Ausschreibung Storage-Rahmenvertrag

KRZN – Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Das KRZN beabsichtigt die Beschaffung von Storage-Systemen für die Aufrechterhaltung sowie Ergänzung der bestehenden Storage-Infrastruktur.
Im ersten Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind Beschaffungen in Höhe von ca. 2 000 000 EUR geplant (Mindestabrufmenge). Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Nach dem ersten Jahr (Mindestvertragslaufzeit) besteht einseitig für den Auftraggeber eine jährliche Kündigungsoption.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-27 Auftragsbekanntmachung
2015-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KRZN – Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 130
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 103-186883
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). (2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), dem 2. Abschnitt der Vergabe- undVertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. (3) Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren (Hardware, Software) handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen, welche sachlich gerechtfertigt ist. Es bestehen spezifische technische und wirtschaftliche Gründe, die eine solche Beschaffung rechtfertigen bzw. erforderlich machen. Insbesondere aufgrund des bereits bestehenden Systemverbundes sowie herstellerspezifisch geschulten und qualifizierten Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Die zu beschaffenden Systeme müssen sich problemlos in die bestehende Infrastruktur des KRZN einfügen und ohne Kompatibilitätsschwierigkeiten miteinander im Verbund funktionieren. Die Stabilität der Umgebung ist eines der wesentlichen Kriterien, welches die Vergabestelle an die Produkte stellt. Ebenfalls sind die Abläufe zur Problembehebung den Mitarbeitern des KRZN so hinreichend bekannt und die Arbeitsabläufe derart eingespielt, dass notwendige Schritte und Maßnahmen im laufenden Betrieb möglich sind und somit selbst in Problemlagen eine Systemstabilität gewährleistet ist. Die Einarbeitung der Mitarbeiter bezüglich anderer Systeme würde zunächst – neben dem erheblichen Zeitaufwand – die Systemstabilität derart gefährden, dass mit Systemausfällen zu rechnen wäre. Derartige Systemausfälle würden zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die Vergabestelle führen. Des Weiteren würden Systeme mit unterschiedlichen Hard- und Softwarekomponenten den täglichen Gebrauch der Systeme durch wechselnde Mitarbeiter beeinträchtigen. Die Mitarbeiter müssten zunächst auf die neuen Systeme geschult werden und sich dann im täglichen Betrieb wiederholt auf die Administrativoberflächen unterschiedlicher Systeme einstellen. Mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wäre es auch unvereinbar, wenn das KRZN auf den Austausch der vorhandenen Systeme ausweichen würde. Ein solcher Wechsel wäre, unabhängig von zusätzlich zu erwartenden Kosten aufgrund der technischen Umstellung, bereits ohne unverhältnismäßige Kostennachteile nicht durchzuführen. Zudem muss die Vergabestelle mögliche Systemausfälle sowie fehlende Kompatibilitäten zwischen den unterschiedlichen Systemen nicht in Kauf nehmen sondern gerade bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen. Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A). (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Kompatibilität der Systeme, einer hohen Sicherheit sowie einer optimalen Funktionalität. Die benötigte Systemhardware und -software sowie die entsprechenden Hard- und Software-Supportleistungen sind daher einheitlich zu erbringen. (5) Die Kontaktstelle stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Unternehmen/Bietern bei Abforderung per E-Mail (krzn.storage2015@twobirds.com) zur Verfügung. (6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt. (7) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das KRZN beabsichtigt die Beschaffung von Storage-Systemen für die Aufrechterhaltung sowie Ergänzung der bestehenden Storage-Infrastruktur.
Im ersten Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind Beschaffungen in Höhe von ca. 2 000 000 EUR geplant (Mindestabrufmenge). Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Nach dem ersten Jahr (Mindestvertragslaufzeit) besteht einseitig für den Auftraggeber eine jährliche Kündigungsoption.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: X-KRZN-2015-0001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) bis zu der in Abschnitt IV.3.4) angegeben Angebotsfrist beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Kontaktstelle auf Anforderung per E-Mail (krzn.storage2015@twobirds.com) bereit gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen und
(iv) zu erklären, dass die Bietergemeinschaft dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch haftet.
Das Vorliegen der vorgenannte Anforderungen ist mittels einer Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) zu erklären. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) sowie unter Abschnitt III.2.1) (5) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) (5), Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.1) (5), Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/ Leistungsanteile im Angebot gemäß Vordruck (vgl. Teil B der Vergabeunterlagen) anzugeben. Auf Verlangen ist/sind der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Die Vergabestelle behält sich die Prüfung der Eignung der Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung vor. Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Weitere geforderte Unterlagen zu Abschnitt III.2.1) sind:
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(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – die ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A vorliegen (Vordruck).
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen (Vordruck).
(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass kein wettbewerbswidriges Verhalten im Bezug auf das Vergabeverfahren vorliegt.
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung über das Bestehen einer EMC-Partnerschaft (mind. Status Silber). Diese Voraussetzung (5) gilt nicht für den Hersteller EMC selbst.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern vorhanden – den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 Millionen EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bieters (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung von mindestens 3 abgeschlossenen Referenzen über die in den letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachten vergleichbaren Leistungen zur Lieferung von sowie Service für Hard- und Software des Herstellers EMC mit einem jährlichen Mindestauftragswert von 1 000 000 EUR und einem Auftragszeitraum von mindestens 1 Jahr. Die Beschreibung hat folgende Informationen zu enthalten:
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(i) Bezeichnung des Projektes;
(ii) Angabe des Auftraggebers (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon, Fax oder E-Mail);
(iii) Angabe des Auftragnehmers; (iv) Angabe des Leistungszeitraums (Anfangsdatum und Enddatum);
(v) Angabe der gelieferten Hard- und Software mit Stückzahlen sowie Herstellerangabe (zwingend EMC);
(vi) Beschreibung der innerhalb des Projektes erbrachten Serviceleistungen für EMC Hard- und Software sowie
(vii) Auftragsvolumen.
(2) Darstellung der beruflichen Befähigung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektmanagers als dem verantwortlichen Ansprechpartner, unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungs- und Studiennachweise (Kopie) sowie einer Eigenerklärung über die Berufserfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte.
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(3) Nachweis über die EMC Proven-Zertifizierung Specialist der einzusetzenden Mitarbeiter über die entsprechenden, ausgeschriebenen Module (Symmetrix Solutions, CLARiiON Solutions, Storage Area Network (SAN), Network Attached Storage (NAS) und Storage Management).
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gem. § 8 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer gemäß den Vorgaben des § 18 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung nach Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingung Verwendung finden werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es gemäß dem Beschluss des Vergabesenats am OLG Düsseldorf vom 25.6.2014 (Az. VII-Verg 39/13) insbesondere bzgl. öffentlicher Lieferaufträge mehr als zweifelhaft ist, ob die in §§ 19 Abs. 1, Abs. 3; 21 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 TVgG-NRW i. V. m. §§ 16 ff. RVO TVgG-NRW (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) normierte Pflicht des Bieters zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergaberechts-/EU-Rechtskonform ist. Um etwaig mögliche Vergaberechtsverstöße sowie eine eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Insoweit erfolgt auch kein Ausschluss eines Bieters von dem Vergabeverfahren nach § 19 EGAbs. 3 lit. a) VOL/A wegen Nichtvorlage einer solchen Erklärung. Der Auftraggeber behält sich im Weiteren vor, die Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW als zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung i. S. v. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB zu einem späteren Zeitpunkt von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter bzw. Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen zu fordern.
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Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben der Auftragnehmer der Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten.
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Vertraglich wird der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 TVgG NRW dazu verpflichtet, die Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Daneben wird der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 5 TVgG-NRW vertraglich dazu verpflichtet den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Bird & Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Guido Bormann
Telefon: +49 21120056224 📞
E-Mail: krzn.storage2015@twobirds.com 📧
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.twobirds.com 🌏
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: X-KRZN-2015-0001
Zusätzliche Informationen
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG).
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), dem 2. Abschnitt der Vergabe- undVertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
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(3) Bei den ausgeschriebenen und zu liefernden Waren (Hardware, Software) handelt es sich um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen, welche sachlich gerechtfertigt ist. Es bestehen spezifische technische und wirtschaftliche Gründe, die eine solche Beschaffung rechtfertigen bzw. erforderlich machen. Insbesondere aufgrund des bereits bestehenden Systemverbundes sowie herstellerspezifisch geschulten und qualifizierten Personals sind diese vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen zu verwenden und zu beschaffen. Eine Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit dieser vorgegebenen Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen ist ausgeschlossen. Die zu beschaffenden Systeme müssen sich problemlos in die bestehende Infrastruktur des KRZN einfügen und ohne Kompatibilitätsschwierigkeiten miteinander im Verbund funktionieren. Die Stabilität der Umgebung ist eines der wesentlichen Kriterien, welches die Vergabestelle an die Produkte stellt. Ebenfalls sind die Abläufe zur Problembehebung den Mitarbeitern des KRZN so hinreichend bekannt und die Arbeitsabläufe derart eingespielt, dass notwendige Schritte und Maßnahmen im laufenden Betrieb möglich sind und somit selbst in Problemlagen eine Systemstabilität gewährleistet ist. Die Einarbeitung der Mitarbeiter bezüglich anderer Systeme würde zunächst – neben dem erheblichen Zeitaufwand – die Systemstabilität derart gefährden, dass mit Systemausfällen zu rechnen wäre. Derartige Systemausfälle würden zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die Vergabestelle führen. Des Weiteren würden Systeme mit unterschiedlichen Hard- und Softwarekomponenten den täglichen Gebrauch der Systeme durch wechselnde Mitarbeiter beeinträchtigen. Die Mitarbeiter müssten zunächst auf die neuen Systeme geschult werden und sich dann im täglichen Betrieb wiederholt auf die Administrativoberflächen unterschiedlicher Systeme einstellen. Mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wäre es auch unvereinbar, wenn das KRZN auf den Austausch der vorhandenen Systeme ausweichen würde. Ein solcher Wechsel wäre, unabhängig von zusätzlich zu erwartenden Kosten aufgrund der technischen Umstellung, bereits ohne unverhältnismäßige Kostennachteile nicht durchzuführen. Zudem muss die Vergabestelle mögliche Systemausfälle sowie fehlende Kompatibilitäten zwischen den unterschiedlichen Systemen nicht in Kauf nehmen sondern gerade bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
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Das KRZN macht insoweit aus sachlichen und auftragsbezogenen Gründen diskriminierungsfrei von dem ihm zustehenden Bestimmungsrecht über den Beschaffungsgegenstand hier als bestimmte Produkt- und Herstellervorgabe Gebrauch (§ 8 EG Abs. 7 S. 1 VOL/A).
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Kompatibilität der Systeme, einer hohen Sicherheit sowie einer optimalen Funktionalität. Die benötigte Systemhardware und -software sowie die entsprechenden Hard- und Software-Supportleistungen sind daher einheitlich zu erbringen.
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(5) Die Kontaktstelle stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Unternehmen/Bietern bei Abforderung per E-Mail (krzn.storage2015@twobirds.com) zur Verfügung.
(6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
(7) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf über die Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753053 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 103-186883 (2015-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.krzn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 175-318067
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 103-186883
ABl. S-Ausgabe: 175

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-12 📅
Name: EMC Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Kronberger Hang 2a
Postort: Schwalbach am Taunus
Postleitzahl: 65824
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Telefon: +49 2114753131 📞
Quelle: OJS 2015/S 175-318067 (2015-09-07)