Audit von EU-Forschungsprogrammen
RWTH Aachen
Auditierung von Forschungsprojekten folgender Programme:
— 7. EU Forschungsrahmenprogramm;
— Horizon 2020;
— RFCS;
— EIT;
— mögliche weitere von der EU geförderte Programme.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- • KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- • Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-06-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchhaltungsprüfung
Menge oder Umfang: 120 Audits pro Jahr (unverbindliche Schätzung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchhaltungsprüfung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de 📧
Telefon: +49 2418094200 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 234-425156
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: ZEV-433-Audits 2016-2018
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: S. Ziffer III.2.1) C).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZEV-433-Audits 2016-2018
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wiederkehrender Auftrag
Herbst 2019.
Quelle: OJS 2015/S 234-425156 (2015-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchhaltungsprüfung
Menge oder Umfang: 120 Audits pro Jahr (unverbindliche Schätzung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchhaltungsprüfung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de 📧
Telefon: +49 2418094200 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 234-425156
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die B- Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle hat darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zugelassen.
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
ieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW MIT ANGEBOTSABGABE folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen); (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie).
Diese beiden Verpflichtungserklärungen sind erst mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Sie brauchen im Teilnahmewettbewerb nicht vorgelegt werden.
— Es wird gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem Auftraggeber vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen;
(v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.
— Die Vergabestelle hält für alle interessierten Bewerber das Dokument C Allgemeine Informationen, die keine Leistungsbeschreibung i. S. v. § 8 EG VOL/A darstellt, mit allgemeinen Informationen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bereit. Dort sind gemäß Abschnitt II.1.5) weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben enthalten.
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
— Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YC6T.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auditierung von Forschungsprojekten folgender Programme:
— 7. EU Forschungsrahmenprogramm;
— Horizon 2020;
— RFCS;
— EIT;
— mögliche weitere von der EU geförderte Programme.
Die RWTH hat die Option den Vertrag zweimal um je ein Jahr zu verlängern.
Die RWTH wird über die Inanspruchnahme der Option den Rahmenvertrag spätestens bis zum 31.1.2018 entscheiden.
Bei Ziehung dieser Option hat die RWTH bis zum 31.1.2019 die erneute und letztmalige Option den Rahmenvertrag zu verlängern.
Referenznummer: ZEV-433-Audits 2016-2018
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
— 7. EU Forschungsrahmenprogramm;
— Horizon 2020;
— RFCS;
— EIT;
— mögliche weitere EU geförderte Programme.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
RWTH Aachen University, Templergraben 55, 52062 Aachen.
Die zu auditierenden Institute verteilen sich über 440 Gebäude im Stadtgebiet von Aachen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Anforderungen an die Abgabe des Teilnahmeantrags:
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden.
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Die Teilnahmeanträge können:
a) über dem Postweg oder direkt übermittelt werden oder
b) vorzugsweise elektronisch (im Mantelbogenverfahren oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über den Projektraum im e-Vergabe-Plattform: www.evergabe.nrw.de übermittelt werden.
Bei schriftlicher Abgabe des Teilnahmeantrags:
Das Dokument B Eigenerklärung Zuverlässigkeit ist in einfacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschieben mit den weiteren in Dokument E aufgelisteten Unterlagen einzureichen.
Der verschlossene Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, ist mit dem Dokument D Kennzettel (orangefarbig) zu versehen sowie mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift zu beschriften.
Bei elektronischer Abgabe des Teilnahmeantrags:
Zur Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags müssen Sie Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe. Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie das Dokument B Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit in einfacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben als PDF-Scan mit den weiteren in Dokument E aufgelisteten Unterlagen im Projektraum hochladen.
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Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert.
Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Kennzettel (Dok D) (orangefarbig) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
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Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der Antragsunterlagen verwendet werden.
Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
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B) Bewerberkommunikation:
Bis zum 14.12.2015, 12:00 Uhr, können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des evergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation“ (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
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C) Bewerbergemeinschaft:
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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D) Eignung der Bieter:
Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (3) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
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E) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Die geforderten Eignungsunterlagen sind Folgende:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als vom 1.7.2015 sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
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(2) Darstellung des Bewerbers (Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Kerngeschäft, strategische Ausrichtung und Gesellschafterverhältnisse) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers (Dokument B), dass:
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A),
— keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen.
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A),
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A),
— er sich nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A),
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgibt (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
4) Nachweis einer Versicherung über das Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssumme für Vermögensschäden.
5) Es ist eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bewerbers oder wenn es sich um einen ausländischen Bewerber handelt, die Bestätigung des Versicherers über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bewerber ansässig ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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6) Es ist die Anzahl der Audits, die im 7. EU-Forschungsrahmen-Programm durchgeführt wurden, anzugeben.
Mindestanforderung zu 4):
Gefordert wird eine Deckungssumme i. H. v. 4 000 000 EUR pro Jahr.
Mindestanforderung zu 6):
Gefordert wird eine Mindestanzahl von 50 Audits mit mindestens 100 000 EUR Fördervolumen der auditierten Einrichtung.
7) Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57 a der Wirtschaftsprüferordnung bzw. diesbezügliche Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer
Wenn es sich um einen ausländischen Bewerber handelt, Vorlage der vergleichbaren, ausländischen Regelung und der Bescheinigung über die Qualitätskontrolle einer vergleichbaren Einrichtung in dem Land oder staatlichen Stelle des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Die ausländische Regelung und Bescheinigung sind auch in deutscher Übersetzung vorzulegen.
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8) Darstellung interner Maßnahmen zur Sicherung der Qualität;
9) Referenzen:
Benennung von mindestens 4 Projektreferenzen des Bewerbers für seine Audit-Prüfungen von EU-Projekten an deutschen Universitäten oder an deutschen Forschungseinrichtungen (in öffentlicher Trägerschaft oder mit mehrheitlich öffentlich-rechtlichen Anteilseignern/Gesellschaftern) unter der Voraussetzung von geltenden Bundes- und Landesvorschriften, wie TV-L, Bundes- oder ein Landesreisekostengesetz etc. durch Angabe des:
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— Leistungsgegenstands (Name EU-Förderprogramm, Förderlinie, Projektakronym, Name der Einrichtung, wo die Prüfung durchgeführt wurde, Fördervolumen, das auditiert wurde),
— Ansprechperson mit Kontaktdaten pro Projekt (Adresse, Telefonnummer/Durchwahl, E-Mailadresse) zur evtl. Überprüfung.
Hinweis: Die RWTH behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen, die unter 9) gefordert werden, durch Nachfrage zu verifizieren. Sie wird Referenzen, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, nicht berücksichtigen.
10) Nachweis der allgemeinen Erfahrung bei der Durchführung von EU-Audits durch Angabe von:
Mitarbeiterzahlen (Vollzeitäquivalente), differenziert nach:
10.1 Anzahl der vorhandenen Wirtschaftsprüfer,
10.2 Anzahl der vorhandenen Prüfungsassistenten.
Zu 9):
Bei den Referenzen muss es sich um folgende Referenzen handeln:
a) 1 Projekt im 7. EU-Forschungsrahmen-Programm mit mindestens 400 000 EUR Fördersumme. Die Audits müssen in den Jahren 2010 bis 2015 erfolgt sein.
b) 2 Projekte im 7. EU-Forschungsrahmen-Programm mit mindestens 200 000 EUR Fördersumme. Die Audits müssen in den Jahren 2010 bis 2015 erfolgt sein.
c) 1 Projekt, das aus EU-Fördermitteln finanziert wird. Die Audits müssen in den Jahren 2010 bis 2015 erfolgt sein.
Bei dem Projekt zu lit c) muss es sich um eins der nachfolgenden Programme handeln:
— Programme anderer Generaldirektionen, wie z. B. Life (Generaldirektion Umwelt), Health (Generaldirektion Gesundheit), oder
— andere EU-Förderförderprogramme, wie z. B. RFCS, oder
— KICs (EIT), die zwar dem Rahmenprogramm angehören, jedoch eigene Förderrichtlinien vorgeben, oder
— ERA-Nets, die bei der EU über das Rahmenprogramm beantragt, jedoch über nationale Fördermittelgeber abgerechnet werden, oder
— EMRP (European Metrology Research Programme) oder
— INTERREG.
Mindestanforderung zu 10):
10.1 Geforderter Mindeststandard: 4 Wirtschafsprüfer,
10.2 Geforderter Mindeststandard: 15 Prüfungsassistenten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: S. Ziffer III.2.1) C).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftprüfer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZEV-433-Audits 2016-2018
Zusätzliche Informationen
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die B- Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle hat darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zugelassen.
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— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
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ieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW MIT ANGEBOTSABGABE folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen); (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie).
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Diese beiden Verpflichtungserklärungen sind erst mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Sie brauchen im Teilnahmewettbewerb nicht vorgelegt werden.
— Es wird gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem Auftraggeber vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen;
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(v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.
— Die Vergabestelle hält für alle interessierten Bewerber das Dokument C Allgemeine Informationen, die keine Leistungsbeschreibung i. S. v. § 8 EG VOL/A darstellt, mit allgemeinen Informationen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bereit. Dort sind gemäß Abschnitt II.1.5) weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben enthalten.
Mehr anzeigen
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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— Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YC6T.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
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Herbst 2019.
Quelle: OJS 2015/S 234-425156 (2015-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen – RWTH Aachen
Postleitzahl: 52056
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@rwth-aachen.de 📧
Fax: +49 2418092251 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-207036
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 234-425156
ABl. S-Ausgabe: 116
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Präsentation (45)
3. Auditplan (15)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-03 📅
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Max-Keith-Straße 66
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Barbarossaplatz 1a
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
3️⃣
Name: Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gervinusstr. 15
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 116-207036 (2016-06-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen – RWTH Aachen
Postleitzahl: 52056
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@rwth-aachen.de 📧
Fax: +49 2418092251 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-207036
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 234-425156
ABl. S-Ausgabe: 116
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Präsentation (45)
3. Auditplan (15)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-03 📅
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Max-Keith-Straße 66
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Barbarossaplatz 1a
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
3️⃣
Name: Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gervinusstr. 15
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (alte Fassung) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB (alte Fassung) lautet:
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB (alte Fassung) hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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