Anmietung von schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften für jeweils mindestens 35 Personen auf einem vom privaten Partner zur Verfügung zu stellenden Grundstück durch den Landkreis Esslingen mit Kaufoption
Der Landkreis Esslingen hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime für rund 800 Personen im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die schlüsselfertige Errichtung von jeweils für mindestens 35 Personen ausgerichteten Unterkünften à 7 m² Wohn- und Schlaffläche sowie die ggf. langfristige Vermietung dieser Unterkünfte an den Landkreis Esslingen. Der Landkreis Esslingen hat insgesamt einen Bedarf von 800 Plätzen; von daher geht der Landkreis Esslingen derzeit davon aus, mit mehreren Partnern Mietverträge abzuschließen um den Gesamtbedarf realisieren zu können. Die Unterkünfte sind schlüsselfertig bis zum 30. September 2015 fertigzustellen. Der Landkreis wird diese ab dem 1. Oktober 2015 von dem privaten Partner anmieten. Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen und je Einheit mindestens 35 Personen aufnehmen können. Die zur Realisierung der Flüchtlingsunterkünfte erforderlichen Grundstücke müssen im Landkreisgebiet gelegen sein und müssen durch den privaten Partner zur Verfügung gestellt werden. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind, verantwortlich. Der Landkreis Esslingen behält sich im Sinne einer Option den späteren Ankauf der Flüchtlingsunterkunft vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-03-09
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-02
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Ergänzende Angaben
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