Die KfW wird im Zuge dieses Vergabeverfahrens einen externen Dienstleister beauftragen, der im Krisen-/ Insolvenzfall einer Durchleitungsbank die Verwaltung der an die KfW sicherungshalber abgetretenen Kreditportfolien übernimmt. Hierzu führt die KfW ein Vergabeverfahren in Gestalt eines Verhandlungsverfahrens mit vorangehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch (§ 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL(A)). In der heutigen Zeit ist nicht auszuschließen, dass eine deutsche Bank von spürbarer Größenordnung insolvent wird. Dies zeigt sich unter anderem an der aktuellen Diskussion um die Neuordnung des regulatorischen Rahmens für Banken und ein spezielles Bankeninsolvenzrecht. In einer Vielzahl ihrer Förderprogramme gewährt die KfW Kredite nicht unmittelbar an die Endkreditnehmer, sondern über Kreditinstitute (Durchleitungsbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig und teilweise die Haftung übernehmen. Für die KfW stellt sich im Fall einer Bankeninsolvenz/Bankenkrise die Frage der weiteren Verwaltung der an die Durchleitungsbank ausgereichten Förderkredite (Durchleitungsdarlehen). Die Eigenverwaltung großer Darlehensportfolien wird derzeit system- und kapazitätsbedingt nicht durch die KfW selbst betrieben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die KfW, einen externen Dienstleister mit der Verwaltung der Kreditportfolien im Krisenfall zu beauftragen. Im Sinne der Krisenprävention soll die Kooperation mit dem zu beauftragenden externen Dienstleister bereits heute, im Vorfeld möglicher akuter Krisen, beginnen. Dabei hat die Kooperation den Charakter einer Versicherungslösung und umfasst als solche das Versprechen und die Bereitschaft des Dienstleisters, im Krisen-/Insolvenzfall einer Durchleitungsbank ein an die KfW sicherungshalber abgetretenes gemischtes Kreditportfolio (wohnwirtschaftliche und gewerbliche Darlehen) innerhalb einer angemessenen Frist zur Verwaltung zu übernehmen. Hierzu wird die KfW mit dem erfolgreichen Bieter einen Retainer-Vertrag/ Servicer-Rahmenvertrag schließen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Für seine permanente Bereitschaft, innerhalb der vereinbarten Frist ein oder mehrere Darlehensportfolien mit einem definierten Umfang (einige Hundert bis 200 000 Darlehen je Portfolio) im Krisenfall zur Verwaltung und Bearbeitung zu übernehmen, erhält der Dienstleister von der KfW eine laufende Gebühr. Dabei übernimmt der zu beauftragende Dienstleister im Krisenfall die operative Funktion der insolventen Durchleitungsbank, nicht aber die Risiken aus dem Kreditportfolio. Die weiteren Einzelheiten des Auftragsgegenstands, einschließlich einer ausführlichen Leistungsbeschreibung, werden den Bietern im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt werden den Bietern auch die maßgeblichen Vertragsentwürfe überlassen sowie die zu beachtenden (Mindest-)Anforderungen mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-01.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pensionsfonds-Anlageverwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pensionsfonds-Anlageverwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: kfw-kreditbearbeitung@taylorwessing.com📧
1. Sie können die Teilnahmeunterlage per E-Mail unter kfw-kreditbearbeitung@taylorwessing.com anfordern. Die Teilnahmeunterlage enthält insbesondere Informationen zu dem Teilnahmeantrag sowie die zu verwendenden Formulare.
2. Der Teilnahmeantrag ist als ausgedrucktes Dokument in dreifacher Ausfertigung einzureichen (ein Original und zwei identische Kopien). Das Original soll in gebundener Form (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) eingereicht und als solches gekennzeichnet sein. Auch die zwei identischen Kopien sind als solche zu kennzeichnen.
Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie der ausgedruckten Form ist allein das ausgedruckte Original maßgeblich.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der KfW zur Verfügung gestellten Formulare zwingend zu verwenden. Diese Formulare werden von der KfW ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt.
3. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Versandumschlag einzureichen, der mit dem beigefügten Kennzettel zu kennzeichnen ist (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A).
