Ausschreibung 3-Löwen-Cup 2015/2016

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Komplettleistung (Konzeption, Organisation, Durchführung, Bewerbung und Nachbereitung) des landesweiten Grundschul-Fußball-Turniers „3-Löwen-Cup“ abzuschließen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-04 Auftragsbekanntmachung
2015-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280784
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen sind anzufordern bei der Kontaktstelle. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, den 16.9.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, E-Mail: krauss@nvbw.de; Fax +49 7112399123 eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 28.9.2015, 12:00 Uhr in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung 3-Löwen-Cup 2015/2016 – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Angebotseröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ein Präsentationstermin der Konzepte/Angebote ist nicht vorgesehen. Haushaltsvorbehalt: Eine Umsetzung des 3-Löwen Cups ist nach heutigem Stand wahrscheinlich. Die Realisierung ist abhängig von der letztendlichen Entscheidung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur als Finanzgeber. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Angebotsinhalt Das Angebot muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners — Bestätigung der Bindefrist — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern — Alle Preise sind in EUR anzugeben Außerdem ist zu erklären: — Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die zeitlich und räumlichen uneingeschränkten Nutzungsrechte daran an die NVBW. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen. — Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. 4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist: Die Bindefrist läuft bis 31.10.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5.6 Nachweise: Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Komplettleistung (Konzeption, Organisation, Durchführung, Bewerbung und Nachbereitung) des landesweiten Grundschul-Fußball-Turniers „3-Löwen-Cup“ abzuschließen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Ausschreibung 3-Löwen-Cup 2015/2016

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die Vergabestelle kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben zu Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Der Bieter hat seine verschiedenen Dienstleistungen mit Referenzbeispielen anschaulich aufzeigen, in dem er beispielsweise erklären kann, dass er zuvor Fußballturniere in einer vergleichbaren Größenordnung in der Vergangenheit bereits organisiert und umgesetzt hat. Hierzu sind auch ggf. Angaben zu den anfallenden Kosten machen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die unter Teil B: Leistungsbeschreibung aufgeführte Konzeption, Organisation, Durchführung, Bewerbung und Nachbereitung des landesweiten Grundschul-Fußball-Turniers „3-Löwen-Cup“ ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 250 000 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) pro Schuljahr zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. vorgesehen.
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2.4 Vergütung:
Die Vergütung beinhaltet die Agenturleistungen sowie die Erstattung der Fremdkosten.
In der maximalen Gesamtsumme von 250 000 EUR (netto) sind ca. 140 000 EUR Fremdkosten enthalten.
Die Agenturleistungen erfolgen in gleichbleibenden monatlichen Abschlagszahlungen.
Zu Projektende, spätestens 6 Wochen nach dem Landesfinale wird eine dezidierte Schlussabrechnung mit den tatsächlich entstandenen Kosten erstellt.
Die Fremdkosten werden nach Rechnungsstellung mit beigefügtem Nachweisen monatlich kumuliert durch die NVBW erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z. B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich die AGB's der NVBW vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-28 📅
Öffnungsort: Stuttgart
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung 3-Löwen-Cup 2015/2016
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, den 16.9.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, E-Mail: krauss@nvbw.de; Fax +49 7112399123 eingereicht werden.
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Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 28.9.2015, 12:00 Uhr in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung 3-Löwen-Cup 2015/2016 – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotseröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Ein Präsentationstermin der Konzepte/Angebote ist nicht vorgesehen.
Haushaltsvorbehalt:
Eine Umsetzung des 3-Löwen Cups ist nach heutigem Stand wahrscheinlich.
Die Realisierung ist abhängig von der letztendlichen Entscheidung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur als Finanzgeber.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
— Bestätigung der Bindefrist
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern
— Alle Preise sind in EUR anzugeben
Außerdem ist zu erklären:
— Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die zeitlich und räumlichen uneingeschränkten Nutzungsrechte daran an die NVBW. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen.
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— Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist:
Die Bindefrist läuft bis 31.10.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2015/S 152-280784 (2015-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 215-392833
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280784
ABl. S-Ausgabe: 215

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-31 📅
Name: afk Promotion GmbH
Postanschrift: Elwertstraße 10
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 215-392833 (2015-11-03)