Auftragsbekanntmachung (2015-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 615.046 Nwkm/Fahrplanjahr zzgl. Rufbus 709 mit ca. 5.000 Nwkm/Fahrplanjahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 2
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv-augsburg.de🌏
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de📧
Telefon: +49 82134377117📞
Fax: +49 82134377107 📠
Nach Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post mit der Kontaktstelle (I.1)) innerhalb der Frist (IV.3.3) erhalten die Bieter die Zugangsdaten für den AVV SharePoint und haben so die Möglichkeit, alle zum Vergabeverfahren gehörenden Unterlagen herunterzuladen. Der Bieter muss hierzu seinen Namen, den Namen des Ansprechpartners, seine Anschrift, Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Kontaktaufnahme hat der Bieter den Namen des Linienbündels „Stauden 01“ in der Betreffzeile anzugeben.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 101a GWB und § 22 EG VOL/A.
Nach Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post mit der Kontaktstelle (I.1)) innerhalb der Frist (IV.3.3) erhalten die Bieter die Zugangsdaten für den AVV SharePoint und haben so die Möglichkeit, alle zum Vergabeverfahren gehörenden Unterlagen herunterzuladen. Der Bieter muss hierzu seinen Namen, den Namen des Ansprechpartners, seine Anschrift, Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Kontaktaufnahme hat der Bieter den Namen des Linienbündels „Stauden 01“ in der Betreffzeile anzugeben.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 101a GWB und § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linienverkehr auf den AVV-Regionalbuslinien 706 Süd, 707 Süd, 720, 721, 722, 723, 734, 735, 782, Rufbus 709 (Linienbündel „Stauden 01“) vom 01.01.2016 bis zum 31.07.2016
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Augsburg,
Landkreis Augsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass sich sein Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen sein Unternehmen nicht beantragt worden ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Darüber hinaus erklärt er, dass keine Umstände vorliegen, welche die finanzielle Zuverlässigkeit seines Unternehmens in Frage stellen könnten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt, dass sich sein Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen sein Unternehmen nicht beantragt worden ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Darüber hinaus erklärt er, dass keine Umstände vorliegen, welche die finanzielle Zuverlässigkeit seines Unternehmens in Frage stellen könnten.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Das Unternehmen des Bieters darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen das Unternehmen darf nicht beantragt worden sein bzw. dieser Antrag darf nicht mangels Masse abgelehnt worden sein. Auch dürfen keine sonstigen Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Das Unternehmen des Bieters darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen das Unternehmen darf nicht beantragt worden sein bzw. dieser Antrag darf nicht mangels Masse abgelehnt worden sein. Auch dürfen keine sonstigen Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu. 1.:
Der Bieter gibt hierzu eine Erklärung ab, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügt.
Der Bieter gibt hierzu eine Erklärung ab, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügt.
Zudem erklärt er, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Zudem erklärt er, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Die Abgabe von Referenzen für Leistungen im AVV-Regionalbusverkehr ist jedoch nicht erforderlich.
Zu 2.:
Der Bieter erklärt, dass das Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) für den Unternehmer und/oder den/die Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens sowie des Verkehrsleiters gemäß Art. 2 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 1071/2009 keine Eintragungen gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A enthält.
Der Bieter erklärt, dass das Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) für den Unternehmer und/oder den/die Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens sowie des Verkehrsleiters gemäß Art. 2 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 1071/2009 keine Eintragungen gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A enthält.
Zu 3.:
Der Bieter erklärt, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in der Person des Bieters begründete Hindernisse entgegenstehen.
Zu 4.:
Der Bieter erklärt, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG für einen Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern wird.
Der Bieter erklärt, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG für einen Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern wird.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
1.
Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss der Bieter über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügen.
2.
Eine Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren darf nicht gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A ausgeschlossen sein.
3.
Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung gemäß PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
4.
Gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG sollen Bewerberinnen und Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Dienstleistungsauftrag der in § 98 GWB genannten Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG sollen Bewerberinnen und Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Dienstleistungsauftrag der in § 98 GWB genannten Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung wird monatlich abgerechnet und in Form von monatlichen Abschlägen gezahlt.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.
Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, in der festgehalten sind:
— die Firmen, die im Rahmen der Ausschreibung eine Bietergemeinschaft bilden.
— die Firma, die während des Vergabeverfahrens – und bei Zuschlagerteilung auch während der gesamten Vertragslaufzeit – als bevollmächtigter Vertreter fungiert. Diese Firma ist alleiniger Vertreter der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
— die Zusicherung der Bietergemeinschaft, dass die Genehmigung(en) nach § 42 PBefG von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam unter Übertragung der Betriebsführung auf den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, nach Zuschlagserteilung beantragt wird (werden).
— die Zusicherung der Bietergemeinschaft, dass die Genehmigung(en) nach § 42 PBefG von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam unter Übertragung der Betriebsführung auf den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, nach Zuschlagserteilung beantragt wird (werden).
— die Zusicherung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bzw. eines Aufgabenträgers gesamtschuldnerisch haften.
Zudem ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Erklärung abzugeben, in der es rechtsverbindlich seine Zugehörigkeit zu der Bietergemeinschaft und sein Einverständnis mit den o. g. Bedingungen erklärt.
2. Die Bieter können bis zu 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometer) an Subunternehmen vergeben. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Subunternehmen übertragen will.
2. Die Bieter können bis zu 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometer) an Subunternehmen vergeben. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Subunternehmen übertragen will.
3. Die unter III. 2) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und – bei Einsatz von Subunternehmen – für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
4. Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.f) VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
4. Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.f) VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtausgleich je Fahrplankilometer (95)
2. Garantierte Zeit der Bereitstellung Ersatzfahrzeuge (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Charlotte Steinbacher
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
2014-05-10 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 24-038943
2015/S 24-038942
2014/S 90-156175
Zusätzliche Informationen
Nach Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post mit der Kontaktstelle (I.1)) innerhalb der Frist (IV.3.3) erhalten die Bieter die Zugangsdaten für den AVV SharePoint und haben so die Möglichkeit, alle zum Vergabeverfahren gehörenden Unterlagen herunterzuladen. Der Bieter muss hierzu seinen Namen, den Namen des Ansprechpartners, seine Anschrift, Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Kontaktaufnahme hat der Bieter den Namen des Linienbündels „Stauden 01“ in der Betreffzeile anzugeben.
Nach Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post mit der Kontaktstelle (I.1)) innerhalb der Frist (IV.3.3) erhalten die Bieter die Zugangsdaten für den AVV SharePoint und haben so die Möglichkeit, alle zum Vergabeverfahren gehörenden Unterlagen herunterzuladen. Der Bieter muss hierzu seinen Namen, den Namen des Ansprechpartners, seine Anschrift, Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Kontaktaufnahme hat der Bieter den Namen des Linienbündels „Stauden 01“ in der Betreffzeile anzugeben.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 101a GWB und § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet-Vergabekammer Südbayern, Deutschland
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 057-099862 (2015-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 768 210,92 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Bietergemeinschaft ARGE-AVV-Stauden01-ABH ist der Zuschlag erteilt worden, da sie unter Anwendung der unter Ziffer IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-07 📅
Name: ARGE-AVV-Stauden01-ABH
Postanschrift: Schäfflerstr. 4
Postort: Markt Wald
Postleitzahl: 86865
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@baumeisterreisen.de📧
Internetadresse: http://www.baumeisterreisen.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet-Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf § 101 b Abs. 2 S. 2 GWB wird hingewiesen. Danach gilt: „Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf § 101 b Abs. 2 S. 2 GWB wird hingewiesen. Danach gilt: „Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“