Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam
Zu den Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Potsdam als Ordnungsbehörde gemäß Runderlass zur Behandlung von Fundsachen und Fundtieren des Ministerium des Innern vom 21. Dezember 1993 (Teil III, Nr. 14 ff) gehört neben der Bergung und Abholung auch die Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren von innerhalb der Stadtgrenzen aufgefundener Tiere. Hierzu zählen solche Tiere, die durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage des § 16a des Tierschutzgesetzes zur Betreuung angewiesen werden. Zur Betreuung kommen auch solche Tiere, die die Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 16. Juni 2004 (GVBL. II/04 Nr.17, S. 458) sowie im Sinne des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl.I/10 (Nr. 47)), zur Aufnahme und Betreuung anweisen wird.
Im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Übernahme des zu Vertragsbeginn vorhandenen Tierbestandes,
— Aufnahme neuer Fund- und Verwahrtiere,
— Betreuung (Unterbringung, Verpflegung und Pflege) der Fund- und Verwahrtiere,
— Vermittlung von Fundtieren,
— Herausgabe von Fund- und Verwahrtieren an den Eigentümer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-11.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-05-11
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Auftragsbekanntmachung
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