Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12, 07545 Gera”
Telefon: +49 3658381363📞
E-Mail: vergabe@gera.de📧
Fax: +49 3658381365 📠
Region: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gera.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung von Multifunktionsgeräten (Druck- und Kopiertechnik)
408233-2015-DE
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Büromaschinen📦
Titel:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1 und 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fotokopiergeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur von Fotokopiergeräten📦
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gera
Beschreibung der Beschaffung:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera....”
Beschreibung der Beschaffung
Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera. FULL-IN-Service, Identifikationssystem für Los 1, Magnetkartenlesesystem für Los 3, umfangreiche Managementsoftware.
— Los 1: Verwaltungsgebäude (72 Stück);
— Los 3: Schulen (96 Stück).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 224-408233
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 347/2015
Los-Identifikationsnummer: 1 und 3
Titel:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude der Stadt Gera”
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ricoh Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 135
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341908210📞
Fax: +49 341908212600 📠
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 594683.40 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381361📞
E-Mail: vergabe@gera.de📧
Fax: +49 3658381365 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 155-380079 (2020-08-07)