Der DFN-Verein (www.dfn.de) ist die Gemeinschaftseinrichtung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland zur Förderung der rechnergestützten Kommunikation. Gegründet 1984 als Selbsthilfeorganisation von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschungsnahen Wirtschaftsunternehmen stellt er heute der Wissenschaft ein leistungsfähiges Informations- und Kommunikationssystem, das „Deutsche Forschungsnetz“, zur Verfügung. Er ist anerkannt gemeinnützig. Ein fortschrittliches Informations- und Kommunikationssystem bedarf der ständigen Anpassung an die hohen Ansprüche von Forschung, Wissenschaft und Bildung. Breitbandige Übertragungsleistungen im Netz, Einsatz innovativer Netztechnologien, neue Dienste und Verfügbarkeit internationaler Verbindungen – all dies ermöglicht neue Anwendungen in der wissenschaftlichen Kommunikation und fördert so wissenschaftliche Leistungen in Deutschland. Insbesondere durch die Fokussierung auf die Bedarfe der Wissenschaft und durch die darauf ausgerichteten Forschungsvorhaben unterscheidet sich das Deutsche Forschungsnetz grundlegend von üblichen Netzangeboten. Die nationale Netzinfrastruktur des Deutschen Forschungsnetzes ist das Wissenschaftsnetz "X-WiN". Das Wissenschaftsnetz X-WiN (www.dfn.de/win/) wird gegenwärtig von ca. 700 Einrichtungen (im Weiteren als "Teilnehmer am Wissenschaftsnetz" bezeichnet) genutzt. Das im Wissenschaftsnetz übertragene Datenvolumen liegt gegenwärtig bei ca. 25 PetaByte pro Monat. Das Wissenschaftsnetz unterteilt sich in ein Kernnetz und ein Zugangsnetz. Das Kernnetz realisiert der DFN-Verein auf Basis von transparenten, unbeleuchteten Glasfaserpaaren, mit denen die ca. 60 vom DFN-Verein selbst betriebenen Kernnetzknoten verbunden sind. Das Kernnetz ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Über das Zugangsnetz werden die Standorte der Teilnehmer an das Kernnetz angebunden (Teilnehmeranbindungen). Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen für das Zugangsnetz neu in den Wettbewerb gestellt, unter anderem: - weil das übertragene Datenvolumen im Wissenschaftsnetz weiter wächst. - weil neue wissenschaftliche Vorhaben mehr Flexibilität und Leistungsfähigkeit vom Wissenschaftsnetz erfordern. - weil die Entwicklung der Wissenschaftsnetze in europäischen Partnerländern sowie innerhalb der globalen Gemeinschaft der Forschungsnetze schnell voranschreitet. Für die Geschäftsprozesse in Forschung und Lehre ist die Verfügbarkeit der Anschlüsse an das Wissenschaftsnetz zunehmend ein kritischer Erfolgsfaktor. Neben der ohnehin sehr hohen Verfügbarkeit des Kernnetzes spielt damit die Verfügbarkeit des Zugangsnetzes eine entscheidende Rolle. Der DFN-Verein beauftragt deswegen je nach Anforderung seitens des betreffenden Teilnehmers die Teilnehmeranbindung in einfacher, redundanter oder georedundanter Ausführung. Die Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen an die Dienstgüte und insbesondere an die Verfügbarkeit stellt somit für den DFN-Verein ein hohes Gut dar. Teilnehmeranbindungen werden als Auftragsoptionen vergeben. Mit jedem für mindestens ein Teillos erfolgreichem Bieter wird ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem die Auftragsoptionen gebunden werden. Mit Abschluss eines Rahmenvertrages werden Einzelaufträge noch nicht erteilt. Eine Auftragserteilung erfolgt vielmehr sukzessive entsprechend dem Bedarf des DFN-Vereins. Bieter haben keinen Anspruch auf eine Auftragserteilung. Die ununterbrochene Verfügbarkeit der Anbindung der Teilnehmer ist von höchster Bedeutung. Der Übergang vom bisherigen Zugangsnetz auf das neu zu vergebende Zugangsnetz darf für die Teilnehmer am Wissenschaftsnetz zu keinem Verlust der Konnektivität führen. Wichtiger Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V.
Postanschrift: Alexanderplatz 1
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dfn.de🌏
E-Mail: tna2015@dfn.de📧
Telefon: +49 308842990📞
Fax: +49 3088429970 📠
1. Bezüglich der geforderten Erklärungen und Nachweise unter III.2.), Ziffern 1. bis 3., behält sich der DFN-Verein vor, diese unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung bei Fehlen oder Unvollständigkeit innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen und Nachweise innerhalb dieser Nachfrist nicht eingereicht, kann der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Auf Anforderung des DFN-Vereins müssen Bewerber Belege zur Glaubhaftmachung der Eigenerklärungen vorlegen.
2. Der DFN-Verein behält sich vor, aus Sach- oder Verfahrensgründen diskriminierungsfrei Fristen zu ändern.
3. Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebotes werden keine Kosten erstattet.
4. Der Bewerber verpflichtet sich mit der Abforderung von Unterlagen zur vertraulichen Behandlung aller Inhalte in den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden soweit es nicht für die Angebotserstellung erforderlich ist.
5. Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
6. Verpätet zugegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
1. Bezüglich der geforderten Erklärungen und Nachweise unter III.2.), Ziffern 1. bis 3., behält sich der DFN-Verein vor, diese unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung bei Fehlen oder Unvollständigkeit innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen und Nachweise innerhalb dieser Nachfrist nicht eingereicht, kann der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Auf Anforderung des DFN-Vereins müssen Bewerber Belege zur Glaubhaftmachung der Eigenerklärungen vorlegen.
2. Der DFN-Verein behält sich vor, aus Sach- oder Verfahrensgründen diskriminierungsfrei Fristen zu ändern.
3. Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebotes werden keine Kosten erstattet.
4. Der Bewerber verpflichtet sich mit der Abforderung von Unterlagen zur vertraulichen Behandlung aller Inhalte in den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden soweit es nicht für die Angebotserstellung erforderlich ist.
5. Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
6. Verpätet zugegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der DFN-Verein (www.dfn.de) ist die Gemeinschaftseinrichtung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland zur Förderung der rechnergestützten Kommunikation. Gegründet 1984 als Selbsthilfeorganisation von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschungsnahen Wirtschaftsunternehmen stellt er heute der Wissenschaft ein leistungsfähiges Informations- und Kommunikationssystem, das „Deutsche Forschungsnetz“, zur Verfügung. Er ist anerkannt gemeinnützig.
Der DFN-Verein (www.dfn.de) ist die Gemeinschaftseinrichtung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland zur Förderung der rechnergestützten Kommunikation. Gegründet 1984 als Selbsthilfeorganisation von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschungsnahen Wirtschaftsunternehmen stellt er heute der Wissenschaft ein leistungsfähiges Informations- und Kommunikationssystem, das „Deutsche Forschungsnetz“, zur Verfügung. Er ist anerkannt gemeinnützig.
Ein fortschrittliches Informations- und Kommunikationssystem bedarf der ständigen Anpassung an die hohen Ansprüche von Forschung, Wissenschaft und Bildung. Breitbandige Übertragungsleistungen im Netz, Einsatz innovativer Netztechnologien, neue Dienste und Verfügbarkeit internationaler Verbindungen – all dies ermöglicht neue Anwendungen in der wissenschaftlichen Kommunikation und fördert so wissenschaftliche Leistungen in Deutschland. Insbesondere durch die Fokussierung auf die Bedarfe der Wissenschaft und durch die darauf ausgerichteten Forschungsvorhaben unterscheidet sich das Deutsche Forschungsnetz grundlegend von üblichen Netzangeboten.
Ein fortschrittliches Informations- und Kommunikationssystem bedarf der ständigen Anpassung an die hohen Ansprüche von Forschung, Wissenschaft und Bildung. Breitbandige Übertragungsleistungen im Netz, Einsatz innovativer Netztechnologien, neue Dienste und Verfügbarkeit internationaler Verbindungen – all dies ermöglicht neue Anwendungen in der wissenschaftlichen Kommunikation und fördert so wissenschaftliche Leistungen in Deutschland. Insbesondere durch die Fokussierung auf die Bedarfe der Wissenschaft und durch die darauf ausgerichteten Forschungsvorhaben unterscheidet sich das Deutsche Forschungsnetz grundlegend von üblichen Netzangeboten.
Die nationale Netzinfrastruktur des Deutschen Forschungsnetzes ist das Wissenschaftsnetz "X-WiN". Das Wissenschaftsnetz X-WiN (www.dfn.de/win/) wird gegenwärtig von ca. 700 Einrichtungen (im Weiteren als "Teilnehmer am Wissenschaftsnetz" bezeichnet) genutzt. Das im Wissenschaftsnetz übertragene Datenvolumen liegt gegenwärtig bei ca. 25 PetaByte pro Monat.
