Ausführung von Briefdienstleistungen für Justizbehörden in Oberfranken

Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg

Ausführung von Briefpostdiensten (ohne Zustellungen gemäß § 33 Postgesetz) für Justizbehörden in Oberfranken. Die Briefe sind weltweit zuzustellen. Der weit überwiegende Teil entfällt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Auftrag umfasst die Abholung bei 13 Postabholstellen (Los 1: 1 Abholstelle, Los 2: 12 Abholstellen), den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm an den jeweils benannten Adressaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-06 Auftragsbekanntmachung
2016-04-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang: 8 514 800 Briefsendungen (jährlich ca. 2 128 700 Briefsendungen x 4 Jahre).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg
Postanschrift: Wilhelmsplatz 1
Postleitzahl: 96047
Postort: Bamberg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@olg-ba.bayern.de 📧
Telefon: +49 9518331201 📞
Fax: +49 9518331230 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 218-398188
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Briefpostdiensten (ohne Zustellungen gemäß § 33 Postgesetz) für Justizbehörden in Oberfranken. Die Briefe sind weltweit zuzustellen. Der weit überwiegende Teil entfällt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Auftrag umfasst die Abholung bei 13 Postabholstellen (Los 1: 1 Abholstelle, Los 2: 12 Abholstellen), den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm an den jeweils benannten Adressaten.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Amtsgericht Coburg (Postabholstelle c/o AKDB Bayreuth)
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Briefpostdiensten (ohne Zustellungen gemäß § 33 Postgesetz) für das Amtsgericht Coburg. Die Briefe sind weltweit zuzustellen. Der weit überwiegende Teil entfällt auf das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland.Der Auftrag umfasst die Abholung bei der AKDB Bayreuth, Christian-Ritter-von-Langheinrich-Str. 12, 95448 Bayreuth, den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm an den jeweils benannten Adressaten.
Deutschland.
Der Auftrag umfasst die Abholung bei der AKDB Bayreuth, Christian-Ritter-von-Langheinrich-Str. 12, 95448 Bayreuth, den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm an den jeweils benannten Adressaten.
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Menge oder Umfang: Ca. 2 761 600 Briefsendungen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Briefsendungen für Standardbriefe, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzustellen sind, sind nach Leitregionen sortiert.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übrige Justizbehörden (ohne Amtsgericht Coburg – Postabholstelle c/o AKDB Bayreuth)
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Briefpostdiensten (ohne Zustellungen gemäß § 33 Postgesetz) für Justizbehörden in Oberfranken. Die Briefe sind weltweit zuzustellen. Der weit überwiegende Teil entfällt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.Der Auftrag umfasst die Abholung bei 12 Dienststellen in Oberfranken, den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm an den jeweils benannten Adressaten.
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Der Auftrag umfasst die Abholung bei 12 Dienststellen in Oberfranken, den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm an den jeweils benannten Adressaten.
Menge oder Umfang: 5 753 200 Briefsendungen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die Briefsendungen sind unsortiert.
Es werden Varianten akzeptiert
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: OLG BA 1420 - II/90 - 509/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regierungsbezirk Oberfranken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung im Herkunftsland des Unternehmens nachgekommen ist, kein Insolvenzverfahren anhängig ist, sich die Firma nicht in Liquidation befindet und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
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2) Erklärung zu Straf- und Bußgeldverfahren.
3) Erklärung, dass der Bieter sowie ggf. sämtliche Unterauftragnehmer, die für die Durchführung der Dienstleistung die gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt bzw. besitzen und auf Aufforderung durch den Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können.
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4) Erklärung, ob für die Durchführung des Auftrages eine Entgeltgenehmigung erforderlich ist und gegebenenfalls, inwieweit diese vorliegt bzw. beantragt ist.
5) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in Kopie).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6) Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
7) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung.
8) Soweit eine Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 11 b) Umsatzsteuergesetz geltend gemacht wird: Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern, aus der sich die Verpflichtung ergibt, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen nach § 4 Nr. 11 b) Umsatzsteuergesetz anzubieten (in Kopie).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
9) Vorlage der Referenzliste (mindestens 3 Referenzen) mit Angabe der Ansprechpartner.
10) In einem Firmenprofil ist die fachliche und technische Leistungsfähigkeit darzulegen. Die Darstellung soll auf maximal 10 DIN A 4 Seiten insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Daten enthalten:
— Organisationsstruktur;
— Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Mitarbeiter;
— Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Zusteller;
— Angaben über ggf. erforderliche Neueinstellungen bei Übernahme des Auftrages;
— Angaben über Sortieranlagen mit Kapazitätsangaben;
— Angaben zum Umfang des Fuhrparks (Anzahl, Art der Fahrzeuge);
— Angaben zur ggf. erforderlichen Erweiterung der bestehenden technischen Ausrüstung oder des Fuhrparks;
— Maßnahmen zum Datenschutz (Zugang zu Betriebsstätten, Datenschutz während des Transports);
— Beschreibung der beabsichtigten Erledigung einer Briefzustellung vom Amtsgericht Kulmbach mit einem Adressaten in Bamberg und einem Adressaten in Kiel. Dabei ist davon auszugehen, dass die Briefe beim Amtsgericht Kulmbach um 15:00 Uhr abgeholt werden können;
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— Maßnahmen bei Ausfall von Personal oder Ausrüstung;
— Zugang zu innenliegenden Briefkästen bei Mehrfamilienhäusern.
Mengenangaben zum Personal und zur Ausrüstung können auf die für den konkreten Auftrag zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Mittel beschränkt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Verdingungsunterlagen (siehe Ziffer 10 der Vertragsbedingungen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-11 📅
Öffnungsort: Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Raum 3.130.
Ort des Eröffnungstermins: Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Raum 3.130.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
Thomas Bender
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OLG BA 1420 - II/90 - 509/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabestelle Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606 91511 Ansbach Deutschland Hausanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 108 GWB (Form) lautet:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Wiederkehrender Auftrag
1.11.2019.
Quelle: OJS 2015/S 218-398188 (2015-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 851 655,73 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 951833-1201 📞
Fax: +49 951833-1230 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 071-124594
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 218-398188
ABl. S-Ausgabe: 71

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erster Zustellversuch am auf den Tag der Abholung folgenden Werktag (15)
2. Qualiltätssicherung (30)
3. Laufzeitkontrollen (10)
4. Abrechnung/Frankierung/Absenderklischee (15)
5. Reklamationskonzept (20)
6. Umweltschutz (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-08 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Str. 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1
Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2016/S 071-124594 (2016-04-07)