Ausschreibung eines Rahmenvertrages zur Weiterentwicklung des landesweiten Integraler Taktfahrplan (ITF)

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten Integralen Taktfahrplans (ITF) abzuschließen. Die Fahrplankonzeption sowie die Bildung und Ausgestaltung geeigneter Ausschreibungsnetze stellen umfangreiche und komplexe Aufgaben dar, die einen erheblichen Ressourceneinsatz erfordern. Zur Bearbeitung wurde deshalb durch den Auftraggeber ein externer Berater herangezogen. Dieser Prozess soll fortgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, nach den dort genannten Randbedingungen einen Rahmenvertrag über Beratungsleistungen auf den Gebieten der Weiterentwicklung des landesweiten Fahrplanangebotes und der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im SPNV abzuschließen. Innerhalb dieses Rahmenvertrags können dann einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit Kosten versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden.
Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-25 Auftragsbekanntmachung
2016-03-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 189-342993
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen: Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklar¬heiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, den 28.10.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, E-Mail: krauss@nvbw.de; Fax +49 7112399123 eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 9.11.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Anträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Weiterentwicklung des landesweiten ITF – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 4.1 Abgabe in deutscher Sprache: Der Teilnahmeantrag sowie das erste Angebot (nachfolgend „Antrag“ genannt) sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt: Der Teilnahmeantrag mit erstem Angebot (nachfolgend „Antrag“) muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren, — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW, — Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen, — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern, — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.5 gefordert, — Eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten, wie im Einzelnen in Teil B beschrieben, — Die Preise der einzelnen Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten und ein Gesamtpreis mit allen Nebenkosten, wie im Einzelnen in Teil B gefordert. Alle Preise sind in EUR anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Antrages: Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Ein Antrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Der Antrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. 4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist: Die Bindefrist läuft bis 31.1.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 3.6 Erstattung von Aufwendungen: Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Aufwendungen im Sinne von § 13 Abs. 2 VOF werden nicht erstattet. Bei den vorzulegenden Unterlagen und Angebotsbestandteilen handelt es sich nicht um Auskünfte, Pläne etc. i. S. d. § 13 Abs. 3 VOF.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten Integralen Taktfahrplans (ITF) abzuschließen. Die Fahrplankonzeption sowie die Bildung und Ausgestaltung geeigneter Ausschreibungsnetze stellen umfangreiche und komplexe Aufgaben dar, die einen erheblichen Ressourceneinsatz erfordern. Zur Bearbeitung wurde deshalb durch den Auftraggeber ein externer Berater herangezogen. Dieser Prozess soll fortgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, nach den dort genannten Randbedingungen einen Rahmenvertrag über Beratungsleistungen auf den Gebieten der Weiterentwicklung des landesweiten Fahrplanangebotes und der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im SPNV abzuschließen. Innerhalb dieses Rahmenvertrags können dann einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit Kosten versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden.
Mehr anzeigen
Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Ausschr. RV Weiterentwicklung ITF 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Absatz 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
b) Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft.
c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorge¬hen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Gutachten der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
c) Nachweise über Beratungsleistungen im Bereich der Fahrplanplanung und Entwicklung von ITF-Strukturen,
d) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen)
e) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung der einzelnen Arbeitspakete erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters,
— ggf. die Protokolle der Verhandlungen und
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand Juni 2004).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Mehr anzeigen
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Verdingungsunterlagen).
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften:
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Abgabe ist unzulässig.
Mehr anzeigen
5.5 Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftrag-nehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
Mehr anzeigen
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der Zuschlagskriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. RV Weiterentwicklung ITF 2015
Zusätzliche Informationen
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklar¬heiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, den 28.10.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, E-Mail: krauss@nvbw.de; Fax +49 7112399123 eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 9.11.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Mehr anzeigen
Die Anträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Weiterentwicklung des landesweiten ITF – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache:
Der Teilnahmeantrag sowie das erste Angebot (nachfolgend „Antrag“ genannt) sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Mehr anzeigen
4.2 Notwendiger Inhalt:
Der Teilnahmeantrag mit erstem Angebot (nachfolgend „Antrag“) muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW,
— Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern,
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.5 gefordert,
— Eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten, wie im Einzelnen in Teil B beschrieben,
— Die Preise der einzelnen Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten und ein Gesamtpreis mit allen Nebenkosten, wie im Einzelnen in Teil B gefordert. Alle Preise sind in EUR anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages:
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Mehr anzeigen
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Ein Antrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Der Antrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Mehr anzeigen
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist:
Die Bindefrist läuft bis 31.1.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen:
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.6 Erstattung von Aufwendungen:
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Aufwendungen im Sinne von § 13 Abs. 2 VOF werden nicht erstattet. Bei den vorzulegenden Unterlagen und Angebotsbestandteilen handelt es sich nicht um Auskünfte, Pläne etc. i. S. d. § 13 Abs. 3 VOF.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 189-342993 (2015-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 059-100086
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 189-342993
ABl. S-Ausgabe: 59

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-17 📅
Name: Bietergemeinschaft Rail Management Consultants GmbH und IGES Institut GmbH
Postanschrift: Lützerodestr. 10
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 059-100086 (2016-03-21)