Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Rottweil

Landkreis Rottweil

A. Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Rottweil ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg im Regierungsbezirk Freiburg. Der Landkreis Rottweil hat rd. 135 300 Einwohner. Er besteht aus 21 Städten und Gemeinden.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen die nachfolgend aufgezählten Städte sowie Gemeinden:
Städte:
— Dornhan mit den Stadteilen Bettenhausen, Busenweiler, Fürnsal, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Weiden
— Oberndorf am Neckar mit den Stadteilen Aistaig, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Boll, Hochmössingen, Lindenhof
— Rottweil mit den Stadteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen o.R., Neufra, Neukirch, Zepfenhan
— Schiltach mit den Stadteilen Lehengericht
— Schramberg mit den Stadteilen Sulgen, Heiligenbronn, Tennenbronn, Waldmössingen
— Sulz am Neckar mit den Stadteilen Bergfelden, Dürrenmettstetten, Fischingen, Glatt, Holzhausen, Hopfau, Mühlheim a.B., Renfrizhausen, Sigmarswangen
Gemeinden:
— Aichhalden mit den Gemeindeteilen Rötenberg
— Bösingen mit den Gemeindeteilen Herrenzimmern
— Deißlingen mit den Gemeindeteilen Lauffen
— Dietingen mit den Gemeindeteilen Böhringen, Gößlingen, Rotenzimmmern
— Dunningen mit den Gemeindeteilen Lackendorf, Seedorf
— Epfendorf mit den Gemeindeteilen Trichtingen, Harthausen, Talhausen
— Eschbronn mit den Gemeindeteilen Locherhof, Mariazell
— Fluorn-Winzeln
— Lauterbach mit den Gemeindeteilen Sulzbach und Fohrenbühl
— Schenkenzell mit den Gemeindeteilen Kaltbrunn
— Vöhringen mit den Gemeindeteilen Witterhausen
— Wellendingen mit den Gemeindeteilen Wilflingen
— Zimmern ob Rottweil mit den Gemeindeteilen Flözlingen, Horgen, Stetten
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreisgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream bieten. Die ansässigen Gewerbebetriebe sollen hingegen mit Bandbreiten von über 30 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) erschlossen werden. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindesten 30 Mbit/s – beabsichtigt, ca. 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindesten 50 Mbit/s im Download und ca. 25 % der erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von bis zu 100 Mbit/s zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Landkreis Rottweil zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Vorgaben der sog. „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung II“ sowie der EU-Leitlinien vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4).
b. Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben sogar einen Bedarf von symmetrischen 30 MBit/s im Download/Upload angemeldet. Bei einem hohen Anteil der Nutzer besteht sogar ein Bedarf von Downloadgeschwindigkeiten von über 50 Mbit/s, bzw. bis zu 100 Mbit/s.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Dies gilt mindestens in dem gleichen Maße für die im Vorhabengebiet ansässige Industrie, welche vorliegend von den Gewerbebetrieben mitumfasst wird. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Ziel ist eine flächendeckende NGA-Breitbandgrundversorgung für Private mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und von mindestens 10 Mbit/s im Upstream und für Gewerbetreibende mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s symmetrisch. Dabei sollen einem Teil der Anschlussnehmer – wie zu zuvor im Einzelnen dargestellt – deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten angeboten werden.
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der Landkreis Rottweil zugleich eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch. Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr letztmalig das Marktversagen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund werden interessierte Unternehmen gebeten, innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse zu bekunden. Sicherzustellen ist hierbei der unten beschriebene Leistungsumfang. Bei entsprechender Interessenbekundung müsste ein verbindlicher Vertrag über den beihilfefreien Ausbau geschlossen werden. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
i. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend im vorbezeichneten Ausbaugebiet den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream oder höher ermöglichen wird.
ii. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre in Gewerbegebieten des vorbezeichneten Ausbaugebietes den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den gewerblichen Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 30 Mbit/s im Upstream über FTTB-Anschlüsse ermöglichen wird.
