Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen der Stadt Mannheim

Mannheimer Stadtreklame GmbH

Die Mannheimer Stadtreklame GmbH (MSR) überträgt im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Konzessionär das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten. Die MSR ist hierzu durch die Stadt Mannheim bzw. die MVV Verkehr GmbH rechtsverbindlich ermächtigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-14 Auftragsbekanntmachung
2016-02-19 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang:
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger von der Ausschreibung exklusiv umfasst:1. Exklusiv bis zu 40 einseitige oder bis zu 20 zweiseitige City-Light-Boards/Mega-Lights (CLBs/MLs, Mischungen im Verhältnis zwei (2) einseitige CLBs/MLs gleich ein zweiseitiges CLB/ML möglich) als Monofußanlagen mit Wechsleranlagen, davon bis zu fünf (5) Werbeseiten digital.2. Exklusiv bis zu 20 City-Light-Säulen (auch drehend),3. Exklusiv bis zu 300 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen), ggf. mit Wechseranlage, davon bis zu 20* digital.4. Bis zu 500 Fahrgastunterstände mit City-Light-Poster-Vitrinen (FGU-CLP-Vitrinen), ggf. mit Wechsleranlage,davon bis zu 20* digital (zusätzlich optional: 25/25/50, jeweils ohne FGU-CLP-Vitrine).* = In Summe nicht mehr als 20 digitale City-Light-Poster-Vitrinen (unabhängig ob CLP-Vitrinen und/oder FGU-CLP-Vitrinen)Der Einbau der CLP-Vitrinen in die Fahrgastunterstände oder die Auslagerung (freistehend) erfolgt nach Wahl des Konzessionärs. Zu den Optionen für weitere Fahrgastunterstände siehe auch unten unter II.2.2).Das Werberecht kann vom Konzessionär ab dem 1.1.2019 ausgeübt werden. Die 28 Fahrgastunterstände der Stadtbahn Nord sollen zwar möglichst zeitnah vorab aufgestellt und betrieben werden. Der Aufbauzeitpunkt hängt vom Angebot des Konzessionärs und vom Zeitpunkt des Zuschlags ab (angestrebt möglichst frühzeitig im Jahre 2016). Das Werberecht für diese Fahrgastunterständen (freistehend) beginnt aber ebenfalls erst zum 1.1.2019.Anmerkung: Teilweise jeweils festgelegt auf bestimmte Standorte. Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger/Fahrgastunterstände oder technische Vorgaben noch ändern. Auch dieAnzahl kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Insbesondere behält sich MSR vor, an bestimmten Standorten bis maximal 68 Fahrgastunterstände selbst zu beschaffen und zu errichten. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen ist bis spätestens zum 7.8.2015 – 12:00 Uhr das Interesse schriftlich anzuzeigen (siehe dazu unter VI.3)).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mannheimer Stadtreklame GmbH
Postanschrift: Seckenheimer Landstraße 162
Postleitzahl: 68163
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheimer-stadtreklame.de 🌏
E-Mail: melanie.hartmann@mannheimer-stadtreklame.de 📧
Fax: +49 62139186380 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 137-252927
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
1. Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in dreifacher Ausfertigung in einem anonymisierten verschlossenen Behältnis unter Angabe des Hinweises „Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen der Stadt Mannheim“ unter Angabe des Aktenzeichens und Termin zur Submission, Vermerk „nicht öffnen“, ein. 2. Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A bzw. der Konzessionsrichtlinie wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. Nur an letztere ist der Auftraggeber gebunden und besteht ein Anspruch auf Einhaltung. 3. Bewerber, die die nach Abschnitt III) dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die MSR behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. 4. Die MSR behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen bzw. mangels Wirtschaftlichkeit aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit Einreichung eines Teilnahmeantrages stimmen die Bewerber dem zu. 5. Die MSR erwägt, im Laufe des Bewerbungsverfahrens vor Ablauf der Bewerbungsfrist nach IV.3.4) ggf. weitere Informationen und Präzisierungen insbesondere zur Art und Zahl der Werbeträger zu veröffentlichen. Die Interessenten müssen somit Ihr Interesse bis spätestens zum 7.8. 2015 – 12:00 Uhr, schriftlich unter Angabe einer Kontaktadresse bei der unter I.1) angegebenen Stelle anzeigen. An diese Adresse werden dann etwaige Zusatzinformationen übermittelt. Die Informationen werden bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die angegebene Adresse übermittelt. Darüber hinaus werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen und ergänzende Unterlagen versandt..
