „Gutachten) vor. Diese stehen der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks als Wohnanlage nicht entgegen, sofern die Vorgaben im Gutachten (u. a. Bodenaushub) umgesetzt werden. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die im Gutachten enthaltenen Vorgaben vom Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer umgesetzt werden sollen. Aus diesem Grunde wird in dem mit dem Auftragnehmer zu schließenden Vertrag zugunsten des Auftraggebers eine Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gutachten eingeräumt. Die je Los vom Auftragnehmer gelieferte und montierte Wohnanlage wird nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem jeweiligen Grundstück verbunden (§ 95 BGB) und zu einem zum gegenwärtigen noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt wieder beseitigt (Abbau). Es steht derzeit noch nicht fest, ob der Abbau der Wohnanlage durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber erfolgen wird. Aus diesem Grunde wird je Los in dem zwischen dem Aufraggeber und dem Auftragnehmer zu schließenden Mietvertrag zugunsten des Auftraggebers eine Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit den Abbauleistungen eingeräumt. Es ist derzeit noch nicht sichergestellt, dass der Auftraggeber für die Grundstücke in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1) und Neubiberg (Los 3) die erforderlichen Nutzungsrechte erhalten wird. Aus diesem Grunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vergabeverfahren zu den Losen 1 und/oder 3 aufgehoben werden muss, wenn der Auftraggeber für das jeweilige losgegenständliche Grundstück bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens kein entsprechendes Nutzungsrecht erhalten sollte. Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Vergabeverfahren die Standorte je Los innerhalb des Landkreises zu ändern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
(1) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich, das bei der unter I.1) genannten Stelle per E-Mail angefordert werden kann.
(2) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer ausgegeben.
(5) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4)) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(9) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(10) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(1) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich, das bei der unter I.1) genannten Stelle per E-Mail angefordert werden kann.
(2) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer ausgegeben.
(5) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4)) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(9) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(10) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber muss aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen im Landkreis München künftig mehr Wohnanlagen für Asylbegehrende und Flüchtlinge vorhalten. Um den aktuellen Bedarf an Unterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge zu bedienen, beabsichtigt der Auftraggeber auf teils fremden Grundstücken in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1), Oberschleißheim (Los 2) und Neubiberg (Los 3) Wohnanlagen mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren (jeweils mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren) anzumieten. Der Auftraggeber erhält in dem je Los mit dem jeweiligen Aufragnehmer zu schließenden Mietvertrag jeweils die Option, die gemieteten Wohnanlage käuflich zu erwerben (Mietkauf). Die bis zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Kaufoption gezahlte Miete wird im Falle des Mietkaufs auf den Kaufpreis angerechnet.
Der Auftraggeber muss aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen im Landkreis München künftig mehr Wohnanlagen für Asylbegehrende und Flüchtlinge vorhalten. Um den aktuellen Bedarf an Unterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge zu bedienen, beabsichtigt der Auftraggeber auf teils fremden Grundstücken in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1), Oberschleißheim (Los 2) und Neubiberg (Los 3) Wohnanlagen mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren (jeweils mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren) anzumieten. Der Auftraggeber erhält in dem je Los mit dem jeweiligen Aufragnehmer zu schließenden Mietvertrag jeweils die Option, die gemieteten Wohnanlage käuflich zu erwerben (Mietkauf). Die bis zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Kaufoption gezahlte Miete wird im Falle des Mietkaufs auf den Kaufpreis angerechnet.
Die vom Auftraggeber anzumietenden Wohnanlagen sind bei allen drei (3) Losen vom jeweiligen Auftragnehmer jeweils in modularer Holzverbundbauweise gemäß der Vorgaben des Auftraggebers in der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen, zu liefern, vor Ort zu montieren und schlüsselfertig und betriebsbereit dem Auftraggeber zu übergeben. Weiter hat der jeweilige Auftragnehmer bei allen drei (3) Losen auf den jeweiligen Grundstücken einzelne Maßnahmen, die gesondert vergütet werden, zur Vorbereitung der Grundstücke für die Endmontage der Wohneinheiten zu erbringen (u.a. innere Erschließung der Grundstücke, Herrichten der Geländeoberfläche und Gründung bis einschließlich Bodenplatte).