Die nationale Netzinfrastruktur des Deutschen Forschungsnetzes ist das Wissenschaftsnetz "X-WiN". Das Wissenschaftsnetz X-WiN (www.dfn.de/win/) wird gegenwärtig von ca. 700 Einrichtungen (im Weiteren als "Teilnehmer am Wissenschaftsnetz" bezeichnet) genutzt. Das im Wissenschaftsnetz übertragene Datenvolumen liegt gegenwärtig bei ca. 25 PetaByte pro Monat.
Das Wissenschaftsnetz unterteilt sich in ein Kernnetz und ein Zugangsnetz. Das Kernnetz realisiert der DFN-Verein auf Basis von transparenten, unbeleuchteten Glasfaserpaaren, mit denen die ca. 60 vom DFN-Verein selbst betriebenen Kernnetzknoten verbunden sind. Das Kernnetz ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Über das Zugangsnetz werden die Standorte der Teilnehmer an das Kernnetz angebunden (Teilnehmeranbindungen). Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen für das Zugangsnetz neu in den Wettbewerb gestellt, unter anderem:
Das Wissenschaftsnetz unterteilt sich in ein Kernnetz und ein Zugangsnetz. Das Kernnetz realisiert der DFN-Verein auf Basis von transparenten, unbeleuchteten Glasfaserpaaren, mit denen die ca. 60 vom DFN-Verein selbst betriebenen Kernnetzknoten verbunden sind. Das Kernnetz ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Über das Zugangsnetz werden die Standorte der Teilnehmer an das Kernnetz angebunden (Teilnehmeranbindungen). Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen für das Zugangsnetz neu in den Wettbewerb gestellt, unter anderem:
- weil das übertragene Datenvolumen im Wissenschaftsnetz weiter wächst.
- weil neue wissenschaftliche Vorhaben mehr Flexibilität und Leistungsfähigkeit vom Wissenschaftsnetz erfordern.
- weil die Entwicklung der Wissenschaftsnetze in europäischen Partnerländern sowie innerhalb der globalen Gemeinschaft der Forschungsnetze schnell voranschreitet.
Für die Geschäftsprozesse in Forschung und Lehre ist die Verfügbarkeit der Anschlüsse an das Wissenschaftsnetz zunehmend ein kritischer Erfolgsfaktor. Neben der ohnehin sehr hohen Verfügbarkeit des Kernnetzes spielt damit die Verfügbarkeit des Zugangsnetzes eine entscheidende Rolle. Der DFN-Verein beauftragt deswegen je nach Anforderung seitens des betreffenden Teilnehmers die Teilnehmeranbindung in einfacher, redundanter oder georedundanter Ausführung. Die Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen an die Dienstgüte und insbesondere an die Verfügbarkeit stellt somit für den DFN-Verein ein hohes Gut dar.
Für die Geschäftsprozesse in Forschung und Lehre ist die Verfügbarkeit der Anschlüsse an das Wissenschaftsnetz zunehmend ein kritischer Erfolgsfaktor. Neben der ohnehin sehr hohen Verfügbarkeit des Kernnetzes spielt damit die Verfügbarkeit des Zugangsnetzes eine entscheidende Rolle. Der DFN-Verein beauftragt deswegen je nach Anforderung seitens des betreffenden Teilnehmers die Teilnehmeranbindung in einfacher, redundanter oder georedundanter Ausführung. Die Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen an die Dienstgüte und insbesondere an die Verfügbarkeit stellt somit für den DFN-Verein ein hohes Gut dar.
Teilnehmeranbindungen werden als Auftragsoptionen vergeben. Mit jedem für mindestens ein Teillos erfolgreichem Bieter wird ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem die Auftragsoptionen gebunden werden. Mit Abschluss eines Rahmenvertrages werden Einzelaufträge noch nicht erteilt. Eine Auftragserteilung erfolgt vielmehr sukzessive entsprechend dem Bedarf des DFN-Vereins. Bieter haben keinen Anspruch auf eine Auftragserteilung.
Teilnehmeranbindungen werden als Auftragsoptionen vergeben. Mit jedem für mindestens ein Teillos erfolgreichem Bieter wird ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem die Auftragsoptionen gebunden werden. Mit Abschluss eines Rahmenvertrages werden Einzelaufträge noch nicht erteilt. Eine Auftragserteilung erfolgt vielmehr sukzessive entsprechend dem Bedarf des DFN-Vereins. Bieter haben keinen Anspruch auf eine Auftragserteilung.
