AOK Nordost – Sommerfest 2016

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch

Die Auftraggeberin schreibt die Konzeption und Durchführung des AOK-Sommerfestes 2016 aus. Gäste des Sommerfestes werden ca. 650 Personen Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Medien sowie Führungskräfte der AOK Nordost sein. Der Aufbau und die Pflege von Netzwerken zwischen den AOK-Vertretern und den anwesenden Gästen ist neben dem Austausch von Informationen zu gesundheitspolitischen Themen Schwerpunkt dieser Veranstaltung. Vor dem beschriebenen Hintergrund ist die Vergabe des Veranstaltungs- und Gästemanagements des AOK-Sommerfestes und dessen Vor- und Nacharbeiten vorgesehen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein ganzheitliches, durchdachtes und kreatives Konzept zu entwickeln und umzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-23 Auftragsbekanntmachung
2015-11-19 Ergänzende Angaben
2016-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Dienstleistung ist:— Erstellung der Gesamtkonzeption,— Graphische Entwicklung und Gestaltung,— Konzeption und Umsetzung des Gäste- bzw. Teilnehmermanagements,— Konzeption, Umsetzung und Ausstattung des Rahmenprogramms,— Gesamt-Organisation.Dem Auftragnehmer obliegt die gesamte Koordination und Überwachung der notwendigen Teilleistungen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31; Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 209-379820
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland. (2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG. (3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin zu richten. (4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden. (5) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren,den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die geforderten Erklärungen gemäß Ziffer III.1.4) der EU-Bekanntmachung und die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. (6)Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe: (a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. (b) Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. (c) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. (d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). (7) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Nachunternehmern: (a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt. (b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. (c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will (Dritt- und Nachunternehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. (d) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Nachunternehmer (o. lit. (a)) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Nachunternehmermit dem Zuschlag als erteilt. (e) Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmersteht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Konzeption und Durchführung des AOK-Sommerfestes 2016 aus. Gäste des Sommerfestes werden ca. 650 Personen Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Medien sowie Führungskräfte der AOK Nordost sein. Der Aufbau und die Pflege von Netzwerken zwischen den AOK-Vertretern und den anwesenden Gästen ist neben dem Austausch von Informationen zu gesundheitspolitischen Themen Schwerpunkt dieser Veranstaltung. Vor dem beschriebenen Hintergrund ist die Vergabe des Veranstaltungs- und Gästemanagements des AOK-Sommerfestes und dessen Vor- und Nacharbeiten vorgesehen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein ganzheitliches, durchdachtes und kreatives Konzept zu entwickeln und umzusetzen.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Dienstleistung ist:
— Erstellung der Gesamtkonzeption,
— Graphische Entwicklung und Gestaltung,
— Konzeption und Umsetzung des Gäste- bzw. Teilnehmermanagements,
— Konzeption, Umsetzung und Ausstattung des Rahmenprogramms,
— Gesamt-Organisation.
Dem Auftragnehmer obliegt die gesamte Koordination und Überwachung der notwendigen Teilleistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brandenburg, Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs in Kopie, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate ist; Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben einen gleichwertigen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen
(2) Vorlage der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG und zum Nichtvorliegen wettbewerbswidriger Abreden.
(3) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) bis (7) zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie in angemessener Höhe. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung, erklärt der Bieter, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Mehr anzeigen
(2) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) bis (7) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe von 2 Referenzprojekten zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Um eine qualitativ hochwertige Leistungserstellung zu gewährleisten, fordert der Auftraggeber Referenzen, die folgende Nachweise erbringen:
Mehr anzeigen
a) Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen dieser Größenordnung (mind. 500 Teilnehmer) im Öffentlichen Bereich;
b) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit hochrangigen Experten aus Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft,
c) Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu Gesundheit, Sport oder Ernährung,
Insbesondere ist folgendes anzugeben:
— Kunde;
— Branche,
— Ansprechpartner: Name; Anschrift; Telefonnummer,
— Beschreibung z. B.: Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes; Zeitlicher Aufwand; Größe des Teams,
— Leistungszeitraum: (Beginn und Ende)
(2) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) bis (7) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-03 📅
Öffnungsort: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost
Postanschrift: Behlertstr. 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Patrizia Krahn

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG.
(3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin
zu richten.
(4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
(5) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren,den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die geforderten Erklärungen gemäß Ziffer III.1.4) der EU-Bekanntmachung und die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Mehr anzeigen
(6)Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Mehr anzeigen
(b) Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
Mehr anzeigen
(c) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(7) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Nachunternehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
Mehr anzeigen
(b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Mehr anzeigen
(c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will (Dritt- und Nachunternehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
Mehr anzeigen
(d) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Nachunternehmer (o. lit. (a)) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Nachunternehmermit dem Zuschlag als erteilt.
Mehr anzeigen
(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmersteht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungendes Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 209-379820 (2015-10-23)
Ergänzende Angaben (2015-11-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 227-413253
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 209-379820
ABl. S-Ausgabe: 227
Quelle: OJS 2015/S 227-413253 (2015-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 015-022517
ABl. S-Ausgabe: 15

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (60)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-05 📅
Name: RIAG Media GmbH
Postanschrift: Breite Straße 2d
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Quelle: OJS 2016/S 015-022517 (2016-01-19)