1. Sie können die Teilnahmeunterlage per E-Mail unter kfw-kreditbearbeitung@taylorwessing.com anfordern. Die Teilnahmeunterlage enthält insbesondere Informationen zu dem Teilnahmeantrag sowie die zu verwendenden Formulare.
2. Der Teilnahmeantrag ist als ausgedrucktes Dokument in dreifacher Ausfertigung einzureichen (ein Original und zwei identische Kopien). Das Original soll in gebundener Form (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) eingereicht und als solches gekennzeichnet sein. Auch die zwei identischen Kopien sind als solche zu kennzeichnen.
Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie der ausgedruckten Form ist allein das ausgedruckte Original maßgeblich.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der KfW zur Verfügung gestellten Formulare zwingend zu verwenden. Diese Formulare werden von der KfW ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt.
3. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Versandumschlag einzureichen, der mit dem beigefügten Kennzettel zu kennzeichnen ist (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW wird im Zuge dieses Vergabeverfahrens einen externen Dienstleister beauftragen, der im Krisen-/ Insolvenzfall einer Durchleitungsbank die Verwaltung der an die KfW sicherungshalber abgetretenen Kreditportfolien übernimmt. Hierzu führt die KfW ein Vergabeverfahren in Gestalt eines Verhandlungsverfahrens mit vorangehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch (§ 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL(A)).
Die KfW wird im Zuge dieses Vergabeverfahrens einen externen Dienstleister beauftragen, der im Krisen-/ Insolvenzfall einer Durchleitungsbank die Verwaltung der an die KfW sicherungshalber abgetretenen Kreditportfolien übernimmt. Hierzu führt die KfW ein Vergabeverfahren in Gestalt eines Verhandlungsverfahrens mit vorangehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch (§ 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL(A)).
In der heutigen Zeit ist nicht auszuschließen, dass eine deutsche Bank von spürbarer Größenordnung insolvent wird. Dies zeigt sich unter anderem an der aktuellen Diskussion um die Neuordnung des regulatorischen Rahmens für Banken und ein spezielles Bankeninsolvenzrecht.
In der heutigen Zeit ist nicht auszuschließen, dass eine deutsche Bank von spürbarer Größenordnung insolvent wird. Dies zeigt sich unter anderem an der aktuellen Diskussion um die Neuordnung des regulatorischen Rahmens für Banken und ein spezielles Bankeninsolvenzrecht.
In einer Vielzahl ihrer Förderprogramme gewährt die KfW Kredite nicht unmittelbar an die Endkreditnehmer, sondern über Kreditinstitute (Durchleitungsbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig und teilweise die Haftung übernehmen. Für die KfW stellt sich im Fall einer Bankeninsolvenz/Bankenkrise die Frage der weiteren Verwaltung der an die Durchleitungsbank ausgereichten Förderkredite (Durchleitungsdarlehen). Die Eigenverwaltung großer Darlehensportfolien wird derzeit system- und kapazitätsbedingt nicht durch die KfW selbst betrieben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die KfW, einen externen Dienstleister mit der Verwaltung der Kreditportfolien im Krisenfall zu beauftragen.
In einer Vielzahl ihrer Förderprogramme gewährt die KfW Kredite nicht unmittelbar an die Endkreditnehmer, sondern über Kreditinstitute (Durchleitungsbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig und teilweise die Haftung übernehmen. Für die KfW stellt sich im Fall einer Bankeninsolvenz/Bankenkrise die Frage der weiteren Verwaltung der an die Durchleitungsbank ausgereichten Förderkredite (Durchleitungsdarlehen). Die Eigenverwaltung großer Darlehensportfolien wird derzeit system- und kapazitätsbedingt nicht durch die KfW selbst betrieben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die KfW, einen externen Dienstleister mit der Verwaltung der Kreditportfolien im Krisenfall zu beauftragen.