c. Details zum Ausbauprojekt:
In Anbetracht des bisherigen nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Landkreis Rottweil daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit einem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Im Gebiet des Landkreises Rottweil soll in folgenden Städten und Gemeinde eine Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts erfolgen:
Stadt Einwohneranzahl 31.12.2013
Dornhan 5 991
Oberndorf am Neckar 13 552
Rottweil 24 378
Schiltach 3 818
Schramberg 20 716
Sulz am Neckar 11 875
Gemeinde Einwohneranzahl 31.12.2013
Aichhalden 3 969
Bösingen 3 353
Deißlingen 5 930
Dietingen 3 928
Dunningen 5 957
Epfendorf 3 256
Eschbronn 2 084
Fluorn-Winzeln 3 087
Hardt 2 525
Lauterbach 2 838
Schenkenzell 1 765
Villingendorf 3 207
Vöhringen 4 255
Wellendingen 2 999
Zimmern ob Rottweil 5 836
Hinsichtlich der in den jeweiligen Städten und Gemeinden ansässigen Gewerbebetriebe verweisen wir höflich auf die öffentlich zugänglichen Informationen der Handwerkskammer Konstanz sowie der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, welche unter nachfolgenden Links abrufbar sind:
„http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/fileadmin/IHK_root/Hauptgeschaeftsfuehrung/Downloads/Downloads_2015/statistik_2015/ihk_bezirk_in_zahlen_2015.pdf“;
„https://www.hwk-konstanz.de/artikel/stark-in-der-region-64,343,177.html“.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 300 KVz zu erschließen sein.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Landkreis Rottweil behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Landkreis Rottweil vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Microduct zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2017 abgeschlossen sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rottweil
Postanschrift: Königstraße 36
Postleitzahl: 78628
Postort: Rottweil
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-rottweil.de 🌏
E-Mail: m.klinger@heuking.de 📧
Telefon: +49 711220457930 📞
Fax: +49 711220457918 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 117-211781
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren). Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis zum 20.12.2015. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A. Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Rottweil ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg im Regierungsbezirk Freiburg. Der Landkreis Rottweil hat rd. 135 300 Einwohner. Er besteht aus 21 Städten und Gemeinden.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen die nachfolgend aufgezählten Städte sowie Gemeinden:
Städte:
— Dornhan mit den Stadteilen Bettenhausen, Busenweiler, Fürnsal, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Weiden
— Oberndorf am Neckar mit den Stadteilen Aistaig, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Boll, Hochmössingen, Lindenhof
— Rottweil mit den Stadteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen o.R., Neufra, Neukirch, Zepfenhan
— Schiltach mit den Stadteilen Lehengericht
— Schramberg mit den Stadteilen Sulgen, Heiligenbronn, Tennenbronn, Waldmössingen
— Sulz am Neckar mit den Stadteilen Bergfelden, Dürrenmettstetten, Fischingen, Glatt, Holzhausen, Hopfau, Mühlheim a.B., Renfrizhausen, Sigmarswangen
Gemeinden:
— Aichhalden mit den Gemeindeteilen Rötenberg
— Bösingen mit den Gemeindeteilen Herrenzimmern
— Deißlingen mit den Gemeindeteilen Lauffen
— Dietingen mit den Gemeindeteilen Böhringen, Gößlingen, Rotenzimmmern
— Dunningen mit den Gemeindeteilen Lackendorf, Seedorf
— Epfendorf mit den Gemeindeteilen Trichtingen, Harthausen, Talhausen
— Eschbronn mit den Gemeindeteilen Locherhof, Mariazell
— Fluorn-Winzeln
— Lauterbach mit den Gemeindeteilen Sulzbach und Fohrenbühl
— Schenkenzell mit den Gemeindeteilen Kaltbrunn
— Vöhringen mit den Gemeindeteilen Witterhausen
— Wellendingen mit den Gemeindeteilen Wilflingen
— Zimmern ob Rottweil mit den Gemeindeteilen Flözlingen, Horgen, Stetten
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreisgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream bieten. Die ansässigen Gewerbebetriebe sollen hingegen mit Bandbreiten von über 30 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) erschlossen werden. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
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Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindesten 30 Mbit/s – beabsichtigt, ca. 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindesten 50 Mbit/s im Download und ca. 25 % der erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von bis zu 100 Mbit/s zu erschließen.
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Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Landkreis Rottweil zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Vorgaben der sog. „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung II“ sowie der EU-Leitlinien vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4).
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b. Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben sogar einen Bedarf von symmetrischen 30 MBit/s im Download/Upload angemeldet. Bei einem hohen Anteil der Nutzer besteht sogar ein Bedarf von Downloadgeschwindigkeiten von über 50 Mbit/s, bzw. bis zu 100 Mbit/s.
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Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Dies gilt mindestens in dem gleichen Maße für die im Vorhabengebiet ansässige Industrie, welche vorliegend von den Gewerbebetrieben mitumfasst wird. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
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Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Ziel ist eine flächendeckende NGA-Breitbandgrundversorgung für Private mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und von mindestens 10 Mbit/s im Upstream und für Gewerbetreibende mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s symmetrisch. Dabei sollen einem Teil der Anschlussnehmer – wie zu zuvor im Einzelnen dargestellt – deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten angeboten werden.
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Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der Landkreis Rottweil zugleich eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch. Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr letztmalig das Marktversagen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund werden interessierte Unternehmen gebeten, innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse zu bekunden. Sicherzustellen ist hierbei der unten beschriebene Leistungsumfang. Bei entsprechender Interessenbekundung müsste ein verbindlicher Vertrag über den beihilfefreien Ausbau geschlossen werden. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
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i. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend im vorbezeichneten Ausbaugebiet den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream oder höher ermöglichen wird.
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ii. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre in Gewerbegebieten des vorbezeichneten Ausbaugebietes den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den gewerblichen Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 30 Mbit/s im Upstream über FTTB-Anschlüsse ermöglichen wird.
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c. Details zum Ausbauprojekt:
In Anbetracht des bisherigen nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Landkreis Rottweil daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
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Mit einem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Im Gebiet des Landkreises Rottweil soll in folgenden Städten und Gemeinde eine Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts erfolgen:
Stadt Einwohneranzahl 31.12.2013
Dornhan 5 991
Oberndorf am Neckar 13 552
Rottweil 24 378
Schiltach 3 818
Schramberg 20 716
Sulz am Neckar 11 875
Gemeinde Einwohneranzahl 31.12.2013
Aichhalden 3 969
Bösingen 3 353
Deißlingen 5 930
Dietingen 3 928
Dunningen 5 957
Epfendorf 3 256
Eschbronn 2 084
Fluorn-Winzeln 3 087
Hardt 2 525
Lauterbach 2 838
Schenkenzell 1 765
Villingendorf 3 207
Vöhringen 4 255
Wellendingen 2 999
Zimmern ob Rottweil 5 836
Hinsichtlich der in den jeweiligen Städten und Gemeinden ansässigen Gewerbebetriebe verweisen wir höflich auf die öffentlich zugänglichen Informationen der Handwerkskammer Konstanz sowie der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, welche unter nachfolgenden Links abrufbar sind:
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„http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/fileadmin/IHK_root/Hauptgeschaeftsfuehrung/Downloads/Downloads_2015/statistik_2015/ihk_bezirk_in_zahlen_2015.pdf“;
„https://www.hwk-konstanz.de/artikel/stark-in-der-region-64,343,177.html“.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 300 KVz zu erschließen sein.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
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Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
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Der Landkreis Rottweil behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
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Darüber hinaus behält sich der Landkreis Rottweil vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Microduct zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
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Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2017 abgeschlossen sein.
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Dauer: 24 Monate
Referenznummer: BB RW 52-8435
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer TK-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Rottweil.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens, bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister,
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung darüber,
— dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
— dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden,
— dass die in § 6 VOL/A-EG Abs. 4 genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden,
— dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
— Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Vorlage einer Auflistung von mindestens 5 Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten),
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— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
— Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
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Zur weiteren Verfahrensweise siehe Ziff. VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ja, Art und Höhe der zu stellenden Sicherheiten werden noch im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens zu bestimmen sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
b) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
c) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung II und der EU-Leitlinie vom 26.1.2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) durchzuführen.
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Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß Art. 52 Abs. 5 AGVO II unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zu Leerrohren im Falle der Verlegung von Leerrohren unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
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Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 15 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
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Die Bewerber haben die Wirtschaftlichkeitslücke im Einzelnen darzulegen und zu erläutern. Die Investitionsbeihilfe wird, soweit diese gewährt werden sollte, nicht über die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke hinausgehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Dr. Markus Klinger

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BB RW 52-8435
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis zum 20.12.2015. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
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Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 117-211781 (2015-06-15)