Ausbau Füger- und Weipertstraße

Stadt Heilbronn – Amt für Straßenwesen

Tief-, Straßenbau- und Markierungsarbeiten, Brückenbauarbeiten, Stahl- und Stahlbetonarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-09 Auftragsbekanntmachung
2015-08-17 Ergänzende Angaben
2016-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Frostschutzschicht: 12 995 m²; Schottertragschicht: 5 950 t; Asphalttragschicht: 24 600 m²; Asphaltbinderschicht: 35 850 m²; Asphaltdeckschicht: 39 800 m²; Stahlbau: 275 t; Bohrpfähle: 150 m; Bohrpfahlwand: 650 m²; Stahlbeton: 1 570 m³.10 236 000
Gesamtwert des Auftrags: 10 236 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Amt für Straßenwesen
Postanschrift: Cäcilienstr.49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: alexander.tremmel@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131562498 📞
Fax: +49 7131563179 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 133-244758
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Gem. § 13 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ist ausschließlich die digitale Angebotsabgabe mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur bei der in Anhang A Ziffer III. genannten Stelle zugelassen. Bieteranfragen sind ebenfalls ausschließlich über die in Anhang A Ziffer III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Stelle einzureichen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tief-, Straßenbau- und Markierungsarbeiten, Brückenbauarbeiten, Stahl- und Stahlbetonarbeiten.
Menge oder Umfang:
Frostschutzschicht: 12 995 m²; Schottertragschicht: 5 950 t; Asphalttragschicht: 24 600 m²; Asphaltbinderschicht: 35 850 m²; Asphaltdeckschicht: 39 800 m²; Stahlbau: 275 t; Bohrpfähle: 150 m; Bohrpfahlwand: 650 m²; Stahlbeton: 1 570 m³.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über Eintrag in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle;
— Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ( Bescheinigung des zuständigten Versicherungsträgers, bei ausländischen Bewerbern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers);
— für ausländische Bewerber: gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes entsprechend dem deutschen Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Eigenerklärung (nach beil. Formblatt) darüber
• ob ein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtzeitig bestätigt wurde,
• ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
• dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
• dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
• dass der AN in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2. 500 EUR belegt worden ist,
Mehr anzeigen
• dass keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten begangen wurden,
Mehr anzeigen
• dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind,
• dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle o. a. Nachweise im Angebotsschreiben ihre Registriernummer beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen angeben.
— Verpflichtungserklärung (nach beil. Formblatt) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) mit dem Inhalt, dass
• den Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist,
Mehr anzeigen
• die Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR (brutto) pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt),
Mehr anzeigen
• bei Leistungen, die nicht unter Buchstabe a) erfasst werden, den Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird,
• der Unternehmer sich von einem von ihm beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lässt wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlegt,
Mehr anzeigen
• der Unternehmer sicherstellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
— Erklärung (nach beil. Formblatt) zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 (Folgende Produkte sind von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen: Sportartikel und Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine, Produkte aus Holz, Agrarprodukte und Blumen, Elektronische Bauteile und Produkte), dass
Mehr anzeigen
• entweder keines der im Leistungsverzeichnis angebotenen und ggf. unter die o. a. Kategorie fallenden Produkte und auch keine Produktteile in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden, oder, dass
• für im Leistungsverzeichnis unter die o. a. Kategorie fallenden Produkte oder Produktteile, die auch in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden,
• eine unabhängige Zertifizierung (z. B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) beigefügt ist, die bestätigt, dass das Produkt/die Produkte(teile) nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurden,
Mehr anzeigen
• keine entsprechende Zertifizierung vorlegt werden kann, aber versichert wird, dass das Produkt/die Produkte(teile) ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO – Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurden,
• weder eine entsprechende Zertifizierung vorlegt noch obenstehende Versicherung abgeben werden kann, jedoch erklärt wird, dass die Lieferanten und deren Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben und entsprechende Selbstverpflichtungserklärungen oder Verhaltenskodizes, soweit möglich, beiliegen.
Mehr anzeigen