Die ununterbrochene Verfügbarkeit der Anbindung der Teilnehmer ist von höchster Bedeutung. Der Übergang vom bisherigen Zugangsnetz auf das neu zu vergebende Zugangsnetz darf für die Teilnehmer am Wissenschaftsnetz zu keinem Verlust der Konnektivität führen.
Die ununterbrochene Verfügbarkeit der Anbindung der Teilnehmer ist von höchster Bedeutung. Der Übergang vom bisherigen Zugangsnetz auf das neu zu vergebende Zugangsnetz darf für die Teilnehmer am Wissenschaftsnetz zu keinem Verlust der Konnektivität führen.
Wichtiger Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los E
Kurze Beschreibung:
Die einfache Teilnehmeranbindung besteht aus einer Verbindung {V1} (Bandbreite oder transparente, unbeleuchtete Glasfaserpaare), die von einem Installationsort eines Teilnehmers (Teilnehmerstandort) zu einem Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes führt. Jede Teilnehmeranbindung stellt ein Teillos dar. Einzelheiten zum Los E sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die einfache Teilnehmeranbindung besteht aus einer Verbindung {V1} (Bandbreite oder transparente, unbeleuchtete Glasfaserpaare), die von einem Installationsort eines Teilnehmers (Teilnehmerstandort) zu einem Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes führt. Jede Teilnehmeranbindung stellt ein Teillos dar. Einzelheiten zum Los E sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los R
Kurze Beschreibung:
Die redundante Teilnehmeranbindung besteht aus einem Paar von Verbindungen {V1,V2} (Bandbreite oder transparente, unbeleuchtete Glasfaserpaare), die von einem Teilnehmerstandort zu zwei verschiedenen Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes führen. Die Verbindungen müssen auf verschiedenen Wegen und kreuzungsfrei ("disjunkte Verbindungen") geführt werden. Jede Teilnehmeranbindung stellt ein Teillos dar. Einzelheiten zum Los R sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die redundante Teilnehmeranbindung besteht aus einem Paar von Verbindungen {V1,V2} (Bandbreite oder transparente, unbeleuchtete Glasfaserpaare), die von einem Teilnehmerstandort zu zwei verschiedenen Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes führen. Die Verbindungen müssen auf verschiedenen Wegen und kreuzungsfrei ("disjunkte Verbindungen") geführt werden. Jede Teilnehmeranbindung stellt ein Teillos dar. Einzelheiten zum Los R sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los G
Kurze Beschreibung:
Die georedundante Teilnehmeranbindung basiert auf einem Tripel T von Verbindungen {V1,V2,V3} (Bandbreite oder transparente, unbeleuchtete Glasfaserpaare), mit denen zwei verschiedene Teilnehmerstandorte mit zwei verschiedenen Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes und miteinander verbunden werden sollen. Alle drei Verbindungen müssen auf verschiedenen Wegen und kreuzungsfrei geführt werden. Jede Teilnehmeranbindung stellt ein Teillos dar. Einzelheiten zum Los G sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die georedundante Teilnehmeranbindung basiert auf einem Tripel T von Verbindungen {V1,V2,V3} (Bandbreite oder transparente, unbeleuchtete Glasfaserpaare), mit denen zwei verschiedene Teilnehmerstandorte mit zwei verschiedenen Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes und miteinander verbunden werden sollen. Alle drei Verbindungen müssen auf verschiedenen Wegen und kreuzungsfrei geführt werden. Jede Teilnehmeranbindung stellt ein Teillos dar. Einzelheiten zum Los G sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: TNA2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Über die Bundesrepublik Deutschland verteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Die Bewerber müssen der Bewerbung folgende Nachweise beifügen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß § 6 EG Abs.…
… 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren führen.
… 6 VOL/A zum Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren führen können.
- Eigenerklärung zum Eintrag ins Handelsregister oder hinsichtlich des Eintrags in ein vergleichbares Register des Staates, in dem das Unternehmen, das sich bewirbt, seinen Sitz hat, oder zum Grund des Nichtvorliegens einer Eintragung.