Die vom Auftraggeber anzumietenden Wohnanlagen sind bei allen drei (3) Losen vom jeweiligen Auftragnehmer jeweils in modularer Holzverbundbauweise gemäß der Vorgaben des Auftraggebers in der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen, zu liefern, vor Ort zu montieren und schlüsselfertig und betriebsbereit dem Auftraggeber zu übergeben. Weiter hat der jeweilige Auftragnehmer bei allen drei (3) Losen auf den jeweiligen Grundstücken einzelne Maßnahmen, die gesondert vergütet werden, zur Vorbereitung der Grundstücke für die Endmontage der Wohneinheiten zu erbringen (u.a. innere Erschließung der Grundstücke, Herrichten der Geländeoberfläche und Gründung bis einschließlich Bodenplatte).
Zum Grundstück in der Gemeinde Neubiberg (Los 3) liegt ein Gutachten über die Feststellung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen (nachfolgend „Gutachten) vor. Diese stehen der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks als Wohnanlage nicht entgegen, sofern die Vorgaben im Gutachten (u. a. Bodenaushub) umgesetzt werden. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die im Gutachten enthaltenen Vorgaben vom Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer umgesetzt werden sollen. Aus diesem Grunde wird in dem mit dem Auftragnehmer zu schließenden Vertrag zugunsten des Auftraggebers eine Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gutachten eingeräumt.
Zum Grundstück in der Gemeinde Neubiberg (Los 3) liegt ein Gutachten über die Feststellung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen (nachfolgend „Gutachten) vor. Diese stehen der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks als Wohnanlage nicht entgegen, sofern die Vorgaben im Gutachten (u. a. Bodenaushub) umgesetzt werden. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die im Gutachten enthaltenen Vorgaben vom Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer umgesetzt werden sollen. Aus diesem Grunde wird in dem mit dem Auftragnehmer zu schließenden Vertrag zugunsten des Auftraggebers eine Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gutachten eingeräumt.
Die je Los vom Auftragnehmer gelieferte und montierte Wohnanlage wird nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem jeweiligen Grundstück verbunden (§ 95 BGB) und zu einem zum gegenwärtigen noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt wieder beseitigt (Abbau). Es steht derzeit noch nicht fest, ob der Abbau der Wohnanlage durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber erfolgen wird. Aus diesem Grunde wird je Los in dem zwischen dem Aufraggeber und dem Auftragnehmer zu schließenden Mietvertrag zugunsten des Auftraggebers eine Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit den Abbauleistungen eingeräumt.
Die je Los vom Auftragnehmer gelieferte und montierte Wohnanlage wird nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem jeweiligen Grundstück verbunden (§ 95 BGB) und zu einem zum gegenwärtigen noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt wieder beseitigt (Abbau). Es steht derzeit noch nicht fest, ob der Abbau der Wohnanlage durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber erfolgen wird. Aus diesem Grunde wird je Los in dem zwischen dem Aufraggeber und dem Auftragnehmer zu schließenden Mietvertrag zugunsten des Auftraggebers eine Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit den Abbauleistungen eingeräumt.
Es ist derzeit noch nicht sichergestellt, dass der Auftraggeber für die Grundstücke in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1) und Neubiberg (Los 3) die erforderlichen Nutzungsrechte erhalten wird. Aus diesem Grunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vergabeverfahren zu den Losen 1 und/oder 3 aufgehoben werden muss, wenn der Auftraggeber für das jeweilige losgegenständliche Grundstück bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens kein entsprechendes Nutzungsrecht erhalten sollte. Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Vergabeverfahren die Standorte je Los innerhalb des Landkreises zu ändern.