Im Sinne der Krisenprävention soll die Kooperation mit dem zu beauftragenden externen Dienstleister bereits heute, im Vorfeld möglicher akuter Krisen, beginnen. Dabei hat die Kooperation den Charakter einer Versicherungslösung und umfasst als solche das Versprechen und die Bereitschaft des Dienstleisters, im Krisen-/Insolvenzfall einer Durchleitungsbank ein an die KfW sicherungshalber abgetretenes gemischtes Kreditportfolio (wohnwirtschaftliche und gewerbliche Darlehen) innerhalb einer angemessenen Frist zur Verwaltung zu übernehmen. Hierzu wird die KfW mit dem erfolgreichen Bieter einen Retainer-Vertrag/ Servicer-Rahmenvertrag schließen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Für seine permanente Bereitschaft, innerhalb der vereinbarten Frist ein oder mehrere Darlehensportfolien mit einem definierten Umfang (einige Hundert bis 200 000 Darlehen je Portfolio) im Krisenfall zur Verwaltung und Bearbeitung zu übernehmen, erhält der Dienstleister von der KfW eine laufende Gebühr. Dabei übernimmt der zu beauftragende Dienstleister im Krisenfall die operative Funktion der insolventen Durchleitungsbank, nicht aber die Risiken aus dem Kreditportfolio.
Im Sinne der Krisenprävention soll die Kooperation mit dem zu beauftragenden externen Dienstleister bereits heute, im Vorfeld möglicher akuter Krisen, beginnen. Dabei hat die Kooperation den Charakter einer Versicherungslösung und umfasst als solche das Versprechen und die Bereitschaft des Dienstleisters, im Krisen-/Insolvenzfall einer Durchleitungsbank ein an die KfW sicherungshalber abgetretenes gemischtes Kreditportfolio (wohnwirtschaftliche und gewerbliche Darlehen) innerhalb einer angemessenen Frist zur Verwaltung zu übernehmen. Hierzu wird die KfW mit dem erfolgreichen Bieter einen Retainer-Vertrag/ Servicer-Rahmenvertrag schließen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Für seine permanente Bereitschaft, innerhalb der vereinbarten Frist ein oder mehrere Darlehensportfolien mit einem definierten Umfang (einige Hundert bis 200 000 Darlehen je Portfolio) im Krisenfall zur Verwaltung und Bearbeitung zu übernehmen, erhält der Dienstleister von der KfW eine laufende Gebühr. Dabei übernimmt der zu beauftragende Dienstleister im Krisenfall die operative Funktion der insolventen Durchleitungsbank, nicht aber die Risiken aus dem Kreditportfolio.
Die weiteren Einzelheiten des Auftragsgegenstands, einschließlich einer ausführlichen Leistungsbeschreibung, werden den Bietern im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt werden den Bietern auch die maßgeblichen Vertragsentwürfe überlassen sowie die zu beachtenden (Mindest-)Anforderungen mitgeteilt.
Die weiteren Einzelheiten des Auftragsgegenstands, einschließlich einer ausführlichen Leistungsbeschreibung, werden den Bietern im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt werden den Bietern auch die maßgeblichen Vertragsentwürfe überlassen sowie die zu beachtenden (Mindest-)Anforderungen mitgeteilt.
Referenznummer: VSt.-Nr. 80/15
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: SA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Erklärungen sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachfolgenden Erklärungen von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Beruft sich ein Einzelbewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/ oder zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), hat jedes dieser Unternehmen alle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich seiner Zuverlässigkeit abzugeben.
Beruft sich ein Einzelbewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/ oder zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), hat jedes dieser Unternehmen alle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich seiner Zuverlässigkeit abzugeben.
Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung.
Der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags,
1.) – dass er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a) VOL/A) bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a) VOL/A) bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
— sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht ein-gestellt hat (§ 6 EG Abs. 6 lit. b) VOL/A) bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren, vergleichbar sind,
— sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht ein-gestellt hat (§ 6 EG Abs. 6 lit. b) VOL/A) bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren, vergleichbar sind,
— er nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A),
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 6 EG Abs. 6 lit. d) VOL/A),
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf sei-ne Eignung abgegeben hat(§ 6 EG Abs. 6 lit. e) VOL/A),
— bei ihm kein Ausschlussgrund wegen Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er weder Amtsträgern noch für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 2 500 EUR bestraft wurde,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 2 500 EUR bestraft wurde,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zwei-tausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zwei-tausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
2. Handelsregisterauszug:
Nur auf gesonderte Anforderung der KfW hat der Einzelbewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Einzelbewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ansässig ist, einzureichen. Eine Kopie ist ausrechend. Die Kopie darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter sein als drei Monate.