Alle Erklärungen sind original (kein Faksimile) und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Teilnehmer, dass er keine falschen Angaben gemacht oder falsche Erklärungen abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber müssen der Bewerbung folgende Nachweise beifügen:
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Erklärung ist original (kein Faksimile) und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
- Zum Nachweis der Eignung werden die Bewerber aufgefordert, Jahresabschlüsse und, soweit vorhanden, Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre beizufügen. Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein Jahresabschluss vorliegt, sind die Jahresabschlüsse der drei davorliegenden Jahre beizufügen. Unternehmen, die neu am Markt sind und noch nicht über eine ausreichende Anzahl an Jahresabschlüssen verfügen, fügen die bisher erstellten Jahresabschlüsse und einen Beleg über das Datum der Gründung des Unternehmens bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Zum Nachweis der Eignung werden die Bewerber aufgefordert, Jahresabschlüsse und, soweit vorhanden, Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre beizufügen. Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein Jahresabschluss vorliegt, sind die Jahresabschlüsse der drei davorliegenden Jahre beizufügen. Unternehmen, die neu am Markt sind und noch nicht über eine ausreichende Anzahl an Jahresabschlüssen verfügen, fügen die bisher erstellten Jahresabschlüsse und einen Beleg über das Datum der Gründung des Unternehmens bei.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber müssen der Bewerbung folgende Nachweise beifügen:
Beschreibung mindestens eines gleichwertigen Auftrages, den der Bewerber bereits durchgeführt hat oder gegenwärtig durchführt (Referenz).
Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- Beschreibung des Referenzprojektes
- Name des Auftraggebers
- Name und Funktion eines Ansprechpartners des Auftraggebers und seine Kontaktdaten
- Beginn und ggf. Ende des Referenzprojektes
Der DFN-Verein behält sich vor, die in den Referenzen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dazu den genannten Ansprechpartner beim angegebenen Auftraggeber zu kontaktieren.
Falls der Bewerber nicht in der Lage ist, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz zu machen, muss er auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund dafür schriftlich erläutern. Der DFN-Verein behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Werden Angaben nicht gemacht, ohne dass der Grund hierfür schriftlich erläutert wurde, wird die Referenz nicht gewertet.
Falls der Bewerber nicht in der Lage ist, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz zu machen, muss er auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund dafür schriftlich erläutern. Der DFN-Verein behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Werden Angaben nicht gemacht, ohne dass der Grund hierfür schriftlich erläutert wurde, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Angaben zum Referenzprojekt sind original (kein Faksimile) und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DFN-Verein, Alexanderplatz 1, 10178 Berlin
Frau Rülke, Herrn Piger, Frau Roth
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TNA2015
Zusätzliche Informationen
1. Bezüglich der geforderten Erklärungen und Nachweise unter III.2.), Ziffern 1. bis 3., behält sich der DFN-Verein vor, diese unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung bei Fehlen oder Unvollständigkeit innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen und Nachweise innerhalb dieser Nachfrist nicht eingereicht, kann der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Auf Anforderung des DFN-Vereins müssen Bewerber Belege zur Glaubhaftmachung der Eigenerklärungen vorlegen.
1. Bezüglich der geforderten Erklärungen und Nachweise unter III.2.), Ziffern 1. bis 3., behält sich der DFN-Verein vor, diese unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung bei Fehlen oder Unvollständigkeit innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen und Nachweise innerhalb dieser Nachfrist nicht eingereicht, kann der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Auf Anforderung des DFN-Vereins müssen Bewerber Belege zur Glaubhaftmachung der Eigenerklärungen vorlegen.
2. Der DFN-Verein behält sich vor, aus Sach- oder Verfahrensgründen diskriminierungsfrei Fristen zu ändern.
3. Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebotes werden keine Kosten erstattet.
4. Der Bewerber verpflichtet sich mit der Abforderung von Unterlagen zur vertraulichen Behandlung aller Inhalte in den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden soweit es nicht für die Angebotserstellung erforderlich ist.
4. Der Bewerber verpflichtet sich mit der Abforderung von Unterlagen zur vertraulichen Behandlung aller Inhalte in den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden soweit es nicht für die Angebotserstellung erforderlich ist.
5. Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
5. Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb müssen bei der unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle schriftlich angefordert und für den Teilnahmeantrag verwendet werden. Ausschließlich die im Teilnahmewettbewerb geforderten Unterlagen sind einzureichen.
6. Verpätet zugegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10815
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen bei der Einlegung eines Rechtsbehelfes beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit und die Präklusionsregeln des § 107 Absatz 3, Satz 1, Nummer 1-4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen bei der Einlegung eines Rechtsbehelfes beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit und die Präklusionsregeln des § 107 Absatz 3, Satz 1, Nummer 1-4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Absatz 3, Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 062-108987 (2015-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-11 📅
Name: e.discom Telekommunikation GmbH
Postanschrift: Am Kanal 4a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