Es ist derzeit noch nicht sichergestellt, dass der Auftraggeber für die Grundstücke in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1) und Neubiberg (Los 3) die erforderlichen Nutzungsrechte erhalten wird. Aus diesem Grunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vergabeverfahren zu den Losen 1 und/oder 3 aufgehoben werden muss, wenn der Auftraggeber für das jeweilige losgegenständliche Grundstück bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens kein entsprechendes Nutzungsrecht erhalten sollte. Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Vergabeverfahren die Standorte je Los innerhalb des Landkreises zu ändern.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Feldkirchen
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.5).
Menge oder Umfang: Die Wohnanlage hat Platz für 65 Bewohner und Betten zu bieten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1. Option zum Kauf der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage…
… (Mietkauf).2. Option zur Verlängerung des 10-jährigen Mietvertrages um höchstens 10 Jahre (2-malige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre).3. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Abbau der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage.
… (Mietkauf).
2. Option zur Verlängerung des 10-jährigen Mietvertrages um höchstens 10 Jahre (2-malige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre).
3. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Abbau der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Oberschleißheim
Menge oder Umfang: Die Wohnanlage hat Platz für 250 Bewohner und Betten zu bieten.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Neubiberg
Menge oder Umfang: Die Wohnanlage hat Platz für 300 Bewohner und Betten zu bieten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1. Option zum Kauf der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage (Mietkauf).2. Option zur Verlängerung des 10-jährigen Mietvertrages um höchstens 10 Jahre (2-malige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre).3. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Abbau der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage.4. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der im Gutachten über die Feststellung von Altlasten vorgegebenen Maßnahmen.
1. Option zum Kauf der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage (Mietkauf).2. Option zur Verlängerung des 10-jährigen Mietvertrages um höchstens 10 Jahre (2-malige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre).3. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Abbau der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage.4. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der im Gutachten über die Feststellung von Altlasten vorgegebenen Maßnahmen.
4. Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der im Gutachten über die Feststellung von Altlasten vorgegebenen Maßnahmen.
Beschreibung der Optionen:
— Je Los: Option zugunsten des Auftraggebers…
… zum Kauf der vom Auftragnehmer errichteten Wohnanlage (Mietkauf);
… zur Verlängerung des 10-jährigen Mietvertrages um höchstens 10 Jahre (2-malige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre);
— Je Los: Option zugunsten der des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Abbau der von ihm errichteten Wohnanlage;
— Bei Los 3: Option zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Umsetzung der im Gutachten über die Feststellung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen vorgegebenen Maßnahmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
(1) Soweit der Bewerber dort eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
(1) Soweit der Bewerber dort eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
(2) Eigenerklärung, dass:
— über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
(3) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen einer der folgenden Vorschriften oder entsprechender Vorschriften oder entsprechender Strafnormen verurteilt worden ist:
— § 129 des Strafgesetzbuches StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen- Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen- Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(4) Eigenerklärung zum Unternehmen des Bewerbers; Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (max. 2 DIN A4 Seiten):
— Inhaber,
— Gesellschaftsform,
— Hauptgeschäftsbereich,
— Organisationsstruktur.
Hinweis: Derjenige Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf Anforderung durch den Auftraggeber auf eigene Kosten einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
(5) Eigenerklärung über die bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Im Falle einer bestehenden Haftpflichtversicherung des Bewerbers mit geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in Ziffer III.1.1) genannt, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.1) angepasst werden wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(5) Eigenerklärung über die bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Im Falle einer bestehenden Haftpflichtversicherung des Bewerbers mit geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in Ziffer III.1.1) genannt, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.1) angepasst werden wird.
(6) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als vergleichbare Leistungen gelten solche Referenzprojekte, bei denen der Bewerber mit der Planung und Realisierung von Schulen, Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte oder vergleichbaren Unterkünften in modularer Holzverbundbauweise beauftragt gewesen ist oder noch beauftragt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(6) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als vergleichbare Leistungen gelten solche Referenzprojekte, bei denen der Bewerber mit der Planung und Realisierung von Schulen, Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte oder vergleichbaren Unterkünften in modularer Holzverbundbauweise beauftragt gewesen ist oder noch beauftragt ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe je Geschäftsjahr unter Umsatz anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe je Geschäftsjahr unter Umsatz anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind abzugeben:
(7) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen des Bewerbers aus den letzten 3 Geschäftsjahren, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung mit Beschreibung der erbrachten Leistungen. Als vergleichbare Leistungen gelten solche Referenzprojekte, bei denen der Bewerber mit der Planung und Realisierung von Schulen, Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte oder vergleichbaren Unterkünften in modularer Holzverbundweise beauftragt gewesen ist oder noch beauftragt ist.
