Anzeigenmarketing

Berlin Tourismus & Kongress GmbH

Auftragsgegenstand ist die Akquisition von Anzeigenkunden, das Anzeigenmarketing (Aufbau und Pflege einer Datei potentieller und aktiver Interessenten, Durchführung von Mailings und ggf. persönliche Kundenbesuche), die Anzeigenverwaltung, die Produktion der Mediaunterlagen, die Terminüberwachung, das Handling der Druckunterlagen (Einfordern der Druckunterlagen rechtzeitig vor Druckunterlagenschluss, Überprüfen der Druckunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, Versand der Druckunterlagen an den Verlag/Agentur, falls gewünscht Rückversand der Druckunterlagen an den Kunden), die Rechnungsstellung sowie das Mahnwesen und das Inkasso nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-18 Auftragsbekanntmachung
2015-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anzeigen mit dauerhaften Meldungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anzeigen mit dauerhaften Meldungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Postanschrift: Am Karlsbad 11
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.visitBerlin.de 🌏
E-Mail: beschaffung@visitberlin.de 📧
Fax: +49 3025002532 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-215241
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Akquisition von Anzeigenkunden, das Anzeigenmarketing (Aufbau und Pflege einer Datei potentieller und aktiver Interessenten, Durchführung von Mailings und ggf. persönliche Kundenbesuche), die Anzeigenverwaltung, die Produktion der Mediaunterlagen, die Terminüberwachung, das Handling der Druckunterlagen (Einfordern der Druckunterlagen rechtzeitig vor Druckunterlagenschluss, Überprüfen der Druckunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, Versand der Druckunterlagen an den Verlag/Agentur, falls gewünscht Rückversand der Druckunterlagen an den Kunden), die Rechnungsstellung sowie das Mahnwesen und das Inkasso nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin schließt mit dem erfolgreichen Bieter einen Rahmenvertrag (Anlage 01) für den Zeitraum vom 1.9.2015 bis zum 31.8.2017. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor (Option), den Rahmenvertrag 2-mal um jeweils 1 Jahr, mithin längsten bis zum 31.8.2019, zu verlängern. Die Entscheidung über eine Verlängerung erfolgt 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: Kennziffer: D-0010/2015 visitBerlin - Anzeigenmarketing
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
Nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A gilt:
4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
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c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
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e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A gilt:
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Die hierfür zwingend zu nutzenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Stelle abzurufen. Hierfür reicht eine kurze E-Mail.
2.) Abzugeben ist eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen mit folgendem Inhalt:
Zu erklären ist, dass:
„— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
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— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens 1 Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicheroder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
— ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die ‚Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen‘ vereinbaren werde.
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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann“.
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3.) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis einer Gewerbeanmeldung und ggfs. eines Handelsregisterauszuges, der zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter ist als 3 Monate, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2013, 2012); Für die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz ist zwingend der Vordruck in den Eigenerklärungen zu nutzen.
Ein Verweis auf Broschüren oder sonstiges Informationsmaterial ist unzulässig.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Gemäß § 9 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) i.V.m. § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 1, Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) muss sich der Bieter zur Beachtung des Gleichbehandlungsrechts und Durchführung von Fördermaßnahmen verpflichten. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe Vergabeunterlagen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-04 📅
Öffnungsort: Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Am Karlsbad 11, 10785 Berlin, Raum 541.
Ort des Eröffnungstermins: Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Am Karlsbad 11, 10785 Berlin, Raum 541.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Provision (60)
2. Umsetzungskonzept (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stefanie Gumlich
Internetadresse: www.visitBerlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Kennziffer: D-0010/2015 visitBerlin - Anzeigenmarketing

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich visitBerlin nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Rüge ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Dies gilt auch, sofern Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen wie den Bewerberbögen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zudem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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VI.
Quelle: OJS 2015/S 118-215241 (2015-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 171-311560
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 118-215241
ABl. S-Ausgabe: 171

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-31 📅
Name: Runze & Casper Werbeagentur GmbH
Postanschrift: Linienstraße 214
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: runz@runze-casper.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 171-311560 (2015-09-01)