Die Stadt Kehl beabsichtigt, die Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Download gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 für die Stadtteile Kittersburg und Hohnhurst sicherzustellen. Dazu hat die Stadt bereits eine Leerrohrinfrastruktur bis an die Kabelverzweiger der Deutschen Telekom errichtet. Ein Plan mit der genauen Trassenführung kann bei der Stadt angefragt werden. Die Stadt Kehl beabsichtigt über die Einräumung einer Dienstleistungskonzession das Netz an einen geeigneten Anbieter zu verpachten. Der Anbieter hat das Netz des Auftraggebers mit eigener Infrastruktur (z.B. aktive Technik) zu ertüchtigen, zu betreiben und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden zu erbringen. Die Unterhaltung der verpachteten Leerrohrinfrastruktur obliegt dabei dem Anbieter. Im Gegenzug zur Überlassung der passiven Infrastruktur hat der Anbieter dem Auftraggeber eine Pacht zu bezahlen. Interessierte Unternehmen, die das vorhandene Netz i. o. g. Sinne pachten und betreiben möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Dabei ist zu beschreiben, welche Leistungen des Anbieters erbracht werden und insbesondere welche Bandbreiten im Up- und Download erzielt werden. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Anbieter aufrecht zu erhalten. Der Anbieter hat in seinem Angebot die Höhe der monatlich zu zahlenden Pacht anzugeben. Darüber hinaus hat der Anbieter die Möglichkeit, anzugeben, ob und welcher Höhe eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Kehl notwendig ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Netzes zu ermöglichen. In diesem Fall ist die Höhe der Anschubfinanzierung durch eine Kalkulation nachzuweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kehl
Postanschrift: Herderstraße 3
Postleitzahl: 77694
Postort: Kehl
Kontakt
Internetadresse: http://www.kehl.de🌏
E-Mail: j.schmieder@stadt-kehl.de📧
Telefon: +49 7851881352📞
Fax: +49 7851881358 📠
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die ein grundsätzlich wirtschaftliches erstes Angebot eingereicht haben. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach [Abschnitt III] vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten ersten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot.
Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder die Stadt Kehl von der Gewährung einer Anschubfinanzierung absieht, behält sich die Stadt vor, das Verfahren einzustellen.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Hinweis auf ergänzende Dokumente: Eine kartenmäßige Darstellung des Ausbaugebietes, der Ortsteile und Haushaltszahlen sowie weitere kalkulationserhebliche Unterlagen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Kehl – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten.
Bei den Angeboten ist eine Bindefrist von 6 Monaten zu Berücksichtigen.
Die Angebote werden geöffnet am 17.11.2015 um 14:00 Uhr.
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die ein grundsätzlich wirtschaftliches erstes Angebot eingereicht haben. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach [Abschnitt III] vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten ersten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot.
Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder die Stadt Kehl von der Gewährung einer Anschubfinanzierung absieht, behält sich die Stadt vor, das Verfahren einzustellen.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Hinweis auf ergänzende Dokumente: Eine kartenmäßige Darstellung des Ausbaugebietes, der Ortsteile und Haushaltszahlen sowie weitere kalkulationserhebliche Unterlagen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Kehl – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten.
Bei den Angeboten ist eine Bindefrist von 6 Monaten zu Berücksichtigen.
Die Angebote werden geöffnet am 17.11.2015 um 14:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kehl beabsichtigt, die Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Download gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 für die Stadtteile Kittersburg und Hohnhurst sicherzustellen. Dazu hat die Stadt bereits eine Leerrohrinfrastruktur bis an die Kabelverzweiger der Deutschen Telekom errichtet. Ein Plan mit der genauen Trassenführung kann bei der Stadt angefragt werden.
Die Stadt Kehl beabsichtigt, die Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Download gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 für die Stadtteile Kittersburg und Hohnhurst sicherzustellen. Dazu hat die Stadt bereits eine Leerrohrinfrastruktur bis an die Kabelverzweiger der Deutschen Telekom errichtet. Ein Plan mit der genauen Trassenführung kann bei der Stadt angefragt werden.
Die Stadt Kehl beabsichtigt über die Einräumung einer Dienstleistungskonzession das Netz an einen geeigneten Anbieter zu verpachten. Der Anbieter hat das Netz des Auftraggebers mit eigener Infrastruktur (z.B. aktive Technik) zu ertüchtigen, zu betreiben und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden zu erbringen. Die Unterhaltung der verpachteten Leerrohrinfrastruktur obliegt dabei dem Anbieter. Im Gegenzug zur Überlassung der passiven Infrastruktur hat der Anbieter dem Auftraggeber eine Pacht zu bezahlen.
Die Stadt Kehl beabsichtigt über die Einräumung einer Dienstleistungskonzession das Netz an einen geeigneten Anbieter zu verpachten. Der Anbieter hat das Netz des Auftraggebers mit eigener Infrastruktur (z.B. aktive Technik) zu ertüchtigen, zu betreiben und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden zu erbringen. Die Unterhaltung der verpachteten Leerrohrinfrastruktur obliegt dabei dem Anbieter. Im Gegenzug zur Überlassung der passiven Infrastruktur hat der Anbieter dem Auftraggeber eine Pacht zu bezahlen.
Interessierte Unternehmen, die das vorhandene Netz i. o. g. Sinne pachten und betreiben möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Dabei ist zu beschreiben, welche Leistungen des Anbieters erbracht werden und insbesondere welche Bandbreiten im Up- und Download erzielt werden. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Anbieter aufrecht zu erhalten.
Interessierte Unternehmen, die das vorhandene Netz i. o. g. Sinne pachten und betreiben möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Dabei ist zu beschreiben, welche Leistungen des Anbieters erbracht werden und insbesondere welche Bandbreiten im Up- und Download erzielt werden. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Anbieter aufrecht zu erhalten.
Der Anbieter hat in seinem Angebot die Höhe der monatlich zu zahlenden Pacht anzugeben. Darüber hinaus hat der Anbieter die Möglichkeit, anzugeben, ob und welcher Höhe eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Kehl notwendig ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Netzes zu ermöglichen. In diesem Fall ist die Höhe der Anschubfinanzierung durch eine Kalkulation nachzuweisen.
Der Anbieter hat in seinem Angebot die Höhe der monatlich zu zahlenden Pacht anzugeben. Darüber hinaus hat der Anbieter die Möglichkeit, anzugeben, ob und welcher Höhe eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Kehl notwendig ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Netzes zu ermöglichen. In diesem Fall ist die Höhe der Anschubfinanzierung durch eine Kalkulation nachzuweisen.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 20151012-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kehl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung,
2. Vorlage eines aktuellen Nachweises der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, oder gleichwertigen Nachweises,
3. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
3. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach
a) über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und sich im Übrigen gesetzestreu verhalten hat,
d) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und
e) der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2012-2014) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z. B. Bankauskunft/Bankerklärung,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2012-2014) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z. B. Bankauskunft/Bankerklärung,
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Nachweis fundierter Erfahrungen in Planung, Bau, Technik und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Darlegung von Kennzahlen von Anzahl von Geschäfts- und Privatkunden, Anzahl der KVz-Erschließungen, Anzahl MFG in Betrieb; Mindestbedingungen: Der Bewerber muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung als Dienstanbieter verfügen und bereits mindestens 10 000 Endkunden im TK-Bereich nachweisen,
6. Nachweis fundierter Erfahrungen in Planung, Bau, Technik und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Darlegung von Kennzahlen von Anzahl von Geschäfts- und Privatkunden, Anzahl der KVz-Erschließungen, Anzahl MFG in Betrieb; Mindestbedingungen: Der Bewerber muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung als Dienstanbieter verfügen und bereits mindestens 10 000 Endkunden im TK-Bereich nachweisen,
7. Nachweis von Kenntnissen über passive und aktive Netzkomponenten der Telekommunikation im Allgemeinen sowie der Deutschen Telekom AG im Speziellen und über Erfahrung in der Netzzusammenschaltung mit der Deutschen Telekom,
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und Darstellung der damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Innerhalb des angegebenen Gebietes muss eine flächendeckende Versorgung sichergestellt sein. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSL-Netzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen.
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und Darstellung der damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Innerhalb des angegebenen Gebietes muss eine flächendeckende Versorgung sichergestellt sein. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSL-Netzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen.
9. Vorlage eines Grobkonzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung im angegebenen Gebiet.
10. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der technischen Lösung(NGA-Netzfähigkeit).
11. Erklärung über Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität, einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physischen entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang und damit der Einsatz von Vectoring ermöglicht werden.
11. Erklärung über Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität, einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physischen entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang und damit der Einsatz von Vectoring ermöglicht werden.
12. Vertragsentwurf zur Anmietung der Netzinfrastruktur und der Bereitstellung von NGA-Breitbanddiensten, welcher die in der NGA-Rahmenregelung genannten Verpflichtungen insbesondere zu den Punkten offener Netzzugang, Dokumentationspflichten und Regelung zur Vermeidung übermäßiger Wettbewerbsvorteile sowie die Verpflichtung zur Unterhaltung des verpachteten Netzes enthält.
12. Vertragsentwurf zur Anmietung der Netzinfrastruktur und der Bereitstellung von NGA-Breitbanddiensten, welcher die in der NGA-Rahmenregelung genannten Verpflichtungen insbesondere zu den Punkten offener Netzzugang, Dokumentationspflichten und Regelung zur Vermeidung übermäßiger Wettbewerbsvorteile sowie die Verpflichtung zur Unterhaltung des verpachteten Netzes enthält.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der angebotenen monatlichen Pacht (Maßgeblich für die Wertung ist die Summe der Pachtzahlungen über einen Zeitraum von 7 Jahren abzüglich einer etwaigen Anschubfinanzierung) (55)
2. Günstigster Endabnehmerpreis inkl. Bereitstellungskosten für ein 50 Mbit/s Produkt (35)
3. Übertragungsleistung über 50 Mbit/s hinaus (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Tiefbau, Grünflächen, Betriebshöfe
Herrn Jan-Dirk Schmieder
Name: Athanus Partners GmbH
Postanschrift: Winchester Str. 2
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35394
Kontaktperson: Stefan Hütte
Telefon: +49 64149411454📞
E-Mail: stefan.huette@athanus.de📧
Fax: +49 64149411489 📠
URL für weitere Informationen: http://athanus.de🌏
URL der Dokumente: http://athanus.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20151012-001
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“.
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die ein grundsätzlich wirtschaftliches erstes Angebot eingereicht haben. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen.
In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die ein grundsätzlich wirtschaftliches erstes Angebot eingereicht haben. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach [Abschnitt III] vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten ersten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach [Abschnitt III] vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten ersten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot.
Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder die Stadt Kehl von der Gewährung einer Anschubfinanzierung absieht, behält sich die Stadt vor, das Verfahren einzustellen.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Hinweis auf ergänzende Dokumente: Eine kartenmäßige Darstellung des Ausbaugebietes, der Ortsteile und Haushaltszahlen sowie weitere kalkulationserhebliche Unterlagen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Kehl – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Stadt Kehl – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten.
Bei den Angeboten ist eine Bindefrist von 6 Monaten zu Berücksichtigen.
Die Angebote werden geöffnet am 17.11.2015 um 14:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim RP Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von Ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge nachzuhelfen, so muss der Antragssteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahren stellen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf die Dienstleistungskonzessionsvergabe erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Informationen abgeschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von Ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge nachzuhelfen, so muss der Antragssteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahren stellen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf die Dienstleistungskonzessionsvergabe erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Informationen abgeschlossen werden.