Nur auf gesonderte Anforderung der KfW hat der Einzelbewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Einzelbewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ansässig ist, einzureichen. Eine Kopie ist ausrechend. Die Kopie darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter sein als drei Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgende Angabe ist von jedem Bewerber einzureichen. Dabei muss die nachfolgende Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Es reicht insoweit aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgende Angabe ist von jedem Bewerber einzureichen. Dabei muss die nachfolgende Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Es reicht insoweit aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
— Angabe der Nettojahresgesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014) mit der gesamten Geschäftstätigkeit.
— Angabe der Nettojahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014) mit vergleichbaren Leistungen im Bereich der Kreditbearbeitung.
— Angabe der Zahl der Mitarbeiter für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Angaben sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Erklärungen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden; es reicht aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) vom Bewerber und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Die nachfolgenden Angaben sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Erklärungen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden; es reicht aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) vom Bewerber und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft.
Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft.
Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung.
Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
a) Rechtsform,
b) Sitz,
c) Tag der Gründung,
d) Beschreibung der Unternehmensorganisation und Angaben zu Kooperationen mit Unternehmen im Bereich Kreditbearbeitung,
e) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der gesamten Geschäftstätigkeit,
f) Art und Umfang der Geschäftstätigkeit im Bereich Kreditbearbeitung.
2. Referenzleistungen
a) Anforderungen an die Anzahl der Referenzen:
— Es sind mindestens 2 Referenzleistungen vorzulegen, die den gestellten Mindestanforderungen genügen und eine aussagekräftige Beschreibung der Leistung enthalten.
— Einzelbewerber müssen die geforderte Anzahl von 2 Referenzleistungen alleine vorweisen, während es bei Bewerbergemeinschaften ausreicht, wenn deren Mitglieder zusammen 2 Referenzleistungen angeben.
— Sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften können die insgesamt 2 Referenzen auch unter Einbeziehung von anderen Unternehmen (Nachunternehmer, verbundenes Unternehmen) angeben.
— Bewerbern ist es gestattet, ihrem Teilnahmeantrag mehr Referenzleistungen als gefordert beizufügen. Zusätzliche Referenzen werden allerdings nur dann anerkannt, wenn ihre Darstellung nach dem von der KfW vorgegebenen Muster erfolgt. Vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung – insbesondere des OLG Düsseldorf – werden bei der Prüfung, ob der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich geeignet erscheint, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, alle durch ihn eingereichten Referenzen berücksichtigt.
— Bewerbern ist es gestattet, ihrem Teilnahmeantrag mehr Referenzleistungen als gefordert beizufügen. Zusätzliche Referenzen werden allerdings nur dann anerkannt, wenn ihre Darstellung nach dem von der KfW vorgegebenen Muster erfolgt. Vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung – insbesondere des OLG Düsseldorf – werden bei der Prüfung, ob der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich geeignet erscheint, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, alle durch ihn eingereichten Referenzen berücksichtigt.
— Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nicht mindestens zwei wertungsfähige Referenzen vorlegen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht; sie werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
— Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nicht mindestens zwei wertungsfähige Referenzen vorlegen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht; sie werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
b) Anforderungen an den Inhalt der Referenzen (vgl. diesbezüglich auch die „Mindestanforderungen an die Referenzleistungen“): Der Auftraggeber stellt zur Angabe der Referenzen ein Formular zur Verfügung. Dort sind folgende Angaben zu den Referenzen einzutragen:
b) Anforderungen an den Inhalt der Referenzen (vgl. diesbezüglich auch die „Mindestanforderungen an die Referenzleistungen“): Der Auftraggeber stellt zur Angabe der Referenzen ein Formular zur Verfügung. Dort sind folgende Angaben zu den Referenzen einzutragen:
— Projektbezeichnung der Referenz,
— Angaben dazu, wer die Referenzleistung ausgeführt hat,
— Namentliche Benennung des Auftraggebers (Referenzkunden),
— Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Referenzkunden)
— Branchenzugehörigkeit des Auftraggebers (Bank, Privatbank, Ankäufer von Darlehensportfolien, Finanzierungsdienstleistungsunternehmen, Sonstige),
— Leistungszeitraum (Beginn und Ende; Die Referenzleistung muss im Jahr 2012 oder später erbracht worden sein),
— Beschreibung der Leistung (konkrete Aufgaben/Tätigkeiten, z. B. Durchführung von Bonitätsanalyse i. S. e. Folgebe-wertung von gewerblichen Darlehen; Verwaltung von Kreditsicherheiten; Darlehensbuchhaltung; Standardisierter Forderungseinzug)/ ggf. Angabe des Zeitfensters, in welchem Darlehensportfoliomigration erfolgte/ Angabe zur Art des verwalteten Darlehensportfolios (gemischtes Portfolio; Portfolio mit wohnwirtschaftlichem/ gewerblichem Darlehen)/ Angabe des Nominalwertes des verwalteten Darlehensportfolios (Portfoliogröße)/Angabe der Anzahl von Einzeldarlehen des verwalteten Darlehensportfolios.
— Beschreibung der Leistung (konkrete Aufgaben/Tätigkeiten, z. B. Durchführung von Bonitätsanalyse i. S. e. Folgebe-wertung von gewerblichen Darlehen; Verwaltung von Kreditsicherheiten; Darlehensbuchhaltung; Standardisierter Forderungseinzug)/ ggf. Angabe des Zeitfensters, in welchem Darlehensportfoliomigration erfolgte/ Angabe zur Art des verwalteten Darlehensportfolios (gemischtes Portfolio; Portfolio mit wohnwirtschaftlichem/ gewerblichem Darlehen)/ Angabe des Nominalwertes des verwalteten Darlehensportfolios (Portfoliogröße)/Angabe der Anzahl von Einzeldarlehen des verwalteten Darlehensportfolios.
Der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, dass er sich dazu verpflichtet,
— alle personenbezogenen Daten, vertraulichen Unterlagen, sonstigen Daten, Projektergebnisse und sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden. Der Bewerber erklärt dementsprechend weiter, dass er die in den Teilnahmeunterlagen vorgegebene Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung (Anlage 6) als verbindlich anerkennt und diese seinem Teilnahmeantrag und sämtlichen Angeboten, dem weiteren Vergabeverfahren und der ggf. späteren Leistungserbringung zugrunde legt und beachtet.
— alle personenbezogenen Daten, vertraulichen Unterlagen, sonstigen Daten, Projektergebnisse und sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden. Der Bewerber erklärt dementsprechend weiter, dass er die in den Teilnahmeunterlagen vorgegebene Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung (Anlage 6) als verbindlich anerkennt und diese seinem Teilnahmeantrag und sämtlichen Angeboten, dem weiteren Vergabeverfahren und der ggf. späteren Leistungserbringung zugrunde legt und beachtet.
— als Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten im Sinne von § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach dessen Weisung zu verarbeiten, zu erheben, zu speichern, zu bearbeiten oder zu nutzen und daher bei der Ausführung des Auftrages die als Anlage 7 zu dem Formular „Teilnahmeantrag“ beigefügte „Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung)“ akzeptiert.
— als Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten im Sinne von § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach dessen Weisung zu verarbeiten, zu erheben, zu speichern, zu bearbeiten oder zu nutzen und daher bei der Ausführung des Auftrages die als Anlage 7 zu dem Formular „Teilnahmeantrag“ beigefügte „Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung)“ akzeptiert.
— ein der Leistung angemessenes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept vorzulegen und ggf. mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln. Dies hat insbesondere die in § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen als auch Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit des Bewerbers zum Schutz von personenbezogenen und anderen vertraulichen Daten im Einzelnen zu beschreiben. Bei Vorlage der gesetzlichen Anforderungen aus § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sofern ein Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in seinem Betrieb verpflichtet ist, hat er den Namen seines/seiner Datenschutzbeauftragten unter Angabe seiner Kontaktdaten zu benennen.
