Die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. beabsichtigt im unterversorgten Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West den Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (RL DiOS) Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau passiver Infrastrukturen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., im Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West passive Glasfaser-Infrastrukturen zu errichten, die allen Netzbetreibern zur Versorgung der Anschlussnehmer diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurde bereits eine Entwurfsplanung erstellt, die von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden kann. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines oder mehrerer Netzbetreiber, der zusichert, unter Nutzung dieser passiven Glasfaser-Infrastrukturen eine zuverlässige und hochwertige Breitbandversorgung aller definierten Anschlussnehmer (privat und gewerblich) im Erschließungsgebiet zu vertretbaren Preisen nach Maßgabe der Richtlinie RL DiOS vorzunehmen. Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Die Bieter haben im Rahmen des Auswahlverfahrens die Möglichkeit, alternative Glasfaser-Infrastrukturkonzepte vorzuschlagen, welche sie benötigen, um die geforderte Breitbandversorgung zuzusichern. Errichtet werden soll die passive Glasfaser-Infrastruktur, die unter vorab festgelegter objektiver Kriterien die wirtschaftlichste Lösung zur Versorgung der Anschlussnehmer darstellt. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Grundsätzlich ist für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse der Breitbandanschluss mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 100 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Die Versorgung im Erschließungsgebiet muss für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren garantiert werden. Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diensteanbieter
Menge oder Umfang:
Versorgung des Gewerbegebietes Auerbach West mit Hochgeschwindigkeitsbreitband im Betreibermodell unter Nutzung bereitgestellter passiver Glasfaser-Infrastrukturen. Wobei eine bestimmte Abnahmemenge nicht garantiert werden kann. Die Entwurfsplanung kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden.
Versorgung des Gewerbegebietes Auerbach West mit Hochgeschwindigkeitsbreitband im Betreibermodell unter Nutzung bereitgestellter passiver Glasfaser-Infrastrukturen. Wobei eine bestimmte Abnahmemenge nicht garantiert werden kann. Die Entwurfsplanung kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diensteanbieter📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl.
Postanschrift: Nicolaistr. 51
Postleitzahl: 08209
Postort: Auerbach/Vogtl.
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-auerbach.de🌏
E-Mail: kerstin.petzoldt@stadt-auerbach.de📧
Telefon: +49 3744825173📞
Fax: +49 3744212585 📠
Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
(1) im Verhandlungsergebnis Auflagen des Zuwendungsbescheides zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erfüllt werden können,
(2) im Verhandlungsergebnis die Bewilligte Zuwendung von Fördermitteln ganz oder teilweise überschritten wird. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
(1) im Verhandlungsergebnis Auflagen des Zuwendungsbescheides zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erfüllt werden können,
(2) im Verhandlungsergebnis die Bewilligte Zuwendung von Fördermitteln ganz oder teilweise überschritten wird. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. beabsichtigt im unterversorgten Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West den Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (RL DiOS) Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau passiver Infrastrukturen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., im Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West passive Glasfaser-Infrastrukturen zu errichten, die allen Netzbetreibern zur Versorgung der Anschlussnehmer diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurde bereits eine Entwurfsplanung erstellt, die von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden kann. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines oder mehrerer Netzbetreiber, der zusichert, unter Nutzung dieser passiven Glasfaser-Infrastrukturen eine zuverlässige und hochwertige Breitbandversorgung aller definierten Anschlussnehmer (privat und gewerblich) im Erschließungsgebiet zu vertretbaren Preisen nach Maßgabe der Richtlinie RL DiOS vorzunehmen. Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Die Bieter haben im Rahmen des Auswahlverfahrens die Möglichkeit, alternative Glasfaser-Infrastrukturkonzepte vorzuschlagen, welche sie benötigen, um die geforderte Breitbandversorgung zuzusichern. Errichtet werden soll die passive Glasfaser-Infrastruktur, die unter vorab festgelegter objektiver Kriterien die wirtschaftlichste Lösung zur Versorgung der Anschlussnehmer darstellt. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Grundsätzlich ist für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse der Breitbandanschluss mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 100 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Die Versorgung im Erschließungsgebiet muss für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren garantiert werden. Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. beabsichtigt im unterversorgten Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West den Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (RL DiOS) Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau passiver Infrastrukturen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., im Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Auerbach West passive Glasfaser-Infrastrukturen zu errichten, die allen Netzbetreibern zur Versorgung der Anschlussnehmer diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurde bereits eine Entwurfsplanung erstellt, die von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden kann. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines oder mehrerer Netzbetreiber, der zusichert, unter Nutzung dieser passiven Glasfaser-Infrastrukturen eine zuverlässige und hochwertige Breitbandversorgung aller definierten Anschlussnehmer (privat und gewerblich) im Erschließungsgebiet zu vertretbaren Preisen nach Maßgabe der Richtlinie RL DiOS vorzunehmen. Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Die Bieter haben im Rahmen des Auswahlverfahrens die Möglichkeit, alternative Glasfaser-Infrastrukturkonzepte vorzuschlagen, welche sie benötigen, um die geforderte Breitbandversorgung zuzusichern. Errichtet werden soll die passive Glasfaser-Infrastruktur, die unter vorab festgelegter objektiver Kriterien die wirtschaftlichste Lösung zur Versorgung der Anschlussnehmer darstellt. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Grundsätzlich ist für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse der Breitbandanschluss mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 100 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Die Versorgung im Erschließungsgebiet muss für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren garantiert werden. Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Große Kreisstadt Auerbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 6 VOL/A-EG Abs. 4, § 6 VOL/A-EG Abs. 6, § 7 VOL/A-EG Abs. 8 gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 6 VOL/A-EG Abs. 4, § 6 VOL/A-EG Abs. 6, § 7 VOL/A-EG Abs. 8 gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 VOL/A-EG Abs. 2 d) sowie zur Anzahl der Mitarbeiter (gesamt und für vergleichbare Leistungen (Netzausbau, Netzbetrieb und Dienste-Angebot für Geschäftskunden)) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 VOL/A-EG Abs. 2 d) sowie zur Anzahl der Mitarbeiter (gesamt und für vergleichbare Leistungen (Netzausbau, Netzbetrieb und Dienste-Angebot für Geschäftskunden)) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 VOL/A-EG Abs. 3 a) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. In der Eigenerklärung werden Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Projekten im Bereich Netzausbau, Netzbetrieb, Dienste-Angebot für Geschäftskunden und Bereitstellung von Vorleistungsprodukten verlangt. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 VOL/A-EG Abs. 3 a) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. In der Eigenerklärung werden Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Projekten im Bereich Netzausbau, Netzbetrieb, Dienste-Angebot für Geschäftskunden und Bereitstellung von Vorleistungsprodukten verlangt. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz über mit der ausgeschriebenen Leistung erbrachte vergleichbare Leistungen, insbesondere im Bereich Netzausbau, Netzbetrieb, Dienste-Angebot für Geschäftskunden und Bereitstellung von Vorleistungsprodukten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Angebote der Betreiber müssen Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen umfassen. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Nutzungssvertrag und unter Berücksichtigung der Richtlinie RL DiOS ergeben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Angebote der Betreiber müssen Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen umfassen. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Nutzungssvertrag und unter Berücksichtigung der Richtlinie RL DiOS ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nur die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist unzulässig. Sofern sich Bewerbergemeinschaften im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beteiligen, müssen sie schon im Teilnahmeantrag jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Zuwendungsvertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Nur die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist unzulässig. Sofern sich Bewerbergemeinschaften im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beteiligen, müssen sie schon im Teilnahmeantrag jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Zuwendungsvertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die besonderen Bedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Nutzungsvertrag ergeben. Die besonderen Bedingungen werden sich zudem aus der Richtlinie RL DiOS inklusive darin benannter europarechtlicher Vorgaben und EU-Leitlinien und dazu ergehenden bundesrechtlichen Förderbestimmungen sowie der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ergeben.
Die besonderen Bedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Nutzungsvertrag ergeben. Die besonderen Bedingungen werden sich zudem aus der Richtlinie RL DiOS inklusive darin benannter europarechtlicher Vorgaben und EU-Leitlinien und dazu ergehenden bundesrechtlichen Förderbestimmungen sowie der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ergeben.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit der Breitbandversorgung (Kosten der Errichtung der passiven Glasfaser-Infrastrukturen, Erträge für die Nutzung der passiven Glasfaser-Infrastrukturen) (27)
2. Vom Betreiber zugesicherte Endabnehmerpreise für die Anschlussnehmer (26)
3. Art und Weise der Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) (24)
4. Zuverlässigkeit, Hochwertigkeit und Zukunftssicherheit (z. B. Langlebigkeit und Upgrade-Fähigkeit) der technischen Lösung (23)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Auerbach
Frau Kerstin Petzoldt
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
(1) im Verhandlungsergebnis Auflagen des Zuwendungsbescheides zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erfüllt werden können,
(2) im Verhandlungsergebnis die Bewilligte Zuwendung von Fördermitteln ganz oder teilweise überschritten wird. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
(2) im Verhandlungsergebnis die Bewilligte Zuwendung von Fördermitteln ganz oder teilweise überschritten wird. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Leipzig, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de/🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften und Vergabegrundsätze müssen unverzüglich gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. er Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften und Vergabegrundsätze müssen unverzüglich gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. er Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.