Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 40 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Für das Los 01 bis 15 soll mit jeweils nur einem pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, während für das Los 16 bis 40 mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verträge beginnen frühestens 4 Monate nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 1.10.2015 und endet am 31.10.2017. Für alle Lose besteht eine Verlängerungsoption für die Auftraggeberin von bis zu 6 Monaten. Hinweis: Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist diese in der vorliegenden Veröffentlichung als einmalige Verlängerung um 6 Monate eingetragen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter vergabestelle@dak.de abzufordern sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dak.de🌏
E-Mail: vergabestelle@dak.de📧
Telefon: +49 4023962779📞
Fax: +49 4023963661 📠
Soweit im Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst nicht geheftet entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt in (für jedes Angebotsexemplar, d. h. 1 Original und 1 Kopie) separaten Ordnern (idealerweise weder breite Ordner noch Schnellhefter) einzureichen. Es wird gebeten, auf Einlegefolien oder Ähnliches zu verzichten.
Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Behältnis und mit der Kennzeichnung „Angebot, nicht öffnen! – Arzneimittel –Rahmenrabattvereinbarungen Nr. 23“ einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichnete Stelle zu richten.
Soweit im Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst nicht geheftet entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt in (für jedes Angebotsexemplar, d. h. 1 Original und 1 Kopie) separaten Ordnern (idealerweise weder breite Ordner noch Schnellhefter) einzureichen. Es wird gebeten, auf Einlegefolien oder Ähnliches zu verzichten.
Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Behältnis und mit der Kennzeichnung „Angebot, nicht öffnen! – Arzneimittel –Rahmenrabattvereinbarungen Nr. 23“ einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichnete Stelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 40 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Für das Los 01 bis 15 soll mit jeweils nur einem pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, während für das Los 16 bis 40 mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden soll.
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 40 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Für das Los 01 bis 15 soll mit jeweils nur einem pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, während für das Los 16 bis 40 mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden soll.
Die Verträge beginnen frühestens 4 Monate nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 1.10.2015 und endet am 31.10.2017.
Für alle Lose besteht eine Verlängerungsoption für die Auftraggeberin von bis zu 6 Monaten.
Hinweis: Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist diese in der vorliegenden Veröffentlichung als einmalige Verlängerung um 6 Monate eingetragen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter vergabestelle@dak.de abzufordern sind.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Acemetacin – M01AB11.
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen (beim Auftraggeber per E-Mail abzufordern).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Alfacalcidol – A11CC03.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Cilostazol – B01AC23.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Clonidin – C02AC01.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Cyproteron – G03HA01.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Eplerenon – C03DA04.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Estradiol – G03CA03.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 8 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Lercanidipin – C08CA13.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los 9 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Nebivolol – C07AB12.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los 10 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Perindopril und Indapamid – C09BA04.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los 11 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Pipamperon – N05AD05.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Los 12 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Piretanid – C03CA03.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Los 13 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Promethazin – R06AD02.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Los 14 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Trospium – G04BD09.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Los 15 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Zidovudin – J05AF01.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Los 16 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Acarbose – A10BF01.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Los 17 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Anastrozol – L02BG03.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Los 18 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Celecoxib – M01AH01.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Los 19 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Dorzolamid – S01EC03.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Los 20 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Escitalopram – N06AB10.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Los 21 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Granisetron – A04AA02.
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Los 22 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Isotretinoin – D10BA01.
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Los 23 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Lamivudin – J05AF05.
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Los 24 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Memantin – N06DX01.
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Los 25 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Methotrexat – L01BA01.
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Los 26 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Methylphenidat – N06BA04.
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Los 27 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Mitomycin – L01DC03.
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Los 28 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Modafinil – N06BA07.
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Los 29 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Mycophenolsäure – L04AA06.
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Los 30 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Naratriptan – N02CC02.
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Los 31 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Phenprocoumon – B01AA04.
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Los 32 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Piracetam – N06BX03.
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Los 33 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Propiverin – G04BD06.
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Los 34 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Quetiapin (retardiert) – N05AH04.
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Los 35 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Riluzol – N07XX02.
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Los 36 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Risedronsäure – M05BA07.
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Los 37 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Tolperison – M03BX04.
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Los 38 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Tolterodin – G04BD07.
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Los 39 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Ursodeoxycholsäure – A05AA02.
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Los 40 Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Kurze Beschreibung: Pregabalin – N03AX16.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Referenznummer: Vergabestelle II 0042 60, Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend unter Nr. III.2.1) genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend unter Nr. III.2.1) genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis.
Die übrigen Nachweise/Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
Die übrigen Nachweise/Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
a) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als der 1.8.2014) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; eine Kopie ist ausreichend.
a) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als der 1.8.2014) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; eine Kopie ist ausreichend.
b) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
b) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter erklärt in Anlage A1 rechtsverbindlich, dass:
1. kein unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannter Ausschlussgrund auf ihn zutrifft, d. h.
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
• § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
• § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
• § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
• § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— er sich in keinem Insolvenzverfahren befindet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— er sich nicht in Liquidation befindet.
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
— er weder wegen einer illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften rechtskräftig verurteilt wurde oder ein entsprechendes Verfahren zur Zeit anhängig ist.
— er sich bewusst ist, dass eine vorsätzlich, unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung den Ausschluss gem. § 6 EG Abs. 6 Bst. e) VOL/A von diesem und von weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrzahl der Mitarbeiter des Bieters versichert sind. Dazu ist eine vom Bieter eine Erklärung der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen, die nicht älter als vom 1.8.2014 ist. Eine Kopie ist ausreichend.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrzahl der Mitarbeiter des Bieters versichert sind. Dazu ist eine vom Bieter eine Erklärung der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen, die nicht älter als vom 1.8.2014 ist. Eine Kopie ist ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130 a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG in Betracht.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-13 📅
Öffnungsort: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf und Vergabestelle II – 0042 60
Internetadresse: www.dak.de🌏
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabestelle II 0042 60, Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 23
Zusätzliche Informationen
Soweit im Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Soweit im Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst nicht geheftet entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt in (für jedes Angebotsexemplar, d. h. 1 Original und 1 Kopie) separaten Ordnern (idealerweise weder breite Ordner noch Schnellhefter) einzureichen. Es wird gebeten, auf Einlegefolien oder Ähnliches zu verzichten.
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst nicht geheftet entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt in (für jedes Angebotsexemplar, d. h. 1 Original und 1 Kopie) separaten Ordnern (idealerweise weder breite Ordner noch Schnellhefter) einzureichen. Es wird gebeten, auf Einlegefolien oder Ähnliches zu verzichten.
Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Behältnis und mit der Kennzeichnung „Angebot, nicht öffnen! – Arzneimittel –Rahmenrabattvereinbarungen Nr. 23“ einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichnete Stelle zu richten.
Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Behältnis und mit der Kennzeichnung „Angebot, nicht öffnen! – Arzneimittel –Rahmenrabattvereinbarungen Nr. 23“ einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichnete Stelle zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 042-071642 (2015-02-25)
Ergänzende Angaben (2015-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben