Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Neuwied
A. Zusammenfassende Projektskizzierung.
Der Landkreis Neuwied ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz und erstreckt sich entlang des Rheins in Richtung Nordosten. Der Rhein ist über 40 km die südwestliche Grenze. Der Landkreis hat überwiegend Anteil am Westerwald.
Der Landkreis Neuwied hat 180 872 Einwohner. Er besteht aus der verbandsfreien Stadt Neuwied und acht Verbandsgemeinden mit ihren verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen die Stadt Neuwied sowie alle Verbandsgemeinden. Die zum Projektgebiet zählenden Städte und Verbandsgemeinden sind nachfolgend aufgezählt:
— Stadt Neuwied;
— Verbandsgemeinde Asbach;
— Verbandsgemeinde Bad Hönningen;
— Verbandsgemeinde Dierdorf;
— Verbandsgemeinde Linz am Rhein;
— Verbandsgemeinde Puderbach;
— Verbandsgemeinde Rengsdorf;
— Verbandsgemeinde Unkel;
— Verbandsgemeinde Waldbreitbach.
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreisgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Die ansässigen Gewerbebetriebe sollen mit Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 30 Mbit/s im Upstream erschlossen werden. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen. Gleichzeitig sollen circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet ansässigen Gewerbebetriebe mit mehr als 50 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 50 Mbit/s im Down- und Upstream erschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Landkreis Neuwied zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Verordnung der Europäischen Kommission C(2014) 3292/3 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung II“ – „AGVO II“), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.1.2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden (vgl. Ziff.III.1.4).
b. Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Download sowie im Upload angemeldet.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Ziel ist eine mindestens 95 %ige flächendeckende NGA-Breitbandgrundversorgung für Private mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und von circa 10 Mbit/s im Upstream und für Gewerbetreibende von mindestens 30 Mbit/s im Down- und Upstream. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden (siehe Ziff. II.2.2)).
c. Markterkundungsverfahren:
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der Landkreis Neuwied zugleich eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch. Der Landkreis Neuwied bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im Ausbaugebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist Mitteilung zu geben, falls mindestens einer der folgenden Fälle zutrifft:
i. Ihr Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend im Landkreis Neuwied den Ausbau eines Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream über FTTC ermöglichen wird.
ii. Ihr Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre in einzelnen Gebieten des Landkreises Neuwied den Ausbau eines Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream über FTTC ermöglichen wird.
iii. Ihr Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre in Gewerbegebieten des Landkreises Neuwied den Ausbau eines Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzes, das für den gewerblichen Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 30 Mbit/s im Upstream über FTTC/FTTB-Anschlüsse ermöglichen wird.
Falls Sie einen entsprechenden Ausbau der Breitbandgrundversorgung in den einzelnen Kommunen, Ortsteilen oder Teilbereichen des Landkreises Neuwied beabsichtigen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung und Spezifizierung des Gebietes. Gleichzeitig fordert der Landkreis Neuwied die Breitbandversorger auf, die Bereiche offenzulegen, in denen diese bereits heute die angefragte Breitbandversorgung gemäß den oben genannten Fällen i. bis iii. anbietet.
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird bzw. bereits heute erschlossen ist, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzeptes ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können bzw. bereits heute angeboten werden.
Zudem ist im Falle des Eigenausbaus ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebietes erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der Landkreis Neuwied erfolglos eine Nachfrist gesetzt, bleibt es dem Landkreis Neuwied vorbehalten, den Breitbandausbau eigenständig oder durch ein TK-Unternehmen unter Zurverfügungstellung von öffentlichen Zuwendungen voranzutreiben.
d. Details zum Ausbauprojekt:
In Anbetracht des bisherigen nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Landkreis Neuwied daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit einem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Im Gebiet des Landkreises Neuwied soll in folgenden Städten und Gemeinde eine Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts erfolgen:
Bezeichnung Einwohneranzahl Anzahl der ansässigen Gewerbebetriebe;
Stadt Neuwied 64.652 4932;
VG Asbach 22.058 2063;
VG Bad Hönningen 11.824 854;
VG Dierdorf 10.770 909;
VG Linz am Rhein 18.199 1551;
VG Puderbach 14.603 1153;
VG Rengsdorf 16.592 1388;
VG Unkel 13.124 1018;
VG Waldbreitbach 9.067 626.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich circa 300 bis 400 Kabelverzweiger zu erschließen sein. Die Länge der zu errichtenden Kabeltrassen wird bei ungefähr 200 bis 300 km liegen – je nach Ausbauplanung und technischem Konzept, das im Laufe des Verhandlungsverfahrens die interessierten Bieter beizutragen haben.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Landkreis Neuwied behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Landkreis Neuwied vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Microduct zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2017 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.
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Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-08-03
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Auftragsbekanntmachung
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