Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten (Stichtag 1.1.2015). Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, den Nutzwert der Partner-schaft zwischen Firmenkunden und der AOK zu schärfen und den vertrieblichen Nutzen zu stärken. Die Betriebsgröße ist bei der Bereitstellung von Firmenkundeninformationen und der Auswahl ge-eigneter Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, notwendig. Branchen – und betriebsgrößenbezogenen Konzepte erlauben eine effiziente und ressourcen-schonende Betreuung und sachgerechte Informationen zum Nutzen der Versicherten. Alle AOKs erhalten zwei mal jährlich einen bundesweiten Firmenkundenbericht, erstellt auf der bisherig zur Verfügung gestellten Datenbasis, einschließlich der Beschäftigtenzahlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Menge oder Umfang:
Insgesamt betreut die AOK gesamt ca. 1,3 Millionen AOK-Bestandsbetriebe. Bestandsbetrieb heißt, dass mindestens ein Beschäftigter AOK-Mitglied ist.Der aktuelle Gesamtbestand der anzureichernden Daten umfasst zum Start der Zusammenarbeit ca. 700.000 Firmenkunden-Datensätze (4 AOKs) aus AOK-Bestandsbetrieben. Die FK-Datenselektion erfolgt nach einheitlich festgelegten Selektionskriterien (nur Hauptbetriebe mit einem AOK-Mitglied). Durch bundesweit agierende Firmen können sich die nachfolgenden FirmenkundenDatensätze reduzieren.AOK RH: ca. 170.000 Firmenkunden-DatensätzeAOK PLUS: ca. 168.000 Firmenkunden-DatensätzeAOK NO: ca. 100.000 Firmenkunden-DatensätzeAOK BY: ca. 216.000 Firmenkunden-Datensätze.
Insgesamt betreut die AOK gesamt ca. 1,3 Millionen AOK-Bestandsbetriebe. Bestandsbetrieb heißt, dass mindestens ein Beschäftigter AOK-Mitglied ist.Der aktuelle Gesamtbestand der anzureichernden Daten umfasst zum Start der Zusammenarbeit ca. 700.000 Firmenkunden-Datensätze (4 AOKs) aus AOK-Bestandsbetrieben. Die FK-Datenselektion erfolgt nach einheitlich festgelegten Selektionskriterien (nur Hauptbetriebe mit einem AOK-Mitglied). Durch bundesweit agierende Firmen können sich die nachfolgenden FirmenkundenDatensätze reduzieren.AOK RH: ca. 170.000 Firmenkunden-DatensätzeAOK PLUS: ca. 168.000 Firmenkunden-DatensätzeAOK NO: ca. 100.000 Firmenkunden-DatensätzeAOK BY: ca. 216.000 Firmenkunden-Datensätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeber durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
— AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den
Vorsitzendendes Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des
Vorstandes Frank Michalak,
— AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die
Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
— AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den kom. Vorsitzenden Martin Litsch.
— AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den
Vorsitzendendes Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des
Vorstandes Frank Michalak,
— AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die
Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
— AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den kom. Vorsitzenden Martin Litsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten (Stichtag 1.1.2015). Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht.
Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten (Stichtag 1.1.2015). Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht.
Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, den Nutzwert der Partner-schaft zwischen Firmenkunden und der AOK zu schärfen und den vertrieblichen Nutzen zu stärken.
Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, den Nutzwert der Partner-schaft zwischen Firmenkunden und der AOK zu schärfen und den vertrieblichen Nutzen zu stärken.
Die Betriebsgröße ist bei der Bereitstellung von Firmenkundeninformationen und der Auswahl ge-eigneter Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, notwendig. Branchen – und betriebsgrößenbezogenen Konzepte erlauben eine effiziente und ressourcen-schonende Betreuung und sachgerechte Informationen zum Nutzen der Versicherten.
Die Betriebsgröße ist bei der Bereitstellung von Firmenkundeninformationen und der Auswahl ge-eigneter Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, notwendig. Branchen – und betriebsgrößenbezogenen Konzepte erlauben eine effiziente und ressourcen-schonende Betreuung und sachgerechte Informationen zum Nutzen der Versicherten.
Alle AOKs erhalten zwei mal jährlich einen bundesweiten Firmenkundenbericht, erstellt auf der bisherig zur Verfügung gestellten Datenbasis, einschließlich der Beschäftigtenzahlen.
Menge oder Umfang:
Insgesamt betreut die AOK gesamt ca. 1,3 Millionen AOK-Bestandsbetriebe. Bestandsbetrieb heißt, dass mindestens ein Beschäftigter AOK-Mitglied ist.
Der aktuelle Gesamtbestand der anzureichernden Daten umfasst zum Start der Zusammenarbeit ca. 700.000 Firmenkunden-Datensätze (4 AOKs) aus AOK-Bestandsbetrieben. Die FK-Datenselektion erfolgt nach einheitlich festgelegten Selektionskriterien (nur Hauptbetriebe mit einem AOK-Mitglied). Durch bundesweit agierende Firmen können sich die nachfolgenden FirmenkundenDatensätze reduzieren.
Der aktuelle Gesamtbestand der anzureichernden Daten umfasst zum Start der Zusammenarbeit ca. 700.000 Firmenkunden-Datensätze (4 AOKs) aus AOK-Bestandsbetrieben. Die FK-Datenselektion erfolgt nach einheitlich festgelegten Selektionskriterien (nur Hauptbetriebe mit einem AOK-Mitglied). Durch bundesweit agierende Firmen können sich die nachfolgenden FirmenkundenDatensätze reduzieren.
AOK RH: ca. 170.000 Firmenkunden-Datensätze
AOK PLUS: ca. 168.000 Firmenkunden-Datensätze
AOK NO: ca. 100.000 Firmenkunden-Datensätze
AOK BY: ca. 216.000 Firmenkunden-Datensätze.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder
in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der nicht älter als vom 1.1.2015 ist. Bieter mit Firmensitz
außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist,dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine
wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis (Kopie) einer aktuell
bestehenden, angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere
Geschäftstätigkeit sowie Leistungsprofil, Mitarbeiterzahl
und Mitarbeiterstruktur (Aufgliederung nach
Berufsgruppen, Führungskräften und sonstigen
Mitarbeitern), Gesellschafterstruktur, Standorte sowie
technische Ausstattung des Unternehmens.
(2)Angabe von mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die insgesamt nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer
gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Abgabe einer Eigenerklärung, mit der sich der Bewerber verpflichtet, die Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Nachunternehmer ebenso auf die
Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung
entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Nachunternehmern zu verpflichten und die Einhaltung der
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Nachunternehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu
überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Nachunternehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und
ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeber zur Prüfung der Eignung und
insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug
über ihn anfordern. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an
der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Referenz Zusätzliche Informationen
— AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den
Vorsitzendendes Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des
Vorstandes Frank Michalak,
— AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die
Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
— AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den kom. Vorsitzenden Martin Litsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt
nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis
des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der
Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2015/S 167-305095 (2015-08-24)
Ergänzende Angaben (2015-08-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-30 📅
Name: Panadress marketing intelligence GmbH
Postanschrift: Nymphenburger Str. 14
Postort: München
Postleitzahl: 80335