Anmietung von schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise auf insgesamt 6 Grundstücken im Landkreis Heilbronn mit Kaufoption, wobei jedes Grundstück ein eigenständiges Los darstellt
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf insgesamt 6 im Landkreis Heilbronn gelegenen Grundstücken, wobei jedes Grundstück ein eigenständiges Los darstellt. Hierbei handelt es sich um folgende Grundstücke: Containerunterkunft für 50 Personen in Offenau, Gewann Ziegelhütte (Los 1), Containerunterkunft für 35 Personen in Bad Friedrichshall, Steigerstr. (Los 2), Containerunterkunft für 40 Personen in Bad Friedrichshall, Hans-Martin-Schleyer-Str. (Los 3), Containerunterkunft für 36 Personen in Neuenstadt, Neckarsulmerstr. (Los 4), Containerunterkunft für 30 Personen in Bad Wimpfen, Landgraben (Los 5) und Containerunterkunft in Cleebronn (Los 6). Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, bauantragsreife Planungen für alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wohnheimen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wohnheimen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-heilbronn.de🌏
E-Mail: bauamt@landratsamt-heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131994416📞
Fax: +49 7131994561 📠
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass kein/e wirtschaftlichen Angebot/e eingereicht werden. Hierzu wird der Auftraggeber einen abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen, bei dem das/die wirftschaftlichste/n Angebot/e mit den Kosten der Eigendurchführung verglichen wird. Ist die Wirtschaftlichkeit des Angebot/der Angebote nicht nachgewiesen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt aufzuheben bzw. wird er unwirtschaftliche Angebote nicht bezuschlagen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass kein/e wirtschaftlichen Angebot/e eingereicht werden. Hierzu wird der Auftraggeber einen abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen, bei dem das/die wirftschaftlichste/n Angebot/e mit den Kosten der Eigendurchführung verglichen wird. Ist die Wirtschaftlichkeit des Angebot/der Angebote nicht nachgewiesen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt aufzuheben bzw. wird er unwirtschaftliche Angebote nicht bezuschlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf insgesamt 6 im Landkreis Heilbronn gelegenen Grundstücken, wobei jedes Grundstück ein eigenständiges Los darstellt. Hierbei handelt es sich um folgende Grundstücke:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf insgesamt 6 im Landkreis Heilbronn gelegenen Grundstücken, wobei jedes Grundstück ein eigenständiges Los darstellt. Hierbei handelt es sich um folgende Grundstücke:
Containerunterkunft für 50 Personen in Offenau, Gewann Ziegelhütte (Los 1), Containerunterkunft für 35 Personen in Bad Friedrichshall, Steigerstr. (Los 2), Containerunterkunft für 40 Personen in Bad Friedrichshall, Hans-Martin-Schleyer-Str. (Los 3), Containerunterkunft für 36 Personen in Neuenstadt, Neckarsulmerstr. (Los 4), Containerunterkunft für 30 Personen in Bad Wimpfen, Landgraben (Los 5) und Containerunterkunft in Cleebronn (Los 6).
Containerunterkunft für 50 Personen in Offenau, Gewann Ziegelhütte (Los 1), Containerunterkunft für 35 Personen in Bad Friedrichshall, Steigerstr. (Los 2), Containerunterkunft für 40 Personen in Bad Friedrichshall, Hans-Martin-Schleyer-Str. (Los 3), Containerunterkunft für 36 Personen in Neuenstadt, Neckarsulmerstr. (Los 4), Containerunterkunft für 30 Personen in Bad Wimpfen, Landgraben (Los 5) und Containerunterkunft in Cleebronn (Los 6).
Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, bauantragsreife Planungen für alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, bauantragsreife Planungen für alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Anmietung einer schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise für 50 Personen in Offenau mit Kaufoption
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 1) ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 50 Personen in Offenau, Gewann…
… Ziegelhütte.Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
… Ziegelhütte.
Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Anmietung einer schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise für 35 Personen in Bad Friedrichshall, Steigerstr. mit Kaufoption
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 2) ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 35 Personen in Bad Friedrichshall,…
… Steigerstr.Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
… Steigerstr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Anmietung einer schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise für 40 Personen in Bad Friedrichshall, Hans-Martin-Schleyer-Str. mit Kaufoption
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 3) ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 40 Personen in Bad Friedrichshall,…
… Hans-Martin-Schleyer-Str.Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
… Hans-Martin-Schleyer-Str.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Anmietung einer schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise für 36 Personen in Neuenstadt, Neckarsulmerstr.
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 4) ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 36 Personen in Neuenstadt,…
… Neckarsulmerstr.Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
… Neckarsulmerstr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Anmietung einer schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise für 30 Personen in Bad Wimpfen, Landgraben
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 5) ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 30 Personen in Bad Wimpfen,…
… Landgraben.Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
… Landgraben.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Nmietung einer schlüsselfertig erstellten Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise für 60 Personen in Cleebronn
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heilbronn hat aufgrund eines dringlichen Bedarfs Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 6) ist die kurzfristige schlüsselfertige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 60 Personen in Cleebronn, Flurstücke 460/461 Gemarkung…
… Cleebronn.Die zu erstellende Flüchtlingsunterkunft muss den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, eine bauantragsreife Planung für dieses alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Partner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
… Cleebronn.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die Teilnahmeformulare sind bei der in I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Die Teilnahmeformulare sind bei der in I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vorzulegende Nachweise:
2.1.1 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.) seines Sitzes oder Wohnorts.
