Auslagerung der Kreditbearbeitung im Krisenfall einer Bank

KfW

Die KfW wird im Zuge dieses Vergabeverfahrens einen externen Dienstleister beauftragen, der im Krisen-/ Insolvenzfall einer Durchleitungsbank die Verwaltung der an die KfW sicherungshalber abgetretenen Kreditportfolien übernimmt. Hierzu führt die KfW ein Vergabeverfahren in Gestalt eines Verhandlungsverfahrens mit vorangehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch (§ 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL(A)).
In der heutigen Zeit ist nicht auszuschließen, dass eine deutsche Bank von spürbarer Größenordnung insolvent wird. Dies zeigt sich unter anderem an der aktuellen Diskussion um die Neuordnung des regulatorischen Rahmens für Banken und ein spezielles Bankeninsolvenzrecht.
In einer Vielzahl ihrer Förderprogramme gewährt die KfW Kredite nicht unmittelbar an die Endkreditnehmer, sondern über Kreditinstitute (Durchleitungsbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig und teilweise die Haftung übernehmen. Für die KfW stellt sich im Fall einer Bankeninsolvenz/Bankenkrise die Frage der weiteren Verwaltung der an die Durchleitungsbank ausgereichten Förderkredite (Durchleitungsdarlehen). Die Eigenverwaltung großer Darlehensportfolien wird derzeit system- und kapazitätsbedingt nicht durch die KfW selbst betrieben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die KfW, einen externen Dienstleister mit der Verwaltung der Kreditportfolien im Krisenfall zu beauftragen.
Im Sinne der Krisenprävention soll die Kooperation mit dem zu beauftragenden externen Dienstleister bereits heute, im Vorfeld möglicher akuter Krisen, beginnen. Dabei hat die Kooperation den Charakter einer Versicherungslösung und umfasst als solche das Versprechen und die Bereitschaft des Dienstleisters, im Krisen-/Insolvenzfall einer Durchleitungsbank ein an die KfW sicherungshalber abgetretenes gemischtes Kreditportfolio (wohnwirtschaftliche und gewerbliche Darlehen) innerhalb einer angemessenen Frist zur Verwaltung zu übernehmen. Hierzu wird die KfW mit dem erfolgreichen Bieter einen Retainer-Vertrag/ Servicer-Rahmenvertrag schließen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Für seine permanente Bereitschaft, innerhalb der vereinbarten Frist ein oder mehrere Darlehensportfolien mit einem definierten Umfang (einige Hundert bis 200 000 Darlehen je Portfolio) im Krisenfall zur Verwaltung und Bearbeitung zu übernehmen, erhält der Dienstleister von der KfW eine laufende Gebühr. Dabei übernimmt der zu beauftragende Dienstleister im Krisenfall die operative Funktion der insolventen Durchleitungsbank, nicht aber die Risiken aus dem Kreditportfolio.
Die weiteren Einzelheiten des Auftragsgegenstands, einschließlich einer ausführlichen Leistungsbeschreibung, werden den Bietern im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt werden den Bietern auch die maßgeblichen Vertragsentwürfe überlassen sowie die zu beachtenden (Mindest-)Anforderungen mitgeteilt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-01.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-01 Auftragsbekanntmachung