Architektenleistungen für die Erweiterung und für den damit verbundenen geringen Umbauanteil der IGS Horhausen

Landkreis Altenkirchen vertreten durch Herrn Landrat Michael Lieber

Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Horhausen baulich zu erweitern. Zur Beauftragung ist vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 34 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9, Grundleistungen in Verbindung mit Anlage 10.1. Der bestehende Schulbau befindet sich im nördlichen Ortsbereich auf einem am Hang liegenden Gelände. Zur Überprüfung der Realisierbarkeit hatte die Bauverwaltung des Auftraggebers eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Machbarkeitsstudie ergab eine mögliche Planungslösung, die jedoch für den zu findenden Auftragnehmer unverbindlich ist. Der zukünftige Auftragnehmer ist aufgefordert, auf Basis des genehmigten Raumprogramms (Haupt-Nutzfläche) eine optimierte Planungslösung zu finden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-15 Auftragsbekanntmachung
2015-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 34 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9, Grundleistungen in Verbindung mit Anlage 10.1., wobei für die Beauftragung die folgenden Stufen gelten:Beauftragungsstufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 GenehmigungsplanungBeauftragungsstufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe,Beauftragungsstufe 3: LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.350 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 350 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Altenkirchen vertreten durch Herrn Landrat Michael Lieber
Postanschrift: Parkstraße 1
Postleitzahl: 57610
Postort: Altenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-altenkirchen.de 🌏
E-Mail: vof.igs-horhausen@kreis-ak.de 📧
Telefon: +49 2681812642 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 095-172695
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.1). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) und zum Zuschlagsverfahren, sofern es sich nicht um bieterschützende Informationen handelt, werden fortlaufend auf der Homepage des Auslobers, siehe oben, geführt. Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle die vom Bewerber angegebene Email-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen. 2. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 9., zu Abschnitt III.2.2) Ziffer 1., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 5. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros oder - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros. 3. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig. 4. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 9.6.2015 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: 1.: Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 13.08.2015 in Altenkirchen statt. 2.: Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet. 6. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium 1: Geplante Herangehensweise an das Projekt unter projektorganisatorischen Aspekten und unter Berücksichtigung von typischen Problemlösungen./Wichtung 30 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt zu: 1.1 Maßnahmen zur Optimierung der Planung und des Bauablaufs unter projektorganisatorischen Aspekten, 1.2 Berücksichtigung von typischen Problemlösungen bei Schulprojekten. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante Herangehensweise an das Projekt für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Planungsleistung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Zuschlagskriterium 2: Geplante Terminkontrolle zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase./Wichtung 20 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung von geplanten Maßnahmen und Methoden zur Terminkontrolle 2.1 in der Planungsphase, 2.2 in der Ausführungsphase. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplanten Maßnahmen und Methoden für die konkrete Projektumsetzung erwarten lassen. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Planungsleistung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Zuschlagskriterium 3: Geplante Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und in der Ausführungsphase./Wichtung 20 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung von geplanten Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle 3.1 in der Planungsphase, 3.2 in der Ausführungsphase. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplanten Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle für die konkrete Projektumsetzung erwarten lassen. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Planungsleistung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Zuschlagskriterium 4: Honorarangebot. / Wichtung 30 % 4.1 Honorarangebot nach HOAI für die Objektplanung Gebäude. Es ist ein beziffertes Honorarangebot im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: Grundleistungen für die Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe, LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß Kostenermittlung des Auftraggebers von 3,4 Mio. EUR netto anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 10.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. 4.2 Honorarangebot für die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI zu den Leistungen Objektplanung Gebäude. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar zu der Ziffer 4.1. In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen. Es können zu den Honorarkriterien der Ziffern 4.1 und 4.2 insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Bewertung des Honorarangebots wird eine Wertungssumme aus den einzelnen zu den Ziffern 4.1 und 4.2 angebotenen Honorar- bzw. Angebotssummen gebildet. Zum Gesamthonorar für die Grundleistungen für die Objektplanung gemäß Ziffer 4.1 wird die sich aus dem angebotenen Faktor für die Nebenkosten aus Ziffer 4.2 ergebende Nebenkostenpauschale addiert. Die Summe der Grundleistungen und der Nebenkosten ergibt die Wertungssumme. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Wertungssummen erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zur niedrigsten Wertungssumme reduzierte Punktzahl. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Horhausen baulich zu erweitern. Zur Beauftragung ist vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 34 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9, Grundleistungen in Verbindung mit Anlage 10.1. Der bestehende Schulbau befindet sich im nördlichen Ortsbereich auf einem am Hang liegenden Gelände. Zur Überprüfung der Realisierbarkeit hatte die Bauverwaltung des Auftraggebers eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Machbarkeitsstudie ergab eine mögliche Planungslösung, die jedoch für den zu findenden Auftragnehmer unverbindlich ist. Der zukünftige Auftragnehmer ist aufgefordert, auf Basis des genehmigten Raumprogramms (Haupt-Nutzfläche) eine optimierte Planungslösung zu finden.
Mehr anzeigen
In dem Erweiterungsbau soll das vom Fördergeber genehmigte Raumprogramm mit einer Haupt-Nutzfläche von rd. 1.417 m
Ziel der Planung des Erweiterungsbaus durch den Auftragnehmer ist, den Anschluss an den Bestandsbau möglichst ohne wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder Bestand zu gestalten und das Bauvolumen des Erweiterungsbaus auf das mindestnotwendige Maß zu reduzieren. Ferner hat der zukünftige Auftragnehmer bei seiner Planung den Emissionsschutz gegenüber der Nachbarschaft aufgrund der eingeholten „Gutachterlichen Stellungnahme“ und das eingeholte „Umweltgeologische Gutachten“ zu beachten. Für das Schulgrundstück (Horhausen, Flur 1, Parzelle 25/1 und 26/1), das zugleich das Vorhabengrundstück ist, besteht kein Bebauungsplan. Es handelt sich danach um einen sog. unbeplanten Innenbereich, für den § 34 Baugesetzbuch bei der Schulerweiterung zu beachten ist. Der Auftraggeber hat als Zielgröße für den Erweiterungsbau die Gesamtkosten mit 5 880 000 EUR brutto definiert, die der Auftragnehmer als Kostenvorgabe einhalten soll.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber stellt sich den Ablauf der Baumaßnahme derzeit in der Form vor, dass zunächst der Erweiterungsbau errichtet wird. Danach sollen die notwendigen Umbauarbeiten im Anschlussbereich an das bestehende Schulgebäude vorzugsweise während der Schulferien durchgeführt werden. Als Baubeginn ist Sommer 2017 vorgesehen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber stellt auf seiner Homepage einen Lageplan des Schulgrundstücks und das genehmigte Raumprogramm für den Erweiterungsbau für interessierte Bewerber zur Einsicht bereit. Mit den Vergabeunterlagen werden den aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgegangenen Büros weitergehende Informationen zum Projekt zur Verfügung gestellt. Diese sind: Die Machbarkeitsstudie, die gutachterliche Stellungnahme zum Schallschutzgutachten und das umweltgeologische Gutachten.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber stellt auf seiner Homepage unter www.kreis-altenkirchen.de unter der Rubrik „Aktuelles“/unter „Ausschreibungen“ einen Bewerbungsbogen zur Verwendung für den Teilnahmeantrag bereit. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 34 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9, Grundleistungen in Verbindung mit Anlage 10.1., wobei für die Beauftragung die folgenden Stufen gelten:
Mehr anzeigen
Beauftragungsstufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung
Beauftragungsstufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Beauftragungsstufe 3: LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.1).
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VOF-Verfahren Architektenleistung IGS Horhausen – nicht öffnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Horhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
Mehr anzeigen
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
Mehr anzeigen
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013.
Mehr anzeigen
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
Mehr anzeigen
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und Ziffer 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
Mehr anzeigen
9. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1. bis 7. geforderten Nachweise vorzulegen.
10. Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. bis 9. nicht bis zum Schlusstermin unter Abschnitt IV.3.4) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten
Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
11. Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1. bis 9. sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
12. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber vom Auftraggeber geforderte Bescheinigungen und Nachweise für seine Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung bei Gebäuden in den letzten drei Jahren (2012, 2013 und 2014). Es können maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden:
Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von mindestens 400 000 EUR netto werden 5 Punkte erteilt.
Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von weniger als 400 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,
bei durchschnittlichem Jahresumsatz von weniger als
300 000 EUR netto wird 1 Punkt erteilt,
200 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben zu der Ziffer 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben addiert. Falls der Bewerber keine vollständigen Angaben macht, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten, siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 2.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber plant oder geplant hat und dessen Ausführung er überwacht oder überwacht hat:
Erweiterung und/oder Umbau einer allgemein- oder berufsbildenden Schule.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung;
Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Datum (Tag) der Inbetriebnahme oder der geplanten Inbetriebnahme des Gebäudes;
Bauwerkskosten (KG 300+400) in EURO brutto;
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 Grundleistungen) und nach Leistungszeiträumen;
Angabe der bearbeiteten Funktionsbereiche,
Name des verantwortlichen Projektleiters und des verantwortlichen Objektüberwachers (Bauüberwachers) im Bewerberbüro für das Referenzprojekt (jeweils Name).
Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden unter Ziffer 1. insgesamt 0 Punkte erteilt.
1.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten (KG 300+400) brutto können maximal 5 Punkte (6 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden.
Bei Bauwerkskosten von mindestens 4 000 000 EUR brutto werden 5 Punkte erteilt,
Bei Bauwerkskosten von weniger als 4 000 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten von weniger als 3 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.
bei Bauwerkskosten von weniger als 2 000 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 5 Punkte (12 % Wichtung = max. 60 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-8 gemäß § 34 HOAI erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Leistungserbringungszeitraum ab 01.01.2008 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 01.01.2008 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
Mehr anzeigen
Für LP 1-Grundlagenermittlung, LP 2-Vorplanung und LP 3-Entwurfsplanung wird insgesamt 1 Punkt erteilt.
Für LP 4-Genehmigungsplanung, LP 5-Ausführungsplanung, LP 6-Vorbereitung der Vergabe und LP 7-Mitwirkung bei der Vergabe werden insgesamt 2 Punkte erteilt.
Für LP 8-Objektüberwachung-Bauüberwachung werden 2 Punkte erteilt.
1.3 Für den Nachweis der Komplexität des Referenzprojektes können maximal 5 Punkte (17 % Wichtung = max. 85 Punkte erreicht werden.
Zur Erreichung von 5 Punkten müssen alle nachfolgenden Projektmerkmale bzw. Funktionsbereiche bei dem Referenzprojekt geplant bzw. bearbeitet worden sein:
Sporthalle, Bau im laufenden Schulbetrieb, Umbau, Erweiterungsbau.
Die Projektmerkmale und Funktionsbereiche ‚Bau im laufenden Schulbetrieb‘, ‚Umbau‘ und ‚Erweiterungsbau‘ werden einzeln jeweils mit max. 1 Punkt bewertet, der Funktionsbereich ‚Sporthalle‘ wird mit max. 2 Punkten bewertet. Die einzel erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale und Funktionsbereiche werden jeweils 0 Punkte erteilt.
Mehr anzeigen
2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant hat und dessen Ausführung er überwacht hat:
Neubau oder Erweiterungsbau einer allgemein- oder berufsbildenden Schule.
Datum des Beginns (LP 1) und Datum des Endes (LP 9) der Planungsleistung;
Es können maximal 5 Punkte (15 % Wichtung = max. 75 Punkte) erreicht werden. Gewertet werden nur solche Projekte, die der Projektdefinition entsprechen, im Zeitraum vom 01.01.2000 bis dato geplant, gebaut und fertiggestellt wurden, eine Projektgröße von mindestens 3.000.000 EUR Bauwerkskosten brutto für den Neubau oder Erweiterungsbau aufweisen und für die vom Bewerber alle Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI (LP 1-9) bearbeitet wurden. Trifft eines der vorgenannten Merkmale nicht zu, werden insgesamt 0 Punkte erteilt.