(7) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen des Bewerbers aus den letzten 3 Geschäftsjahren, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung mit Beschreibung der erbrachten Leistungen. Als vergleichbare Leistungen gelten solche Referenzprojekte, bei denen der Bewerber mit der Planung und Realisierung von Schulen, Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte oder vergleichbaren Unterkünften in modularer Holzverbundweise beauftragt gewesen ist oder noch beauftragt ist.
a) Mindestanforderungen an jedes Referenzprojekt für eine Bepunktung nach lit. b) sind, dass
aa) es mindestens schon so weit fortgeschritten ist, dass die Baugenehmigung erteilt ist;
bb) es für mindestens 60 Bewohner, welche in den Objekten leben und schlafen, ausgerichtet ist.
Werden diese Mindestanforderungen (aa) und bb)) nicht erfüllt, wird das hiervon betroffene Referenzprojekt nicht nach lit. b) bepunktet.
b) Bepunktung der Referenzprojekte:
Jedes Referenzprojekt, das die Mindestanforderungen (a) aa) und bb)) erfüllt, erhält im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) einen (1) Punkt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
(1) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
(2) Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers oder mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers oder mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Die Zahl der Asylbewerber in Bayern ist auf ein noch nie dagewesenes Maß angewachsen. Es besteht erheblicher Handlungs- und Zeitdruck für alle am Verfahren Beteiligten, um eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber sicherzustellen.
Der Auftraggeber wird aus diesem Grunde 3 Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von jeweils 10 Jahren (jeweils mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren) über die schlüsselfertige Erstellung von Wohnanlagen für Asylbegehrende und Flüchtlinge in modularer Holzverbundbauweise auf Grundstücken in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1), Oberschleißheim (Los 2) und Neubiberg (Los 3) vergeben und bei allen drei (3) Losen den jeweiligen Auftragnehmer mit einzelnen Maßnahmen zur Vorbereitung der Grundstücke für die Endmontage der Wohneinheiten (u.a. innere Erschließung der Grundstücke, Herrichten der Geländeoberfläche und Gründung bis einschließlich Bodenplatte) beauftragen.
Der Auftraggeber wird aus diesem Grunde 3 Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von jeweils 10 Jahren (jeweils mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren) über die schlüsselfertige Erstellung von Wohnanlagen für Asylbegehrende und Flüchtlinge in modularer Holzverbundbauweise auf Grundstücken in den Gemeinden Feldkirchen (Los 1), Oberschleißheim (Los 2) und Neubiberg (Los 3) vergeben und bei allen drei (3) Losen den jeweiligen Auftragnehmer mit einzelnen Maßnahmen zur Vorbereitung der Grundstücke für die Endmontage der Wohneinheiten (u.a. innere Erschließung der Grundstücke, Herrichten der Geländeoberfläche und Gründung bis einschließlich Bodenplatte) beauftragen.
Die Flüchtlingsströme sind ein unvorhersehbares Ereignis. Insbesondere ist das Ausmaß der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen für den Aufraggeber nicht vorhersehbar gewesen. Während zu Beginn des Jahres 2015 eine Zahl von 450 000 Flüchtlingen prognostiziert wurde, werden nach der am 19.8.2015 veröffentlichten Flüchtlingsprognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2015 bis zu 800 000 Flüchtlinge erwartet. Die aktuellen Prognose gehen sogar von eine noch größeren Zahl von Flüchtlingen aus.
Die Flüchtlingsströme sind ein unvorhersehbares Ereignis. Insbesondere ist das Ausmaß der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen für den Aufraggeber nicht vorhersehbar gewesen. Während zu Beginn des Jahres 2015 eine Zahl von 450 000 Flüchtlingen prognostiziert wurde, werden nach der am 19.8.2015 veröffentlichten Flüchtlingsprognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2015 bis zu 800 000 Flüchtlinge erwartet. Die aktuellen Prognose gehen sogar von eine noch größeren Zahl von Flüchtlingen aus.