— ein der Leistung angemessenes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept vorzulegen und ggf. mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln. Dies hat insbesondere die in § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen als auch Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit des Bewerbers zum Schutz von personenbezogenen und anderen vertraulichen Daten im Einzelnen zu beschreiben. Bei Vorlage der gesetzlichen Anforderungen aus § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sofern ein Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in seinem Betrieb verpflichtet ist, hat er den Namen seines/seiner Datenschutzbeauftragten unter Angabe seiner Kontaktdaten zu benennen.
— er über ein wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gem. ISO/IEC 27001 verfügt und Standards und Best Practices zur Informations- und IT-Sicherheit einhält. Berichte zur Erfüllung der IT- und Informationssicherheitsanforderungen sowie ggf. Durchführung von Audits bereitzustellen geeignete Dokumente, die einen den ordnungsgemäßen Geschäfts- und Systembetrieb nachweisen, zu liefern.
— er über ein wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gem. ISO/IEC 27001 verfügt und Standards und Best Practices zur Informations- und IT-Sicherheit einhält. Berichte zur Erfüllung der IT- und Informationssicherheitsanforderungen sowie ggf. Durchführung von Audits bereitzustellen geeignete Dokumente, die einen den ordnungsgemäßen Geschäfts- und Systembetrieb nachweisen, zu liefern.
— für den Krisenfall eine Ad-Hoc Meldepflicht von Informationssicherheitsvorfällen zu vereinbaren.
Mindeststandards:
I. Mindestanforderungen die Referenzleistungen:
— Die Referenzleistungen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung (Portfolioübernahme und Kreditbearbeitung) vergleichbar sein.
— Der Bewerber hat die Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht.
— Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem Jahr 2012 abgeschlossen worden sein.
— Ein Krisenfall muss bei der Leistungserbringung nicht zwingend eingetreten sein.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Teilnahme- und Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass:
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden,
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält;
— er zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers akzeptiert,
• dass der Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns in dem Zeitraum zwischen der Erteilung des Zuschlages für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses bis zum Ende von dessen Ausführung von der Vergabe von Einzelaufträgen ausgeschlossen ist;
• dass der Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns in dem Zeitraum zwischen der Erteilung des Zuschlages für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses bis zum Ende von dessen Ausführung von der Vergabe von Einzelaufträgen ausgeschlossen ist;
• dass die einem Rahmenvereinbarungspartner erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner oder ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält; sowie
• dass die einem Rahmenvereinbarungspartner erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner oder ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält; sowie
• dass er keine Unteraufträge zur Ausführung des Auftrages an den Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns vergeben darf;
— er bei der Ausführung des Auftrages die als Anlage 7 zu dem Formular „Teilnahmeantrag“ beigefügte „Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung)“ einhalten wird.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es wird eine längere Laufzeit ausgeschrieben, da die erforderliche Umsetzungsphase (Modellierung/Implementierung erforderlicher Prozesse) sehr zeitintensiv ist. Für die Dauer zwischen Vertragsschluss und Zeitpunkt der Leistungserbringung werden mehrere Monate veranschlagt. Der Auftragnehmer tätigt hohe Investitionen, welche sich andernfalls nicht amortisieren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Es wird eine längere Laufzeit ausgeschrieben, da die erforderliche Umsetzungsphase (Modellierung/Implementierung erforderlicher Prozesse) sehr zeitintensiv ist. Für die Dauer zwischen Vertragsschluss und Zeitpunkt der Leistungserbringung werden mehrere Monate veranschlagt. Der Auftragnehmer tätigt hohe Investitionen, welche sich andernfalls nicht amortisieren.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Für die Auswahlentscheidung zwischen mehreren (mehr als 5) geeigneten Bewerbern werden die von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten (maximal 5) Referenzleistungen auf Grundlage ihrer Qualität berücksichtigt und mit Punkten bewertet. Als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen ausgewählt. Diese werden dann ausgewählt, ein erstes indikatives Angebot einzureichen, das Grundlage für die späteren Verhandlungen ist. Die Bewertung der Referenzleistungen verläuft folgendermaßen: Jede Referenzleistung wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien qualitativ beurteilt: a) Allgemeine KriterienAllgemeine Kriterien beziehen sich auf die als Nr. 1-3 eingereichten Referenzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Die folgenden Kriterien gelten jeweils einzeln als erfüllt, wenn mindestens eine eingereichte Referenz das entsprechende Kriterium erfüllt. Jedes Kriterium kann pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft nur einmal bepunktet werden, sodass maximal 200 Punkte für die Allgemeinen Kriterien erzielt werden können:- Verwaltung bzw. Vorhaltung der Verwaltung von mindestens einem Darlehensportfolio (Erfüllt: 100 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Durchführung einer Bonitätsanalyse im Sinne einer Folgebewertung von Forderungen bei mindestens einem Portfolio bzw. vertragliche Vereinbarung einer Bonitätsanalyse bei Bereithaltung zur Übernahme eines Portfolios.(Erfüllt: 50 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Verwaltung bzw. Vorhaltung der Verwaltung erfolgt in deutscher Sprache (Erfüllt: 50 PunkteNicht erfüllt: 0 Punkte) b) Besondere Kriterien Die als Nr. 1-3 eingereichten Unternehmensreferenzen werden anhand des folgenden Kriterienkatalogs, der sich aus den Leistungsanforderungen der KfW an den potentiellen Dienstleister ableitet, individuell bewertet. Je Unternehmensreferenz sind maximal 450 Punkte erreichbar. In die Gesamtpunktzahl geht die Summe der zwei am besten bewerteten Referenzen ein. Entsprechend können in diesem Block maximal 900 Punkte erreicht werden.- Branchenumfeld: Die Leistung wurde im Umfeld von Banken, Aufkäufern von Forderungsportfolien oder Finanzdienstleistungsunternehmen erbracht bzw. wird für diese vorgehalten. Erfüllt: 50 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Portfoliogröße: Vertragliche Bereithaltung zur Übernahme bzw. Übernahme von Forderungsportfolien in den angegebenen Größenordnungen. (≥ 50 000 Forderungen:100 Punkte; < 50 000 und ≥ 10 000 Forderungen: 50 Punkte; < 10 000 Forderungen: 25 Punkte)- Forderungslaufzeiten: Vertragliche Bereithaltung zur Übernahme bzw. Übernahme von Forderungsportfolien mit den angegebenen Laufzeiten.(≥ 10 Jahre :100 Punkte;< 10 und ≥ 5 Jahre: 50 Punkte; < 5 und ≥ 1 Jahr: 25 Punkte; (< 1 Jahr: 0 Punkte)- Migrationszeit: Durchführung einer Forderungsportfoliomigration innerhalb von 60 Tagen. (Erfolgte Migration: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Standardisierter Forderungseinzug inklusive Zahlungsüberwachung und Durchführung des Mahnwesens.( Erfolgte Leistung: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Forderungsbuchhaltung (Erfolgte Leistung: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Verwaltung von Kreditsicherheiten (Erfolgte Leistung: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte; Nicht erfüllt:0 Punkte).
