Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau und zur Sanierung der Ruppin-Grundschule in der Offenbacher Straße, 14197 Berlin

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Serviceeinheit Facility Management

Es sollen Architekten- und Ingenieurleistungen für die bauliche Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Schulgebäudes in Berlin Tempelhof-Schöneberg vergeben werden.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung für Gebäude. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI sowie besondere und zusätzliche Leistungen zu vergeben. Optional ist die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 sowie weiterer besonderer und zusätzlicher Leistungen vorgesehen.
Das zu sanierende Gebäudeensemble der Ruppin-Grundschule in Berlin-Schöneberg wurde 1913-1914 nach einem Entwurf von Hans Altmann erbaut. Die Schule steht unter Denkmalschutz. Für die zu vergebenden Planungsleistungen ist demnach eine besondere Sach- und Fachkunde unabdingbar. Diese ist gesondert nachzuweisen und über Referenzen zu belegen.
Die Schule besteht aus zwei großen Baukörpern, die durch einen kleineren Trakt miteinander verbunden sind:
— Aulatrakt, (südlicher Baukörper, 47,5 m * 24,5 m; 1 Sockelgeschoss, 3 Normalgeschosse, 1 Mezzaningeschoss, Dachgeschoss);
— Verbindungstrakt (14,0 m * 5,0 m; 1 Sockelgeschoss mit Durchfahrt, 2 Normalgeschosse);
— Klassentrakt (nördlicher Baukörper, 50,0 m * 21,0 m; 1 Sockelgeschoss, 3 Normalgeschosse, 1 Mezzaningeschoss, Dachgeschoss).
Im Sommer 2015 wird mit umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Klinkerfassade der Schule begonnen. Diese werden voraussichtlich bis 2019 andauern. Der Planungsauftrag hierfür ist bereits vergeben und die Fassadensanierung somit nicht Bestandteil der hier beschriebenen Leistungen. Eine Abstimmung mit den an der Fassadenplanung beteiligten Akteuren ist jedoch erforderlich.
Parallel zur Fassadensanierung ist eine Sanierung des teilweise ausgebauten Dachgeschosses notwendig. Hierbei soll das gesamte Dach anhand von Bestandsplänen und Bestandsfotos in den historischen Zustand zurückversetzt werden. Dabei ist die vorhandene Mineralfaserdämmung als Schadstoff zu entsorgen und eine derzeit nicht vorhandene Unterspannbahn herzustellen.
Anschließend an die Fassaden- u. Dachsanierung soll das Untergeschoss mit einer neuen Abdichtung versehen werden.
Das Gebäude weist zahlreiche Brandschutzdefizite auf, die Umbaumaßnahmen erforderlich machen. Zudem sind sämtliche Bestandselektroleitungen veraltet und müssen erneuert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Sanierungsarbeiten erfolgen bei laufendem Schulbetrieb.
Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen, soll die Flächennutzung optimiert und auf die Erfordernisse der Schule angepasst werden.
Die vorgesehene Vergabe umfasst Objektplanungsleistungen (für die Dachsanierungsarbeiten, Kellerabdichtungsarbeiten, Sanierung der Innenräume) im Leistungsbild Gebäude LPH. 1 und 2 gemäß § 34 HOAI. Als besondere Leistungen sollen die Bedarfsermittlung, Bedarfsplanung (Soll-Ist-Abgleich) und das Aufstellen eines Funktionsprogramms in Leistungsphase 1 vergeben werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weiterhin die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 entsprechend § 34 HOAI zu beauftragen.
Eine Ausweitung des Auftrages behält sich der Auftraggeber im Bedarfsfall vor. Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt und sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Die Baukosten und der Zeitrahmen sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu ermitteln und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Da Haushaltsmittel teilweise nicht übertragbar sind, muss die Mittelverausgabung ggf. sorgfältig nach Haushaltsjahren geplant und eingehalten werden.
Für die Planung ist der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer und Beginn der Bearbeitung: ab November 2015.
Die Baumaßnahme ist bei laufendem Betrieb durchzuführen. Hierzu und für die jährlich zu verbauenden Mittel sind Bauabschnitte zu identifizieren.
Es werden weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Diese sind z.B. TGA, Brandschutzgutachter, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, SiGeKo, Schadstoffuntersuchung.
Eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-23.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-23 Auftragsbekanntmachung
2016-02-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge