Baubeschreibung „Neues Freibad“. Die SWN Bäder und Freizeit GmbH plant den Neubau des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens. Das neue Schwimmerbecken soll mit einer festen Halle überbaut werden. Gegenstand dieser Ausschreibung für die Objektplanung ist der Neubau der Halle mit dem Schwimmerbecken. Von September 2016 bis Oktober 2017 soll das Schwimmerbecken mit der Halle hergestellt werden. Das Schwimmerbecken mit den Maßen von 50 m x 20 m soll wettkampftauglich hergestellt werden. Die Halle mit der Abmessung von ca. 65 m x ca. 30 m soll „lichtdurchflutet“ (Fassaden und Dach) geplant werden und eine Anbindung an die vorhandenen Freibadumkleiden erhalten. Die Halle soll möglichst viele zu öffnende Bereiche erhalten, so dass in den Sommermonaten möglichst weitgehend eine Freibadnutzung von den Besuchern empfunden wird. In der Halle sind die notwendigen Technik- und Regieräume einzuplanen, Umkleidebereiche Dusch- und Sanitärräume sind im Bereich der vorhandenen Freibadumkleiden vorhanden. Vorgaben des Auftraggebers sind bei der Planung zu berücksichtigen, neben den einschlägigen DIN – Vorschriften sind die „KOK – Richtlinien für den Bäderbau“ und weitere Richtlinien für den Bau von wettkampftauglichen Schwimmbecken einzuhalten. Die Kostenschätzung für die beschriebene Baumaßnahme schließt mit 4 718 000 EUR ab. Diese Summe wird als Obergrenze für die o. g. Baumaßnahme festgelegt wobei davon ein Anteil von ca. 1 531 000 EUR für die haustechnischen Gewerke einschl. Schwimmbadtechnik ermittelt wurden. Das gesamte Projekt ist kostenbewusst und günstig zu planen, so dass nach Möglichkeit Einsparungen erzielt werden. Auch die folgenden Unterhaltungskosten sind zu berücksichtigen. Termine: Mit den Planungsleistungen ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Der Bauantrag für das beschriebene Projekt ist dem Auftraggeber bis spätestens 10.3.2016 in vollständiger Form zur Unterschrift vorzulegen und danach unverzüglich in ausreichender Ausfertigung beim Bauaufsichtsamt der Stadt Neumünster einzureichen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphase 1 erbracht ist. Die Planungsleistungen sind von Leistungsphase 2 bis 7 bis spätestens Ende Juli 2016 fertigzustellen. Die o. g. Termine zur Bauausführung sind zwingend einzuhalten, nach Möglichkeit zu beschleunigen. Termine für alle erforderlichen Genehmigungen, für die Vergaben an Statiker, Haustechniker und sonstige Sonderfachleute sind im Projektplan zu berücksichtigen. Honorar: Die Honorarzone III Mindestsatz wird zu Grunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphase 1 erbracht ist, so dass voraussichtlich die Leistungsphasen 2 bis 8 zur Ausführung kommen. Die Verträge werden als Abrufverträge nach Leistungsphasen gestaltet. Ein Anspruch auf Vergabe aller Leistungsphasen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Siehe schon II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 51
Postleitzahl: 24534
Postort: Neumünster
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-neumuenster.de🌏
E-Mail: m.rieper@swn.net📧
Telefon: +49 4321202240📞
Fax: +49 4321202400 📠
Die Teilnahmeanträge sind in einem geschlossenen Umschlag in Papierform zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem geschlossenen Umschlag in Papierform zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baubeschreibung „Neues Freibad“.
Die SWN Bäder und Freizeit GmbH plant den Neubau des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens.
Das neue Schwimmerbecken soll mit einer festen Halle überbaut werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung für die Objektplanung ist der Neubau der Halle mit dem Schwimmerbecken.
Von September 2016 bis Oktober 2017 soll das Schwimmerbecken mit der Halle hergestellt werden. Das Schwimmerbecken mit den Maßen von 50 m x 20 m soll wettkampftauglich hergestellt werden.
Die Halle mit der Abmessung von ca. 65 m x ca. 30 m soll „lichtdurchflutet“ (Fassaden und Dach) geplant werden und eine Anbindung an die vorhandenen Freibadumkleiden erhalten. Die Halle soll möglichst viele zu öffnende Bereiche erhalten, so dass in den Sommermonaten möglichst weitgehend eine Freibadnutzung von den Besuchern empfunden wird.
Die Halle mit der Abmessung von ca. 65 m x ca. 30 m soll „lichtdurchflutet“ (Fassaden und Dach) geplant werden und eine Anbindung an die vorhandenen Freibadumkleiden erhalten. Die Halle soll möglichst viele zu öffnende Bereiche erhalten, so dass in den Sommermonaten möglichst weitgehend eine Freibadnutzung von den Besuchern empfunden wird.
In der Halle sind die notwendigen Technik- und Regieräume einzuplanen, Umkleidebereiche Dusch- und Sanitärräume sind im Bereich der vorhandenen Freibadumkleiden vorhanden.
Vorgaben des Auftraggebers sind bei der Planung zu berücksichtigen, neben den einschlägigen DIN – Vorschriften sind die „KOK – Richtlinien für den Bäderbau“ und weitere Richtlinien für den Bau von wettkampftauglichen Schwimmbecken einzuhalten.
Die Kostenschätzung für die beschriebene Baumaßnahme schließt mit 4 718 000 EUR ab. Diese Summe wird als Obergrenze für die o. g. Baumaßnahme festgelegt wobei davon ein Anteil von ca. 1 531 000 EUR für die haustechnischen Gewerke einschl. Schwimmbadtechnik ermittelt wurden.
Die Kostenschätzung für die beschriebene Baumaßnahme schließt mit 4 718 000 EUR ab. Diese Summe wird als Obergrenze für die o. g. Baumaßnahme festgelegt wobei davon ein Anteil von ca. 1 531 000 EUR für die haustechnischen Gewerke einschl. Schwimmbadtechnik ermittelt wurden.
Das gesamte Projekt ist kostenbewusst und günstig zu planen, so dass nach Möglichkeit Einsparungen erzielt werden. Auch die folgenden Unterhaltungskosten sind zu berücksichtigen.
Termine:
Mit den Planungsleistungen ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Der Bauantrag für das beschriebene Projekt ist dem Auftraggeber bis spätestens 10.3.2016 in vollständiger Form zur Unterschrift vorzulegen und danach unverzüglich in ausreichender Ausfertigung beim Bauaufsichtsamt der Stadt Neumünster einzureichen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphase 1 erbracht ist. Die Planungsleistungen sind von Leistungsphase 2 bis 7 bis spätestens Ende Juli 2016 fertigzustellen.
Die o. g. Termine zur Bauausführung sind zwingend einzuhalten, nach Möglichkeit zu beschleunigen.
Termine für alle erforderlichen Genehmigungen, für die Vergaben an Statiker, Haustechniker und sonstige Sonderfachleute sind im Projektplan zu berücksichtigen.
Honorar:
Die Honorarzone III Mindestsatz wird zu Grunde gelegt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphase 1 erbracht ist, so dass voraussichtlich die Leistungsphasen 2 bis 8 zur Ausführung kommen.
Die Verträge werden als Abrufverträge nach Leistungsphasen gestaltet. Ein Anspruch auf Vergabe aller Leistungsphasen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen (siehe schon II.1.5)). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen zu verlangen, soweit dies zur Erreichung der Projektziele erforderlich ist und sie dem Auftragnehmer zumutbar sind. Einzelheiten unterliegen den Verhandlungen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen (siehe schon II.1.5)). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen zu verlangen, soweit dies zur Erreichung der Projektziele erforderlich ist und sie dem Auftragnehmer zumutbar sind. Einzelheiten unterliegen den Verhandlungen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Architektenleistungen Neubau Freibad
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansaring 177, 24534 Neumünster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
PL1: Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister.
PL2: Erklärung dass der Bewerber dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt.
PL3: Erklärung dass der Bewerber sich nicht in Insolvenz bzw. Liquidation befindet bzw. Erklärung, dass keine Umstände vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
PL4: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten, der nicht älter als 1 Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten darf. Erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers (derjenigen Krankenkasse, die als Einzugsstelle für die größte Zahl der Beschäftigten im Unternehmen zuständig ist), möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Sozialversicherungsträger.Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Servicestruktur sowie die Anzahl der Servicestandorte.
PL4: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten, der nicht älter als 1 Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten darf. Erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers (derjenigen Krankenkasse, die als Einzugsstelle für die größte Zahl der Beschäftigten im Unternehmen zuständig ist), möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Sozialversicherungsträger.Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Servicestruktur sowie die Anzahl der Servicestandorte.
Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2: Separate Auflistung des Umsatzes je Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossnen Geschäftsjahren für Leistungen Objektplanung Hochbau.
WL3: Nachweis über das Vorhandensein einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1: Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 3 Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen (hier: Planungsleistungen der Objektplanung von Vorplanung bis Bauüberwachung, möglichst (nicht zwingend) für der Art nach ähnliche Bauwerke), jeweils mit Angabe der Auftraggeber, der Baukosten (KGR 200-700 DIN 276, brutto) und der Leistungszeit sowie der Art der Tätigkeit (Leistungsphasen), möglichst auch Referenzschreiben.
TL1: Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 3 Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen (hier: Planungsleistungen der Objektplanung von Vorplanung bis Bauüberwachung, möglichst (nicht zwingend) für der Art nach ähnliche Bauwerke), jeweils mit Angabe der Auftraggeber, der Baukosten (KGR 200-700 DIN 276, brutto) und der Leistungszeit sowie der Art der Tätigkeit (Leistungsphasen), möglichst auch Referenzschreiben.
TL2: Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringen (Projektleiter, Stellvertreter), vgl. auch III.3.2), möglichst mit Angabe über Dauer der Berufserfahrung, persönliche Referenzen und (prozentuale) zeitliche Verfügbarkeit sowie örtliche Verfügbarkeit für das Projekt.
TL2: Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringen (Projektleiter, Stellvertreter), vgl. auch III.3.2), möglichst mit Angabe über Dauer der Berufserfahrung, persönliche Referenzen und (prozentuale) zeitliche Verfügbarkeit sowie örtliche Verfügbarkeit für das Projekt.
TL3: Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, möglichst auch die Anzahl der Führungskräfte, ersichtlich ist.
TL4: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für den Dritten Eignungsnachweise und -erklärungen im selben Umfang wie nach dieser Bekanntmachung für den Bewerber selbst, sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis erforderlich.
TL4: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für den Dritten Eignungsnachweise und -erklärungen im selben Umfang wie nach dieser Bekanntmachung für den Bewerber selbst, sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis erforderlich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Werden ggf. bei der Angebotsaufforderung mit angefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit alleinvertretungsberechtigten Ansprechpartner.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH), Einräumung der Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß § 11 und § 15 TTG SH, Vereinbarung einer Vertragsstrafe und eines Kündigungsrechts bei Verstößen. Die Verpflichtungserklärung nach dem TTG SH ist noch nicht im Teilnahmewettbewerb, aber mit dem Angebot abzugeben.
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH), Einräumung der Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß § 11 und § 15 TTG SH, Vereinbarung einer Vertragsstrafe und eines Kündigungsrechts bei Verstößen. Die Verpflichtungserklärung nach dem TTG SH ist noch nicht im Teilnahmewettbewerb, aber mit dem Angebot abzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein, § 19 Abs. 1 und 3 VOF: Personen, die nach § 4 bzw. § 5 bzw. § 5a des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Schleswig-Holstein zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ berechtigt sind. Für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Vertragsstaats und bestimmte Drittstaatsangehörige genügt es dafür nach der zuletzt genannten Vorschrift, wenn sie zur Ausübung des Berufs rechtmäßig in einem dieser Staaten niedergelassen sind und der Beruf oder die Ausbildung dazu reglementiert ist oder für mindestens 2 Jahre während der vorhergehenden 10 Jahre ausgeübt wurde. Bei juristischen Personen genügt es, wenn ihr Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein, § 19 Abs. 1 und 3 VOF: Personen, die nach § 4 bzw. § 5 bzw. § 5a des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Schleswig-Holstein zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ berechtigt sind. Für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Vertragsstaats und bestimmte Drittstaatsangehörige genügt es dafür nach der zuletzt genannten Vorschrift, wenn sie zur Ausübung des Berufs rechtmäßig in einem dieser Staaten niedergelassen sind und der Beruf oder die Ausbildung dazu reglementiert ist oder für mindestens 2 Jahre während der vorhergehenden 10 Jahre ausgeübt wurde. Bei juristischen Personen genügt es, wenn ihr Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den als grundsätzlich geeignet bewerteten Bewerbern erfolgt die Auswahl nach dem Maß der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen/Nachweise (und ggf. deren Überprüfung). Im Einzelnen (Angabe der Gewichtung in Klammern, nicht ausdrücklich gewichtete Unteraspekte werden nicht separat, sondern im Wege der Gesamtschau jeweils gleichgewichtig berücksichtigt): [1] Erfahrung des Bewerbers nach der Qualität (verstanden als Ähnlichkeit und Komplexität der Planungsaufgabe, Umfang der bearbeiteten Leistungsphasen, Bearbeitungsstand, Bewertung insbesondere nach Beschreibung und Referenzschreiben) der Referenzprojekte nach TL1 (40 %); [2] Zahl der Referenzprojekte nach TL1 (10 %); [3] Qualifikation (Berufserfahrung, persönliche Referenzen) und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen nach TL2 (30 %); [4] Umsatz vergleichbarer Leistungen (20 %). Die Bewertung in den Kriterien [1] und [3] erfolgt qualitativ auf einer Punkteskala (sehr gut [10], gut [8], vollbefriedigend [6], befriedigend [4], ausreichend [2]; ganzzahlige Zwischenwerte sind möglich, nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht als geeignet berücksichtigt werden). In die qualitative Auswahlentscheidung für das Kriterium [1] werden (unbeschadet der vorgelagerten Eignungsprüfung anhand aller benannten Referenzen) maximal 5 Projekte aus dem Referenzzeitraum, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst Auswahl durch Auftraggeber), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert und referenziert (siehe unten, dies gilt auch, falls bei der Addition die Höchstpunktzahl überschritten wird). Bezüglich der Zahl der Referenzen [Kriterium 2] werden pro geeignete Referenz 2 Punkte vergeben, maximal jedoch 10 Punkte. Beim Umsatz [Kriterium 4] wird der Durchschnitt des Umsatzes für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren gewertet (bei Bietergemeinschaften zusammengerechnet). Ab einem Wert von 300 000 EUR werden 2 Punkte vergeben, für jede weiteren 150 000 EUR jeweils ein weiterer Punkt, maximal jedoch 10 Punkte. Die vergebene Bewertung pro Kriterium wird in einem zweiten Schritt auf das Bewerberfeld referenziert, indem die im Feld beste Bewertung pro Kriterium auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden). Für alle Kriterien gilt: Beim Fehlen hinreichend präziser Angaben kann die Vergabestelle schätzen oder die geringste Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen werden auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich die Rangfolge pro Kriterium dadurch nicht ändert. Ausgewählt werden die Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen. Im Bereich zwischen drei und fünf Bewerbern trifft der Auftraggeber eine Ermessensentscheidung, die sich insbesondere daran orientiert, ob die Abstände der Punktzahlen einen deutlichen Unterschied bzgl. des so ermittelten Maßes der Erfüllung der Kriterien erkennen lassen. Klarstellender Hinweis: Diese Kriterien dienen der Bewerberauswahl für das Verhandlungsverfahren; die Kriterien für die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1)).
