Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Lizenzen für den Antivirenschutz für das Land Niedersachsen

IT.Niedersachsen

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, aus dem grundsätzlich alle im IT.Niedersachsen bestehende System Systeme, die einen Malwareschutz benötigen, die jeweils erforderlichen Lizenzen und den Systemservice beziehen können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-16 Auftragsbekanntmachung
2016-04-26 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Antivirensoftwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Antivirensoftwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: michael.behrensdorf@it.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 51198983850 📞
Fax: +49 511198984913 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 246-446820
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, aus dem grundsätzlich alle im IT.Niedersachsen bestehende System Systeme, die einen Malwareschutz benötigen, die jeweils erforderlichen Lizenzen und den Systemservice beziehen können.
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Beschreibung der Optionen: Schulungen für Administratoren.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 02801-472/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II) – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle heruntergeladen werden können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II) – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle heruntergeladen werden können.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II) – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle heruntergeladen werden können.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: IT.Niedersachsen
Hr. Behrensdorf
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereit gestellt
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02801-472/15
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsiches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg; – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2015/S 246-446820 (2015-12-16)
Ergänzende Angaben (2016-04-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 085-150428
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 246-446820
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2016/S 085-150428 (2016-04-26)
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