Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Rottweil
A. Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Rottweil ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg im Regierungsbezirk Freiburg. Der Landkreis Rottweil hat rd. 135 300 Einwohner. Er besteht aus 21 Städten und Gemeinden.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen die nachfolgend aufgezählten Städte sowie Gemeinden:
Städte:
— Dornhan mit den Stadteilen Bettenhausen, Busenweiler, Fürnsal, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Weiden
— Oberndorf am Neckar mit den Stadteilen Aistaig, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Boll, Hochmössingen, Lindenhof
— Rottweil mit den Stadteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen o.R., Neufra, Neukirch, Zepfenhan
— Schiltach mit den Stadteilen Lehengericht
— Schramberg mit den Stadteilen Sulgen, Heiligenbronn, Tennenbronn, Waldmössingen
— Sulz am Neckar mit den Stadteilen Bergfelden, Dürrenmettstetten, Fischingen, Glatt, Holzhausen, Hopfau, Mühlheim a.B., Renfrizhausen, Sigmarswangen
Gemeinden:
— Aichhalden mit den Gemeindeteilen Rötenberg
— Bösingen mit den Gemeindeteilen Herrenzimmern
— Deißlingen mit den Gemeindeteilen Lauffen
— Dietingen mit den Gemeindeteilen Böhringen, Gößlingen, Rotenzimmmern
— Dunningen mit den Gemeindeteilen Lackendorf, Seedorf
— Epfendorf mit den Gemeindeteilen Trichtingen, Harthausen, Talhausen
— Eschbronn mit den Gemeindeteilen Locherhof, Mariazell
— Fluorn-Winzeln
— Lauterbach mit den Gemeindeteilen Sulzbach und Fohrenbühl
— Schenkenzell mit den Gemeindeteilen Kaltbrunn
— Vöhringen mit den Gemeindeteilen Witterhausen
— Wellendingen mit den Gemeindeteilen Wilflingen
— Zimmern ob Rottweil mit den Gemeindeteilen Flözlingen, Horgen, Stetten
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreisgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream bieten. Die ansässigen Gewerbebetriebe sollen hingegen mit Bandbreiten von über 30 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) erschlossen werden. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindesten 30 Mbit/s – beabsichtigt, ca. 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindesten 50 Mbit/s im Download und ca. 25 % der erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von bis zu 100 Mbit/s zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Landkreis Rottweil zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Vorgaben der sog. „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung II“ sowie der EU-Leitlinien vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4).
b. Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben sogar einen Bedarf von symmetrischen 30 MBit/s im Download/Upload angemeldet. Bei einem hohen Anteil der Nutzer besteht sogar ein Bedarf von Downloadgeschwindigkeiten von über 50 Mbit/s, bzw. bis zu 100 Mbit/s.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Dies gilt mindestens in dem gleichen Maße für die im Vorhabengebiet ansässige Industrie, welche vorliegend von den Gewerbebetrieben mitumfasst wird. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Ziel ist eine flächendeckende NGA-Breitbandgrundversorgung für Private mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und von mindestens 10 Mbit/s im Upstream und für Gewerbetreibende mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s symmetrisch. Dabei sollen einem Teil der Anschlussnehmer – wie zu zuvor im Einzelnen dargestellt – deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten angeboten werden.
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der Landkreis Rottweil zugleich eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch. Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr letztmalig das Marktversagen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund werden interessierte Unternehmen gebeten, innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse zu bekunden. Sicherzustellen ist hierbei der unten beschriebene Leistungsumfang. Bei entsprechender Interessenbekundung müsste ein verbindlicher Vertrag über den beihilfefreien Ausbau geschlossen werden. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
i. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend im vorbezeichneten Ausbaugebiet den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream oder höher ermöglichen wird.
ii. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre in Gewerbegebieten des vorbezeichneten Ausbaugebietes den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den gewerblichen Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 30 Mbit/s im Upstream über FTTB-Anschlüsse ermöglichen wird.
c. Details zum Ausbauprojekt:
In Anbetracht des bisherigen nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Landkreis Rottweil daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit einem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Im Gebiet des Landkreises Rottweil soll in folgenden Städten und Gemeinde eine Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts erfolgen:
Stadt Einwohneranzahl 31.12.2013
Dornhan 5 991
Oberndorf am Neckar 13 552
Rottweil 24 378
Schiltach 3 818
Schramberg 20 716
Sulz am Neckar 11 875
Gemeinde Einwohneranzahl 31.12.2013
Aichhalden 3 969
Bösingen 3 353
Deißlingen 5 930
Dietingen 3 928
Dunningen 5 957
Epfendorf 3 256
Eschbronn 2 084
Fluorn-Winzeln 3 087
Hardt 2 525
Lauterbach 2 838
Schenkenzell 1 765
Villingendorf 3 207
Vöhringen 4 255
Wellendingen 2 999
Zimmern ob Rottweil 5 836
Hinsichtlich der in den jeweiligen Städten und Gemeinden ansässigen Gewerbebetriebe verweisen wir höflich auf die öffentlich zugänglichen Informationen der Handwerkskammer Konstanz sowie der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, welche unter nachfolgenden Links abrufbar sind:
„http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/fileadmin/IHK_root/Hauptgeschaeftsfuehrung/Downloads/Downloads_2015/statistik_2015/ihk_bezirk_in_zahlen_2015.pdf“;
„https://www.hwk-konstanz.de/artikel/stark-in-der-region-64,343,177.html“.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 300 KVz zu erschließen sein.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Landkreis Rottweil behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Landkreis Rottweil vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Microduct zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2017 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-15.
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Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-06-15
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Auftragsbekanntmachung
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