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Mannheimer Stadtreklame GmbH (MSR) überträgt im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Konzessionär das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten. Die MSR ist hierzu durch die Stadt Mannheim bzw. die MVV Verkehr GmbH rechtsverbindlich ermächtigt.
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Menge oder Umfang:
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger von der Ausschreibung exklusiv umfasst:
1. Exklusiv bis zu 40 einseitige oder bis zu 20 zweiseitige City-Light-Boards/Mega-Lights (CLBs/MLs, Mischungen im Verhältnis zwei (2) einseitige CLBs/MLs gleich ein zweiseitiges CLB/ML möglich) als Monofußanlagen mit Wechsleranlagen, davon bis zu fünf (5) Werbeseiten digital.
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2. Exklusiv bis zu 20 City-Light-Säulen (auch drehend),
3. Exklusiv bis zu 300 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen), ggf. mit Wechseranlage, davon bis zu 20* digital.
4. Bis zu 500 Fahrgastunterstände mit City-Light-Poster-Vitrinen (FGU-CLP-Vitrinen), ggf. mit Wechsleranlage,
davon bis zu 20* digital (zusätzlich optional: 25/25/50, jeweils ohne FGU-CLP-Vitrine).
* = In Summe nicht mehr als 20 digitale City-Light-Poster-Vitrinen (unabhängig ob CLP-Vitrinen und/oder FGU-CLP-Vitrinen)
Der Einbau der CLP-Vitrinen in die Fahrgastunterstände oder die Auslagerung (freistehend) erfolgt nach Wahl des Konzessionärs. Zu den Optionen für weitere Fahrgastunterstände siehe auch unten unter II.2.2).
Das Werberecht kann vom Konzessionär ab dem 1.1.2019 ausgeübt werden. Die 28 Fahrgastunterstände der Stadtbahn Nord sollen zwar möglichst zeitnah vorab aufgestellt und betrieben werden. Der Aufbauzeitpunkt hängt vom Angebot des Konzessionärs und vom Zeitpunkt des Zuschlags ab (angestrebt möglichst frühzeitig im Jahre 2016). Das Werberecht für diese Fahrgastunterständen (freistehend) beginnt aber ebenfalls erst zum 1.1.2019.
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Anmerkung: Teilweise jeweils festgelegt auf bestimmte Standorte. Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger/Fahrgastunterstände oder technische Vorgaben noch ändern. Auch die
Anzahl kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Insbesondere behält sich MSR vor, an bestimmten Standorten bis maximal 68 Fahrgastunterstände selbst zu beschaffen und zu errichten. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
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Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen ist bis spätestens zum 7.8.2015 – 12:00 Uhr das Interesse schriftlich anzuzeigen (siehe dazu unter VI.3)).
Beschreibung der Optionen:
— Die Option 1 beinhaltet 25 FGU (ohne Werbung)
— Die Option 2 beinhaltet 25 FGU (ohne Werbung)
— Die Option 3 beinhaltet 50 FGU (ohne Werbung) an Neu-Standorten in den ersten zehn (10) Jahren (10 x 5 = 50). Der Zeitplan für den Rückgriff auf diese Option findet sich in den Ausschreibungsunterlagen und weicht ggf. vom Nachfolgenden ab.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben schriftlich zu erklären, dass sie:
— sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder sie ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befinden,
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— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt haben,
— sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß Abschnitt III der Bekanntmachung eingeholt werden, keiner falschen Angaben für die Prüfung und Wertung der Angebote wichtiger Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte bewusst nicht erteilen,
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— im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, die nachweislich festgestellt wurde,
— sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an keiner unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs beteiligen.
Darüber hinaus haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen, wobei diese zum Zeitpunkt der Frist nach Ziffer IV.3.4) nicht älter als 6 Monate sein dürfen (ausländische Bewerber haben die jeweiligen vergleichbaren Bescheinigungen in beglaubigter Übersetzung vorzulegen):
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— Handelsregisterauszug bzw. bei ausländischen Interessenten vergleichbare Bescheinigung,
— Gewerbezentralregisterauszug bzw. bei ausländischen Interessenten vergleichbare Bescheinigung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und ggf. der Berufsgenossenschaften bzw. bei ausländischen Interessenten vergleichbare Bescheinigung.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber müssen eine dem Auftragsvolumen entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können (Mindestanforderung).
Zum Nachweis dieser Fähigkeiten sind erforderlich:
— Vorlage der testierten Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Kopie). Sollte der Bewerber einem Konzern angehören, sind zusätzlich die testierten Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Kopie) des Konzerns vorzulegen. Soweit ein Bewerber nicht unter die Pflichtprüfung des § 316 HGB fällt, genügt eine Einreichung der Jahresabschlüsse (Kopie) ohne Testat.
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Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber müssen über Erfahrung in der Bereitstellung und Unterhaltung sowie im Betrieb und der Vermarktung von Außenwerbeanlagen verfügen (Mindestanforderung):
Die Bewerber müssen eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Aufträge) auf dem Außenwerbemarkt mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorlegen. Es sind jeweils die Kontaktdaten des Ansprechpartners der Referenzstellen anzugeben. Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben:
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Im Teilnahmeantrag ist die Arbeitsteilung zu beschreiben und die Gründe für die Arbeitsgemeinschaft darzulegen. Es bleibt vorbehalten, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 GWB belegen.
Die Nachweise unter III.2) sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln (z.B. Preis- und Entgeltanpassunglauseln, Klauseln zur Änderung des Werbeträgerbestandes sowie der Werbeträgerarten sowie Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde.Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gem. Abschnitt III dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber wird zudem die Eignungsnachweise mit Punkten bewerten und wie folgt gewichten:
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a) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziff. III.2.1) abgeforderten Eigenerklärung festgestellt. Nur Bewerber, die die Erklärung anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium).
b) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde).Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.2.2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen.
Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. III.2.3) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage einer fünfstufigen (Punkte-) Skala zwischen „ausreichend“ und „sehr gut“. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) können bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben werden:
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— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld über dem Durchschnitt;
— 6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittbereich;
— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit „0“ Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung pro Bewerbung erfolgt, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann aufaddiert werden.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim
Postanschrift: Rathaus E 5
Postleitzahl: 68159
Name des öffentlichen Auftraggebers: MVV Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Kontakt
Kontaktperson: Mannheimer Stadtreklame GmbH
Frau Melanie Hartmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-31 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in dreifacher Ausfertigung in einem anonymisierten verschlossenen Behältnis unter Angabe des Hinweises „Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen der Stadt Mannheim“ unter Angabe des Aktenzeichens und Termin zur Submission, Vermerk „nicht öffnen“, ein.
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2. Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A bzw. der Konzessionsrichtlinie wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche
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verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. Nur an letztere ist der Auftraggeber gebunden und besteht ein Anspruch auf Einhaltung.
3. Bewerber, die die nach Abschnitt III) dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die MSR behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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4. Die MSR behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen bzw. mangels Wirtschaftlichkeit aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit Einreichung eines Teilnahmeantrages stimmen die Bewerber dem zu.
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5. Die MSR erwägt, im Laufe des Bewerbungsverfahrens vor Ablauf der Bewerbungsfrist nach IV.3.4) ggf. weitere Informationen und Präzisierungen insbesondere zur Art und Zahl der Werbeträger zu veröffentlichen. Die
Interessenten müssen somit Ihr Interesse bis spätestens zum 7.8. 2015 – 12:00 Uhr, schriftlich unter Angabe einer Kontaktadresse bei der unter I.1) angegebenen Stelle anzeigen. An diese Adresse werden dann
etwaige Zusatzinformationen übermittelt. Die Informationen werden bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die angegebene Adresse übermittelt. Darüber hinaus werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen und ergänzende Unterlagen versandt..
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich des Vorliegens einer Konzession und Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts wird auf § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 137-252927 (2015-07-14)
Ergänzende Angaben (2016-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 038-061928
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 137-252927
ABl. S-Ausgabe: 38
Quelle: OJS 2016/S 038-061928 (2016-02-19)