Architektenleistung für die Sanierung und Modernisierung der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt (1888-15-F-EV-21)

Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architektenleistungen, geplant sind umfangreiche Sanierungsarbeiten für die Thüringer Staatskanzlei Erfurt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-26.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
“a) die Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen 4 und 5 der HOAI 2013 nach § 34,Die Haushaltunterlage (Leistungsphasen 1-3) für diese Baumaßnahme ist...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau
Postanschrift: Europaplatz 3
Postleitzahl: 99091
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: zentrale.vergabe@tlbv.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361574156543 📞
Fax: +49 361574156570 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 232-422111
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen

“Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 232-422111 (2015-11-26)