Mehr anzeigen
Hinweis: Unter den Ziffern 1. und 2. müssen unterschiedliche Projekte angegeben werden.
3. Technische Leitung/Projektleitung:
Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter, zuständig für das Schulprojekt IGS Horhausen.
3.1 Für die Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung können maximal 5 Punkte (bei 8 % Wichtung = max. 40 Punkte) erreicht werden:
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren werden 5 Punkte erreicht.
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 7 bis 4 Jahren werden 3 Punkte erteilt.
Bei einer Berufserfahrung von weniger als 4 Jahren werden 0 Punkt erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsleistungen. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Mehr anzeigen
3.2 Für die Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter gemessen an der ausgeübten Projektleitung bei dem unter der Ziffer 1. benannten Referenzprojekt können maximal 5 Punkte (bei 7 % Wichtung = max. 35 Punkte) erreicht werden.
Mehr anzeigen
Nur wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter für das unter der Ziffer 1. benannte Referenzprojekt die verantwortliche Projektleitung ausgeübt hat, werden 5 Punkte erteilt.
4. Technische Leitung/Objektüberwachung (Bauüberwachung):
Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Objektüberwachers (Bauüberwachers), zuständig für das Schulprojekt IGS Horhausen.
4.1 Für die Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten oder Ingenieurs als Objektüberwacher (Bauüberwacher) im Sinne der Grundleistung nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, hier LP 8, gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Objektüberwachung (Bauüberwachung) können maximal 5 Punkte (bei 8 % Wichtung = 40 Punkte) erreicht werden:
Mehr anzeigen
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Objektüberwachung (Bauüberwachung) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Objektüberwachung (Bauüberwachung) zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Objektüberwachung (Bauüberwachung) hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Objekt- bzw. Bauüberwachungsleistungen. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Mehr anzeigen
4.2 Für die Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten oder Ingenieurs als Objektüberwacher (Bauüberwacher) gemessen an der ausgeübten verantwortlichen Objektüberwachung (Bauüberwchung) bei dem unter der Ziffer 1. benannten Referenzprojekt können maximal 5 Punkte (bei 7 % Wichtung = max. 35 Punkte) erreicht werden.
Mehr anzeigen
Nur wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Objektüberwacher (Bauüberwacher) für das unter der Ziffer 1. benannte Referenzprojekt die verantwortliche Objektüberwachung ausgeübt hat, werden 5 Punkte erteilt.
5. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten/Ingenieure (Inhaber, Partner und Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014).
Es können maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden:
Bei einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von
mindestens 4 Architekten/Ingenieure werden 5 Punkte erteilt.
3 Architekten/Ingenieure werden 3 Punkte erteilt,
weniger als 3 Architekten/Ingenieure werden 0 Punkte erteilt.
6. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben 1. bis 5.:
6.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte (zu Ziffer 1. und 2.) und die Darstellung der technischen Leitung (Ziffer 3.) aus den beteiligten Büros insgesamt nachgewiesen werden. Bei der Angabe zu der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Architekten und Ingenieuren (zu Ziffer 4.) gilt, dass für den Eignungsnachweis getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben der Mitglieder der Arbeits-/ Bietergemeinschaft zu der Ziffer 4. addiert.
Mehr anzeigen
6.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
Mehr anzeigen
6.3 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine vollständige Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten, siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 2.
Mehr anzeigen
6.4 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 3 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden. Es können unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) insgesamt maximal 500 Punkte erreicht werden.
Mehr anzeigen
6.5 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Büros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Büro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Büros.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1.000.000 EUR und für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe der Teilnahmeunterlagen bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz Verpflichtungserklärungen mit Abgabe des finalen Angebots abzugeben. Die entsprechenden Verpflichtungen werden Bestandteil des abzuschließenden Architektenvertrages.
Mehr anzeigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 Abs. 1 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1), III.2.2 und III.2.3).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Geplante Herangehensweise an das Projekt unter projektorganisatorischen Aspekten und unter Berücksichtigung von typischen Problemlösungen. (30)
2. Geplante Terminkontrolle zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase. (20)
3. Geplante Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und in der Ausführungsphase. (20)
4. Honorarangebot. (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 61 Gebäudemanagement
Herrn Oliver Weber, Herrn Thomas Leue

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-Verfahren Architektenleistung IGS Horhausen – nicht öffnen.
Zusätzliche Informationen
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.1). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) und zum Zuschlagsverfahren, sofern es sich nicht um bieterschützende Informationen handelt, werden fortlaufend auf der Homepage des Auslobers, siehe oben, geführt.
Mehr anzeigen
Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle die vom Bewerber angegebene Email-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
Mehr anzeigen
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
Mehr anzeigen
2. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 9., zu Abschnitt III.2.2) Ziffer 1., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 5. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros oder - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Mehr anzeigen
3. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
Mehr anzeigen
4. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 9.6.2015 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Mehr anzeigen
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1.:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 13.08.2015 in Altenkirchen statt.
Mehr anzeigen
2.:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Mehr anzeigen
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Mehr anzeigen
6. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterium 1:
Geplante Herangehensweise an das Projekt unter projektorganisatorischen Aspekten und unter Berücksichtigung von typischen Problemlösungen./Wichtung 30 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden.
Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt zu:
1.1 Maßnahmen zur Optimierung der Planung und des Bauablaufs unter projektorganisatorischen Aspekten,
1.2 Berücksichtigung von typischen Problemlösungen bei Schulprojekten.
Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante Herangehensweise an das Projekt für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Planungsleistung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden.
Mehr anzeigen
Zuschlagskriterium 2:
Geplante Terminkontrolle zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase./Wichtung 20 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung von geplanten Maßnahmen und Methoden zur Terminkontrolle
2.1 in der Planungsphase,
2.2 in der Ausführungsphase.
Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplanten Maßnahmen und Methoden für die konkrete Projektumsetzung erwarten lassen. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Planungsleistung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden.
Mehr anzeigen
Zuschlagskriterium 3:
Geplante Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und in der Ausführungsphase./Wichtung 20 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung von geplanten Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle
3.1 in der Planungsphase,
3.2 in der Ausführungsphase.
Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplanten Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle für die konkrete Projektumsetzung erwarten lassen. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Planungsleistung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden.
Mehr anzeigen
Zuschlagskriterium 4:
Honorarangebot. / Wichtung 30 %
4.1 Honorarangebot nach HOAI für die Objektplanung Gebäude.
Es ist ein beziffertes Honorarangebot im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: Grundleistungen für die Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe, LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß Kostenermittlung des Auftraggebers von 3,4 Mio. EUR netto anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 10.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
Mehr anzeigen
4.2 Honorarangebot für die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI zu den Leistungen Objektplanung Gebäude.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar zu der Ziffer 4.1. In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen.
Mehr anzeigen
Es können zu den Honorarkriterien der Ziffern 4.1 und 4.2 insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden.
Zur Bewertung des Honorarangebots wird eine Wertungssumme aus den einzelnen zu den Ziffern 4.1 und 4.2 angebotenen Honorar- bzw. Angebotssummen gebildet. Zum Gesamthonorar für die Grundleistungen für die Objektplanung gemäß Ziffer 4.1 wird die sich aus dem angebotenen Faktor für die Nebenkosten aus Ziffer 4.2 ergebende Nebenkostenpauschale addiert. Die Summe der Grundleistungen und der Nebenkosten ergibt die Wertungssumme. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Wertungssummen erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zur niedrigsten Wertungssumme reduzierte Punktzahl.
Mehr anzeigen
7. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gemäß § 107 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 095-172695 (2015-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Altenkirchen, vertreten durch Herrn Landrat Michael Lieber

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 188-341495
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 95-172695
ABl. S-Ausgabe: 188

Auftragsvergabe
Name: v-architekten gmbh
Postanschrift: Huhnsgasse 42
Postort: Köln
Postleitzahl: 50676
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Ziffer VI.4.1).
Quelle: OJS 2015/S 188-341495 (2015-09-24)