Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutz)
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) in der jeweils geltenden Fassung, ist in den zu betreuenden Dienststellen der IKK classic ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die Anforderungen an eine solche Betreuung werden in den jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) konkretisiert. Arbeitsschutz mit Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik als integrativem Bestandteil ist umfassender Schutz und Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten bei der Arbeit und in ihrer Arbeitsumgebung. Durch eine qualifizierte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, die einem ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz folgt, sollen betriebliche Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verwirklicht und kontinuierlich verbessert werden. Zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der IKK classic soll ein externer Dienst von Arbeits-/ Betriebsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.
Wer?
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Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-08-03
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Auftragsbekanntmachung
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