Für die Auswahlentscheidung zwischen mehreren (mehr als 5) geeigneten Bewerbern werden die von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten (maximal 5) Referenzleistungen auf Grundlage ihrer Qualität berücksichtigt und mit Punkten bewertet. Als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen ausgewählt. Diese werden dann ausgewählt, ein erstes indikatives Angebot einzureichen, das Grundlage für die späteren Verhandlungen ist. Die Bewertung der Referenzleistungen verläuft folgendermaßen: Jede Referenzleistung wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien qualitativ beurteilt: a) Allgemeine KriterienAllgemeine Kriterien beziehen sich auf die als Nr. 1-3 eingereichten Referenzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Die folgenden Kriterien gelten jeweils einzeln als erfüllt, wenn mindestens eine eingereichte Referenz das entsprechende Kriterium erfüllt. Jedes Kriterium kann pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft nur einmal bepunktet werden, sodass maximal 200 Punkte für die Allgemeinen Kriterien erzielt werden können:- Verwaltung bzw. Vorhaltung der Verwaltung von mindestens einem Darlehensportfolio (Erfüllt: 100 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Durchführung einer Bonitätsanalyse im Sinne einer Folgebewertung von Forderungen bei mindestens einem Portfolio bzw. vertragliche Vereinbarung einer Bonitätsanalyse bei Bereithaltung zur Übernahme eines Portfolios.(Erfüllt: 50 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Verwaltung bzw. Vorhaltung der Verwaltung erfolgt in deutscher Sprache (Erfüllt: 50 PunkteNicht erfüllt: 0 Punkte) b) Besondere Kriterien Die als Nr. 1-3 eingereichten Unternehmensreferenzen werden anhand des folgenden Kriterienkatalogs, der sich aus den Leistungsanforderungen der KfW an den potentiellen Dienstleister ableitet, individuell bewertet. Je Unternehmensreferenz sind maximal 450 Punkte erreichbar. In die Gesamtpunktzahl geht die Summe der zwei am besten bewerteten Referenzen ein. Entsprechend können in diesem Block maximal 900 Punkte erreicht werden.- Branchenumfeld: Die Leistung wurde im Umfeld von Banken, Aufkäufern von Forderungsportfolien oder Finanzdienstleistungsunternehmen erbracht bzw. wird für diese vorgehalten. Erfüllt: 50 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Portfoliogröße: Vertragliche Bereithaltung zur Übernahme bzw. Übernahme von Forderungsportfolien in den angegebenen Größenordnungen. (≥ 50 000 Forderungen:100 Punkte; < 50 000 und ≥ 10 000 Forderungen: 50 Punkte; < 10 000 Forderungen: 25 Punkte)- Forderungslaufzeiten: Vertragliche Bereithaltung zur Übernahme bzw. Übernahme von Forderungsportfolien mit den angegebenen Laufzeiten.(≥ 10 Jahre :100 Punkte;< 10 und ≥ 5 Jahre: 50 Punkte; < 5 und ≥ 1 Jahr: 25 Punkte; (< 1 Jahr: 0 Punkte)- Migrationszeit: Durchführung einer Forderungsportfoliomigration innerhalb von 60 Tagen. (Erfolgte Migration: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Standardisierter Forderungseinzug inklusive Zahlungsüberwachung und Durchführung des Mahnwesens.( Erfolgte Leistung: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte; Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Forderungsbuchhaltung (Erfolgte Leistung: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte Nicht erfüllt: 0 Punkte)- Verwaltung von Kreditsicherheiten (Erfolgte Leistung: 50 Punkte; Vertraglich Vereinbart: 25 Punkte; Nicht erfüllt:0 Punkte).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing
Herrn Dr. Michael Brüggemann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt.-Nr. 80/15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 068-122064
Zusätzliche Informationen
1. Sie können die Teilnahmeunterlage per E-Mail unter kfw-kreditbearbeitung@taylorwessing.com anfordern. Die Teilnahmeunterlage enthält insbesondere Informationen zu dem Teilnahmeantrag sowie die zu verwendenden Formulare.
2. Der Teilnahmeantrag ist als ausgedrucktes Dokument in dreifacher Ausfertigung einzureichen (ein Original und zwei identische Kopien). Das Original soll in gebundener Form (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) eingereicht und als solches gekennzeichnet sein. Auch die zwei identischen Kopien sind als solche zu kennzeichnen.
2. Der Teilnahmeantrag ist als ausgedrucktes Dokument in dreifacher Ausfertigung einzureichen (ein Original und zwei identische Kopien). Das Original soll in gebundener Form (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) eingereicht und als solches gekennzeichnet sein. Auch die zwei identischen Kopien sind als solche zu kennzeichnen.
Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie der ausgedruckten Form ist allein das ausgedruckte Original maßgeblich.
Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie der ausgedruckten Form ist allein das ausgedruckte Original maßgeblich.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der KfW zur Verfügung gestellten Formulare zwingend zu verwenden. Diese Formulare werden von der KfW ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt.
3. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Versandumschlag einzureichen, der mit dem beigefügten Kennzettel zu kennzeichnen ist (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 35123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.