— Erklärung (nach beil. Formblatt) zur Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltig bewirtschafteten und zertifizierten Beständen (Holzprodukte sind Rohholz sowie Halb- und Fertigwaren der Forstwirtschaft und des produzierenden Gewerbes (Be- und Verarbeitung), bei denen Holz allein oder als wesentlichste Werkstoffgruppe in Kombination mit anderen Werkstoffen (z.B. Kunststoffen) verwendet wird. Es gilt das amtliche Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes ohne Papier und Papierprodukte) darüber, dass
Mehr anzeigen
• die ggf. im Leistungsverzeichnis angebotenen Holzprodukte nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen und ein entsprechendes Zertifikat von FSC, PEFC oder ein vergleichbare Zertifikat bzw. ein Einzelnachweis, die nach Prüfung durch die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft in Hamburg und dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn zugelassen sind, beigefügt sind oder
Mehr anzeigen
• ein entsprechendes Zertifikat nicht vorlegt werden kann, jedoch versichert wird, dass die ggf. im Leistungsverzeichnis angebotenen Holzprodukte in Übereinstimmung mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC produziert wurden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Tabellarische Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Aufstellung kann auch einzelne Maßnahmen einhalten, die nur mit Teilen der ausgeschriebenen Gesamtmaßnahme vergleichbar sind, sofern insgesamt das volle Aufgabenspektrum vergleichbar abgebildet ist.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Tabellarische Aufstellung (Angabe von Maßnahme, Auftraggeber, Kosten, Ansprechpartner mit Tel./Mail-Adresse) über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind. Die Aufstellung kann auch einzelne Maßnahmen einhalten, die nur mit Teilen der ausgeschriebenen Gesamtmaßnahme vergleichbar sind, sofern insgesamt das volle Aufgabenspektrum vergleichbar abgebildet ist;
Mehr anzeigen
— Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Tabellarische Aufstellung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung;
— Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern nach beil. Formblatt;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft nach beil. Formblatt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme (brutto) für die Gewährleistung.
Mehr anzeigen
Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, statt dessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 6 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den Projektbezogenen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform verlangt.
Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-20 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungsamt, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und/oder ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Heilbronn – Amt für Straßenwesen
Herrn Tremmel
URL der Teilnahme: http://subreport.de/E53483897 🌏
Name: Subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen können bei Eingabe der u. a. Internet-Adresse direkt abgerufen werden
Telefon: +49 221985780 📞
E-Mail: info@subreport.de 📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E53483897 🌏
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen müssen bei der u. a. Internet-Adresse direkt elektronisch abgegeben werden
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E53483897 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL der Dokumente: http://subreport.de/E53483897 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-16 📅
Datum des Endes: 2017-06-17 📅
Zusätzliche Informationen
Gem. § 13 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ist ausschließlich die digitale Angebotsabgabe mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur bei der in Anhang A Ziffer III. genannten Stelle zugelassen.
Bieteranfragen sind ebenfalls ausschließlich über die in Anhang A Ziffer III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Stelle einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 101 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachungwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 107 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 133-244758 (2015-07-09)
Ergänzende Angaben (2015-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 160-293163
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 133-244758
ABl. S-Ausgabe: 160
Quelle: OJS 2015/S 160-293163 (2015-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 552 351,11 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Cäcilienstraße 49
Kontakt
Telefon: +49 7131/56/2498 📞
Fax: +49 7131/56/3179 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 042-068779
ABl. S-Ausgabe: 42

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-08 📅
Name: ARGE Füger-/Weipertstraße Heilbronn
Postanschrift: Am Bahnhof 45-47
Postort: Waldenburg
Postleitzahl: 74638
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl: 76247
Name: S. o. VI.3.1)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 b GWB (Unwirksamkeit).
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat, oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen amVergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß ineinem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 042-068779 (2016-02-25)