Unter den als grundsätzlich geeignet bewerteten Bewerbern erfolgt die Auswahl nach dem Maß der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen/Nachweise (und ggf. deren Überprüfung). Im Einzelnen (Angabe der Gewichtung in Klammern, nicht ausdrücklich gewichtete Unteraspekte werden nicht separat, sondern im Wege der Gesamtschau jeweils gleichgewichtig berücksichtigt): [1] Erfahrung des Bewerbers nach der Qualität (verstanden als Ähnlichkeit und Komplexität der Planungsaufgabe, Umfang der bearbeiteten Leistungsphasen, Bearbeitungsstand, Bewertung insbesondere nach Beschreibung und Referenzschreiben) der Referenzprojekte nach TL1 (40 %); [2] Zahl der Referenzprojekte nach TL1 (10 %); [3] Qualifikation (Berufserfahrung, persönliche Referenzen) und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen nach TL2 (30 %); [4] Umsatz vergleichbarer Leistungen (20 %). Die Bewertung in den Kriterien [1] und [3] erfolgt qualitativ auf einer Punkteskala (sehr gut [10], gut [8], vollbefriedigend [6], befriedigend [4], ausreichend [2]; ganzzahlige Zwischenwerte sind möglich, nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht als geeignet berücksichtigt werden). In die qualitative Auswahlentscheidung für das Kriterium [1] werden (unbeschadet der vorgelagerten Eignungsprüfung anhand aller benannten Referenzen) maximal 5 Projekte aus dem Referenzzeitraum, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst Auswahl durch Auftraggeber), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert und referenziert (siehe unten, dies gilt auch, falls bei der Addition die Höchstpunktzahl überschritten wird). Bezüglich der Zahl der Referenzen [Kriterium 2] werden pro geeignete Referenz 2 Punkte vergeben, maximal jedoch 10 Punkte. Beim Umsatz [Kriterium 4] wird der Durchschnitt des Umsatzes für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren gewertet (bei Bietergemeinschaften zusammengerechnet). Ab einem Wert von 300 000 EUR werden 2 Punkte vergeben, für jede weiteren 150 000 EUR jeweils ein weiterer Punkt, maximal jedoch 10 Punkte. Die vergebene Bewertung pro Kriterium wird in einem zweiten Schritt auf das Bewerberfeld referenziert, indem die im Feld beste Bewertung pro Kriterium auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden). Für alle Kriterien gilt: Beim Fehlen hinreichend präziser Angaben kann die Vergabestelle schätzen oder die geringste Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen werden auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich die Rangfolge pro Kriterium dadurch nicht ändert. Ausgewählt werden die Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen. Im Bereich zwischen drei und fünf Bewerbern trifft der Auftraggeber eine Ermessensentscheidung, die sich insbesondere daran orientiert, ob die Abstände der Punktzahlen einen deutlichen Unterschied bzgl. des so ermittelten Maßes der Erfüllung der Kriterien erkennen lassen. Klarstellender Hinweis: Diese Kriterien dienen der Bewerberauswahl für das Verhandlungsverfahren; die Kriterien für die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1)).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWN Bäder und Freizeit GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Michael Rieper
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Architektenleistungen Neubau Freibad
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319554640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist der Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe. Eine solche Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist der Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe. Eine solche Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2015/S 164-300467 (2015-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge