Ausschreibung Linienbündel „Lech Nord“ (öffentlicher Dienstleistungsauftrag vom 01.01.2016 bis zum 30.04.2017)

Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Linienverkehr auf den AVV-Regionalbuslinien 27,51, 52, 54, 56, 59, 459 (Linienbündel „Lech Nord“) vom 01.01.2016 bis zum 30.04.2017
AVV-Regionalbuslinie 27: Augsburg Bärenwirt/Nord-Rettenbergen
AVV-Regionalbuslinie 51: P+R Augsburg Nord - Langweid
AVV-Regionalbuslinie 52: P+R Augsburg Nord – Gersthofen Stifter Siedlung
AVV-Regionalbuslinie 54: P+R Augsburg Nord - Langweid
AVV-Regionalbuslinie 56: Gersthofen/Augsburg Nord - Rettenbergen
AVV-Regionalbuslinie 59: Augsburg Nord - GVZ
AVV-Regionalbuslinie 459: Lützelburg - Gersthofen
Optional wird der Linienverkehr auf der AVV-Regionalbuslinie 420 und der AST-Verkehr 420 mitvergeben:
AVV-Regionalbuslinie 420: Augsburg – Achsheim – (Langweid)
AST-Verkehr 420: Augsburg – Achsheim – (Langweid).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Für die AVV-Regionalbuslinien 27, 51, 52, 54, 56, 59, 459:638.988 NwkmOptional:AVV-Regionalbuslinien 27, 51, 52, 54, 56, 59, 459, 420 und AST-Verkehr 420:834.545 Nwkm, der AST-Verkehr wird nach Aufwand abgerechnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 2
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv-augsburg.de 🌏
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de 📧
Telefon: +49 82134377117 📞
Fax: +49 82134377107 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 047-081632
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 24-038945
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Nach Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post mit der Kontaktstelle (I.1)) innerhalb der Frist (IV.3.3) erhalten die Bieter die Zugangsdaten für den AVV SharePoint und haben so die Möglichkeit, alle zum Vergabeverfahren gehörenden Unterlagen herunterzuladen. Der Bieter muss hierzu seinen Namen, den Namen des Ansprechpartners, seine Anschrift, Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Kontaktaufnahme hat der Bieter den Namen des Linienbündels „Lech Nord“ in der Betreffzeile anzugeben. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 101a GWB und § 22 EG VOL/A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linienverkehr auf den AVV-Regionalbuslinien 27,51, 52, 54, 56, 59, 459 (Linienbündel „Lech Nord“) vom 01.01.2016 bis zum 30.04.2017
AVV-Regionalbuslinie 27: Augsburg Bärenwirt/Nord-Rettenbergen
AVV-Regionalbuslinie 51: P+R Augsburg Nord - Langweid
AVV-Regionalbuslinie 52: P+R Augsburg Nord – Gersthofen Stifter Siedlung
AVV-Regionalbuslinie 54: P+R Augsburg Nord - Langweid
AVV-Regionalbuslinie 56: Gersthofen/Augsburg Nord - Rettenbergen
AVV-Regionalbuslinie 59: Augsburg Nord - GVZ
AVV-Regionalbuslinie 459: Lützelburg - Gersthofen
Optional wird der Linienverkehr auf der AVV-Regionalbuslinie 420 und der AST-Verkehr 420 mitvergeben:
AVV-Regionalbuslinie 420: Augsburg – Achsheim – (Langweid)
AST-Verkehr 420: Augsburg – Achsheim – (Langweid).
Menge oder Umfang:
Für die AVV-Regionalbuslinien 27, 51, 52, 54, 56, 59, 459:
638.988 Nwkm
Optional:
AVV-Regionalbuslinien 27, 51, 52, 54, 56, 59, 459, 420 und AST-Verkehr 420:
834.545 Nwkm, der AST-Verkehr wird nach Aufwand abgerechnet.
Beschreibung der Optionen:
1. Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
2. Für die AVV-Regionalbuslinie 420 liegt eine Liniengenehmigung mit einer Laufzeit bis 30.09.2017 vor. Der zugrundeliegende öffentliche Dienstleistungsauftrag läuft am 31.12.2015 aus. Die zuständige Genehmigungsbehörde, Regierung von Schwaben, wurde darüber informiert. Es wurde der Widerruf der Liniengenehmigung durch die Regierung von Schwaben gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG angeregt. Die Vergabestelle hat weder Kenntnis darüber, ob die Regierung von Schwaben bis zum 01.01.2016 die Genehmigung widerrufen wird bzw. ob der Altkonzessionär wegen der Beendigung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages die Entbindung von der Betriebspflicht beantragen wird.
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Der AST-Verkehr 420 wird nach derzeitigem Kenntnisstand genehmigungsrechtlich als Annex der Liniengenehmigung für die AVV-Regionalbuslinie 420 behandelt.
Aufgrund dieses Sachverhalts hat der Bieter zwei Kalkulationsblätter für folgende Optionen abzugeben:
a. Fortbestehen der Liniengenehmigung des Altkonzessionärs für die AVV-Regionalbuslinie 420 (Option 1)
b. Wegfalls der Liniengenehmigung des Altkonzessionärs für die AVV-Regionalbuslinie 420 (Option 2).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Augsburg,
Landkreis Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass sich sein Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen sein Unternehmen nicht beantragt worden ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Darüber hinaus erklärt er, dass keine Umstände vorliegen, welche die finanzielle Zuverlässigkeit seines Unternehmens in Frage stellen könnten.
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Mindeststandards:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Das Unternehmen des Bieters darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen das Unternehmen darf nicht beantragt worden sein bzw. dieser Antrag darf nicht mangels Masse abgelehnt worden sein. Auch dürfen keine sonstigen Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu. 1.:
Der Bieter gibt hierzu eine Erklärung ab, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügt.
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Zudem erklärt er, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
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Die Abgabe von Referenzen für Leistungen im AVV-Regionalbusverkehr ist jedoch nicht erforderlich.
Zu 2.:
Der Bieter erklärt, dass das Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) für den Unternehmer und/oder den/die Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens sowie des Verkehrsleiters gemäß Art. 2 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 1071/2009 keine Eintragungen gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A enthält.
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Zu 3.:
Der Bieter erklärt, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in der Person des Bieters begründete Hindernisse entgegenstehen.
Zu 4.:
Der Bieter erklärt, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG für einen Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern wird.
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Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
1.
Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss der Bieter über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügen.
2.
Eine Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren darf nicht gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A ausgeschlossen sein.
3.
Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung gemäß PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
4.
Gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG sollen Bewerberinnen und Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Dienstleistungsauftrag der in § 98 GWB genannten Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung wird monatlich abgerechnet und in Form von monatlichen Abschlägen gezahlt.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.
Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, in der festgehalten sind:
— die Firmen, die im Rahmen der Ausschreibung eine Bietergemeinschaft bilden.
— die Firma, die während des Vergabeverfahrens – und bei Zuschlagerteilung auch während der gesamten Vertragslaufzeit – als bevollmächtigter Vertreter fungiert. Diese Firma ist alleiniger Vertreter der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
— die Zusicherung der Bietergemeinschaft, dass die Genehmigung(en) nach § 42 PBefG von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam unter Übertragung der Betriebsführung auf den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, nach Zuschlagserteilung beantragt wird (werden).
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— die Zusicherung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bzw. eines Aufgabenträgers gesamtschuldnerisch haften.
Zudem ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Erklärung abzugeben, in der es rechtsverbindlich seine Zugehörigkeit zu der Bietergemeinschaft und sein Einverständnis mit den o. g. Bedingungen erklärt.
2. Die Bieter können bis zu 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometer) an Subunternehmen vergeben. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Subunternehmen übertragen will.
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3. Die unter III. 2) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und – bei Einsatz von Subunternehmen – für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
4. Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.f) VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtausgleich je Fahrplankilometer (95)
2. Garantierte Zeit der Bereitstellung Ersatzfahrzeuge (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Charlotte Steinbacher

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 24-038945
Zusätzliche Informationen
Nach Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post mit der Kontaktstelle (I.1)) innerhalb der Frist (IV.3.3) erhalten die Bieter die Zugangsdaten für den AVV SharePoint und haben so die Möglichkeit, alle zum Vergabeverfahren gehörenden Unterlagen herunterzuladen. Der Bieter muss hierzu seinen Namen, den Namen des Ansprechpartners, seine Anschrift, Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Kontaktaufnahme hat der Bieter den Namen des Linienbündels „Lech Nord“ in der Betreffzeile anzugeben.
Mehr anzeigen
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 101a GWB und § 22 EG VOL/A.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 047-081632 (2015-03-02)
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