Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Gewerbegebiet Auerbach West unter Nutzung passiver Glasfaser-Infrastrukturen

Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl.

Die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. beabsichtigt im unterversorgten Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West den Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (RL DiOS) Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau passiver Infrastrukturen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., im Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West passive Glasfaser-Infrastrukturen zu errichten, die allen Netzbetreibern zur Versorgung der Anschlussnehmer diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurde bereits eine Entwurfsplanung erstellt, die von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden kann. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines oder mehrerer Netzbetreiber, der zusichert, unter Nutzung dieser passiven Glasfaser-Infrastrukturen eine zuverlässige und hochwertige Breitbandversorgung aller definierten Anschlussnehmer (privat und gewerblich) im Erschließungsgebiet zu vertretbaren Preisen nach Maßgabe der Richtlinie RL DiOS vorzunehmen. Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Die Bieter haben im Rahmen des Auswahlverfahrens die Möglichkeit, alternative Glasfaser-Infrastrukturkonzepte vorzuschlagen, welche sie benötigen, um die geforderte Breitbandversorgung zuzusichern. Errichtet werden soll die passive Glasfaser-Infrastruktur, die unter vorab festgelegter objektiver Kriterien die wirtschaftlichste Lösung zur Versorgung der Anschlussnehmer darstellt. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Grundsätzlich ist für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse der Breitbandanschluss mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 100 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Die Versorgung im Erschließungsgebiet muss für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren garantiert werden. Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-12.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-12 Auftragsbekanntmachung