Im Landkreis München bestehen kaum noch Kapazitäten zur Unterbringung der Flüchtlinge. Es finden sich auch keine Unterkünfte im Landkreis München mehr, die zur Unterbringung der Asylbegehrenden und Flüchtlinge angemietet werden können, so dass eine schnellstmögliche Anmietung über noch zu errichtende Wohnanlagen im Landkreis München erforderlich ist, um weitere Asylbegehrende und Flüchtlinge aufnehmen zu können. Eine gravierende Beeinträchtigung der Allgemeinheit, zu der auch die Asylbegehrenden und Flüchtlinge zählen, sowie die staatliche Aufgabenerfüllung ist andernfalls nicht mehr ausgeschlossen. Diese Entwicklung ist dem Auftraggeber nicht zuzuschreiben und begründet nach alledem eine äußerste Dringlichkeit.
Im Landkreis München bestehen kaum noch Kapazitäten zur Unterbringung der Flüchtlinge. Es finden sich auch keine Unterkünfte im Landkreis München mehr, die zur Unterbringung der Asylbegehrenden und Flüchtlinge angemietet werden können, so dass eine schnellstmögliche Anmietung über noch zu errichtende Wohnanlagen im Landkreis München erforderlich ist, um weitere Asylbegehrende und Flüchtlinge aufnehmen zu können. Eine gravierende Beeinträchtigung der Allgemeinheit, zu der auch die Asylbegehrenden und Flüchtlinge zählen, sowie die staatliche Aufgabenerfüllung ist andernfalls nicht mehr ausgeschlossen. Diese Entwicklung ist dem Auftraggeber nicht zuzuschreiben und begründet nach alledem eine äußerste Dringlichkeit.
Zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit besteht auch ein Kausalzusammenhang. Erst aufgrund des aktuellen sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen ist der Bedarf in einem Maß gestiegen, dem nur noch durch ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren abgeholfen werden kann.
Zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit besteht auch ein Kausalzusammenhang. Erst aufgrund des aktuellen sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen ist der Bedarf in einem Maß gestiegen, dem nur noch durch ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren abgeholfen werden kann.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien für die Auswahl der Teilnehmer: 3-7 Bewerber, welche die höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in Ziffer III.2.3) (7) b) genannten Punkteverteilung erreicht haben, werden zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber wird mindestens 3 und höchstens 7 Bewerber, jeweils diejenigen mit der höchsten Gesamtpunktzahl, zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern. Ergeben sich auf Basis der in Ziffer III.2.3) (7) b) genannten Punkteverteilung keine 3-7 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber, erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl gepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Auswahlkriterien für die Auswahl der Teilnehmer: 3-7 Bewerber, welche die höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in Ziffer III.2.3) (7) b) genannten Punkteverteilung erreicht haben, werden zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber wird mindestens 3 und höchstens 7 Bewerber, jeweils diejenigen mit der höchsten Gesamtpunktzahl, zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern. Ergeben sich auf Basis der in Ziffer III.2.3) (7) b) genannten Punkteverteilung keine 3-7 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber, erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl gepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: LUTZ ABEL Rechtsanwalts GmbH
Postanschrift: Brienner Str. 29 - Palais am Obelisk
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Dr. Mathias Mantler
Telefon: +49 895441470📞
E-Mail: lra-m@lutzabel.com📧
Fax: +49 8954414799 📠
URL für weitere Informationen: www.lutzabel.com🌏
URL der Dokumente: www.lutzabel.com🌏
URL der Teilnahme: www.lutzabel.com🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich, das bei der unter I.1) genannten Stelle per E-Mail angefordert werden kann.
(2) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer ausgegeben.
(5) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4)) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(5) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4)) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(9) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(10) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,§ 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 216-393718 (2015-11-03)
Ergänzende Angaben (2015-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben