Ausschreibung elektrischer Energie 2015

Stadt Nauen

Lieferung elektrischer Energie an diverse Abnahmestellen der Stadt Nauen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-06 Auftragsbekanntmachung
2016-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: 6 904 000 kwh.1 310 685
Gesamtwert des Auftrags: 1 310 685 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nauen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 14641
Postort: Nauen
Kontakt
Internetadresse: http://www.nauen.de 🌏
E-Mail: stefan.lux@nauen.de 📧
Telefon: +49 3321408260 📞
Fax: +49 33214087260 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 133-245137
ABl. S-Ausgabe: 133

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung elektrischer Energie an diverse Abnahmestellen der Stadt Nauen.
Menge oder Umfang: 6 904 000 kwh.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: V60-03/2015

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angabe zur Zugehörigkeit zu Handwerk, Industrie, Handel oder sonstige.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß nachgekommen zu sein.
— Erklärung für Bieter mit Sitz in Deutschland, dass sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind. Für Bieter außerhalb Deutschlands Erklärung, dass der Bieter, soweit er auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet oder aufgrund internationaler Regelungen oder Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist.
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— Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
— Erklärung, dass zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 6 Abs. 4 VOL/A EG nicht gegeben sind.
— Im Falle eines Einzelbieters Erklärung, dass Gründe im Sinne des § 6 Absatz 6 a) bis e) VOL/A EG in Bezug auf den Bieter nicht vorliegen und insbesondere, dass sich der Bieter nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und auch kein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt.
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— Im Falle einer Bietergemeinschaft gleichlautende Erklärung, dass die genannten Gründe für die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch geeignete Unterlagen, zum Beispiel durch Vorlage einer Liste der im wesentlichen im letzten Jahr erbrachten Leistungen mit Angaben des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber bzw. durch Vorlage eines aussagekräftigen Geschäftsberichts in deutscher Sprache bzw. im beglaubigte deutsche Übersetzung.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr; Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-31 📅
Öffnungsort: Stadt Nauen, Rathausplatz 1, 14641 Nauen.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Nauen, Rathausplatz 1, 14641 Nauen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Bau
Herrn Stefan Lux

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V60-03/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 133-245137 (2015-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 181 171 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-161293
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 133-245137
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Ausschreibung elektrischer Energie 2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-23 📅
Name: eon edis AG Potsdam
Postanschrift: Berliner Straße 10
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Land Brandenburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 Abs. 1 GWB ein Verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 (alte Fassung GWB) unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 090-161293 (2016-05-09)