2.1.4 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Vorlage von Referenzen über die Ausführung von realisierten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich ihrer baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein (Unterkünfte zur Unterbringung von Personen in Modul-/Containerbauweise). Die Referenzen sind in Wort und Bild digital (z. B. Power-Point) der Bewerbung beizulegen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt für jedes Mitglied der Nachweis für die von ihm zu erbringende Teilleistung. Über die maximale Anzahl von 3 Referenzen hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.1 Vorlage von Referenzen über die Ausführung von realisierten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich ihrer baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein (Unterkünfte zur Unterbringung von Personen in Modul-/Containerbauweise). Die Referenzen sind in Wort und Bild digital (z. B. Power-Point) der Bewerbung beizulegen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt für jedes Mitglied der Nachweis für die von ihm zu erbringende Teilleistung. Über die maximale Anzahl von 3 Referenzen hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht.
2.2.2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
2.2.3 Erklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.2.4 Gesamtumsatz und Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2013 und 2012). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.4 Gesamtumsatz und Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2013 und 2012). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Mindeststandards:
2.2.1.1 Vorlage mindestens einer Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Wohnungsunterkunft in Modul-/Containerbauweise für mind. 30 Personen. Das Objekt muss nach dem Jahr 2010 errichtet und zu Wohnzwecken in Betrieb genommen worden sein.
2.2.1.1 Vorlage mindestens einer Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Wohnungsunterkunft in Modul-/Containerbauweise für mind. 30 Personen. Das Objekt muss nach dem Jahr 2010 errichtet und zu Wohnzwecken in Betrieb genommen worden sein.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Seitens des Landkreises Heilbronn erfolgt nach bezugsfertiger Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft die aufgrund des Mietvertrags vereinbarte Zahlung des monatlichen Mietentgelts. Sofern ein Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte durch den Landkreis Heilbronn erfolgt, ist beabsichtigt, mit dem jeweiligen Partner eine Rückkaufverpflichtung nach 5 Jahren zu vereinbaren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Seitens des Landkreises Heilbronn erfolgt nach bezugsfertiger Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft die aufgrund des Mietvertrags vereinbarte Zahlung des monatlichen Mietentgelts. Sofern ein Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte durch den Landkreis Heilbronn erfolgt, ist beabsichtigt, mit dem jeweiligen Partner eine Rückkaufverpflichtung nach 5 Jahren zu vereinbaren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Die Leistung kann über eine Projektgesellschaft erbracht werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt je Los in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinende in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) ausschließlich anhand der Referenzen (Mindestreferenz (Ziffer III. 2.2.1.1) sowie sonstige Referenzen gemäß Ziffer III.2.2.1) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Bewertung der Referenzen erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Die Bewerberauswahl erfolgt je Los in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinende in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) ausschließlich anhand der Referenzen (Mindestreferenz (Ziffer III. 2.2.1.1) sowie sonstige Referenzen gemäß Ziffer III.2.2.1) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Bewertung der Referenzen erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Alexander Kempf
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass kein/e wirtschaftlichen Angebot/e eingereicht werden. Hierzu wird der Auftraggeber einen abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen, bei dem das/die wirftschaftlichste/n Angebot/e mit den Kosten der Eigendurchführung verglichen wird. Ist die Wirtschaftlichkeit des Angebot/der Angebote nicht nachgewiesen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt aufzuheben bzw. wird er unwirtschaftliche Angebote nicht bezuschlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass kein/e wirtschaftlichen Angebot/e eingereicht werden. Hierzu wird der Auftraggeber einen abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen, bei dem das/die wirftschaftlichste/n Angebot/e mit den Kosten der Eigendurchführung verglichen wird. Ist die Wirtschaftlichkeit des Angebot/der Angebote nicht nachgewiesen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt aufzuheben bzw. wird er unwirtschaftliche Angebote nicht bezuschlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.04.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 122-221902 (2015-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1)genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreuegesetz-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor,einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4LTMG.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass kein/e wirtschaftlichen Angebot/e eingereicht werden. Hierzu wird der Auftraggeber einen abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen, bei dem das/die wirftschaftlichste/n Angebot/e mit den Kosten der Eigendurchführung verglichen wird. Ist die Wirtschaftlichkeit des Angebots/der Angebote nicht nachgewiesen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt aufzuheben bzw. wird er unwirtschaftliche Angebote nicht bezuschlagen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1)genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreuegesetz-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor,einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4LTMG.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass kein/e wirtschaftlichen Angebot/e eingereicht werden. Hierzu wird der Auftraggeber einen abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen, bei dem das/die wirftschaftlichste/n Angebot/e mit den Kosten der Eigendurchführung verglichen wird. Ist die Wirtschaftlichkeit des Angebots/der Angebote nicht nachgewiesen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt aufzuheben bzw. wird er unwirtschaftliche Angebote nicht bezuschlagen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-01 📅
Name: FAGSi Vertriebs und Vermietungs GmbH
Postanschrift: Gewerbepark Stippe 1
Postort: Morsbach
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: