Es handelt sich um die Stark- und Schwachstromarbeiten (incl. Abbruch u. Entsorgung) zur Aufstockung und Umstrukturierung des Bettenhauses in Bad Bergzabern. Die Hauptmassen zu Ausführung werden nachfolgend aufgeführt: — 1 St. Dieselnotstromaggregat 400 KVA — 2 St. NSHV Allgemeine u. Sicherheitsstromversorgung — 8 St. Unterverteiler — ca. 48.000 m Starkstromleitungen — ca. 40.000 m Schwachstromleitungen — ca. 1.600 St. Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen etc. — ca.1.100 m Kabelrinnen, Steigetrassen, Brüstungsknäle — 38 St. Bettenmedienschiene für 1 - 3 Bettzimmer — ca. 400 St. Leuchten — 1 St. Lichtrufanlage mit 51 Zimmereinheiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Menge oder Umfang:
— 1 St. Dieselnotstromaggregat 400 KVA— 2 St. NSHV Allgemeine u. Sicherheitsstromversorgung— 8 St. Unterverteiler— ca. 48.000 m Starkstromleitungen— ca. 40.000 m Schwachstromleitungen— ca. 1.600 St. Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen etc.— ca.1.100 m Kabelrinnen, Steigetrassen, Brüstungsknäle— 38 St. Bettenmedienschiene für 1 - 3 Bettzimmer— ca. 400 St. Leuchten— 1 St. Lichtrufanlage mit 51 Zimmereinheiten.
— 1 St. Dieselnotstromaggregat 400 KVA— 2 St. NSHV Allgemeine u. Sicherheitsstromversorgung— 8 St. Unterverteiler— ca. 48.000 m Starkstromleitungen— ca. 40.000 m Schwachstromleitungen— ca. 1.600 St. Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen etc.— ca.1.100 m Kabelrinnen, Steigetrassen, Brüstungsknäle— 38 St. Bettenmedienschiene für 1 - 3 Bettzimmer— ca. 400 St. Leuchten— 1 St. Lichtrufanlage mit 51 Zimmereinheiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Landau – Südliche Weinstraße GmbH
Postanschrift: Bodelschwinghstraße 11
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-ld-suew.de🌏
E-Mail: landau@bieteranfrage.de📧
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an.
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (landau@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an.
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (landau@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Stark- und Schwachstromarbeiten (incl. Abbruch u. Entsorgung) zur Aufstockung und Umstrukturierung des Bettenhauses in Bad Bergzabern.
Die Hauptmassen zu Ausführung werden nachfolgend aufgeführt:
— 1 St. Dieselnotstromaggregat 400 KVA
— 2 St. NSHV Allgemeine u. Sicherheitsstromversorgung
— 8 St. Unterverteiler
— ca. 48.000 m Starkstromleitungen
— ca. 40.000 m Schwachstromleitungen
— ca. 1.600 St. Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen etc.
— ca.1.100 m Kabelrinnen, Steigetrassen, Brüstungsknäle
— 38 St. Bettenmedienschiene für 1 - 3 Bettzimmer
— ca. 400 St. Leuchten
— 1 St. Lichtrufanlage mit 51 Zimmereinheiten.
Menge oder Umfang:
— 1 St. Dieselnotstromaggregat 400 KVA
— 2 St. NSHV Allgemeine u. Sicherheitsstromversorgung
— 8 St. Unterverteiler
— ca. 48.000 m Starkstromleitungen
— ca. 40.000 m Schwachstromleitungen
— ca. 1.600 St. Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen etc.
— ca.1.100 m Kabelrinnen, Steigetrassen, Brüstungsknäle
— 38 St. Bettenmedienschiene für 1 - 3 Bettzimmer
— ca. 400 St. Leuchten
— 1 St. Lichtrufanlage mit 51 Zimmereinheiten.
Referenznummer: 15-05-08-1050
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Bergzabern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige
Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Eintragung des Firmen- oder Wohnsitzes in das Berufsregister,
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die
vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen,
- Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation und Zuverlässigkeit als Bewerber,
- Tariftreueerklärung gemäß des Landestariftreuegesetzes (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit dem Bau von ähnlichen Anlagen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- 3 Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten 3 Geschäftsjahre mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen ;Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen ;Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen begefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen begefügt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifkationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifkationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen begefügt.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen begefügt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen können durch bargeldlosen Zahlungsverkehr direkt unter www.subreport-elvis.de bezogen werden. Der o. g. Preis beinhaltet die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe und versteht sich netto, zzgl. 19 % MwSt.
Der Betrag für die Vergabeunterlagen wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-08 📅
Öffnungsort: Bodelschwinghstraße 11, 76829 Landau, Verwaltungstrakt (Besprechungsraum)
Ort des Eröffnungstermins: Bodelschwinghstraße 11, 76829 Landau, Verwaltungstrakt (Besprechungsraum)
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Bevollmächtigte, die sich als solche ausweisen müssen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-08 📅
Datum des Endes: 2016-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15-05-08-1050
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 148-265424
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an.
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (landau@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (landau@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131165234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 067-117667 (2015-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 290 742,08 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an.
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i. S. d. § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen).
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (landau@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an.
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i. S. d. § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen).
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (landau@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-29 📅
Name: cs elektro GmbH
Postanschrift: Auf dem Hahn 24
Postort: Enkenbach-Alsenborn
Postleitzahl: 67677
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).