Atomstromfreie Stromlieferung 2016 bis 2019 im Stadtgebiet Oberhausen
Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)
Der Auftrag umfasst den atomstromfreien Strombezug der von der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH verwalteten Abnahmestellen in Oberhausen für die Jahre 2016 bis einschließlich 2019. Neben der Vollversorgung von städtischen und weiteren Gebäuden mit Strom wird der Strombezug der öffentlichen Straßenbeleuchtung und der Lichtsignalanlagen erfasst.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-29.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-06-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-01-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)
Postanschrift: Bahnhofstraße 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ogm.de 🌏
E-Mail: stromlieferung2016@de.pwc.com 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-232105
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen ohne ¼-Stunden-Leistungsmessung der allgemeinen Versorgung
Kurze Beschreibung:
— Abnahmegruppe II: Abnahmestellen der Wärmestromversorgung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sämtliche Abnahmestellen der Lichtsignalanlagen mit und ohne Leistungsmessung
Kurze Beschreibung: Abnahmegruppe I: Lichtsignalanlagen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sämtliche Abnahmestellen der Öffentlichen Beleuchtung
Kurze Beschreibung: Abnahmegruppe I: Öffentliche Straßenbeleuchtung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Geschäftsführer Horst Kalthoff
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-232105 (2015-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang der Stromlieferung umfasst in vier Losen alle ca. 1620 Abnahmestellen mit Leistungsmessung, alle Abnahmestellen ohne Leistungsmessung, die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Oberhausen sowie die öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet Oberhausen. Das Volumen wird voraussichtlich bei einem geschätzten Jahresbedarf von 26,5 GWh/a liegen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)
Postanschrift: Bahnhofstraße 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ogm.de 🌏
E-Mail: stromlieferung2016@de.pwc.com 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-232105
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
1) Nach der Reaktorkatastrophe in Japan ist auf Vorgabe der Stadt Oberhausen beschlossen worden, für die städtischen und OGM Liegenschaften keinen Atomstrom mehr zu beziehen. Dementsprechend darf der vertragsgemäß zu liefernde Strom nur Anteile aus fossiler und regenerativer Stromerzeugung enthalten.
Um diese Vorgabe umzusetzen, müssen die Bieter im Vergabeverfahren versichern, im Falle der Zuschlagentscheidung keinen Atomstrom zu liefern und dies auch entsprechend nachzuweisen. Im Stromlieferungsvertrag wird der Auftragnehmer entsprechende Verpflichtungen eingehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und dem diesen beiliegenden Vertragsentwurf.
2) Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (OGM) per E-Mail anzumelden. Die Interessenten erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Vergabeplattform ermöglicht. Auf dieser Plattform liegen die in der Bekanntmachung genannten Vergabeunterlagen sowie die genannten Vordrucke bereit. Auf dieser Vergabeplattform werden alle Bieterinformationen erteilt, Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkretisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informationen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen.
3) Die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden auf der erwähnten Vergabeplattform bereitgestellt. Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu berücksichtigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst den atomstromfreien Strombezug der von der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH verwalteten Abnahmestellen in Oberhausen für die Jahre 2016 bis einschließlich 2019. Neben der Vollversorgung von städtischen und weiteren Gebäuden mit Strom wird der Strombezug der öffentlichen Straßenbeleuchtung und der Lichtsignalanlagen erfasst.
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Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen ohne ¼-Stunden-Leistungsmessung der allgemeinen Versorgung
Kurze Beschreibung:
— Abnahmegruppe I: Abnahmestellen ohne ¼-Stunden-Leistungsmessung; Versorgungsnennspannung 1…
… kV— Abnahmegruppe II: Abnahmestellen der Wärmestromversorgung.
… kV
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung
Kurze Beschreibung:
— Abnahmegruppe I: Mittelspannungsabnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung; Versorgungsnennspannung größer 1…
… kV— Abnahmegruppe II: Niederspannungsabnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung; Versorgungsnennspannung kleiner 1 kV, die gemäß der Ver-ordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) vom 09.01.1992 in der gültigen Fassung nicht als Tarifkunden gelten.
… kV
— Abnahmegruppe II: Niederspannungsabnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung; Versorgungsnennspannung kleiner 1 kV, die gemäß der Ver-ordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) vom 09.01.1992 in der gültigen Fassung nicht als Tarifkunden gelten.
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Bezeichnung des Loses: Sämtliche Abnahmestellen der Lichtsignalanlagen mit und ohne Leistungsmessung
Kurze Beschreibung: Abnahmegruppe I: Lichtsignalanlagen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sämtliche Abnahmestellen der Öffentlichen Beleuchtung
Kurze Beschreibung: Abnahmegruppe I: Öffentliche Straßenbeleuchtung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeines: Mit dem Angebot müssen sämtliche in den Ziffern III.1.4, III.2.1, III.2.2 und III.2.3 genannten Verpflichtungserklärungen, Eigenerklärungen, Nachweise und Darstellungen (Unterlagen) vorgelegt werden. Für die Abgabe der Unterlagen werden zum Teil Vordrucke bereitgestellt, die zwingend durch die Bieter verwendet werden müssen. Die Bereitstellung der Vordrucke sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform nach Ziffer VI.3. Die entsprechenden Unterlagen sind mit dem Zusatz (Vordruck) gekennzeichnet. Die bereitgestellten Vordrucke müssen zwingend verwendet werden. Unterlagen für deren Vorlage keine Vordrucke bereitgestellt werden, müssen durch den Bieter selbst erstellt und beigebracht werden. Alle Unterlagen müssen mit dem Angebot im Original (keine Kopien) vorgelegt werden, es sei denn, die Vorlage in Kopie ist durch diesen Bekanntmachungstext oder die Vergabeunterlagen ausdrücklich gestattet. Die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben.
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Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die unter Ziffer III.1.4 und Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Weitere zwingend zu beachtende Vorgaben ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
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Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Das Unternehmen muss in diesem Fall Nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens (Vordruck) vorlegt. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zur Eignungsleihe ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Nachunternehmer: Soll ein Teil der Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden, hat der Bieter die Nachunternehmer im Rahmen eines Nachunternehmerverzeichnisses aufzuführen (Vordruck) und die Eigenerklärung über die Ausschlussgründe des § 6 EG Abs. 4, Abs. 6 VOL/A sowie einen Handelsregisterauszug auch für diese Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
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Die beizubringen Unterlagen sind:
— Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG
— Vorlage eines Bilanzkreisvertrages bzw. Vorlage einer Vereinbarung mit dem zuständigen Regelzonenbetreiber bzw. Vorlage eines entsprechenden Testats eines Wirtschaftsprüfers
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Ausschlussgründe des § 6 EG Abs. 4, Abs. 6 VOL/A nicht vorliegen (Vordruck)
— Eigenerklärung darüber, dass die Ausschlussgründe des § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen
— Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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— Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Ausführungen zu Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und Struktur, zur Gesellschaftsstruktur und ggf. zur Konzernangehörigkeit.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich von Stromlieferung, die mit der hier ausgeschriebenen vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsinstitut. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, muss eine Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes vorgelegt werden, wonach für den Fall der Auftragserteilung der Abschluss einer entsprechenden Versicherung zugesagt wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über eine Mindestversicherungssumme von EUR 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, EUR 500.000 für Vermögensschäden je Schadenfall und als Jahreshöchstentschädigung verfügen. Eine Limitierung der Personenschäden für die einzelne Person auf EUR 5 Mio. ist möglich. Gegenstand des Versicherungsschutzes ist ebenfalls die Absicherung der Ansprüche nach dem Umwelthaftpflichtgesetz.
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— Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Stromlieferungen (Jahresverträge) an Objekte in vergleichbarer Größenordnung unter Angabe des Namen und der Anschrift des Auftraggebers, dem Namen und der Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners sowie Angaben zur Jahreslieferleistung und zum Vertragszeitraum.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Teils monatliche Abrechnung, teils jährliche Abrechnung mit monatlichen Abschlagszahlungen. Die Rechnungen sind dreißig Tage nach Eingang fällig. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in der Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags und in den Vergabeunterlagen darauf hinzuweisen, welche Verpflichtungserklärungen die Bieter gemäß den Vorgaben des § 2 Abs. 1 S. 2 TVgG-NRW in Verbindung mit §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW abzugeben haben. Diese Verpflichtungserklärungen sind:
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— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen werden Vordrucke bereitgestellt, die zwingend durch die Bieter verwendet werden müssen. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform nach Ziffer VI.3.
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Ferner hat der Bieter folgende Erklärung mit seinem Angebot abzugeben:
— Versicherung, im Falle der Zuschlagserteilung ausschließlich Strom aus fossiler und regenerativer Erzeugung und keinen Atomstrom zu liefern und dies auch durch Erklärung/Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers bzw. eines vereidigten Buchprüfers nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres entsprechend nachzuweisen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Geschäftsführer Horst Kalthoff
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Nach der Reaktorkatastrophe in Japan ist auf Vorgabe der Stadt Oberhausen beschlossen worden, für die städtischen und OGM Liegenschaften keinen Atomstrom mehr zu beziehen. Dementsprechend darf der vertragsgemäß zu liefernde Strom nur Anteile aus fossiler und regenerativer Stromerzeugung enthalten.
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Um diese Vorgabe umzusetzen, müssen die Bieter im Vergabeverfahren versichern, im Falle der Zuschlagentscheidung keinen Atomstrom zu liefern und dies auch entsprechend nachzuweisen. Im Stromlieferungsvertrag wird der Auftragnehmer entsprechende Verpflichtungen eingehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und dem diesen beiliegenden Vertragsentwurf.
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2) Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (OGM) per E-Mail anzumelden. Die Interessenten erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Vergabeplattform ermöglicht. Auf dieser Plattform liegen die in der Bekanntmachung genannten Vergabeunterlagen sowie die genannten Vordrucke bereit. Auf dieser Vergabeplattform werden alle Bieterinformationen erteilt, Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkretisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informationen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen.
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3) Die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden auf der erwähnten Vergabeplattform bereitgestellt. Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu berücksichtigen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Maßgaben zu beachten:
§ 107 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 101a GWB (Informations- und Wartepflicht):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-232105 (2015-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: horst.kalthoff@ogm.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018388
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 127-232105
ABl. S-Ausgabe: 13
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-09 📅
Name: Energieversorgung Oberhausen AG
Postanschrift: Danziger Str. 31
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: n.marquardt@evo-energie.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 013-018388 (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: horst.kalthoff@ogm.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018388
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 127-232105
ABl. S-Ausgabe: 13
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-09 📅
Name: Energieversorgung Oberhausen AG
Postanschrift: Danziger Str. 31
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: n.marquardt@evo-energie.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgenden Maßgaben zu beachten:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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